Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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Mal schauen, was von den Beispielen für den ausnahmerelevanten "anerkannten Zweck", z.B. "Brotzeit zubereiten" übrigbleibt.
Ein allgemein anerkannter Zweck gilt auch nach der Änderung des Entwurfstextes als Ausnahme zum Führen eines Messers in den Zonen und im Fernverkehr etc. Was darunter konkret zu verstehen ist wurde im Gesetzestext der noch gültigen Fassung des WaffG nicht definiert und wird es voraussichtlich in der zukünftigen auch nicht.
 
Also wie gesagt, nach meiner Lesart wäre der KWS als Begründung zum Führen von Messern in den Zonen und im Fernverkehr etc. damit vom Tisch.
Ja, das sehe ich jetzt auch so. Den KWS braucht man für Messer nicht mehr. 🫢😤 Zwischen der bisherigen Vorlage und dem jetzt zu beschließenden Gesetzestext muss sich erheblich etwas zu Lasten der Messerfreunde gedreht haben.

Abu, der sehr sauer auf die heuchlerische Politik ist!
 
Das Ding ist durch - leider. Die namentliche Abstimmung zu Artikel 5 zeigt aber, dass die Mühen zumindest etwas bewirkt haben. Rechnerisch hätte die Ampel 415 Ja-Stimmen gehabt, tatsächlich dafür gestimmt haben aber "nur" 375 Abgeordnete.
 
Lohnt sich noch, die ganzen Änderungen "synoptisch" zu vergleichen, oder wie schnell schafft es das WaffenG "neu" incl. amtlicher Begründungen (mit oder ohne Apfelschälen als anerkanntem Zweck) ins Bundesgesetzblatt?
Was bleibt wo als EDC noch halbwegs rechtssicher möglich?

Leicht genervte Nebenbemerkung: Was mir sowohl in der medial zusammengefaßten Berichterstattung als auch in den ebenso kompakten amtlichen Pressemitteilungen massiv auf den Keks geht, ist, daß das "Führen" im waffenrechtl. Sinne und das "mitführen" (wie auch immer in der Praxis "nicht zugriffsbereit" dann ausgelegt werden wird) nahezu NIE unterschieden wird. Das ist ja gerade für EDC die spannendste Frage.
Noch Nachsatz dazu - aus lockeren Gesprächen mit Cops am Rande der Waffenberbotszonen zur FB-EM: Selbst die wissen nicht (oder haben keine Lust dazu), das "Führen" (konkret mein Opinel No. 7 am Schlüsselbund) und das "mitführen" (selbiges in den Tiefen des Rucksacks verbuddelt, ha! Grauzone, kein Vorhängeschloß!!) im Zweifelsfall zu unterscheiden. Da wird sich nix in der Tagespraxis verändern...
 
Nachdem Nancy ja nun ihr "Zuckerstückchen" erhalten hat und nun alle Besitzer von ach so bösen Springmessern plötzlich enteignet bzw. kriminell sind, mal ne Frage an die Experten:

Was ist eigentlich mit Halbautomaten/Spring-Assisted?
Werden die jetzt auch als verbotene Waffe betrachtet?
 
Es gibt keine Halbautomaten, und solange der FB des BKA, in dem festgestellt wird, daß Assisted Opener keine Springmesser sind, ist das eine eindeutige Geschichte. Mit Assisted Openern hat die neue Regelung nichts zu tun.

Wäre das anders, dann wären alle AO über 85mm KL ja auch bisher schon verbotene Gegenstände.
 
Vielen Dank für die Antwort!

Aber ich befürchte, dass hier in Bayern weiterhin vom Polizeibeamten bis zum Richter, alles was ne Feder beinhaltet als Springmesser angesehen und auch verurteilt wird.
Mit dem lesen von Feststellungsbescheiden gibt sich hier kaum jemand ab...
Ich denke das ist auch so gewollt, entsprechende Schulungen für Beamte gibt es zwar, jedoch werden selbst dort Un- bzw. Halbwahrheiten gelehrt:

O-Ton Justizbeamter:
"Wir sind extra geschult worden! Alles was nen Pin oder ein Loch zum öffnen hat ist verboten!"

Dabei ging es um ein Spyderco UKPK.
 
Zuletzt bearbeitet:
Führen außerhalb der Zonen und des ÖPV wie bisher, diesbezüglich gab es keine Änderungen. Innerhalb der Zonen abgeschlossene Pouch zum Transport.

... dann gewinnt dieser, leider geschlossene Thread, wieder an Bedeutung für die Messerbesitzer, denn scheinbar wird es bald in Städten zwischen Fußgängerzonen, Einkaufsmöglichkeiten, Läden und Bahnhöfen kaum noch Zonen geben, wo man überhaupt noch führen darf...
 
Ich bemühe mich mal positiv zu sein, wenn ich künftig sicher gehen will, muss ich egal welches Messer immer im abgeschlossenen Behältnis transportieren. Dann kann ich ja so oder so auch häufiger wieder Einhandmesser mit Arretierung mitnehmen…
 
Ich bemühe mich mal positiv zu sein, wenn ich künftig sicher gehen will, muss ich egal welches Messer immer im abgeschlossenen Behältnis transportieren. Dann kann ich ja so oder so auch häufiger wieder Einhandmesser mit Arretierung mitnehmen…
Auch mein Gedanke!
Kann ich nicht nachvollziehen, sry.
Das ist für mich ein enormer Verlust an Freiheit, wenn ich künftig ständig zwei Minuten brauche, um kurz eine Verpackung zu öffnen.
 
Kann ich nicht nachvollziehen, sry.
Das ist für mich ein enormer Verlust an Freiheit, wenn ich künftig ständig zwei Minuten brauche, um kurz eine Verpackung zu öffnen.

Naja, mir ging es nur darum, der Gesetzesänderung, die ich auch nicht nachvollziehen kann und der damit verbundenen erheblichen Einschränkungen, die ich ebenso als krass belastend wahrnehme, zumindest ein Quentchen Positives abzuringen.
 
Naja, mir ging es nur darum, der Gesetzesänderung, die ich auch nicht nachvollziehen kann und der damit verbundenen erheblichen Einschränkungen, die ich ebenso als krass belastend wahrnehme, zumindest ein Quentchen Positives abzuringen.
Ich verstehe ja auch, dass man versucht, sich durch positive thinking besser mit der Situation abzufinden.
Leider gibt es da mE nichts schön zu reden.
Ein Einhandmesser hättest du ja auch vor der Gesetzesänderung in einem verschlossenen Behältnis transportieren können.

Und ich bin einfach zutiefst frustriert von diesem ganzen Mist, der uns da mal wieder eingebrockt wird/wurde.
 
durch positive thinking besser mit der Situation abzufinden.
Interpretierst du bei mir falsch. Ich besitze fast nur Slipjoints als Klapper wegen der bisher unproblematischen Führung. Kommt jetzt halt mal ein Flipper etc dazu. Nenn es Trotz gegen den Unsinn der Politik; Unterwerfung ganz sicher nicht!

Abu
 
Ich verlinke die Bild-Zeitung nur ungern, aber da sie ein Interview mit Faeser bezüglich der Messerverbote geführt hat, muss es nun sein:

Die Ampel, so Faeser weiter, setze auf harte, abschreckende Strafen:

▶︎Verstöße gegen das Messerverbot auf Volksfesten, in Messerverbotszonen sowie in Bus und Bahn seien nun Ordnungswidrigkeiten, könnten mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

▶︎Verstöße gegen das erweiterte Verbot von Springmessern, seien nun Straftaten und mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder hohen Geldstrafen belegt.

Faeser: „Genau das brauchen wir: Mehr und bessere polizeiliche Kontrolle – und damit mehr Sicherheit überall dort, wo sich viele Menschen bewegen.“
Wie scharf ist das neue Messer-Verbot, Frau Faeser?

An sich nichts Neues, aber es zeigt sehr schön die Mentalität hinter den Verbotsorgien. Denn genau das brauchen wir nicht: Mehr anlosslose Kontrollen, durch die Bürger unter Generalverdacht gestellt werden, drastische Strafandrohungen für Sammler und Hobbyisten, Bußgelder für Menschen, die Alltagswerkzeug bei sich führen. Hier wird drastisch in die Freiheit und Eigentumsrechte von Menschen eingegriffen, ohne dass dem ein echter Gewinn von Sicherheit korrespondierte. Ein Gewerkschaftler der Polizei nennt in dem Artikel dann auch zutreffend "das gesamte Sicherheitspaket ein Luftschloss" - wenn auch nicht wegen des Inhalts, sondern nur wegen des fehlenden Personals zur Umsetzung. Gewünscht werden mehr Kontrollen, was die Bild-Zeitung dann auch ebenso genaralisierend wie populistisch unterstützt:

Die gute Nachricht: Das generelle Messerverbot kommt. Die schlechte: Die Bundespolizei, zuständig für die Sicherheit an Bahnhöfen, darf immer noch keine sogenannten „anlasslosen Kontrollen“ bei den üblichen Verdächtigen durchführen.
ebd.

Die "üblichen Verdächtigen" sind jetzt wir alle. Gut, dass immerhin die Landespolizei uns anlasslos kontrollieren darf...

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Ampel wirklich an einen Erfolg des Messerverbots glaubt. Das meinte ich mit Mentalität: Ohne mit der Wimper zu zucken wird Freiheit zugunsten von Symbolpolitik beschnitten. Die Bild stimmt ein und macht Stimmung für mehr Kontrollen. Für mich ist das eine treffende Momentaufnahme der Ampel-Politik und ihre medialen Verstärkung.
 
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