Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Sobald man bei einem gewerblichen Händler einkauft, handelt es sich um einen gewerblichen Einkauf.
...Sobald man bei einem gewerblichen Händler einkauft (Lighthound, **** oder wo auch immer), handelt es sich um einen gewerblichen Einkauf. Somit sind die Versandkosten/Transportkosten mit einzubeziehen. So sind jedenfalls meine Erfahrungen. Und so ist auch die Auslegung nach herrschender Rechtsmeinung. Wer andere Erfahrungen gemacht hat, hat Glück gehabt. ...
@Osterguentermann
Nö. Der Zoll unterscheidet tatsächlich ob du Ware von einer gewerblichen oder einer privaten Person beziehst. Das ist auch genau so in den Zollbestimmungen nachzulesen. Der Freibetrag ist in beiden Fällen unterschiedlich. Ob du selbst eine Privat- oder Geschäftsperson bist ist unerheblich. Die Einfuhrumsatzsteuer ist zunächst einmal zu zahlen...
Das ist der genaue Text von Zoll.de, nichtgewerbliche Wareneinfuhr bezieht sich einzig auf die die Ware einführende Person, sprich es spielt keine Rolle ob man als Privatperson Waren von Privat oder vom Händler einführt. In den letzten ca. zwei Jahren habe ich daher auch bei keinem Zollbescheid mehr Zoll/Mwst. auf die Beförderungskosten zahlen müssen, egal ob die Sendung von Privat oder vom Händler kam. Vor diesem Zeitraum war das anders, da wurden unabhängig vom Versender auch die Beförderungskosten verzollt. Unser Zollamt handhabt dies grundsätzlich so und der Grund dafür ist nach Aussage des für die Postsendungen zuständigen Zollbeamten eine Anweisung, die andere Zollämter auch befolgen müssten /erhalten haben müssten. Eric
in der vergangenen Woche von 3 (drei) Zöllnern/Zöllnerinnen bestätigt. Als privater Verbraucher kann ich die Versandkosten angeben, diese werden dann vom zu verzollenden Betrag angezogen.Na, wenn Du Gewerbetreibender bist, also die Ware zum Zweck der Weiterveräußerung einführst. Ansonsten betreibst Du nie gewerbliche Wareneinfuhr.
Ja, und dort steht unter Postverkehr:Grundsätzliche Regelung (ja bereits bekannt):
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/a0_methoden_zollwertermittlung/a0_transaktionswert/c0_berichtigungen/c0_bef_vers_kosten/index.html
jetzt müsste man nur noch "nichtgewerblich" klären...![]()
.....
Außerdem:
Wenn ich eine Sendung mit gemischtem Inhalt (Lampe, Akku, Ladegerät, O-Ringe...) vom Zoll hole, ist der Zöllner ewig mit Papierkram beschäftigt.
Dabei ist die Einnahme an EUSt. und Zoll weit geringer, als der Zöllner den Staat Geld kostet.
Heinz