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Mir ist klar daß Polizisten nicht alles wissen können, es ist aber ihr verdammter Job zu wissen, WO UND WIE sie sich das Wissen herholen können. Also wäre es nicht zuviel verlangt zu wünschen, daß sie, so sie sich unsicher sind, das blöde Messer von mir aus einziehen, sich in ihrer Wache schlau machen, und dann einfach dementsprechend zu handeln? Es fiele niemand ein Zacken aus der Krone wenn er zugibt, etwas nicht zu wissen, sich aber bemüht.
Es wird bei mir kein WiderspruchsVERFAHREN geben können, da ichs mir net leisten kann, wegen eines fertigen mse nen Anwalt zu beschäftigen. Ich werde einen Widerspruch einlegen und drauf hoffen daß da jemand vernünftig genug ist.
btw: ich habe nix gegen Polizisten, einer meiner besten Freunde ist ebenfalls bei der -wie er sagt- Trachtengruppe, aber niemand zwingt sie, den Job zu machen. Punkt.
bis demnächst![]()
Jetzt mal vorneweg. Wenn es ein kleines Fixed war (Klinge unter 12cm)
bekommst du es difintiv wieder. Die Einziehung war unrechtmäßig. Deinen
Ärger kann ichg gut verstehen. Und auch dass sich die Beamten hätten
besser auskennen müssen! Und wenn es ein kleines Fixed war, dass
kommt auch der Staat für alle Kosten auf. Die Gesetzeslage ist ja bei
einem kleinen Fixed nun eindeutig und nicht schwammig!
BTW es hat niemand behauptet, dass man gezwungen wird, diesen
Job auszuüben (Polizist). Und ganz ehrlich, ich möchte mich mit den
beiden Beamten nicht auf eine Stufe stellen!![]()
Natürlich hab ich nix dagegen, wenn Leute einen net nur nach dem Aussehen beurteilen. Eins der Hauptargumente der beiden Beamten war, ein "...schweizermesser schaut lächerlich aus wammas in oaner Bierzeltrauferei rauszieht, vastehns, deswegn derfmas noch haben, aber alles andre schaut aus wie Kampfmesser, deswegen is des verboten, vastehns..."
Mir ist klar daß Polizisten nicht alles wissen können, es ist aber ihr verdammter Job zu wissen, WO UND WIE sie sich das Wissen herholen können. Also wäre es nicht zuviel verlangt zu wünschen, daß sie, so sie sich unsicher sind, das blöde Messer von mir aus einziehen, sich in ihrer Wache schlau machen, und dann einfach dementsprechend zu handeln? Es fiele niemand ein Zacken aus der Krone wenn er zugibt, etwas nicht zu wissen, sich aber bemüht.
Und ebensowenig kann es sein, daß man von div Herstellern erzählt bekommt "ja, freilich dürfen Sies führen, solang sie net nachts randalieren und niemanden abstechen wollen ist das ganz legal"...!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sorry, aber darauf kannst du dich nicht
wirklich verlassen wollen. Auch wenn es traurig ist. [...]
Die beiden sind sicherlich brave Polizisten, die ihren Job halt ernst nehmen, daß sie anders reagieren hätten können steht ausser Frage. Ich frage mich nur, wie ich mich in Zukunft verhalten soll.
Verlassen kann man sich darauf, dass jeder "Hüter von Recht und Ordnung" nach Lust und Laune einkassiert, und wenn's einem nicht gefällt, kann man ja Einspruch einlegen.
Keno
Und wenn man zum asozialen Pack gehört (Punks, Studenten, Hartz-4-Empfänger...) darf man eh kein (Einhand-)Messer führen, denn die nutzen die ja nie "sozialadequat"...ja nee, is' klar.
Keno
Verlassen kann man sich darauf, dass jeder "Hüter von Recht und Ordnung" nach Lust und Laune einkassiert, und wenn's einem nicht gefällt, kann man ja Einspruch einlegen.
Wie schonmal angeführt, die beiden Beamten scheinen nicht die hellsten zu sein, aber die Gesetzeslage
ist nun mal schwammig und solange wird es immer wieder solche blöden Situationen geben!
Wie handelt es sich bei diesen Menschen um asoziales Pack? Emfindest du das so? Also ich nicht...
Meines Wissens handelt es sich bei dem WaffG um ein Bundesgesetz, dass
meint, dass das Widerspruchsverfahren einheitlich geregelt ist. Ich weiß
jetzt nicht genau, was im WaffG geregelt ist. Vielleicht kann ja
einer weiterhelfen. Es müsste ein Querverweis auf die maßgeblich
Verwaltungsvorschrift vorhanden sein (VWGO oder VwVfG oder AO etc.).
Es ist also relativ egal, was in Bayern passiert. Bayern ht sich an Bundesrecht
zu halten, wie in allen anderen Ländern das der gleiche Fall ist.
Keiner hat gesagt, dass man nicht vorher weiß worauf man sich einläßt.
