Was sich durch das neue Waffenrecht ändern wird

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@ Maxkos :

Eben weil diese Messer so ein trauriges Beispiel ist, habe ich es genannt, weil bezogen auf das Gesamtmesser, bedeutungslose Einzelmerkmale/-funktionen zutreffen, die den Charakter dieses Rettungswerkzeuges genau ins Gegenteil umkehren.

Etwas, was funktions-/bestimmungsgemäss Leben retten soll, wird per Definition zum Tötungsinstrument erklärt, obwohl es primär und sekundär gar nicht dazu taugt.

Gruß Andreas/L
 
Es gibt drei PST von Eickhorn, das I ist das böse Teil, szg. der Bruder vom BW-Messer, das II und III sind Klappmesser in ziviler Aufmachung, aber auch mit Glasbrecher und Reißhaken in anderer Montage.

Zu den Farben :
Da wird es wohl hoffentlich kaum Einschränkungen geben, da die Farben modeabhängig sind, z.Zt. ist es eben "taktisches" schwarz, oder als Verschleißbeschichtung siehe Boron o.ä.

Gruß Andreas/L
 
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Wenn Dolche etc. nun auch gesichert aufbewahrt werden müssen, ist dann auch das Führen dieser Waffen stärker eingeschränkt als bisher oder bleibt´s da bei den bestehenden Einschränkungen bezüglich öffentlichen Veranstaltungen?
 
Nein, bleibt im wesentlichen gleich.
§ 42
Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen
Veranstaltungen
(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten,
Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten
oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf
keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen.
§ 1
Gegenstand und Zweck des Gesetzes,
Begriffsbestimmungen
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und
Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen
ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise
geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit
von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
und die in diesem Gesetz genannt sind.
 
Fragt sich nur ab wann dann das Nudelholz mit dem Eusebia Ihren fremdgehenden Alten erschlägt unters Waffengesetz fällt ...
 
So, da es ab morgen soweit ist und sich von dem was ich geschrieben habe nichts geändert hat, bringe ich diesen Thread noch einmal zur allgemeinen Kenntnisnahme nach oben.
 
Jo stimmt, HankEr. Fakt ist aber auch daß noch keiner so genau weiß was jetzt läuft. Ich hatte vor 2 Wochen ein Gespräch mit unsrem Schützenmeister wegen der Aufbewahrung von Kurzwaffen : Keiner hat ne Ahnung wie das jetzt konkret ausschauen soll, weder der DSB/OSB noch unser Landratsamt. Also abwarten und hoffen, daß was Gescheites bei den internen Gesprächen rauskommt :D

Warum ich das hier poste ? Wenn die noch nicht mal wissen, wie ich jetzt meine Pistolen aufbewahren muß, wie sollen die dann erst wissen was man mit den Blankwaffen in Bezug auf die Aufbewahrung machen soll !! :haemisch:

Ein Riesenschmarrn das Ganze !! :teuflisch
 
Bei Kurzwaffen und bei verbotenen Waffen ist die Sache ganz klar. Genau nach Gesetz (siehe: Aufbewahrung von Waffen oder Munition). Welche Möglichkeiten es bei 11 Langwaffen gibt, das wird momentan noch diskutiert, ebenso wie die Art der Trennung von Munition und Waffen, sowie die Anforderungen an das Munitionsbehältnis, steht aber so gut wie fest (entweder B-Schrank oder besser, oder halt mehrere A-Schränke, seperates Fach i.O., Blechschrank mit Stangenriegelschloß (hat aber jetzt nichts mit Messern zu tun))

Wer nicht sehr große Mengen (über 10 einer Art) an Waffen privat besitzt, für den gilt genau das geschriebene, nicht mehr und nicht weniger.

Mich regt es immer ein wenig auf, wenn gewisse Funktionäre sich ahnungslos stellen. Es wird einem halt nicht alles auf dem Silbertablett präsentiert oder in Schulungen vermittelt, gelegentlich muß man sich halt selber ein wenig schlau machen.
 
