Bitte um eure Mithilfe, gestern vor Gericht, 1600€ Strafe jetzt Berufung eingelegt!

Moinsen,

ich hab den Link mal entfernt, "ich" würde das nicht mit Klarnamen veröffentlichen,
auch nicht mit dem von deinem Anwalt.

Keine Ahnung was da Juristisch richtig ist.

Schwärze deinen Namen, den des Anwalts und alle nicht für das Urteil relevanten Daten,
dann sollte das kein Problem sein.

Sollte einer meiner Kollegen da bewanderter sein, darf er gerne eingreifen.

So habe mir jetzt beste Mühe gegeben alles korrekt und ohne Namen einzustellen
Danke für alles und LG
 
Was meint ihr ist das BKA kompetenter und Professioneller als das BKA ?
Das hoffe ich sehr ! :)
Wie ihr seht hat das LKA Gutachten ja komischerweise ein Experte für Schußwaffen erstellt,was hat der den mit Messern zu tun ?

Naja wir werden sehen wie das BKA Gutachtet !?

Lieber Gruß an alle Messerfreunde
 
Hallo zusammen,


ich will jetzt hier nicht mit dem Zeigefinger oder so kommen, das ist ja auch nicht mein Job hier...
Ich finde aber, dass hier dafür dass es hier um ein laufendes Verfahren geht in dem das letzte Wort noch nicht gesprochen ist, argumentativ ganz schön in die Tiefe gegangen wird...
Als das hier los ging hatte cougar schon mal ordentlich radiert- vergesst mal nicht dass das hier JEDER lesen kann...

Nur meine Meinung....
 
Ich kann Deinen Gedanken ja an sich verstehen, aber: Die StA wedelt mit dem LKA- und wohl leider auch mit dem BKA-Gutachten und färtich. Daß sich ein Richter die Mühe macht, sich hier in diesem Forum in das Thema einzulesen, glaube ich eher nicht.

Ich lasse mich gerne belehren, aber ich konnte bisher nirgendwo einen Hinweis entdecken, daß die tiefgehenden und detaillierten Diskurse zu Messerrecht hier im Forum irgendwo mal irgendwo erkennbar von hoheitlichen zu Lasten von Messerführern oder -besitzern aufgegriffen/benutzt wurden, weder von Ministerialen, vom BKA, LKAs, noch von StAs, Richtern, Polizeidienstvorgesetzten Zoll o.ä. ...
 
Daß sich ein Richter die Mühe macht, sich hier in diesem Forum in das Thema einzulesen, glaube ich eher nicht.

Ich lasse mich gerne belehren, aber ich konnte bisher nirgendwo einen Hinweis entdecken, daß die tiefgehenden und detaillierten Diskurse zu Messerrecht hier im Forum irgendwo mal irgendwo erkennbar von hoheitlichen zu Lasten von Messerführern oder -besitzern aufgegriffen/benutzt wurden, weder von Ministerialen, vom BKA, LKAs, noch von StAs, Richtern, Polizeidienstvorgesetzten Zoll o.ä. ...

Vermutlich hast Du recht ...

Aber irgendwie geht's IMO ums Prinzip und nicht um Wahrscheinlichkeit oder Hinweise.
Ich schätze die Kompetenz und das Niveau und vor allem den Stil dieses Forums.
Diskretion in solchen Fragen bzw bei solchen Themen gehört meines Erachtens nach dazu.

Nach meinem Verständnis gab es zu Beginn des Threads nach anfänglicher Verwirrung ein Gentlemen-Agreement sich daran zu halten.

Das sollte man jetzt nicht plötzlich über Bord werfen finde ich.

Ich verstehe sowohl einige der vorgebrachten Argumente und vor allem den diesbezüglichen Redebedarf, aber wir sitzen hier nun mal nicht in kleiner Runde bei einem Bier beieinander ...
 
Daß sich ein Richter die Mühe macht, sich hier in diesem Forum in das Thema einzulesen, glaube ich eher nicht.

Sicherlich nicht...... dass sich hier aber ein Mitarbeiter des BKA Anregungen für den ausstehenden Feststellungsbescheid holt,- das ist sogar sehr wahrscheinlich.

Ich ess jetzt noch was und dann lösche ich hier einmal durch..... manmanman:rolleyes:

chamenos
 
Wenn ich ehrlich bin, war mir klar, dass es so eingestuft wird.

Die Messer erfüllen nunmal alle Bestandteile der Definition. Das einhändige Öffnen ist der einzige Punkt der nicht getroffen wird, die einzige Basis wo man noch was bewegen könnte, jedoch sehe ich die Chancen mehr als gering.

Im Prinzip steht ja nichts anderes da als beim Schrieb von LKA.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin

Die Messer erfüllen nunmal alle Bestandteile der Definition.

Nein... tut es nicht.

Und ich bin etwas erstaunt, dass das BKA so urteilt.... besonders, wenn ich dann sowas in dem Text lese:
... auch wenn aller Wahrscheinlichkeit [nach] diese leichtgängigen Messer Ursache für die Aufnahme der Definition ins WaffG waren.....

Messer mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen gibt es viele.... daher die Einschränkung im WaffG auf namentlich genannte Butterflymesser.

Das Paradox ist also ein verbotener Gegenstand, weil es so aussieht wie ein Butterflymesser, aber eben nicht so funktioniert.:irre:

Muss ich nicht verstehen.... und wirklich sicherer fühle ich mich gerade auch nicht.

Aber die ganze Nummer wird ja den TO eh richtig Geld kosten..... wäre die Frage, ob es noch Sinn macht beim BKA eine Feststellungsbescheid zu beantragen.... auf die paar Euro kommt es ja nun auch nicht mehr an.

Vielleicht wird der ja dann von jemandem bearbeitet, der das Ganze anders sieht:rolleyes:

Gruß
chamenos
 
Die Messer erfüllen nunmal alle Bestandteile der Definition. Das einhändige Öffnen ist der einzige Punkt der nicht getroffen wird, die einzige Basis wo man noch was bewegen könnte, jedoch sehe ich die Chancen mehr als gering.

Selbst diesen Punkt spricht das Gutachten zumindest indirekt an, wenn es die Motivlage des Gesetzgebers erwähnt. Aber diese Motive haben es halt nicht nur nicht in den Gesetzestext, sondern nicht einmal in die Gesetzesbegründung geschafft. Und nicht einmal bei den für eine teleologische Auslegung des Gesetzes ggf. noch relevanten Gesetzesberatungen spielte die Frage der Einhändigkeit eine explizite Rolle.
 
BKA Festellungsbescheid Power Glide Smith & Wesson schrieb:
Bei einem typischen Butterflymesser wird die Klinge durch zirkelartiges Umklappen der Griffstückhälften freigegeben. Diese Mechanik lässt im Gegensatz zum vorliegenden Messer problemlos eine einhändige Bedienung zu.

Welchen Punkt erfüllt das Paradox davon nicht? Die grundlegende Funktion ist einem Balisong gleich, ob es schwer oder leicht geht, scheint nicht zu interessieren, da es nur einen unwichtigen Teil für das BKA einnimmt. Also, scheint sie auch das einhändige Öffnen nicht zu interessieren.

Ich finde die Entscheidung nicht Richtig, aber verständlich.

Nebenbei merkt man doch immer mehr, dass eigentlich jedes Messer, das in letzter Zeit auf dem Tisch vom BKA landet ein verbotener Gegenstand ist.

Ein Feststellungsbescheid wird sich m.E. Nicht lohnen, da das BKA seine Meinung bestimmt nicht ändert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur als Info. Guckt mal wer da vom BKA geantwortet hat. Wer nun ab und an mal die Feststellungsbescheide liest, der weiß auch wer beim BKA diese macht. Das Ergebnis steht somit schon jetzt fest.

Immerhin wurde auch erwähnt, dass die Gesetzgebung wohl nicht auf diese Art Messer abzielte, aber dieses Messer trotzdem den Kriterien entspricht.
 
Guten Morgen Franco,

wenn Du mir sagst, in welcher Hinsicht sich die Meinung des Feststellungbescheides von der Meinung zum Paradox unterscheidet,
gebe ich gerne meine Meinung kund.
 
Ich denke, die beiden Bescheide sind nicht widersprüchlich.
Der eine Bescheid sagt: Wenn die Mechanik nicht wie beim Butterfly funktioniert, isses kein Butterfly
Der andere Bescheid sagt: Auch ein schwergängiges Butterfly ist ein Butterfly

Hier wäre der Gesetzgeber gefragt, den entsprechenden Paragrafen zu präzisieren. Oder zu streichen,was aber wohl nicht passieren wird...
 
Auch ein schwergängiges Butterfly ist ein Butterfly

Jetzt passt der Schuh!

Was glauben die Zweifler hier eigentlich, sollte geschehen?
Soll das BKA einen Feststellungsbescheid entgegen der rechtsverbindlichen Definition erlassen?
Oder soll ein Gericht entgegen geltendem Recht entscheiden?

Ein Butterfly ist ein Butterfly und das ist nunmal in Deutschland verboten.
Ob das nun dem einen oder anderen Sammler, Nutzer oder Wichtigtuer passt oder nicht.

Viele Grüße

Erich
 
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