polaris1977
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Das hatte ich auch gehört, auch vor der PK, aber das war ja expressis verbis erkennbar schon an sich Blödsinn, weil ja die Scheine nicht zum Besitz von irgendwas berechtigen bzw. dafür administrativ gar nicht geeignet sind. Könnte aus dem Koalitionsvertrag hervorgegangen sein, dort war ja auch anscheinend schon klWaffSchein und Besitzerlaubnis verwechselt worden, kommt ja regelmäßig sonst auch überall vor ...Im Gespräch waren ja bspw. Armbrüste nur noch mit kleinem Waffenschein und Dolche und Kampfmesser nur noch mit Jagdschein.
Wobei es eine der Intention der aktuellen Gesetzgebung ja ziemlich entgegengesetzte Regelung wäre, das Führen einer Armbrust zu erleichtern, wenn man dafür nur noch einen kleinen WaffSch bräuchte ...
Falls die Definition weitergehender sein soll, als die bisherige müßte das ins Gesetz geschrieben werden (Wesentlichkeitsprinzip). Das scheint aber nicht beabsichtigt zu sein. Das war allerdings in den letzten Jahren regelmäßig als politische Forderung zu hören, vermutlich von Amts- oder Mandatsrägern die die bestehende Rechtslagen nicht kannten und schon bestehende Regelungen als Verschärfungen forderten.Nach meiner Lesart und Einschätzung des vorliegenden Entwurfstextes und der übrigen öffentlichen Ausführungen wird es aber nicht erforderlich werden, über den Inhalt der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) hinaus, derartiges zu definieren, weil dort Hieb- und Stoßwaffen als erlaubnisfreie Waffen bereits definiert wurden: