Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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Das ist klar, dass das hier alles subjektive Einschätzungen sind. Aber auf der anderen Seite ja auch, daher wird es eine Sicherheit niemals geben.
Andererseits bin ich davon überzeugt, dass, wenn man "ordentlich" gekleidet und in Begleitung von Frau und Kind, mit einer Tasche voller fertig geladener AR15 durch den Frankfurter Hauptbahnhof latschen kann, ohne angesprochen zu werden.
Lass das - selbstverständlich nicht existente 🙄 - Whatever-Profiling für dich arbeiten.

Edit to add: Da schließt sich der Kreis auch wieder hinsichtlich der Sinnhaftigkeit der Änderungen.
Nicht die Gesetze, deren konsequente Durchsetzung ist das Problem.
OK, dann muss die Familie also zukünftig IMMER mit ;)
 
OK, gut zu wissen. Ich hätte mir fast die Mühe gemacht, vom WaffenG aktuell vs. neu zumindest die Bereiche mit den Änderungen synoptisch aufzubereiten (farblich markiert Streichungen/Ergänzungen/neues)..... Dann kann man annehmen, daß das ganze Sicherheitspaket in den Ausschüssen zerpflückt wird und danach mindestens deutlich überarbeitet wieder in die Lesungen kommt...
lG Matthias

PS.: Danke an @polaris1977 für den Link, zu den Gesetzesvorhaben die dort weiter verlinkte Stellungnahmen sind durchaus interessant zu lesen.

PPS.: halb-OT: Was ganz still und leise auch im Anrollen ist und über das - sorry - Nischenthema mit den Messern weit hinausgeht:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung
(genau der war in der Anhörung, die @polaris1977 grade verlinkt hat, TOP2!)
Kommentar dazu: KI-Gesichtserkennung und Co.: Schlimmste Überwachungsnovelle aller Zeiten droht (https://www.heise.de/meinung/KI-Gesichtserkennung-und-Co-Schlimmste-Ueberwachungsnovelle-aller-Zeiten-droht-9949880.html), der Kollege hat übrigens auch eine der Stellungnahmen zur o.g. Anhörung beigesteuert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie weit diese Änderungen dann gehen wird sich zeigen, 2002 und 2007 waren der Expertenrat den meisten Abgeordneten dann in vielen Punkten zum WaffG ja auch scheissegal, aber bewegen wird sich wohl was, zumal ja die 3 Landtagswahlen seit Sonntag durch sind.
Zum Glück basieren ja etliche Expertenstellungnahmen bezüglich informationeller Selbstbestimmung auf den gesammelten Gerichtsentscheidungen der letzten ~15 Jahre (abgesehen von Corona-Zwischenphase).
 
Bemerkenswert in Sachen Verbotszonien sind übrigens folgende Ausführungen in der Stellungnahme des Mitarbeiters meines hiesigen Rechnungshofes, da die FHH ja deutsche Avantgarde in Sachen Verbotszonen war und ist (Da eine inzwischen öffentliche Parlaments-Drs zitiert wird, scheint mir das zulässig):
2.1 Ausweitung der Verbotszonen
Die Waffenverbotszonen waren 2006/2007 von Hamburg als ein Spezialinstrument für - wenige -
kleinräumige Kriminalitätsschwerpunkte entwickelt worden.

Die Wirksamkeit von Waffenverbotszonen setzt eine Polizeipräsenz, etwa durch Schwerpunkeinsätze,
voraus. In Hamburg wurden z. B. bei durchgeführten Kontrollen in den Jahren 2011 bis 2018 Verstöße gegen
die Waffenverbotsverordnung festgestellt und mit Bußgeld geahndet (Bürgerschaftsdrucksache 21/12829
vom 30.04.2018).
Weiterhin ist eine Befugnis der Polizei zur Identitätsfeststellung und zur Durchsuchung der mitgeführten
Sachen erforderlich. In Hamburg ist dies durch § 13 Abs. 2 Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei
(PolDVG) gewährleistet. Die Norm hat folgenden Wortlaut:

