das stimmt nicht. Der Versender muss die Rechnung von außen an dem Paket anbringen und unter anderem auch eine ordnungsgemäße Zollinhalserklärung - ebenfalls von außen - an dem Paket anbringen.
? Etwas anderslautendes habe ich nicht behauptet.
Lediglich das es am Ende für den Empfänger als Privatmensch unerheblich ist, ob der Versender die Rechnung Außen oder Innen angebracht bzw. beigelegt hat, da der Zoll (bzw. die Post) ohnehin öffnet. Tatsächlicher Inhalt und Außen angebrachte Angaben sind schließlich zwei paar Schuhe (sonst wären die Drogenkuriere arbeitslos

). Kleinere Sendungen im Luftpolsterumschlag (wie z.B. DX Kleinkram) als Ausnahme bestätigen die Regel.
Und in meinem konrekt genannten TAD Gear Beispiel ist die Zollinhaltserklärung immer Außen am Paket angebracht gewesen. Der Zoll in Frankfurt hatte also in
allen 11 Fällen alle zur Zollabwicklung notwendingen Papiere parat (die Pakete wurden alle dort geöffnet), es aber lediglich ein einziges mal geschafft diese vollständig abzuwickeln. In den übrigen 10 Fällen wurde zum örtlichen Zoll weitergeleitet, wo ich dann das bereis geöffnete und wieder mit dem typischen Zollklebeband verschlossene Paket erneut öffnen durfte.
Es geht mir einzig darum, zu verdeutlichen, dass man u.u. auch dann beim örtlichen Zoll antreten darf, wenn der Zoll am Flughafen (ich gehe davon aus, dass der größte Teil der hier relevanten Sendungen per Luftpost in Frankfurt, Leipzig und Co. in Deutschalnd eintreffen)
alle notwendigen Unterlagen für die Zollabwicklung vorliegen hat. Der einzige mir einleuchtende Grund hierfür könnte eine Sprachbarriere sein (wobei ich beim Zoll zumindest Englisch für selbstverständlich halte), aufgrund der der Inhalt den Angaben auf der Rechnung nicht zugeordnet werden kann. Im meinem Fall waren das maximal 2-3 Artikel pro Sendung, hauptsächlich Jacken, Hosen, Rucksack. Eigentlich keine große Herausforderung wenn man ein wenig englischen spricht.
Eric