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Mit mehr als drei Handgriffen zugriffsbereit ist der entscheidende Punkt.Würde sowas wie eine Geldbombe als verschlossenes behältnis gelten?
Mich würde auch mal intressieren, ob man Messer zum schleifen verpackt transportieren darf. Es wird der eindruck erweckt, das man messer garnicht mehr transportieren darf. Von alleine laufen Messer nicht zum schleifen.
Ich frag mich bei dem Video sowieso, ob das nicht halbwegs gescripted ist (im Sinne von "Laiendarsteller", daß die Polizei artig fragt, ob wer Lust hat, als Komparse mitzuspielen und dafür auch mal den guten Bürger mit dem erhöhten Sicherheitsgefühl oder auch formhalber die liebe Oma mit dem bösen Messer im Damenhandtäschchen zu spielen, um nur ja den kleinsten Verdacht des **** Profilings zu zerstreuen.......
Meine ehrliche Aussage, wie sich diese Art erhöhter Polizeipräsenz auf mein persönliches Sicherheitsgefühl auswirkt, wäre nicht sendefähig und ich würde in dem Kontext auch meine Hackfresse ungern im TV sehen. Hat aber mit WVZ, Messern etc. nichts zu tun.....
Was ist denn mit Menschen so wie ich. Die immer irgendein Messer am Gürtel haben. Ich war dieses Jahr schon auf dem Weihnachtsmarkt, hatte da ein Neckknife am Gürtel, wurde aber nicht kontrolliert.
Und in jedem Rucksack habe ich ein Opinel oder sowas drin.
Mehr als drei Handgriffe (spannende Frage - was zählt als einzelner Handgriff? Entriegeln - aufklappen - verriegeln, sind das schon drei beim Opinel?) ist das Minimum, das als praxisnahe Erleichterung vs. wirklich verschlossene Behältnisse, wie sie bei Waffen erforderlich sind, gedacht war. Ich denke aber nicht, daß ein EDC, das wirklich genau wie eine Waffe in einem korrekt verschlossenen Behältnis ist, Probleme macht, wenn dafür mit Aufsperren die "mehr als drei Handgriffe" nicht erreicht würden.Mit mehr als drei Handgriffen zugriffsbereit ist der entscheidende Punkt.
Aber am besten man hat den Gesetzestext auch noch ausgedruckt dabei mit den entsprechenden Passagen markiert...![]()
Ähm, wenn sie auf klar definierte Ausnahmen sch***, sind ihre Maßnahmen zumindest im Nachhinein juristisch angreifbar. Wenn ich ihnen auf die Aufforderung, mich kontrollieren zu lassen, gleich sage, ich habe ein EDC, aber "nicht zugriffsbereit" iSd §42 WaffG dabei, und sie das nicht entsprechend berücksichtigen, dann schei***en sie wissentlich auf klare Gesetzeslage. Punkt. Und das ist von der Situation völlig unabhängig. Wenn sie am Weihnachtsmarkt das gleiche Messer Leuten mal abnehmen, mal durchgehen lassen, ist es genauso Willkür, wie das berühmte Racial Profiling. Dass ich mich nach wie vor drauf verlassen kann, daß ich als biodeutsch erscheinende Person neben einer migrantisch aussehenden Person garantiert nicht zuerst oder evtl. sogar gar nicht kontrolliert werde, ist für mich persönlich vielleicht nett, aber korrekt ist das auch nicht.Das wird die Herrn und Damen der Ordnungsbehörden im Zweifel wenig bis gar nicht interessieren.
Einerseits kommt's auf die jeweilige Situation an und andererseits werden die sich nicht auf "Fachgespräche" einlassen oder die "Gebrauchsanweisung" lesen. 🙄😊
Ich bin mir recht sicher, dass Du dann aufs Revier wanderst.ich bin recht sicher das dann auf Kontrolle verzichtet wird
sie wollen wegen Messer in meinen Rucksack sehen
Genau dafür gibt es den neuen § 42c WaffG:Ich würde Verschlossene Taschen genau deswegen nicht widerspruchslos durchsuchen lassen.
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Ich würde denen auf deshalb auch die Frage "ob ich ein Messer transportiere" oder "ob ein Messer im Rucksack ist" daher auch antworten, dass sie das nichts angeht und zurück fragen wie sie denn auf diese Frage kommen und was der Anlass ist mich mit diesen Fragen zu belästigen und darauf verweisen das ich mich in meinen Rechten eingeschränkt und anlasslos belästigt fühle.
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Viel Erfolg bei deiner "harten Tour".Ich würde Verschlossene Taschen genau deswegen nicht widerspruchslos durchsuchen lassen.
Sprich fragen was sie wollen.
Nach ihren Psalm über Messer führen ... bla bla gleich sagen dass ich ja wohl OFFENSICHTLICH kein Messer führe. (Dabei dramatisch die leeren Hände zeigen ... ROFL)
Wen die dann sagen sie wollen wegen Messer in meinen Rucksack sehen, denen erklären das man im geschlossenen Rocksack kein Messer führen kann, weil das ein Widerspruch in sich ist und mitteilen dass ich jeder anlasslosen Durchsuchung widerspreche ich und es definitiv vor Gericht bringen werde wenn ich anlasslos in meinen Grundrechten verletzt werde.
Und dann mal sehen was abgeht, aber ich bin recht sicher das dann auf Kontrolle verzichtet wird.
Diskutieren und mit "Zettelchen über Handgriffe" wedeln, bringt IMHO hingegen nichts. Man muss die maximal verunsichern und ein Zettel zeigt denen IMHO genau das Gegenteil, wer einen Zettel extra dazu dabei hat ist suspekt und muss Dreck am Stecken haben.
Ich würde denen auf deshalb auch die Frage "ob ich ein Messer transportiere" oder "ob ein Messer im Rucksack ist" daher auch antworten, dass sie das nichts angeht und zurück fragen wie sie denn auf diese Frage kommen und was der Anlass ist mich mit diesen Fragen zu belästigen und darauf verweisen das ich mich in meinen Rechten eingeschränkt und anlasslos belästigt fühle.
Sprich von Anfang an klar Kante und voll dagegen halten, natürlich alles freundlich und null aggressiv. Und dann halt was kommt das kommt, wenn es Probleme gibt werde ich mit den Verbänden und Organisationen die das interessiert reden und auch gerne Klagen.