„ (2) Die Polizei darf an einem Ort, für den durch Rechtsverordnung nach § 42 des Waffengesetzes vom 11.
Oktober 2002 (BGBl. 2002 I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), zuletzt geändert am 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2133),
in der jeweils geltenden Fassung und nach § 1 SOG das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Absatz 2 des
Waffengesetzes und gefährlichen Gegenständen verboten oder beschränkt worden ist, Personen kurzfristig
anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und sie sowie die von ihnen mitgeführten Sachen durchsuchen,
soweit auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese Personen verbotene Waffen
oder gefährliche Gegenstände mit sich führen.“

Von dem darstellten Ansatz her war bereits die Ausweitung der Waffenverbotszonen durch § 42 Abs. 6 nicht
problemfrei, da es jetzt „nur“ noch darauf ankam, dass sich viele Menschen an einem Ort aufhalten und das
Waffen- und Messerverbot zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. In der
Fachliteratur wurden die Waffenverbotszonen nach § 42 Abs. 6 auch in einem Beitrag als insgesamt
unverhältnismäßig bewertet (Halder/Walker, NVwZ 2020, 601ff.). Diese Bewertung teile ich nicht. Sie wurde
auch von der Praxis wiederlegt. Soweit nach dem „neuen § 42 Abs. 6“ Waffen- und
Messerverbotsverordnungen geschaffen wurden, etwa in Halle, Magdeburg, Düsseldorf und Köln, handelt es
sich um abgegrenzte Gebiete, in denen die öffentliche Sicherheit und Ordnung durch Polizeipräsenz
sichergestellt werden kann. Zudem hält sich die Anzahl der „neuen Waffenverbotsverordnungen“ bisher in
Grenzen.

Der vorgelegte Gesetzentwurf gibt diese Orientierung auf und ermöglich es, größere Teil von Deutschland
generell als Verbotsgebiete auszuweisen: alle Volksfeste etc. und den gesamten öffentlichen Nahverkehr.
Damit ist die Kleinräumigkeit und die mit ihr korrespondiere Polizeipräsenz nicht mehr zu gewährleisten. Es
ist zu befürchten, dass die Verbotsverordnungen auf Grund von § 40 Abs. 4a und 7 sowie § 42b schon auf
Grund des Umfangs nicht umfassend polizeilich kontrolliert werden können und damit nur sehr begrenzt,
wenn überhaupt, Wirksamkeit entfalten können.
Es wird nicht verkannt, dass der Gesetzentwurf mit § 42c die für Verbotszonen erforderlichen
Kontrollmaßnahmen schafft.
Zu der etwas wirren Problematik hier in HH mit den überschneidend konkurrierenden Zonen zweimal nach Polizei- und einmal nach WaffR hatte ich ja hier im Forum schon verschiedentlich auch was ausgeführt, zur Ausweitung findet sich in der Stellungnahme auch etwas, wobei im Bereich und Umfeld Reeperbahn hier gleich alle 5 auftreten würden:
2.2 Anzahl der Verbotszonen
Gegenwärtig gibt es drei unterschiedliche Waffenverbotszonen: nach § 42 Abs. 5 , nach § 42 Abs. 6 und
temporäre Waffenverbotszonen nach dem BPolG. Bei Recherchen zu diesem Thema konnte ich feststellen,
dass bereits dieser Unterschiede in der Öffentlichkeit nicht zutreffend wahrgenommen werden
(beispielweise bei Wikipedia). Wenn es künftig mindestens noch drei weitere Verbotszonen geben wird: auf
Volksfesten etc. nach § 42 Abs. 4a sowie im öffentlichen Nahverkehr nach § 42 Abs. 7 und § 42b, wird es
schwierig sein, diese komplexe Regelung, einschließlich der unterschiedlichen Ausnahmetatbestände, den
Bürgerinnen und Bürger überzeugend zu vermitteln. Das Verständnis und eine Akzeptanz durch die
Öffentlichkeit sind aber für die neuen Regelungen von zentraler Bedeutung.
Interessant ist später auch:
2.3 Berechtigtes Interesse
Eine Ausnahme vom Verbot des Führens von Messern bzw. Messern und Waffen soll für nahezu alle
Verbotsordnungen bei Vorliegen eines berechtigten Interesses gelten, welches durch nicht abschließende
Regelbeispiele definiert wird und letztlich bei Messern immer dann vorliegen soll, wenn das Messer zu einem
anerkannten Zweck geführt wird.

Diese Regelungssystematik übernimmt letztlich die Struktur des § 42a. Diese Norm verbietet in Abs. 1 Nr. 3
das Führen von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klingenlänge von mehr als 12 cm.
Abs. 2 Nr. 3 lässt Ausnahmen zu, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Nach Abs. 3 liegt ein berechtigtes
Interesse insbesondere vor, wenn das Führen der Messer im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt,
der Brauchtumspflege , dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Wesentlich war hierbei, dass das berechtigte Interesse, kraft Gesetz entsteht, wenn ein allgemein
anerkannter Zweck, etwa das Führen im Zusammenhang mit dem Brauchtum, gegeben ist. Eine
entsprechende behördliche Feststellung ist nicht erforderlich. Der Bürger muss „nur“ mit der Unsicherheit
leben, dass die Behörde ggf. sein Rechtsauffassung nicht teilt und ein Bußgeld verhängt. § 42a Abs. 1 Nr. 3
war 2008 ins WaffG aufgenommen worden, um gegen gewaltbereite Jugendliche vorgehen zu können, bei
denen das Einhandmesser an die Stelle der durch das WaffG 2002 verbotenen Messern getreten war. Die
Regelung hat sich insgesamt nicht bewährt. Sie wurde vielmehr zu einer Belastung für Bürgerinnen und
Bürger. Rechtsprechung und Literatur ist es bisher nicht gelungen, eine befriedigende Kasuistik zur Auslegung
der unbestimmten Rechtsbegriffe „berechtigtes Interesse“ und „allgemein anerkannter Zweck“ zu finden.
Von einzelnen Autoren wird deshalb vorgeschlagen, das „berechtige Interesse“ nach § 42a Abs. 1 Nr. 3
extensiv zu verstehen. Es soll immer dann gegeben sein, wenn der konkrete Zweck von der Rechtsordnung
gebilligt wird und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Messer zu Straftaten, Ordnungswidrigkeiten
oder zu sonstigen Störungen der öffentlichen Ordnung eingesetzt wird. Von dieser Ansatz her darf der Bürger
z. B. regelhaft ein im Geschäft erworbenes Gebrauchsmesser mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm in
einer Tasche auf dem Weg zu seiner Wohnung bei sich tragen (Gerlemann in Steindorf 11. Aufl., § 42a WaffG
Rn 12f. mit weiteren Nachweisen).

Die zu § 42a Abs. 3 aufgezeigten Probleme bestehen bei den Normen des vorgelegten Gesetzentwurfs, die
durchgehend auf das berechtigte Interesse abstellen, entsprechend. Ich gehe davon aus, dass auch in den
Fällen des § 42 Abs. 4a, Abs. 6 und 7 sowie § 42 b das berechtigte Interesse kraft Gesetz- bzw. kraft der
Regelung in der jeweils zu erlassenden Verordnung entsteht, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen
vorliegen. Die Probleme die mit dem „berechtigten Interesse“ und seiner Auslegung durch den „allgemein
anerkannten Zweck“ bestehen, werden auf Seite 36 in der Begründung zu § 42b auch offen thematisiert.
„Eine Ausnahme im Rahmen eines allgemeinen anerkannten Zwecks ist immer dann gegeben, wenn der
konkrete Zweck von der Rechtsordnung gebilligt ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das
Messer zweckentfremdet wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Messer kurzzeitig für das Schälen oder
Schneiden von mitgebrachten Speisen benutzt wird.“

Diese Verständnis trägt der Lebenswirklichkeit Rechnung führt aber dazu, dass jeder ein Messer auch im
öffentlichen Nahverkehr führen darf, solange er einen allgemein anerkannten Zweck glaubhaft mach, was
der Regelfall sein dürfte.

Es ist zu befürchten, dass - wie bei § 42a Abs. 1 Nr. 3 - auch bei § 42 Abs. 4a und 7 sowie § 42 b Regelungen,
die gegen eine kleine Gruppe von gewaltbereiten Personen gerichtet sind, letztlich zu einer Belastung für
rechtstreue Bürgerinnen und Bürger werden.
Das erscheint mir auch bezüglich des Umgangs mit der aktuellen Rechtslage informativ, unabhängig davon, was nun noch neu kommen soll...
 
