Ja, Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, ist es im §123 StGB immer schon gewesen. Ohne Kläger kein Richter. Es ist offensichtlich immer noch nicht deutlich genug, was ich dazu geschrieben habe:
es ist ohne eigenes Zutun ein verdammt schmaler Grat geworden, auf dem man sich mit Messern in der Tasche bewegt. Es hilft nicht weiter, wenn hier einige großkotzig mit vermeintlicher Rechtsverbindlichkeit behaupten und feststellen, dass sowieso nirgends kontrolliert wird und wenn doch, dann garantiert wieder die Falschen kontrolliert werden. Wer mit Messer in der Tasche noch nicht kontrolliert wurde, hatte lediglich Glück oder einen günstigen Zeitpunkt getroffen, um nicht kontrolliert zu werden.
Ich wurde "anlasslos" mit Messern dabei als einziger von ca. 25 anwesenden Personen auf einem Bahnsteig kontrolliert, passe absolut nicht in einen der als allgemein vermuteten, üblichen verdächtigen Personenkreise. Die eine Frage haben sie mir erst gar nicht mehr gestellt, hätte ich so oder so verneinen können. Dass es in dem Fall nicht ÖPNV und nicht im Zug war, ist zur Sache belanglos. Hätten die aus Langeweile weiter nachgebohrt, hätte es definitiv Diskussionen geben können. Man kann nur die Uhr zurückdrehen, aber nicht die Zeit.
Was die Beförderung von großen Gruppen angeht, hat es schon Gründe, dass für Fußballspiele (auch im ÖPNV) Sonderzüge eingesetzt werden. Das ist nur eine ganz andere Baustelle.