AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage
Wir sind uns doch wohl darüber einig, dass Waffen auch gefährliche Gegenstände im weiteren Sinne sind. Hätte also vor Erlass des § 42 Abs. 5 WaffG bereits eine Ermächtigung bestanden, das Führen von gefährlichen Gegenständen wie zB (Werkzeug)messern aller Art in Hamburg zu verbieten, hätte man nicht die Gesetzesänderung beantragen müssen.
Ich kann mich nicht über das Bild freuen, das die Jungs neben der gelben Tafel abgeben, die den von ihnen verzapften Mumpitz dokumentiert. Es stimmt mich traurig, weil man daran erkennt, dass wichtige führende Leute der Truppe, die uns beschützen und helfen soll, sich wohl noch immer in der Nähe des Niveaus befinden, das der Münchner Polizeichef 1972 hatte.
JB
Wir sind uns doch wohl darüber einig, dass Waffen auch gefährliche Gegenstände im weiteren Sinne sind. Hätte also vor Erlass des § 42 Abs. 5 WaffG bereits eine Ermächtigung bestanden, das Führen von gefährlichen Gegenständen wie zB (Werkzeug)messern aller Art in Hamburg zu verbieten, hätte man nicht die Gesetzesänderung beantragen müssen.
Ich kann mich nicht über das Bild freuen, das die Jungs neben der gelben Tafel abgeben, die den von ihnen verzapften Mumpitz dokumentiert. Es stimmt mich traurig, weil man daran erkennt, dass wichtige führende Leute der Truppe, die uns beschützen und helfen soll, sich wohl noch immer in der Nähe des Niveaus befinden, das der Münchner Polizeichef 1972 hatte.
JB
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