Bemerkenswert erschienen mir nach diversen Presse-O-Tönen auch folgende Ausführungen durch den DPolG-Vertreter:
Artikel 5 (Änderung Waffengesetz)

Gesetze machen nur dann Sinn, wenn sie 1. verständlich für jedermann formuliert und 2.behördlicherseits um- und durchsetzbar sind. Beides vermissen wir in diesemGesetzesentwurf ausdrücklich.Gestatten Sie uns in diesem Zusammenhang zwei Anmerkungen.

1. Das in der Begründung angeführte Argument ergibt sich nicht aus dem Messer,sondern vielmehr aus der Person, die ein solches Messer in der Öffentlichkeit führt.
2. Zumindest die Bundespolizei wird in ihrem örtlichen Zuständigkeitsbereich(bahnpolizeiliche Aufgabe) weder personell noch materiell in der Lage sein, die neuenVorschriften, insbesondere im Hinblick auf die Zuverlässigkeitsprüfungen,umzusetzen.

Wir schlagen deshalb dringend vor, den Artikel 5 (Änderung des Waffengesetzes) aus diesem Gesetzespaket herauszulösen. Nichts wäre schlimmer, als ein solch sensibles Gesetz im„Hauruck-Verfahren“ umzusetzen, dessen Wirkung und Umsetzung in der Praxis schon jetztvon zahlreichen Experten angezweifelt wird. Dies gilt insbesondere für die im Artikel 8aufgeführten Änderungen der Zuständigkeit der Bundespolizei in Bezug auf dieMitteilungspflichten und Nachberichte, aber auch für die Kontrollbefugnis gem. § 42c WaffG.

Mit den derzeit zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln wird die Bundespolizei wederpersonell noch materiell in der Lage sein, diese neue Aufgabe vollumfänglich zu erfüllen.
 
Gibt es eigentlich irgendwo synoptisch gegenübergestellt die im WaffenG relevanten Paragraphen aktuell (alt) vs. Entwurf (neu)? Der vorliegende Entwurf beschreibt ja "nur" die Änderungen, das erschwert die Übersicht alt <-> neu etwas.

(Womit ich nicht behaupten wollte, das noch aktuelle = "alte" WaffenG sei übersichtlich.... :D)
In der Stellungnahme von Dr. Wittmann (VGH Mannheim) findet sich nunmehr jeweils eine Darstellung der angestrebten neuen Rechtslage und am Beginn jeder Bewertung jeweils eine pointierte Darstellung zum Inhalt angestrebten Änderung.
 
Die Ausführungen der Polizeivertreter sind rein auf Pragmatismus zugeschnitten. Überspitzt zusammengefasst argumentieren die stets "gebt uns / der Exekutive nur die nötige personelle und sachliche Ausstattung, dann machen wir gerne auf Wunsch jeden 100%-Überwachungsstaat". In Sachen Freiheiten für "unsere" Messerfilterblase im Besonderen und für Bürger- und Menschenrechte im Allgemeinen erwarte ich mir aus DER Richtung keine Fortschritte......
 
Die Stellungnahme von Dr. Wittmann (ab S 94 unten zu Messern) ist jedenfalls außerordentlich aufschlussreich.
Ich werde sie per Kopie nochmals als Beispiel für massive Eingriffe in Bürgerrechte an FDP-Vertreter schicken. Man argumentiert dort immer noch mit "Verhältnismäßigkeit".

Abu
 
Wenn Wittmann schreibt:
Da Messerverbote dessen ungeachtet einen nur geringen Grundrechtseingriff darstellen und berechtigten Interessen in vielen Fällen durch Ausnahmeregelungen Rechnung getragen werden kann, ist die Regelung dennoch jedenfalls bei isolierter Betrachtung verfassungsrechtlich unbedenklich. Ihre rechtspolitische Sinnhaftigkeit sollte dennoch dringend hinterfragt werden.
Is das für die Sprachgewohnheiten eines VGH-Richters eine ziemlich deutliche Ansage ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Ausführungen der Polizeivertreter sind rein auf Pragmatismus zugeschnitten. Überspitzt zusammengefasst argumentieren die stets "gebt uns / der Exekutive nur die nötige personelle und sachliche Ausstattung, dann machen wir gerne auf Wunsch jeden 100%-Überwachungsstaat".

