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Ich lege nur dar was das neue Recht besagt und erlaube mir auch auf mögliche Konsequenzen für Fehlverhalten hinzuweisen. Es muß nur mal einen Einbruch geben, oder du hast einen Gast, der dich anschwärzen will, oder es leiht sich jemand das Teil aus und macht Ärger damit.ein abgeschlossenes Behältnis für erlaubnisfreie Waffen.. MACHT das eigentlich irgendwer, der nicht dank auf WBK registrierter Waffen mit einem Besuch der Staatsmacht rechnen muß?!
Bögen fallen weder unter das alte noch unter das jetzt gültige neue Waffengesetz (kann natürlich in der nächsten Runde trotzdem kommen).demnächst soll ich dann wohl auch noch meinen Bogen wegschließen.
Da zitiere ich mich doch einfach mal selbst von etwas weiter oben:Und ich hab immer noch nicht kapiert, ob legale Springer nun in einen Sicherheitsschrank müssen oder nicht.
ist für die sichere Aufbewahrung von erlaubnisfreien Waffen (Dolche, Bajonette, Springmesser, Schwerter, Speere, Armbrüste, ...) die Rede von einem festen und abgeschlossenem Behältnis.
Der Link hat damit auch nichts zu tun. In der Broschüre sind nur die wesentlichen (anderen) Änderungen des neuen Waffrecht in verdaulicher Form aus Sicht des bayerischen Innenministerims dargelegt. Die vorläufigen Vollzugshinweise habe ich bis heute noch nirgends offiziell veröffentlicht gesehen.Nachtrag: Im Link zu den vorläufigen Vollzugshinweisen kann ich die Stelle nicht finden
das ist doch der Inhalt meines Posting: Vermutlich wird es auf "ein festes und abgeschlossenes Behältnis" (<- so lautet die Definition) hinauslaufen. Zumindest steht es so in den vorläufigen Vollzugshinweisen an denen sich vermutlich in dieser Hinsicht auch nichts mehr ändern wird.Fraglich nur, wie dieser Behältnis genau beschaffen sein muss
Zu ersten schüchternen (und (vorerst?) gescheiterten) Anklängen dazu siehe: Messer-LobbyGibt es so etwas wie eine Lobby oder einen "Verein" dem man beitreten kann, oder müssen wir den noch gründen? Vergl. mit AKTI in usa?
Original geschrieben von HankEr
Ein wenig was zum Thema Ausnahmegenehmigung gibt es bei Waffen-Online (Altbesitz von Messern) nachzulesen.
Hayate schrieb::
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Was ist mit unserem Rechtsstaat los?
Was kommt als nächstes? Sagt unser oberstes Gericht, daß "abgeschafft" (im Artikel 102 GG) auslegbar ist?
Wird der Generalverdacht zum Rechtsprinzip?
Ich hoffe, unser Staat kommt bald zur Räson.
Der Preis der Freiheit ist ewige Wachsamkeit
Im kalten Krieg haben unsere Politiker diesen Spruch noch gemocht.