Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Sry, aber was bedeutet denn "tm" in diesem Zusammenhang?
"(unregistered) Trademark" - so wie bei eigentlich bei Warenmarken, bspw. "XY-Produkt".
Ist in diesem Sinne (Netzjargon) eine Art ironisches/rhetorisches Stilmittel.
Oft soll das Ausdrücken, daß es sich um klischee- oder sonstwie behaftete Begriffe handelt. (Im obigen Kontext bedeutet "Leute (tm)" eben soviel wie "gewisse Leute"... Wenn mans hochgestellt hinschreibt, ist das halt besser als Stilmittel erkennbar)
 
"(unregistered) Trademark" - so wie bei eigentlich bei Warenmarken, bspw. "XY-Produkt".
Ist in diesem Sinne (Netzjargon) eine Art ironisches/rhetorisches Stilmittel.
Oft soll das Ausdrücken, daß es sich um klischee- oder sonstwie behaftete Begriffe handelt. (Im obigen Kontext bedeutet "Leute (tm)" eben soviel wie "gewisse Leute"... Wenn mans hochgestellt hinschreibt, ist das halt besser als Stilmittel erkennbar)
Ah, OK.
Vielen Dank! :)
 
Es tut mir Leid, wenn auch ich dazu beigetragen habe, dass du dich in diesem Thread nicht mehr wohl fühlst
Danke das Du mich da persönlich ansprichst.Ach weißt Du T-Hawk, ich bin auch einfach nur mega angepi***t von der derzeitigen Entwicklung.
Durch mein Engagement hier im Forum dürfte deutlich sein, dass ich ein absoluter Messer Maniac bin. Ich bin wie alle hier in sehr großer Sorge um unser Hobby, dass wir hier allesamt friedlich ausüben, wir haben uns nichts zuschulden kommen lassen.
Im Moment ist zumindest noch nicht klar wie die neuen Regelungen tatsächlich aussehen werden. Bitte nicht falsch verstehen- ich bin absolut gegen jegliche Verschlechterung und weitere Einschränkung .
Trotzdem wird hier eine teilweise Kaffeesatzleserei betrieben, die uns mMn nicht weiterhilft.
Das meinte ich mit „Ruhe bewahren“ ( ein Motto was übrigens in nahezu jeder Lebenslage hilfreich ist) .
Wir sind alle angefasst und jeder manifestiert das anders.

Vielleicht können wir uns darauf verständigen?

☮️ Excalibur
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt bearbeitet:
Eine positive Einschätzung am Abend, nicht schlecht. Und recht logisch. Ich hab den KWS aus diesem Grund bereits seit 2021. Und von politisch kritischer Seite, FDP (bin kein Mitglied und werbe nicht) hieß es immer wieder: Vollzugsdefizit auf Landesebene, alle Gesetze sind da. Jetzt scheinen sie die wiedergefunden zu haben.😉

Abu
 
Wer mit ÖPNV unterwegs ist, hat einen Beförderungsvertrag mit Vertragsbedingungen akzeptiert... ☝️
Stimmt, einem Verstoß dagegen kann aber halt nur vertragsrechtlich, also zivilrechtlich entgegnet werden, Vertragsbruch ist weder ordnungswidrig noch strafbar.
Ich hoffe auf eine Sammelklage. Sowohl gegen Führverbote, als auch gegen mit nichts zu rechtfertigende Umgangsverbote.
Davon würde ich abraten, weil es die im deutschen Verwaltungs/Verfassungprozessrecht nicht gibt
Auch hier übersieht der Schreiber, daß ein Verstoß gegen allgemeine Beförderungsbedingungen allenfalls zu vertragsrechtlichen Folgen führen kann, in der Praxis wohl meist lediglich einem Beförderungsausschluss.
Etwas zweckoptimistisch erscheinen mit die Ausführungen zu "gefährlichen" Springmessern, denn diversen Äußerungen der letzten Monate oder Jahre aus dem Bereich von Ministerien und Parlamenten lässt sich entnehmen, daß dort bei der "Gefährlichkeit" auf die bekannten 4,1cm abgestellt wird, die mal vom BKA in anderen Kontexten etabliert wurde und sich seitdem ja schon durch diverse Verwaltungsvorschriften fressen tut.
Insgesamt finde ich das aber recht erhellend, ich denke mal die Ministerialen, die dieses politische PK-Ergebnis jetzt in einen Gesetzentwurf umsetzen müssen, ganz schön am schwitzen sind, auch wenn der aktuelle Zeitdruck da bei historisch aufsummierten Unschlüssigkeiten im Begründungsteil es denen denen ggf. erleichtert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimmt, einem Verstoß dagegen kann aber halt nur vertragsrechtlich, also zivilrechtlich entgegnet werden, Vertragsbruch ist weder ordnungswidrig noch strafbar.
Ich kenne nicht die AGB der vielen ÖPNV-Anbieter. Wenn dort irgendwas von verbotenen Gegenständen drinsteht, war es das mit Zivilrecht. Wird nur gegen Hausrecht verstoßen, sind wir ohne Umweg im Strafrecht.
OK, in den Fahrzeugen der BVG darf man laut Hausrecht/Beförderungsbedingungen auch nicht essen oder trinken. Trotzdem trinken die Handwerker nach Feierabend ihr Bier in der Straßenbahn oder essen manche ihren Döner, ohne dass es irgendwen stört...

