Nidan
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Hallo zusammen,
ich habe eben das MM 4/2008 bekommen und mich natürlich sofort auf das Interview auf Seite 12 f. gestürzt.
Ein Herr Ranninger, seines Zeichens laut MM Oberamtsrat und Fachmann für das Waffenrecht im Bayerischen Innenministerium, führt da aus, dass jeder Zweck mit Ausnahme des Zwecks des Angriffes oder zur SV ausreicht um die vom neuen Waffengesetz erfassten Messertypen führen zu dürfen.
In wie weit hat diese Aussage (zumindest für Bayern) einen verbindlichen Charakter und kann man sich darauf berufen wenn einem ein übereifriger Polizist Probleme machen will ?
ich habe eben das MM 4/2008 bekommen und mich natürlich sofort auf das Interview auf Seite 12 f. gestürzt.
Ein Herr Ranninger, seines Zeichens laut MM Oberamtsrat und Fachmann für das Waffenrecht im Bayerischen Innenministerium, führt da aus, dass jeder Zweck mit Ausnahme des Zwecks des Angriffes oder zur SV ausreicht um die vom neuen Waffengesetz erfassten Messertypen führen zu dürfen.
In wie weit hat diese Aussage (zumindest für Bayern) einen verbindlichen Charakter und kann man sich darauf berufen wenn einem ein übereifriger Polizist Probleme machen will ?