Highlights aus den Beiträgen der Bundestagsabgeordneten
Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007
konnten aus Zeitgründen die geplanten Redebeiträge der Fraktionen nicht im Parlament vorgetragen werden.
Zu Protokoll gegebene Reden (Tagesordnungspunkt 24)
[..... von mir ausgewählte "highlights" , teilweise mit Hinweis kommentiert]
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
(A) Die gelegentlich erhobene Forderung, für ganze Stadtteile
oder gar Städte Waffenverbote auszusprechen oder
alle Hieb- oder Stoßwaffen zu verbieten, ist unrealistisch. ....
(C) Ich will nur darauf verweisen, dass die Länder durch eine
Gefahrenabwehrverordnung auf der Grundlage ihrer
SOGs zum Beispiel auch das Verbot des Führens von deliktsrelevanten
Gegenständen wie Fahrtenmessern oder
Baseballschlägern verbieten sollten.
( C ) Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Wo Menschen im öffentlichen Raum zusammenkommen,
haben Waffen nichts zu suchen! Hier
müssen wir endlich einmal klar und konsequent handeln.
An dieser Stelle kommt gemeinhin das Gegenargument:
„Wir dürfen doch den Transport eines Küchenmessers
vom Kaufhaus in die Wohnung nicht kriminalisieren“.
Dieser Einwand ist auf den ersten Blick richtig, bei näherem
Hinsehen ist er eine Ausrede. Zum Zweiten: warum soll es nicht
möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und
womöglich auch versiegelt zu verpacken. Auf diese
Weise lassen sich diese Gegenstände ohne Gefahr für andere
sicher und gefahrlos transportieren.
[Das "Gegenargument" kann nur in Unkenntnis der gesetzlichen Regelung erfolgen. Selbstverständlich ist der Transport oder der Besitz eines Küchenmessers KEINE kriminelle Handlung. Ich spar mir jede Bewertung des "Wunsches", Küchenmesser zum Transport zu "versiegeln!".]
(D) Gabriele Fograscher (SPD):
Durch die
Einfügung einer Öffnungsklausel sollen die Landesregierungen
ermächtigt werden, auf dem Wege einer
Rechtsverordnung in bestimmten öffentlichen Straßen
das Führen aller Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu
verbieten
Seite 10901
(B) Zu überlegen ist auch, ob man nicht Gegenstände wie
zum Beispiel Baseballschläger oder Dolche mit in die
Reihe der gefährlichen Gegenstände aufnimmt. Ich
hielte so etwas für richtig, … [ergänzt: Unkenntnis nützt vor dummen Äußerungen NICHT. Dolche gehören bekanntlicherweise bereits in die Kategorie von Wafffen.]
(B) Petra Pau (DIE LINKE): Das Gesetz, das zur Debatte
steht, soll das Mitführen von gefährlichen Gegenständen,
die nicht als Waffen gelten, verbieten. Es geht
um Gegenstände, die geeignet sind, als Waffen gebraucht
zu werden, etwa Baseballkeulen oder Messer.
[ergänzt: Frau Pau war offenbar in der falschen Veranstaltung. Behandelt wurde der Antrag, das Führen Waffen lt. WaffG in „Waffenfreien Zonen“ zu verbieten. „Gefährliche Gegenstände“ umfasste der Antrag eindeutig NICHT!]
“Die Landesregierungen … werden ermächtigt, das Führen von Waffen auf öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen zu verbieten, soweit an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.“
Grüße
cut
Welche Sitzung war das?
Grüße
Peter
Zur Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes 105. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 21. Juni 2007
konnten aus Zeitgründen die geplanten Redebeiträge der Fraktionen nicht im Parlament vorgetragen werden.
Zu Protokoll gegebene Reden (Tagesordnungspunkt 24)
[..... von mir ausgewählte "highlights" , teilweise mit Hinweis kommentiert]
Reinhard Grindel (CDU/CSU):
(A) Die gelegentlich erhobene Forderung, für ganze Stadtteile
oder gar Städte Waffenverbote auszusprechen oder
alle Hieb- oder Stoßwaffen zu verbieten, ist unrealistisch. ....
(C) Ich will nur darauf verweisen, dass die Länder durch eine
Gefahrenabwehrverordnung auf der Grundlage ihrer
SOGs zum Beispiel auch das Verbot des Führens von deliktsrelevanten
Gegenständen wie Fahrtenmessern oder
Baseballschlägern verbieten sollten.
( C ) Silke Stokar von Neuforn (BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
Wo Menschen im öffentlichen Raum zusammenkommen,
haben Waffen nichts zu suchen! Hier
müssen wir endlich einmal klar und konsequent handeln.
An dieser Stelle kommt gemeinhin das Gegenargument:
„Wir dürfen doch den Transport eines Küchenmessers
vom Kaufhaus in die Wohnung nicht kriminalisieren“.
Dieser Einwand ist auf den ersten Blick richtig, bei näherem
Hinsehen ist er eine Ausrede. Zum Zweiten: warum soll es nicht
möglich sein, im Geschäft selbst die Messer sicher und
womöglich auch versiegelt zu verpacken. Auf diese
Weise lassen sich diese Gegenstände ohne Gefahr für andere
sicher und gefahrlos transportieren.
[Das "Gegenargument" kann nur in Unkenntnis der gesetzlichen Regelung erfolgen. Selbstverständlich ist der Transport oder der Besitz eines Küchenmessers KEINE kriminelle Handlung. Ich spar mir jede Bewertung des "Wunsches", Küchenmesser zum Transport zu "versiegeln!".]
(D) Gabriele Fograscher (SPD):
Durch die
Einfügung einer Öffnungsklausel sollen die Landesregierungen
ermächtigt werden, auf dem Wege einer
Rechtsverordnung in bestimmten öffentlichen Straßen
das Führen aller Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu
verbieten
Seite 10901
(B) Zu überlegen ist auch, ob man nicht Gegenstände wie
zum Beispiel Baseballschläger oder Dolche mit in die
Reihe der gefährlichen Gegenstände aufnimmt. Ich
hielte so etwas für richtig, … [ergänzt: Unkenntnis nützt vor dummen Äußerungen NICHT. Dolche gehören bekanntlicherweise bereits in die Kategorie von Wafffen.]
(B) Petra Pau (DIE LINKE): Das Gesetz, das zur Debatte
steht, soll das Mitführen von gefährlichen Gegenständen,
die nicht als Waffen gelten, verbieten. Es geht
um Gegenstände, die geeignet sind, als Waffen gebraucht
zu werden, etwa Baseballkeulen oder Messer.
[ergänzt: Frau Pau war offenbar in der falschen Veranstaltung. Behandelt wurde der Antrag, das Führen Waffen lt. WaffG in „Waffenfreien Zonen“ zu verbieten. „Gefährliche Gegenstände“ umfasste der Antrag eindeutig NICHT!]
“Die Landesregierungen … werden ermächtigt, das Führen von Waffen auf öffentliche Straßen, Wegen und Plätzen zu verbieten, soweit an diesen Orten wiederholt Gewaltstraftaten begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist.“
Grüße
cut
Zuletzt bearbeitet: