Wobei der durchaus bemühte Bericht einem Subsumtionsfehler bzgl. "Waffe" im 42 I unterliegt bzw. dieses Verbot mit solchen Waffenverbotsgebietsverfügungen verwechselt, in denen mitunter auch das Führen von Nichtwaffen verboten wird. Zusätzlich stolpert er wohl (versehentlich) über die etwas wirre waffengesetzliche Regelungssedimentierung , wenn 42 I das Führen von Waffen in speziellen Umgebungen abstrakt verbietet, der neuere 42a aber das von Hieb & Stichwaffen jederzeit & überall. Damit regelt der 42 I ja faktisch eigentlich nur noch Gas/Schreckschusswaffen, für deren Führen es aber heute wiederum immer und überall eines Waffenscheines bedarf, für den dann das Verbot des 42 I aber ob der Ausnahmeregelung für waffenrechtluche Erlaubnisse wiederum nicht gilt.

Passt aber im Bild gut zu den seltsamen Verfügungen zu Waffenverbotszonen oder den Allgemeinverfügungen der BuPo im ÖPNV/ÖPFV, wo lokal und/oder zeitlich begrenzt regelmäßig das Führen von Hieb & Stichwaffen oder verbotener Gegenstände kaskadierend verboten wird, deren Führen ohnehin immer rund überall verboten ist bzw. sogar jedweder Umgang mit ihnen eine Straftat darstellt, die dann kaskadierend noch zusätzlich als ordnungswidrig bewehrt wird ...