Junker Jörg
Mitglied
- Beiträge
- 436
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Prosit!Im Kölsche Grundgesetz steht so schön: Et es wie et es! Et kütt wie et kütt! Et hätt noch immer jot jejange! In diesem Sinne versuche ich mich nicht auf den Verlust durch das Springmesserverbot zu konzentrieren, sondern mehr auf die Ausnahmetatbestände zu blicken. In § 42 Absatz 4a steht künftig: „Eine Ausnahme vom Verbot besteht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses für das Führen von Messern“. Das habe ich immer und überall - ob das ein Kontrolleur im Fall der Fälle auch so sieht, wird sich (vielleicht nie) zeigen. Einerseits erzeugen unklare Rechtsbegriffe und Ermessensspielraum Rechtfertigungsdruck. Andererseits bleibt die Tür ein Spalt weit offen für das echte Leben. Also: Drinkste ene met?
Die "üblichen Verdächtigen" sind jetzt wir alle. Gut, dass immerhin die Landespolizei uns anlasslos kontrollieren darf...
Könnte man eine Klinge nicht so stumpf machen, dass es offensichtlich keine Klinge mehr ist? Dann könnte man im Zweifel irgendwann wieder nachschärfen?
Bei uns in Frankreich sind Opinel verboten und das ist auch bekannt. Trotzdem haben sehr viele Franzosen eines in der Hosentasche.
Führen würde ich es dennoch nicht![]()
Wenn erstmal ein paar hundert unbescholtene Bürger durch baren Zufall zum Opfer dieses Wahns werden (den sie bis dahin selbst befürwortet haben), wird sich auch der Wind drehen!
Ich dachte, das ist weiterhin eine Ordnungswidrigkeit? Da liegts im ermessen der Verfolgungsbehörde...Die Polizei ist verpflichtet, selbst solchen kleinen Verstössen nachzugehen, und ich denke mal, dass demnächst auch die meisten Beschwerden von Seiten der Polizei selbst kommen werden, da dadurch Kräfte gebunden werden, die dann nicht mehr der regulären Strafverfolgung zur Verfügung stehen.
Das war mir zu heikel. "Ab ist ab...!".Könnte man eine Klinge nicht so stumpf machen, dass es offensichtlich keine Klinge mehr ist? Dann könnte man im Zweifel irgendwann wieder nachschärfen?
Ruhig bleiben und abwarten heist die Devise...
Es ist Wahljahr, und ich wette, da liegen schon ne Menge Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft, zwecks ersatzloser Enteignung.
In Deutschland gibts bestimmt ne ganze Menge wirklich wohlhabender Leute, die mehr als nur 5 Microtech bei sich rumliegen haben, historische Exemplare sammeln etc..
Die werden hoffentlich genug Druck auf ihre Bekannten aus der Kommunalpolitik ausüben.
Die Billigmesser von Norma u.ä. sind meist lose ohne Blister-Pack...
Verhält sich aber dann doch wie ein zerlegtes Fallmesser. Griffstück und Klinge getrennt im selben Haushalt problematisch.Anders als bei Feuerwaffen gibt es bei Messern keine waffenrechtlichen Bestandteile. Wozu zerstört Ihr eine ausgebaute Feder?
Wenn die Klinge nicht mehr aufspringt (aufspringen kann), dann ist es auch kein Springmesser mehr, selbst wenn die Feder danebenliegt.
Anders als ein stumpfes Messer, das immer noch ein Messer ist. Außer, es hat einen grundsätzlich nicht schärfbaren Klingendummy.
Verhält sich aber dann doch wie ein zerlegtes Fallmesser. Griffstück und Klinge getrennt im selben Haushalt problematisch.
Wie gesagt: Vorsicht wegen WBK 😉