Es waren aber eigene Fälle, in denen ich Einhandmesser, die in Rucksäcken mitgeführt wurden, sichergestellt habe. Ein berechtigtes Interesse war wirklich nicht zu finden, auf die genaueren Umstände will ich aber nicht eingehen. Nur soviel: es handelte sich nicht um den ganz normalen Familienvater, der seinem Beruf nachgeht (nur, um eine Panik zu vermeiden

)
Ich habe keine Panik, ich frage mich nur, wie das zur Intention des bayerischen StMI passt, die da lautet:
"Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere vor, wenn das Führen dieser Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausbildung erfolgt, oder der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Neben den bereits genannten Beispielen für ein berechtigtes Interesse sind nach unserer Auffassung z.B. auch die Jagd, die Fischerei, Camping, Grillen und Wald-, Garten- und Feldarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten sowie darüber hinaus jeder sozial-adäquate Gebrauch von Messern den "allgemein anerkannten Zwecken" zuzurechnen. Kein sozial adäquater Gebrauch und damit auch kein allgemein anerkannter Zweck ist nach der Gesetzesintention, ein Messer als Angriffs- oder Verteidgungsmittel mit sich zu führen." (Betonung von mir)
Und wörtwörtlich sagte Herr Ranninger zu mir, nach seiner Auffassung "ist jedweder Gebrauch eines Messers sozial adaequat, der nicht dem Angrifff und der Verteidigung dient". Und das solle auch in einer behördeninternen Mitteilung, die eben auch an die Verwaltungsbehörden geht, genau so als Handlungsleitfaden mitgeteilt werden.
Ich sags mal klipp und klar, dieses Gesetz ist die in Gesetzesform gemeisselte Inkarnation der Vereinigung von Frechheit und Dummheit. Weil jeder, der in irgendeiner Weise exekutive Rechte hat, sei es bei der Polizei oder den Verwaltungsbehörden, den Wortlaut auslegen kann, wie er gerade möchte. Und dummerweise, selbst *wenn* er bzw. seine Behörde, vor einem Verwaltungsgericht letztlich unterliegen würde, nichts zu befürchten hat, schliesslich zahlt die Zeche immer der Steuerzahler oder eben der Unterlegene - jedenfalls nicht der Beamte.
Wenn ich also mein Einhandmesser mit mir führe, weil ich meine Nürnberger Bratwürste schneiden will - was für mich ein allgemein anerkannter Zweck ist - darf ein Beamter würfeln, ob das jetzt legal ist oder nicht. Das ist die Frechheit.
Die Dummheit liegt darin, dass das BMI offenbar nicht in der Lage ist, zu definieren was sie wollen. Kann natürlich auch anderherum sein: Obwohl sie nicht wissen, was sie wollen, unterliegen die Damen und Herren offenbar einem Schreibdruck. Nur ist das in dem Fall kein Wahlkampfblättchen, das in der Rundablage landet, sondern ein Gesetzestext, an den sich 80Mio Menschen halten müssen.
Und nein, es ist keine Lösung, dass ich mir eben zum Würsteschneiden ein Backlock kaufen kann. Ich kann sie auch mit einem Löffel zerquetschen oder mit den Händen essen. Ich kann auch auf Babynahrung umsteigen.
Das ist doch vollkommen hirnverbrannt. Was habe denn ich, wenn ich mit einem Einhandmesser in der Tasche herumlaufe, mit denen zu tun, vor denen uns die Regierung in Berlin, und offenbar auch die Polizei in Bayern, angeblich schützen will?
Pitter