Der Punkt ist die Absolutheit, mit der hier von manchen immer noch ausgeschlossen wird, dass überhaupt jemals eine ausführlichere Kontrolle stattfinden könnte.
 
Guten Morgen, 7:50 in der Berliner U2 .
Ich rechne mit keiner Kontrolle
IMG_5440.jpeg
 
Ich auch nicht, Fahrkarten werden auch nur in Ausnahmefällen kontrolliert... :ROFLMAO:
Bedeutet nicht, dass in der BVG M6, einer der größeren Haltestellen oder der hiesigen Buslinie 620 nicht zeitgleich trotzdem mal kontrolliert wird.
 
Mit dem Unterschied, dass eine Fahrkartenkontrolle deutlich schneller geht und man dabei im Zweifelsfall nicht nach einem Fahrschein durchsucht wird :glgl:
 
Nö - da dort nicht nach Fahrkarten gefragt wird, ist die Chance nach anderen Sachen gefragt zu werden, in den Fahrzeugen bedeutend geringer...
Somit ist die Aussage, "ich erwarte in der U2 keine Kontrolle" aus mehreren Gründen eher rhetorischer Natur, da die Antwort bereits feststeht :censored:
 
Ich kenne nicht die AGB der vielen ÖPNV-Anbieter. Wenn dort irgendwas von verbotenen Gegenständen drinsteht, war es das mit Zivilrecht. Wird nur gegen Hausrecht verstoßen, sind wir ohne Umweg im Strafrecht.
Die sind in vielerlei Hinsicht oft sehr ähnlich, auch weil sie sich gleichen Rechtsrahmen und Rechtsprechungen entlang orientieren. Wenn da etwas von dort verbotenen Gegenständen drinsteht, sind diese Verbote zunächst einmal nur zivilrechtliche, es sei den, es wird auf allgemeine gesetzliche Verbote verwiesen wie z.B. Umgangsverbote im WaffG. Auch dann kann aber nur zivilrechtlich agiert werden, üblicherweise in Form der Aussprechung eines Beförderungsausschlusses. Falls es sich gleichzeitig noch um ordnungswidriges oder strafbares Verhalten handelte, kann natürlich eine Anzeige bei den zuständigen Behörden erstattet werden, so wie von jedem anderen auch. Aber auch nur dann. Für Hausrechtsverstöße gibt es in D keinen einschlägigen Straftatbestand, ohne strafbares Verhalten auch keine Strafbarkeit.
OK, in den Fahrzeugen der BVG darf man laut Hausrecht/Beförderungsbedingungen auch nicht essen oder trinken. Trotzdem trinken die Handwerker nach Feierabend ihr Bier in der Straßenbahn oder essen manche ihren Döner, ohne dass es irgendwen stört...
Hier trinken sogar regelmäßig ganze Fußball-Fangruppen entgegen der Beförderungsbedingungen des HVV exzessiv Alkoholika, aber sofern das jemanden Verantwortlichen stört haben die anscheinend keinen Bock die Hucke voll zu kriegen, falls sie dagegen vorgehen. Kritisch wird das nur hiesigen im Hbf wegen des dort seit dem 1. April geltenden allgemeinen Alkoholverbotes weil ordnungswridig. Aber selbst dort gilt dann das Opportunitätsprinzip und dieses wird in dieser Hinsicht anscheinend auch reichlichst genutzt und von jedem Einschreiten abgesehen.
 
Ja, Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, ist es im §123 StGB immer schon gewesen. Ohne Kläger kein Richter. Es ist offensichtlich immer noch nicht deutlich genug, was ich dazu geschrieben habe:
es ist ohne eigenes Zutun ein verdammt schmaler Grat geworden, auf dem man sich mit Messern in der Tasche bewegt. Es hilft nicht weiter, wenn hier einige großkotzig mit vermeintlicher Rechtsverbindlichkeit behaupten und feststellen, dass sowieso nirgends kontrolliert wird und wenn doch, dann garantiert wieder die Falschen kontrolliert werden. Wer mit Messer in der Tasche noch nicht kontrolliert wurde, hatte lediglich Glück oder einen günstigen Zeitpunkt getroffen, um nicht kontrolliert zu werden.

