Waffen-/Werkzeugtrageverbot Hamburg

AW: Waffentrageverbot Hamburg

Nein das verbietet Dir der § 42 Abs. 1WaffG.

Wie sollte das Waffengesetz Gegenstände ohne Waffencharakter verbieten können?

§ 1 Abs. 1 WaffG sagt "Dieses Gesetz regelt den Umgang mit Waffen ...".

Er sagt nicht, dieses Gesetz regele auch den Umgang mit allen Gegenständen, die nicht Waffe sind.

Davon zu trennen ist natürlich die Frage, ob ein Gegenstand als Waffe im Sinne des Waffengesetzes anzusehen ist. Wenn dem so ist, unterliegt er dem Waffengesetz. Wenn er keine Waffeneigenschaft hat, gilt es für ihn nicht.

Gruß
JB
 
allgemeine Verbotszone Hamburg

@ chamenos

Das Hamburger SOG erteilt dem Senat in § 1 die „Ermächtigung“, „durch Rechtsverordnung die zum Schutz der Allgemeinheit oder des einzelnen erforderlichen Bestimmungen zu erlassen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren.“
Es stimmt mich zumindest merkwürdig, dass der Hamburger Senat diese Ermächtigung nutzt (nutzen darf?), um jeden beliebigen Gegenstand als „gefährlichen Gegenstand“ zu verbannen, und dies nicht nur in „Waffenverbotszonen“ sondern „Hamburgweit“.
In der Wahl der Verhältnismäßigkeit der Mittel (§ 4) scheint sich der Senat auch fast freie Hand verschafft zu haben:
„Eine Maßnahme muss zur Gefahrenabwehr geeignet sein. Sie ist auch geeignet, wenn sie die Gefahr nur vermindert oder vorübergehend abwehrt.“

Nach meiner Kenntnis gibt es auch in Hamburg bestimmte Gebiete / Straßenkreuzungen / Straßen, die sich durch eine Häufung von Verkehrsunfällen auszeichnen. Sicherlich könnten diese Örtlichkeiten zum Schutz der Allgemeinheit oder des einzelnen Verkehrsteilnehmers per Verordnung für den Straßenverkehr komplett gesperrt werden. Es gibt viel zu tun, … packen wir’s an!

Übrigens verbietet die aktuelle Hamburger Verordnung es Besuchern, Anwohnern der Waffenverbotszonen Messer „mitzubringen“ – selbst wenn sie in verschlossenen Behältern verpackt.
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

Der Hamburger Senat versucht wohl durch die Berufung auf § 1 Abs. 1 SOG den Eindruck zu erwecken, er sei durch diesen ermächtigt, das Führen von (gefährlichen) Gegenständen ohne Waffencharakter zu verbieten.

Würde dies zutreffen, hätte schon vor Erlass des § 42 Abs. 5 WaffG jede Landespolizei nicht nur das Führen zB aller Messer, sondern natürlich erst recht von weitaus gefährlicheren Gegenständen, nämlich Waffen, mit dem Hinweis verbieten können, sie sei durch ihr Polizeigesetz dazu ermächtigt.

Grundsätzlich ist die von Waffen ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung fraglos höher als die von anderen geführten (gefährlichen) Gegenständen ausgehende.

Demzufolge wäre der § 42 Abs. 5 WaffG gar nicht mehr erforderlich gewesen.

Mithin würde auch jedes Landespolizeigesetz ganz leicht das Recht, Waffen zu führen, aus dem Waffengesetz (Bundesrecht) aushebeln können.

Nochmals sei gesagt, das Führen von Gegenständen ohne Waffeneigenschaft zu verbieten, ist der schwerere Eingriff. Man muss sich einmal klar machen, welche Befugnisse die Polizei zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gegenüber einer Person hat, die einen (gefährlichen - wo ist übrigens festgelegt, welcher Gegenstand wie gefährlich ist?) Gegenstand ohne Waffencharakter führt, wie zB ein Werkzeugmesser, einen Dreikantschaber oder einen Hammer.

Wäre die Polizei ohne weitere Anhaltspunkte in einer neutralen Situation berechtigt, den Dreikantschaber wegzunehmen bzw. dessen Tragen zu verbieten? Dürfte die Polizei jedem unbescholtenen Handwerker in Deutschland, der sich gerade auf dem Weg zur Baustelle befindet, ohne weitere Anhaltspunkte wie zB Erkenntnisse über eine von diesem geplante Straftat, das bei sich Tragen des Hammers verbieten?

Der Hamburger Senat mag sich drehen und wenden, wie er will. Die Nummer nehme ich ihm nicht ab.

Gruß
JB
 
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AW: Waffentrageverbot Hamburg

§ 42 WaffG:
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen,
Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf
keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.


(5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass
das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen,
Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann,
soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt
1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder
2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen,...
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

das SOG ist übrigens keine "hamburger spezialität". so ein gesetz gibt es in jedem bundesland.
ich denke wir sind hier mit unseren mutmaßungen, was rechtens ist und was nicht, einfach am ende.
normalerweise müsste jetzt ein voll-jurist übernehmen und was zur auslegung des SOG sagen.
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

normalerweise müsste jetzt ein voll-jurist übernehmen und was zur auslegung des SOG sagen.

Hier schreibt aller Wahrscheinlichkeit nach mindestens ein Volljurist mit - was aber nichts hilft, auch wenn er Verwaltungsrechtler wäre. IMO geht der Hamburger Senat mit seiner Rechtsinterpretation des SOG zu weit. Ob das wirklich so ist, müsste man vor dem Verwaltungsgericht (?) klären. Nach einem rechtkräftigen Urteil, egal in welcher Instanz, weiss man, wie weit das SOG zu fassen ist. Nur dann. Vorher sind auch Meinungen von Juristen nur Meinungen, auch wenn sie fachlich besser begründet sind.

BTW, so seltsame Verordnungen gibts nicht nur in jedem Bundesland, die gibts auch in vielen Städten. Die wenigsten wissen davon ;)

Pitter
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

...
Ob das wirklich so ist, müsste man vor dem Verwaltungsgericht (?) klären. Nach einem rechtkräftigen Urteil, egal in welcher Instanz,...
Darum sollte man die Fehler auch in diesem Fall vielleicht nicht in aller Ausführlichkeit öffentlich im Forum diskutieren - nur um mal wieder den Bedenkenträger zu spielen..., so hätte man ggf. wenigstens etwas in der Hinterhand - nur meine Meinung...
bin auch schon wieder still...

Gruß Andreas
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

Pitter, genau so ist es. Vermutlich wird erst jemand gegen eine auf dem Verbot basierende Maßnahme Widerspruch einlegen und nach Nichtabhilfe durch die Widerspruchsbehörde dagegen klagen müssen. Das Gericht prüft dann quasi, ob die gegenständliche Maßnahme von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt ist.

Andreas, das Gericht unterliegt dabei dem Amtsermittlungsgrundsatz und da es um offen liegende, sich aus der Verordnung und der Ermächtigungsgrundlage ergebende, Fakten geht, wäre ein Taktieren in der Argumentation an dieser Stelle eher zweitrangig.

Dem Bürger steht i.d.R. ein direktes Vorgehen gegen das Gesetz beim Landesverfassungsgericht durch konkrete Normenkontrolle oder Verfassungsbeschwerde nicht zu. Er wird nur indirekt dagegen vorgehen können, indem er zuerst den primäreren Rechtsweg ausschöpft.

Typischerweise probiert unsere Obrigkeit einfach mal, wie weit sie gehen kann und der Bürger hat dann Mühe und Ärger damit, das Ganze auf das rechtmäßige Maß zu reduzieren.

Gruß
JB
 
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AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

Ausgenommen von dem Verbot seien lediglich relativ harmlose Gassprühdosen mit BKA-Prüfzeichen zum Selbstschutz von Frauen...."
Das ist doch der Hammer! Harmlose Abwehrmittel für hilflose Frauen.
Wer, abgesehen von professionellen Vergewaltigern, könnte das denn bitte gut finden?
Abgesehen von letzteren kann sowas echt nur von der Elfenbeinturm-Fraktion kommen. :mad:

Und nein, DDR- und Nazi-Vergleiche find ich garnicht unpassend. Je später die Parallelen bemerkt werden, desto schwieriger wird es sich aus der Pampe wieder rauszuwühlen, wenn auch der letzte gemerkt hat was für einen unverantwortlichen Mist wir da aus der ersten richtigen deutschen Demokratie gemacht haben, für die Millionen von Menschen erst sterben mussten. Undankbarkeit hoch drei, Fahrlässigkeit hoch zehn.
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

Gerade diese Ausnahme erschließt sich mir auch nicht.

CS-Gas mit BKA Prüfzeichen müsste doch gerade unter das WaffG und damit unter das Verbot fallen; während zB Tierabwehrspray ["Pfefferspray"] eben nicht unter das WaffG fällt.

Oder liege ich da flasch? :confused:

Keno
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

was die Stadt HH da macht, ist IMHO weder durch WaffG noch SOG gedeckt.
denn der 42 V WaffG stellt ja gerade auf Waffen iSd 1 WaffG ab. Und da steht nun mal nichts von Baseballschlägern, Pfefferspray oder "normalen" Taschenmessern. Somit kann nach 42 V WaffG auch nur das Tragen von Messern verboten werden, die Waffen iSd WaffG sind.
Und das SOG eröffnet natürlich auch nicht der Stadt HH die Möglichkeit, beliebige Vorschriften zu erlassen (Man könnte ja z.B. das Tragen von Kleidung verbieten, dann sieht man sofort, ob jemand bewaffnet ist).

Aber letztlich kann die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung nur vom Verwaltungsgericht festgestellt werden.
Es muss sich also ein Hamburger opfern, der einen Musterprozess anstrebt ;-))
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

Ich hoffe die Frage ist nicht zu OT, aber weiß jemand ob eine normale Rechtschutzversicherung so einen Prozess abdeckt?
A) Wenn sich ein Betroffener gegen ein Bußgeld wehrt oder
B) Wenn jemand direkt gegen die "Hamburger Auslegung" klagt?



.
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

Ich hoffe die Frage ist nicht zu OT, aber weiß jemand ob eine normale Rechtschutzversicherung so einen Prozess abdeckt?
A) Wenn sich ein Betroffener gegen ein Bußgeld wehrt oder
B) Wenn jemand direkt gegen die "Hamburger Auslegung" klagt?
.
A) da sollte man sich vorsorgehalber bei seiner RV erkundigen, ich hatte einen anders gelagerten Fall mit einer Behörde, und man hat mir einen Kulanzbetrag gezahlt, da verwaltungsrechtliche Fälle nicht eindeutig erkennbar unter die Ausschlußklauseln fielen.

Ich gehe davon aus, dass Verwaltungsrecht mehr oder weniger generell ausgenommen ist, damit man nicht für jeden "Gedankenfurz" eine "abgesicherte Klage" einreichen kann - wie gesagt, bei seiner RV nachfragen, oder einfach seinen Vertrag auf solche Klauseln durchsuchen.

B) dahingehend war mein obiger Beitrag mit der Hinterhand zu verstehen...
Es gab vor Jahren einen Musterprozess gegen das LuftSiG, bzw. gegen den §7 LuftSiG "Zuverlässigkeitsüberprüfung" (Generalverdacht gegen Inhaber deutscher Pilotenlizenzen).
Es wurden Musterkläger gesucht (die aus Alters- oder Gesundheitsgründen nichts zu verlieren gehabt hätten), die von mehreren Verbänden finanziell abgesichert dagegen klagen sollten, bevor es in Kraft tritt, es verlief im Sande, die Klage wurde abgewiesen, und der BP hat trotz aller Bedenken unterschrieben... :hmpf:

Gruß Andreas
 
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AW: Waffentrageverbot Hamburg

Heute wurde in der TV Sendung ZDF Drehscheibe um ca. 12.45 Uhr über eine Schießerei in Hamburg berichtet. Hier ist der Vorfall nachzulesen. Die genannte Festnahme sei eine Falschmeldung gewesen.

Das Beste kommt aber noch. Der Sprecher sagte am Ende des Beitrags ziemlich wörtlich: "Auf dem Hamburger Kiez gilt seit neuestem ein Waffentrageverbot. Es scheint aber, als müsse es auf ganz Hamburg ausgedehnt werden, damit aus dem Hamburger Osten nicht der Wilde Westen wird."

Ich weiß nicht, was diese Medienberichterstatter reitet. Der zitierte Spruch suggeriert, mit einem ausgedehnten Waffenverbot sei der abgedrehte Vorfall nicht passiert. Die Anzahl der Beteiligten und dass mindestens drei von ihnen Schusswaffen dabei hatten, sieht mir schon eher mafiös oder nach kriminell organisierter Gang aus.

Es ist doch lächerlich, anzunehmen, Täter, die skrupellos aus einer Nichtigkeit heraus auf Menschen schießen, würden ihre Waffen wegen eines mit Bußgeld belegten Verbots in Hamburg nicht mehr Führen.

Genau diese Art der gedankenlosen, um nicht zu sagen hirnlosen, Berichterstattung ist es, die viele Zuschauer in den Glauben versetzt, das Verbot sei gut und müsse unbedingt noch ausgedehnt werden. Es ist kein großes Wunder, dass sich durch solche Berichte verängstigste Menschen an den erst besten Strohalm klammern, der ihnen hingehalten wird.

Dieser flache oberflächliche Journalismus in Form einer sinnbefreiten Stimmungsmache ist für mich auf einer Linie zu nennen mit dem von mir in Beitrag #28 genannten entweder schlecht recherchierten oder auf Unfähigkeit beruhendem Eingangssatz aus dem dortigen Videoclip "Hamburg ist das erste Bundesland, das eine Verschärfung des Waffengesetzes beschlossen hat."

Das Schlimme ist, selbst die Chefs dieser Leute sind offenbar nicht in der Lage, den Schwachsinn zu erkennen und rauszufiltern.

Gruß
JB
 
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Verordnung Waffentrageverbot Hamburg

Die bisher nur als Entwurf im Internet verlinkte Verordnung zu den Hamburger Waffenverbotszonen ist seit HEUTE in der vom Hamburger Senat unverändert "abgenickten " Ausführung als Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt als download bei der Hamburger Polizei eingestellt:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell...g-waffenverbotsgebiet-pdf,property=source.pdf


Übrigens zeigt das Bundestagsprotokoll zur Beratung des Entwurfs der "Öffnungsklausel" (WaffG § 42 (5)) bereits die "Marschrichtung" der dualen Strategie:
"... Ich will nur darauf verweisen, dass die Länder durch eine
Gefahrenabwehrverordnung auf der Grundlage ihrer
SOGs zum Beispiel auch das Verbot des Führens von deliktsrelevanten
Gegenständen wie Fahrtenmessern oder
Baseballschlägern verbieten sollten. ..." Reinhard Grindel (CDU/CSU):
 
AW: Verordnung Waffentrageverbot Hamburg

Die bisher nur als Entwurf im Internet verlinkte Verordnung zu den Hamburger Waffenverbotszonen ist seit HEUTE in der vom Hamburger Senat unverändert "abgenickten " Ausführung als Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt als download bei der Hamburger Polizei eingestellt:

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell...g-waffenverbotsgebiet-pdf,property=source.pdf


Übrigens zeigt das Bundestagsprotokoll zur Beratung des Entwurfs der "Öffnungsklausel" (WaffG § 42 (5)) bereits die "Marschrichtung" der dualen Strategie:
"... Ich will nur darauf verweisen, dass die Länder durch eine
Gefahrenabwehrverordnung auf der Grundlage ihrer
SOGs zum Beispiel auch das Verbot des Führens von deliktsrelevanten
Gegenständen wie Fahrtenmessern oder
Baseballschlägern verbieten sollten. ..." Reinhard Grindel (CDU/CSU):