Weil hier einige Leute Schnappatmung bekommen haben und mich wegen "das ist zu pauschal, bitte löschen" angeschrieben haben ;)
Ich sehe das genau so wie Du und nicht erst seit irgendwelchen Waffenrechtsnovellen sondern spätestens seit dem Protestcamp in Wackersdorf, das war .. moment nochmal .. kurz nach dem Krieg. ;)

Die Forderungen sind aber nur konsequent. Wenn eine Gesellschaft maximale Sicherheit will, dann sagen diejenigen, an die der Auftrag geht, das umzusetzen (Polizei, Geheimdienste..) Können wir schon machen, dafür brauchen wir halt ...

Sprich, es ist nicht Aufgabe der Polizeivertreter Sicherheit gegen Freiheit abzuwägen. Das ist eine gesellschaftliche Diskussion. In der die Gesellschaft über ihre gewählten parlamentarischen Vertreter die Handlungsmöglichkeiten der Vollzugsorgane bestimmt und abgrenzt. Und weil das ein Graubereich ist, gibts da keine Lösung, das ist ein laufender Prozess.

Was ich als viel problematischer ansehe, ist dass andere Parteien, die an diesem Prozess beteiligt sind (Politik, Medien..., alle, die in irgendeiner Weise am öffentlichen Diskurs teilnehmen) eher in eine repressive Richtung plaudern - von argumentieren kann man ja nicht reden. Die FDP genauso, die hat sich von einer Partei, die primär die individuelle Freiheit als Thema hatte, über eine Spaßpartei zu einer "der Markt soll es richten" Dummschwätzerfraktion gewandelt.

Pitter
 
Sprich, es ist nicht Aufgabe der Polizeivertreter Sicherheit gegen Freiheit abzuwägen. Das ist eine gesellschaftliche Diskussion. In der die Gesellschaft über ihre gewählten parlamentarischen Vertreter die Handlungsmöglichkeiten der Vollzugsorgane bestimmt und abgrenzt. Und weil das ein Graubereich ist, gibts da keine Lösung, das ist ein laufender Prozess.

Und nun gibts eine gesellschaftliche Fortentwicklung im Moment, die einfach ein Taschenmesser nicht mehr vorsieht (außerhalb unser Bubble hier!). Und dann gibts halt die Abwägung: "etwas verbieten, dass soewieso niemand, der keinen Mist baut, dabei hat" vs. "etwas verbieten das viele Leute, die Mist bauen, dabei haben".

Was ich als viel problematischer ansehe, ist dass andere Parteien, die an diesem Prozess beteiligt sind (Politik, Medien..., alle, die in irgendeiner Weise am öffentlichen Diskurs teilnehmen) eher in eine repressive Richtung plaudern - von argumentieren kann man ja nicht reden.

Das "blöde" an der aktuellen Sitation ist: es dauert leider länger ein vollständiges Argument/Bewertung inkl. Datensätze und Begründung zu liefern und bis das vollständig draußen ist, sind die Schlagzeilen der Bild/Welt/BZ/Online/Telegramm schon lange gedruckt. Außerdem sind viele "einfache Sachverhalte" wesentlicht komplizierter als es auf dem ersten Blick scheint.
Siehe auch: "junge Männer die gesellschaftlich nicht eingebunden sind/soziale Probleme haben/Gewalt Erfahrungen erlebt haben/keine Chancen haben" vs. "Die Ausländer sind alle kriminell!"
(Es gibt keinen statistischen Beweis dafür das Ausländer krimineller sind als Deutsche mit dem gleichen sozialen Hintergrund).

Die FDP genauso, die hat sich von einer Partei, die primär die individuelle Freiheit als Thema hatte, über eine Spaßpartei zu einer "der Markt soll es richten" Dummschwätzerfraktion gewandelt.