Das Problem besteht darin, dass der Bürger nicht weiß, worauf sich der
Polizist einlässt! Und eine stärkere finanzielle Absicherung zum Preis eines
höheren körperlichen Risikos widerspricht sich. Das was du für die Gefahr
bekommst ist ein Witz (120,- mtl. Polizeizulage). Aber das ist ne andere Diskussion.
Bring hier mal bitte nichts durcheinander. Meinst du den Tatbestandsirrtum, oder wie?
Das wäre schon ziehmlich dumm, wenn der Polizist den Tatbestand nicht
kennt, gegen den er vorgeht. Schau dir mal genau an was dazu im
§ 16 StGB drinsteht. Das hat mit der Ermittlungsarbeit nun so gar nichts
zu tun. Ein Irrtumsprivileg gibt es, heisst aber nicht, dass du machen
kannst, was du willst.
Wenn die Rechtslage nach einem Fehler nicht klar ist, nimt man dir
erstmal deine dienstwaffe weg, dann folgen Disziplinarmaßnahmen wie
zum Beispiel, dass die Hälfte deiner Besoldung wegfält.Du aber eine
Familie zu ernähren hast. Und dein Dienstherr steht nicht hinter dir. Da
kann 2 Jahre dauern. Na viel Spass...
Du siehst, man kann die Sache immer von zwei Seiten beleuchten. Und
man muss auch den Bürger verstehen. Den ersten den dieser nunmal
sieht ist der Polizist. Klar kommt es da zu Frust, erst Recht bei der
Gesetzeslage...![]()
Wo ist jetzt der inhaltliche Unterschied? Die Ausgangssituation ist die selbe, das Ergebnis auch. Nur die Formulierung ist etwas Beamtenfreundlicher.
Thomas
Siggii und Grinsekatze, ihr steht hier stellvertretend etwas unter Druck, weil ihr hier nun mal die einzigen greifbaren Polizisten seid. Aber das ist garantiert nichts persönliches. Die meisten hier, mich eingeschlossen, kennen euch ja gar nicht persönlich.
Insofern zielt auch nicht jede gesellschaftskritische Spitze auf euch.
Thomas
Ich habe den Erlaubnistatbestandsirrtum gemeint, der sich auf der Rechtswidrigkeitsebene der Strafbarkeitsprüfung abspielt und auf der Schuldebene (Vorsatzschuld) auswirkt. Beim Erlaubnistatbestandsirrtum nimmt der Täter fälschlich Umstände an, die würden sie tats. vorliegen, sein Handeln rechtfertigten.
JB
An allen Ecken und Enden stellt sich heraus, dass viele Polizeibeamte nicht einmal das WaffG kennen und trotzdem selbst eine geladene Schusswaffe bei sich tragen. Das sind die Folgen handwerklich schlechter Gesetze, durch die selbst Fachleute kaum noch durchblicken. Der vorliegende Fall zeigt auch, dass den Beamten aus ihre Unkenntnis und daraufhin ergangenen Falschinformationen höchstwahrscheinlich kein Strick gedreht wird. Ebenso wird es sich oft mit Handlungen verhalten, die auf ihrem Unwissen beruhen.
Das ist ja der Trick dabei, natürlich ist das Gesetz auf Seiten der Polizisten - alles schön nach Vorschrift!Haben denn die Beamten hier so falsch gehandelt??? Oder ist es im
Rahmen der schwammigen Gesetzeslage zulässig gewesen. Ich vermute
letzteres...![]()
Genauso zulässig wäre es aber auch gewesen, das Messer nicht einzuziehen, ...
Das ist ja die Sache, die wir uns hier fragen: Gab es noch irgendeinen bestimmten Grund, warum sie das Messer eingezogen haben (nach den Schilderungen nicht, aber wer weiß das schon immer?), oder haben sie es gemacht, weil sie es jetzt dürfen?
Ja du hast absolut Recht, aber warum kommt die Frage auf?
Weil es eben Auslegungssache ist und nicht klar definiert! Und so wird
es immer Leute geben, die sich, zurecht, benachteiligt fühlen, weil
man es hätte auch anders machen können.
Es wird bei mir kein WiderspruchsVERFAHREN geben können, da ichs mir net leisten kann, wegen eines fertigen mse nen Anwalt zu beschäftigen. Ich werde einen Widerspruch einlegen und drauf hoffen daß da jemand vernünftig genug ist.
Das finde ich zum Beispiel mal so richtig unpassend. Diese Äußerung entbehrt jeglicher Grundlage!
Nein. Denn wie unter anderem auch Keno weiss - ich habe nach dem Inkrafttreten des WaffG mehrmals mit dem bayerischen StMI telefoniert - deren Ansicht steht in Kurzform auf der IMSW Webseite: In Bayern werden wir mit dem Verbot des Führens sehr unaufgeregt umgehen. Solange jemand sein Messer nicht zum Angriff oder zur Verteidigung verwendet, wird es keinen Polizisten interessieren.
Und diese Ansicht soll(te) als Behördenschreiben sowohl an die Polizei- wie die Ordungsbehörden raus.
Was bitte soll man noch tun, um sich als Bürger über die gesetzliche Lage und deren praktische Umsetzung zu informieren?
Pitter