Das wäre ja wieder mal ein toller Trick gewesen. Man diskutiert nur über das Verbot des Führens von Waffen und wiegt die Betroffenen in Sicherheit, indem man möglichst darüber kein Wort nach außen dringen lässt, dass der schwerwiegendere Eingriff still und leise über schon bestehende gesetzliche Ermächtigungen in den Landespolizeigesetzen vorgenommen werden soll.

Man hat dies im Bundestag also gewusst und evtl. bewusst das Augenmerk der Öffentlichkeit vom geplanten schwereren Eingriff weggehalten, um so Widerstände zu vermeiden.

Ich wüsste zu gerne, wer ursprünglich die Idee mit der Ermächtigung durch die "SOGs" hatte, die ich übrigens nicht "SOGs" nennen würde, denn sie enthalten nicht alle "SOG" im Namen. Das rheinland-pfälzische Polizeigesetz heißt zB POG (Polizei- und Ordnungsbehörden Gesetz) und hieß früher PVG (Polizeiverwaltungsgesetz).

Schon an dieser terminologischen Kleinigkeit erkennt man, dass Herr Grindel sich mit den Landespolizeigesetzen wohl nicht wirklich auskennt. Vielleicht hätte er doch besser noch den juristischen Vorbereitungsdienst und das 2. Staatsexamen angehängt.

JB
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

"... Ich will nur darauf verweisen, dass die Länder durch eine
Gefahrenabwehrverordnung auf der Grundlage ihrer
SOGs zum Beispiel auch das Verbot des Führens von deliktsrelevanten
Gegenständen wie Fahrtenmessern oder
Baseballschlägern verbieten sollten. ..." Reinhard Grindel (CDU/CSU):

Nun, dass wir in Deutschland Steuern auf Steuern bezahlen ist ja schon altbekannt....

Aber was Herr Grindel damit bezweckt, dass er das Verbot des Führens von Gegenständen verbieten will, das ist mir nicht ganz klar.:cool:
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

Nur mal so was soll dieses Verbot überhaupt bringen??

Mir wurde in der Samstag Nacht zwei meiner Unimogreifen offensichtlich von einem Messer zerstochen.
Schaden 1400.-€ die natürlich niemand ausser mir trägt.
Mein Unimog stand auf dem ersten Parkplatz direkt hinter der für die Polizeiwache reservierten Parkfläche am Straßenrand. Direkt vor dem Haupteingang zur Wache.

Als ich Anzeige mache, wollte die nette Beamtin dann wissen wo das Fahrzeug steht.
Also sagte ich Straßenname und Hausnummer, und sie fragte zurück wo den das sei kenne sie gar nicht evtl. nicht unser Revier????
Nicht mehr ganz so höflich antwortete ich dann, sie solle doch mal auf den Briefkopf ihres Reviers schaun, worauf ich einen erhobenen Zeigefinger erntete mit dem Hinweis nicht beleidigend zu werden.

Sorry Leute wo sind wir direkt vor dem Revier passiert sowas (kein kleines wohlbemerkt, und vom Arsch der netten "Beamtin" max. 15m Luftlinie entfernt), und wir dikutieren über ein Messertrageverbot??

Na klar brauch wir das, wenn der überwiegende Teil der uns schützenden Polizei, regelmäßig umgebettet wird .bleibt dem Bürger nur die Wahl brutal aufzurüsten, und dem Statt alles "gefähliche" zu verbieten.
Da weiterbildende und qualifizierende Schulungen dem Statt für seine Angestellten, wohl zu teuer sind.:teuflisch

Tschau Torsten

PS. die Story ist wirklich wahr, das Statement natürlich sarkastisch überzogen und aus der Wut herraus geschrieben aber zieht euch das mal rein 15m...........
 
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