Matthias MUC
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Hm, was ist denn betreffend §42a-kompatibler EDC schwammiger geworden? NEU ist v.a. doch das Verbot, Messer im öffentlichen Fernverkehr zu führen (neuer §42b), aber wieder mit den Ausnahmen von §42 Abs. 4a Satz 2 Nr. 2, und das "nicht zugriffsbereit" ist erstmals für Messer sauber definiert worden.
Ich gebe ganz egoistisch zu, daß mich die ausdrücklich verbotenen Messer nach altem wie neuen Recht nicht direkt betreffen, mein Augenmerk geht tatsächlich auf "normale" EDC und ggf. aus teilberuflicher Betroffenheit der pragmatische Umgang mit Gegenständen, die am Grenzbereich zum Werkzeug sind oder ggf. legitime Einhandmesser (Kappmesser für seilunterstützte Arbeiten in weitestem Sinne).
Ich gebe ganz egoistisch zu, daß mich die ausdrücklich verbotenen Messer nach altem wie neuen Recht nicht direkt betreffen, mein Augenmerk geht tatsächlich auf "normale" EDC und ggf. aus teilberuflicher Betroffenheit der pragmatische Umgang mit Gegenständen, die am Grenzbereich zum Werkzeug sind oder ggf. legitime Einhandmesser (Kappmesser für seilunterstützte Arbeiten in weitestem Sinne).