Die FDP ist jetzt nur noch dabei ihren Spendern (extrem reichen Personen) gutes zu tun und das den Wählern (die wesentlich weniger verdienen) als Freiheit zu verkaufen. (siehe aktuell die E-Fuel Aktionen/Affäre) und noch viel mehr!!. Die Politik der FDP ist für viele ihrer Wähler extrem schlecht. Aber he "die wollen Freiheit die wähle ich!!"

cu Photomix
 
Siehe auch: "junge Männer die gesellschaftlich nicht eingebunden sind/soziale Probleme haben/Gewalt Erfahrungen erlebt haben/keine Chancen haben" vs. "Die Ausländer sind alle kriminell!"
(Es gibt keinen statistischen Beweis dafür das Ausländer krimineller sind als Deutsche mit dem gleichen sozialen Hintergrund).
Natürlich gibt es genug Deutsche, die sich nicht gesetzeskonform verhalten. Oft auch mit schwierigem sozialen Hintergrund. Über das wir hier reden hat aber nochmal eine ganz andere Dimension. Da geht es ja nicht nur um Soziales, sondern doch auch vielmehr um den gesellschaftlichen Hintergrund dieser Straftäter. Da passt halt auch manches nicht mit unserer europäischen-deutschen Kultur zusammen.
 
Siehe auch: "junge Männer die gesellschaftlich nicht eingebunden sind/soziale Probleme haben/Gewalt Erfahrungen erlebt haben/keine Chancen haben" vs. "Die Ausländer sind alle kriminell!"
Meines Erachtens beides Käse.
Das eine ist unterstes Stammtischniveau und ernst kann das in dieser Absolutheit niemand wirklich glauben.
Das andere kommt einer Rechtfertigung gleich für Taten, für die es keine Rechtfertigung gibt und geben darf.

Nur mal ein Beispiel:
Was aktuell dem Volk der Palästinenser angetan wird ist einfach nur himmelschreiendes Unrecht.
Ich verstehe, dass deswegen weltweit Menschen schrecklich verzweifelt sind.
Auch angesichts dessen, dass vom Rest der Welt hier kaum Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Trotzdem kann damit eine Tat wie die in Solingen nicht gerechtfertigt werden.

Gleiches gilt für "gesellschaftlich nicht eingebunden"/"soziale Probleme"/"Gewalt Erfahrungen"/"keine Chancen"/etc.
An dieser Stelle kann man vielleicht mit Präventionsarbeit ansetzen.
Das rechtfertigt in Hinsicht auf die schrecklichen Taten, die in Deutschland täglich geschehen, aber gar nichts.
 
Das "blöde" an der aktuellen Sitation ist: es dauert leider länger ein vollständiges Argument/Bewertung inkl. Datensätze und Begründung zu liefern und bis das vollständig draußen ist, sind die Schlagzeilen der Bild/Welt/BZ/Online/Telegramm schon lange gedruckt. Außerdem sind viele "einfache Sachverhalte" wesentlicht komplizierter als es auf dem ersten Blick scheint.

Ja

(Es gibt keinen statistischen Beweis dafür das Ausländer krimineller sind als Deutsche mit dem gleichen sozialen Hintergrund).

Zumindest wenns um die erste und zweite Generation geht: Es gibt keine Deutschen, die den gleichen sozialen Hintergrund haben. Zum Glück für die Deutschen.
Der soziale Hintergrund sieht nämlich zB so aus: Syrien - Trotz Genf und Waffenruhe: Der Krieg geht weiter (https://www.deutschlandfunk.de/syrien-trotz-genf-und-waffenruhe-der-krieg-geht-weiter-100.html)

Pitter
 
Da geht es ja nicht nur um Soziales, sondern doch auch vielmehr um den gesellschaftlichen Hintergrund dieser Straftäter. Da passt halt auch manches nicht mit unserer europäischen-deutschen Kultur zusammen.
Ich weiss ja nicht, was Du unter "unserer" verstehst. Mein (tm) Kulturverständnis - das ist auch das, was ich (tm) Leitkultur nennen würde - basiert auf unserem Grundgesetz und dem Wissen, dass eine freiheitliche Demokratie auf Vorraussetzungen beruht, die sie selbst nicht sicherstellen kann. Nennt sich in simpel, Moral, Ethik, Anstand, Toleranz ...

Mit einem Grundverständnis, was Demokratie heisst, was Toleranz bedeutet, dass man grundsätzlich Institutionen trauen kann und musss, damit eine Gesellschaft in Frieden funktioniert; da kanns schon sein, dass es bei manchen hapert, die von weit wech aus diktatorischen Regimen hierher kommen. Ist ein Problem, kann ich verstehen. Da greift der Deutschkurs zu kurz, das stimmt.

Andere können deutsch und haben das nach dreissig Jahren nicht begriffen.
 
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