Nö, das kann ich jetzt aber so nicht stehen lassen ! Bei uns in Cham weiß eben das Landratsamt noch nicht Bescheid wie die Verwahrung von Kurzwaffen jetzt konkret geregelt werden soll. Wir wurden darauf vertröstet, daß man ja noch bis Ende August Zeit hätte und wir dann schriftlich Bescheid bekommen würden !

Und wie das mit den Dolchen, Schwertern usw gemacht werden soll, ist auch noch nicht klar. Oder hast du da rechtsverbindliche Infos ??
 
Das Landratsamt ist ja auch an Verwaltungsvorschriften gebunden (die gibt es noch nicht). Du als Privatmann bist an das Gesetz gebunden (das es schon gibt).
 
LOL, ok lassen wir das ;) Geht sonst nur hin und her.

Aber sag mal, wo hebst du denn ab morgen deine als Waffen eingestuften Messer auf, oder hast du gar keine ?
 
Im A-Schrank. Nötig ist das nicht, eine abschließbare, irgendwie fixierte Blechtruhe täte es auch.
 
kleines Springmesser neben der Mossberg im Waffenschrank :irre:

Welcome to the Future! :glgl:
 

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Jaja die liebe SPD lässt sich noch so einiges einfallen was Waffen allgemein angeht. Bald schneiden wir in der Küche unser Essen mit Kunststoffmessern ach nee sorry Holz die grünen mit ihrem Ökowahn (ich errinere an den vorschlag den Litter Benzien auf 5 DM anzuheben )
werden bald kunststoffmesser als Waffe gegen die Natur auslegen böse böse


gruss
Philipp
 
aufbewarung und melde plicht

hallo

war letzte woche bei einem vortrag vom sprecher des vorum waffenrecht
demnach sieht die aufbewarung aus wie im gesetz beschrieben :

kurzwaffen (keine ptb) mindestenz im klasse B schrank .
langwaffen bis 10 stück mindestenz im A schrank .
waffen und muni zusammen NUR im schrank klasse 0!!
muni einzeln in einem abgeschlossenen blech schrank reicht aus .
alle waffen frei ab 18 jahre auch dolche etc. in einem schrank siehe
muni einzeln .
:glgl: :irre:
ganz wichtig , bis 1 august melde plicht über art der aufbewarung , die behörde darf kontrolieren kommen (nach termin).
alles total bescheuert , hab schon 2 schränke und brauch jetzt noch einen , und die ganzen messer nehmen mir den platz weg und lauf mal total unauffällig mit drei bartschlüsseln rum
:argw:
 
Original geschrieben von Cold Blade
Jaja die liebe SPD lässt sich noch so einiges einfallen was Waffen allgemein angeht.

Ist der Sturm der Entruestung seitens der Opposition ueber das neue WaffG still und leise an mir vorbeigegangen? Gehoert hab ich jedenfalls nix.

Gruesse
Pitter
 
Die Opposition? Hat sich während des Erfurt-Zwischenfalls beschwert, daß das neue Gesetz beinahe das Ende des Schießsports besiegelt hätte, und schrie zwei Tage später am lautesten "Verbot".
Das einzige , wogegen die Opposition konsequent opponiert, scheint die Vernunft zu sein.
 
Die Diskussionen darüber hatten wir ja schon. Jetzt braucht man nicht mehr nachkarten, der Zug ist für die nächsten paar Jahre/Jahrzehnte erstmal abgefahren. Bundestag (mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion) und Bundesrat (mit den Stimmen der CDU/CSU-regierten Ländern) haben es so beschlossen.

Wie gesagt, man kann versuchen kleinere Sachen noch zu beeinflussen, aber OTFs, Butterflies und Faustmesser sind jetzt halt verboten und daran wird sich schätzungsweise nie mehr etwas ändern. Freiheiten deren Abbau erst einmal zugelassen wurde kommen selten je wieder zurück.
 
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