Ich wurde "anlasslos" mit Messern dabei als einziger von ca. 25 anwesenden Personen auf einem Bahnsteig kontrolliert, passe absolut nicht in einen der als allgemein vermuteten, üblichen verdächtigen Personenkreise. Die eine Frage haben sie mir erst gar nicht mehr gestellt, hätte ich so oder so verneinen können. Dass es in dem Fall nicht ÖPNV und nicht im Zug war, ist zur Sache belanglos. Hätten die aus Langeweile weiter nachgebohrt, hätte es definitiv Diskussionen geben können. Man kann nur die Uhr zurückdrehen, aber nicht die Zeit.

Was die Beförderung von großen Gruppen angeht, hat es schon Gründe, dass für Fußballspiele (auch im ÖPNV) Sonderzüge eingesetzt werden. Das ist nur eine ganz andere Baustelle.
 
Antragsdelikt oder nicht ist völlig egal, solange der Tatbestand des Deliktes gar nicht verwirklicht wird.

Um irgendwelche Sonderzüge geht es auch nicht sondern um die hier regulär nach Fahrplan fahrenden, die auch Haltepunkte in Stadiennähe bzw. Fernbahnhofnähe bedienen.
 
1) Wenn ein Bahn- oder ÖPNV-MA einen Fahrgast auffordert, Zug, Bahnhof oder meinetwegen den Haltepunkt zu verlassen und dieser sich weigert, ist der TB formal erfüllt - ich bin im Gegensatz zu Dir die ganze Zeit bereits einen Schritt weiter. Ob daraus was gemacht wird, ist eine andere Frage, meistens nämlich nicht, das versandet. Dass es gar erst nicht dazu kommt, jemanden vor die Tür setzen zu wollen, hat schließlich handfeste Gründe.

2) Diese Züge fahren an den Spieltagen sogar ausserhalb Hamburgs von Freitag bis Sonntag quer durch Deutschland an fast alle Spielorte und werden ggf. durch Sonderzüge verstärkt, um den regulären Zugverkehr und Normaloreisende nicht zusätzlich zu belasten. Sonderzüge werden u.a. eingesetzt, wenn sog. Hochrisikospiele mit Routenzwang auf dem Plan stehen oder durch ungünstige Spielansetzungen besonders viele Fangruppen auf kreuzenden Strecken unterwegs sind - eben eine andere Baustelle. Ebenso wie die regulären Züge an Bundesligaspieltagen eine andere Baustelle sind.

Vorletzte Woche ist so ein "regulärer" Zug auf dem Weg nach Magdeburg rausgezogen worden, weil angeblich gewaltbereite Fans unterwegs waren. Es sind etwa 400 Personen kontrolliert worden und kurz vor dem Stadion dann nochmal. Laut BuPo-Bericht sind u.a. auch etliche Messer unterschiedlicher Art sichergestellt worden, d.h. von ca. 400 Personen etwa 15-20 Messer - ist selbstverständlich nur ein Einzelfall der Sorte "anekdotische Evidenz".
 
1) Wenn ein Bahn- oder ÖPNV-MA einen Fahrgast auffordert, Zug, Bahnhof oder meinetwegen den Haltepunkt zu verlassen und dieser sich weigert, ist der TB formal erfüllt -
Ja, aber eben auch erst ab dem widerrechtlichen Aufenthalt und eben nicht nicht vorher schon.

Diese Sonderzüge fahren aber nicht als Teil des HVV.

So eine Sonderkontrolle eines regulären Zuges in HVV wegen Fußball gab es hier Anfang des Jahres auch, ob das nach dem ganzen Terz so schnell nochmal vorkommt ist aber fraglich.

Laut BuPo-Bericht sind u.a. auch etliche Messer unterschiedlicher Art sichergestellt worden, d.h. von ca. 400 Personen etwa 15-20 Messer
Ist das (waffen)rechtlicher Tatestände erfolgt oder als allgemeine Gefahrenabwehrmaßnahme im konkreten Kontext? Ich würde eher letzteres vermuten, so wie es bei versammlungsrechtlichen Vorfeldkontrollen ja auch meistens gemacht wird.
 
Diese Messer waren Beifang, genau wie Messer bei einer Verkehrskontroll(stell)e als Beifang sichergestellt werden. Da sind Messer auch nicht Hauptziel der Kontrolle. Sie sind nur Beifang, werden aber als großer Erfolg vermeldet, um nicht zu sagen "ausgeschlachtet".

wegen Fußball gab es hier Anfang des Jahres auch, ob das nach dem ganzen Terz so schnell nochmal vorkommt ist aber fraglich.
So sieht es nämlich aus. Und genau deswegen wird hauseigenes Bahn/ÖPNV-Personal niemanden auffordern, Zug oder Bahnhof zu verlassen. Bei Fußballspielen ist das mitgekauft und einkalkuliert, im Alltag wird es aus Erfahrung jederzeit befürchtet und deshalb umgeht man diesen Schritt. Sowohl Fahrkarten, als auch Messer, sonstige Gegenstände oder das Verhalten betreffend.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück