Einhandklappmesser "führbar" machen

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Nimms mir übel oder lass es sein: Du bist wahrlich keine Zierde Deines Berufs.

Leider ist er aber mit dieser Auslegung des WaffG nicht alleine, sondern seine Kollegen auf CopZone beschlagnahmen auch erstmal jedes Einhandmesser (und ggf. Messer im Tactical Look, die mal als Waffe einstufen könnte) vorsorglich...

Die Polizisten, die ich persönlich kenne, konnten mir meine Fragen zum §42a WaffG überhaupt nicht beantworten und wußten teilweise noch gar nichts von der Gesetzesverschärfung - war auch erst ein halbes Jahr nach Inkrafttreten.
 
Bitte, bitte, bitte seht "CopZone" nicht als ein Forum an, welches die Meinung aller Polizisten in unserem Land in die Welt posaunt!!!

Als "Vertreter der Zunft" kann ich immer wieder nur den Kopf schütteln, was da so geschrieben steht! Da tummeln sich Polizisten (lange im Dienst, kurz im Dienst, in der Ausbildung und in verschiedenen Bereichen des polizeilichen Aufgabenfeldes tätig), Möchtegernpolizisten, "Muggels" und Kritiker! Die dortigen Themen sind so vielfältig und zum Teil weit ab von Allem, was einen "Schutzmann" oder "Kripomann" interessieren könnte. Ich warte noch auf den Zeitpunkt, dass neben anderen spirituellen Erfahrungen dort auch noch von Nachtoderfahrungen berichtet wird!

Zwischendurch schaue ich mal dort vorbei und mir kommt immer wieder das Kotz..!

Im Hinblick auf das WaffG, dessen Auslegung und eigene Meinungen werden sich hier im Messerforum mit Sicherheit sachlichere und rechtlich besser recherchtiere Beiträge von Polizisten finden lassen!
 
Welchen würdest du denn gelten lassen?

...ich brauche es zum Schneiden!?

Sorry - da läuft was schief!

Meine Meinung: ich bin ein friedliebender Bürger, solange ich niemandem etwas tue, keine Absicht dazu erkennen lasse und keine dummen Sprüche in der Hinsicht abgebe. Und damit sollte ich außen vor sein !(egal, was ich anhabe! -> berufsbedingt meistens Anzug).

Ich glaube aber, Dein Dilemma zu verstehen. Wenn so ein friedliebender Bürger 2 Stunden später seine Meinung geändert hat und sein Werkzeug für (kapitalen) Blödsinn missbraucht, würde sich wahrscheinlich mal wieder keiner Gedanken um die Ursachen machen, sondern lieber einen Schuldigen suchen (nebenbei bemerkt: das ist der Typ, der Blödsinn gemacht hat und kein anderer! :ahaa: ).
Wobei heutzutage dann gern der Beamte, der vor 2 Stunden mangels Kristallkugel nicht erkennen konnte, was später passiert, ein ideales Opferlamm wäre...

Da gehört von beiden Seiten "Arsch in die Hose".

Grüße
Steffen
 
...ich brauche es zum Schneiden!?

Das ist ja genau die Sache worum es geht! Als Argumetationsgrundlage im Rahmen einer möglichen Ordungswidrigkeitenanzeige und der Beschlagnahme des geliebten Schneidwerkzeuges wäre diese Argumetation wahrscheinlich nicht ganz so günstig. Vielleicht könntest du dir einen "noch" sozialadäquateren Zweck ausdenken!?

Leider hat der Gesetzgeber diesen Grund zum Führen eines der im § 42a WaffG genannten Messer im Rahmen der Ausnahmetatbestände nicht genannt!

Willst du jetzt die ausführenden Organe dafür verantwortlich machen, dass der Geseztestext so "bescheiden" formuliert ist.

"Augenmaß" hin oder her, "Arsch in der Hose", "Fingespitzengefühl", "Opportunitätsprinzip" oder "Ermessen" - diese Begriffe helfen uns in der Diskussion nicht weiter!
 
Zuletzt bearbeitet:
S-T-M schrieb:
...ich brauche es zum Schneiden!?
Das ist ja genau die Sache worum es geht!

Leider hat der Gesetzgeber diesen Grund zum Führen eines der im § 42a WaffG genannten Messer im Rahmen der Ausnahmetatbestände nicht genannt!

Doch, hat er -

(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.

Fett gedruckt, damit es besser zu erkennen ist ;)

Keno
 
@cheez:

Für mich persönlich wäre das auch "im Allgemeinen" ein sogenannter allgemein anerkannter Zweck, aber meine Meinung wird andere Personen (andere Polizisten, wenn ich mal selber Betroffener einer Maßnahme werden sollte, Sachbearbeiter einer zuständigen Behörde oder Richter) herzlich wenig interessieren!

In einem speziellen Einzelfall, wenn z.B. der dienstlich bekannte jugendliche Intensivtäter beim Antreffen in der Innenstadt, wenn er gerade mal wieder mit seinen Leuten auf "Randale" aus ist, erklärt, dass er sein 10-Euro-Einhandmesser "zum Schneiden" mitführe, dann sieht es schon wieder anders aus! Genau das ist ja auch die Zielsetzung des Gesetzes!

"Mein" "Augenmaß" (unter Beachtung aller erdenklichen staatsrechtlichen Aspekte zum Thema Eingriffshandlungen der staatlichen Gewalt) ist aber nicht das allgemeine Augenmaß!

@ alle:

Irgendwie ist es bei den Diskussionen zu dem Thema immer das Gleiche: Hundertmal gesagt, hundertmal bestätigt oder widerlegt.

"Und am Ende sehen wir betroffen, den Vorhang zu und alle Fragen offen!"
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer weiß, was der Richter denkt?

Ich :) Dem geht das ganze WaffG ziemlich auf den Sack. Denn wenn oben ein Abgeordneter zitiert wird (IMO selbst Jurist, aha):

"Natürlich wird es in der Anfangsphase der Anwendung dieses Gesetztes den ein oder anderen Streit über die Auslegung geben, aber die Zielrichtung des Bundestages ist auch in der Begründung des Gesetzes verdeutlicht. Und die wird von Gerichten regelmäßig zur Klärung herangezogen."

Dann steht da klipp und klar: Klar haben wir im WaffG schwammig formuliert. Wir können es halt nicht besser. Macht aber nichts. Wie damit verfahren wird, binden wir den Ordnungsbehörden und Richtern ans Bein. Sollen die sich mit dem Scheiss rumschlagen. Richter schaffen das schon, da mal Klarheit reinzubringen. Und wenn in der Rechtsprechung klar wurde, was wir eigentlich wollen, können wir das ja für die nächste Gesetzesvorlage verwenden. Und wir müssen uns mit den den blöden Formulierungen nicht in irgendwelchen Ausschüssen beschäftigen, da haben wir ja wirklich anderes zu tun.

Pitter
 
Im Ernst. Ein Polizist der mir mit so einem Spruch kommt ist ganz kurz davor richtig Ärger zu kassieren.
Wie anmaßend, selbstherrlich und verbohrt ist das denn.

Nimms mir übel oder lass es sein: Du bist wahrlich keine Zierde Deines Berufs.

Bin raus.

chamenos

Als erstes: Ich nehme es dir richtig übel!

Wenn man sich hier mal die letzten Themen im Unterforum genauer
durchliest, wird man festellen können, dass du dich bereits mehrfach
in deinem Ton vergriffen hast bzw. dir der nötige Respekt / Umgangston
fehlt! Den ich dir dabei im übrigen versucht habe immer entgegen zu bringen.
Wie anmaßend ist es von dir zu urteilen, dass ich selbstherrlich bin, ohne
wirklich zu wissen, was ich genau arbeite. Also halte dich damit
gefälligst zurück! Und lass es doch einfach sein dir immer nur bestimmte
Passagen meiner Beiträge auszusuchen und diese zu kommentieren.
Du kennst mich als Mensch nicht im geringsten. Und noch weniger mein
Auftreten in meiner Eigenschaft als Ermittlungsbeamter.

Ich weiß doch selber, dass es viel zu schwammig ist um nur halbwegs nachvollziehbare Entscheidungen treffen zu können. Und so kommt es eben, dass wir zur ziehmlich engen Auslegung kommen...

Warum dieses Zitat nicht auch noch mit eingebracht? Dies sollte dir
eigentlich zeigen, dass ich selber mit der Sitaution mehr als unzufrieden
bin und mich schwer damit tun muss, einen anerkannten Zweck
definieren zu müssen. Es wird immer davon geredet, was in Eurem Sinne
ein anerkannter Zweck ist, aber wie genau es vom Gesetzgeber gewollt
wurde oder definiert werden soll, weiß eben keiner.

Wenn mir jemand im Stadtzentrum sagt, dass er hier wandert oder
es vorhat die nächsten Tage zu tun, dann macht dies für mich keinen
Sinn, sondern kommt einer "kleinen" Verarsche gleich. Ich würde es
grundsätzlich anerkennen, wenn der anerkannte Zweck mit derzeitigen
Situation, in der ich mich dann mit dem Bürger befinde, unmittelbar
zusammen passt.

BTW, ich bin der Meinung, dass es ganz nützlich ist, wenn bei einer
solchen anregenden Diskussion beide Seiten beleuchtet. In Ermangelung
von anderen Beamten, die sich hier (zurecht) nicht mit einbringen wollen,
wird es jedesmal relativ einseitig. Und wenn dann solche unfreundlichen
Querschläger kommen, habe ich langsam keinen Bock mehr, es kotzt
mich einfach nur an. Ich kann für diese Situation nichts. Am besten
man hält sich raus, dann wird es bestimmt nicht mehr so anstrengend.
Für wen es das auch immer vorher war...

Alle Äußerungen
hier sind mehr oder weniger spekulativ und haben mit der Realität wenig
gemein. Demzufolge (auch dank der fehlenden Durchführungsbestimmungen)
ist es nicht einfach, hier rechtssicher auftreten zu können. Eins habe
ich für mich feststellen können: ein Ermessen übe ich nicht nur
Anhand der Person aus, sondern der Gesamtsituation. Und wenn der
anerkannte Zweck alles sein soll, was nichts mit Selbstverteidigung zu
tun hat, dann kann dies eine Person an bestimmten Brennpunkten
ebenso begründen und mit welchem Ermessen nehme ich der Person
das Messer ab, und der anderen eben nicht?! Das ist zu schwammig,
realitätsfern bzw. einfach widersprüchlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn der
anerkannte Zweck alles sein soll, was nichts mit Selbstverteidigung zu
tun hat, dann kann dies eine Person an bestimmten Brennpunkten
ebenso begründen und mit welchem Ermessen nehme ich der Person
das Messer ab, und der anderen eben nicht?! Das ist zu schwammig,
realitätsfern bzw. einfach widersprüchlich.

Und darum nehmen die Polizisten nicht nur den gewaltbereiten Jugendlichen an bestimmten Brennpunkten die Einhandmesser ab (was gem. der Pressemitteilung des BMI der Sinn des Führungsverbotes ist), sondern auch dem friedlichen Bürger auf dem Lande?

Wird nicht der "Sinn" der bewußt schwammigen Formulierung von der Polizei zunichte gemacht, wenn ihr den Tragegrund beim Familienvater genauso streng auslegt, wie bei der Jugend-Gang und alle (damit es nicht widersprüchlich ist oder zu Auslengsproblemen kommt) gleich behandelt?
 
Bitte, bitte, bitte seht "CopZone" nicht als ein Forum an, welches die Meinung aller Polizisten in unserem Land in die Welt posaunt!!!

Sehe ich im übrigen genauso. Ich habe mit diesem Forum nichts am Hut,
geschweige denn, war ich dort jemals angemeldet oder zu Besuch!

S-T-M AW: Einhandklappmesser "führbar" machen

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Zitat:
Zitat von siggii42
Welchen würdest du denn gelten lassen?

...ich brauche es zum Schneiden!?

Sorry - da läuft was schief!

Meine Meinung: ich bin ein friedliebender Bürger, solange ich niemandem etwas tue, keine Absicht dazu erkennen lasse und keine dummen Sprüche in der Hinsicht abgebe. Und damit sollte ich außen vor sein !(egal, was ich anhabe! -> berufsbedingt meistens Anzug).

Das ist doch das Problem, das muss der Beamte in dieser Situation dann
beurteilen können. Und das eben nicht mal so eben getan. Und ob du
jemandem etwas tust, oder nicht, ist erstmal nebensächlich. Dafür
gibt es dann andere gesetzliche Regelungen.

Solange es keine Spezifizierung des "allgemein anerkannten Zwecks"
geben wird, ist es schwierig eine klare Linie ziehen zu können. Nein
es ist unmöglich. Wenn der Jungendliche im Problemviertel dann meint,
dass er später noch sein Pausenbrot damit scheiden will, verlangen
hier einige dann, erkennen zu müssen, dass es eben kein friedliebender
Bürger ist und diesem demzufolge das Messer abzunehmen ist. Aber bei
anderen Bürger mit derselben Begründung ein Auge zuzudrücken. Man
das ist doch echt ...., irgendwann zweifelst du selber an dir und
verklicker die Begründung dann mal dem Richter. Das ist ein Fass
ohne Boden.
 
Und darum nehmen die Polizisten nicht nur den gewaltbereiten Jugendlichen an bestimmten Brennpunkten die Einhandmesser ab (was gem. der Pressemitteilung des BMI der Sinn des Führungsverbotes ist), sondern auch dem friedlichen Bürger auf dem Lande?

Bei diesem Beispiel gehe ich von der selben Situation aus, und nicht
vom Bürger auf dem Lande. Aber wir sehen das wir uns im Kreis drehen.

Aber die Frage an dich, wie würdest du es besser machen? Wie würdest
du die Grenzen ziehen? Wemm würdest du es wegnehmen und wem nich?
 
Aber die Frage an dich, wie würdest du es besser machen? Wie würdest
du die Grenzen ziehen? Wemm würdest du es wegnehmen und wem nich?

Habe ich schonmal geschrieben: Ich würde jedem Bürger (egal ob Anzugträger oder Jugendlicher in zerrissenen Jeans) sein Messer lassen, solange er es friedlich benutzt (also in der Tasche oder am Gürtel trägt und nur für Schneidarbeiten herausnimmt)!

Sobald ich - wenn ich Polizist wäre - z. B. einen Jugendlichen damit öffentlich "herumspielen" sehe (also offensichtlich nicht in der Absicht, etwas zu schneiden), würde ich es einkassieren bzw. nach dem Tragegrund fragen.

Ich würde aber definitiv nicht jeden friedlichen Bürger mit einer Messer-Tasche am Gürtel nach seinem Tragegrund fragen, wenn der Bürger keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass er sein Messer als Waffe nutzen möchte!

EDIT: hierzu noch zwei Aussagen von userem geliebten Herrn Wieland:

"Ziel des Gesetzes ist, bewaffnete Auseinandersetzungen zu verhindern, also zum Beispiel das Eskalieren von kleineren Schlägereien zu schwerster Körperverletzung oder Totschlag durch Messereinsatz. Das wird durch das Gesetz auch möglich, denn in entsprechenden Situationen können Messer nun konfisziert werden."

"Aber: Das Gesetz ist kein Auftrag an die Polizei, nun loszuziehen und bei Kontrollen so viele Messer wie möglich zu beschlagnahmen. Messer sollen von den Orten weg, wo sie nichts zu suchen haben – Discotheken, Parkplätze, Kneipenviertel. Dort, wo die meisten Messer erfahrungsgemäß einem sinnvollen Gebrauch dienen, wird kein Polizist sich auf die Lauer legen und mit den Paragraphen winken. Denn Aufgabe der Polizei ist die Abwehr von Gefahren, und dazu müssen diese erstmal erkennbar sein. Und die Polizistinnen und Polizisten verstehen sich nach meiner Erfahrung sehr gut darauf, Gesetze mit Augenmaß anzuwenden und die Intentionen des Gesetzgebers umzusetzen. Entsprechende Dienstanweisungen (die Aufgabe der Polizeiführung sind, nicht des Bundestages) werden dafür sorgen, dass Gleichbehandlung herrscht und falsche Praktiken korrigiert werden"

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?abgID=5618&cmd=650&id=5618&q=Kontrollen
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe ich schonmal geschrieben: Ich würde jedem Bürger (egal ob Anzugträger oder Jugendlicher in zerrissenen Jeans) sein Messer lassen, solange er es friedlich benutzt (also in der Tasche oder am Gürtel trägt und nur für Schneidarbeiten herausnimmt)!

Sobald ich - wenn ich Polizist wäre - z. B. einen Jugendlichen damit öffentlich "herumspielen" sehe (also offensichtlich nicht in der Absicht, etwas zu schneiden), würde ich es einkassieren bzw. nach dem Tragegrund fragen.

Ich würde aber definitiv nicht jeden friedlichen Bürger mit einer Messer-Tasche am Gürtel nach seinem Tragegrund fragen, wenn der Bürger keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass er sein Messer als Waffe nutzen möchte!

Klingt für mich nachvollziehbar, nur dann hätte der § 42a auch gleich
ganz anders (besser) formuliert werden können. Wenn es darum geht
sollte die Fürhungserlaubnis nicht an einen Zweck geknüpft werden, den man
nur schlecht definieren kann, sondern es sollte das Führungsverbot an
deutliche Anzeichen geknüpft werden, so wie du sie genannt hast zum
Beispiel ("öffentlich herumspielen"). Quasi einfach angelehnt an das
Strafrecht, insbesondere an den Anfangsverdacht, der es dem Beamten
ermöglicht zu handeln, sobald konkrete Tatsachen vorliegen. Das wäre
in meinen Augen nicht so schwammig und würde auch eher den
Ausführungen des Herrn Wieland entsprechen.
 
Klingt für mich nachvollziehbar, nur dann hätte der § 42a auch gleich
ganz anders (besser) formuliert werden können.

Und was hindert dich daran, das Gesetz genau so anzuwenden? Das die Formulierung totaler Mist ist, ist vermutlich allen -außer den Politikern - klar.

Gibt es bei der Polizei (zumindest auf Landesebene) keine einheitliche Führung, die bei solchen "Auslegungsproblemen" eine einheitliche Richtung vorgibt? Als Soldat wurde uns beigebracht, immer (vor allem, wenn der dirkekte Vorgesetze durch Tod / Verwundung ausfällt) "im Sinne der übergeordneten Führung" zu handeln (Auftragstaktik).

Der "kleine" Polizist auf der Straße muss doch wissen, wie seine Vorgesetzen das WaffG angewendet haben wollen. Es kann doch nicht sein, dass sich der "Streifenpolizist" beim Anblick eines Einhandmessers erstmal über den Sinn und Zweck des Führungsverbotes Gedanken machen muss!

Anstatt auf das unklare Gesetz zu schimpfen sollte also die "Polizeiführung" (wie auch Herr Wieland schreibt) entsprechende Dienstanweisungen erlassen, die sowohl dem Polizisten als auch dem Bürger eine gewisse Richtlinie geben, was erlaubt und was verboten ist!
 
Es ist mir nichts in dieser Hinsicht bekannt, keine Dienstanweisung,
keine Bestimmungen, Ausführungen oder sonstiges nichts!!!! :confused:

Was mich daran hindert, das Gesetz genauso auszulegen?

Ich kann es nicht so auslegen, weil es der § 42a so nicht hergibt.
Ermessen bedeutet nicht, dass ich den § 42a nur dann anwende, wenn
ich vermute, dass es sich um Jemandem handelt, der dass Messer zur
SV verwenden will, oder damit öffentlich herumspielt. Ermessen meint
vielmehr bei der Anwendung des § 42a ein Auge zuzudrücke, dass setzt
voraus, das eben auch der Anzugträger kontrolliert wird.

Der § 42a existiert und daran bin ich gebunden. Solange es keine
Bestimmungen dazu gibt, im übrigen auch angearscht. Pitter es IMO
passend formuliert...

Wie damit verfahren wird, binden wir den Ordnungsbehörden und Richtern ans Bein. Sollen die sich mit dem Scheiss rumschlagen. Richter schaffen das schon, da mal Klarheit reinzubringen.

Das Problem besteht auch darin, das Ermessen auf verschiedene Art
und Weise ausgelegt werden kann. So gibt es auch das Ermessen überhaupt
erst tätig zu werden, so wie du es angebracht hast. Dies kann jedoch
kein Dauerzustand sein, sondern ein Einzelfallentscheidung. So wäre
es eben hilfreich, hätte man den § 42a anders forumliert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann es nicht so auslegen, weil es der § 42a so nicht hergibt. Ermessen bedeutet nicht, dass ich den § 42a nur dann anwende, wenn ich vermute, dass es sich um Jemandem handelt, der dass Messer zur SV verwenden will, oder damit öffentlich herumspielt. Ermessen meint vielmehr bei der Anwendung des § 42a ein Auge zuzudrücke, dass setzt voraus, das eben auch der Anzugträger kontrolliert wird.

Welche Voraussetzungen müssen denn vorliegen, damit du eine Person auf sein Messer bzw. seinen Tragegrund kontrollierst?

Es kann doch nicht sein, dass jetzt jeder Bürger mit einer Tasche am Gürtel, in der theoretisch ein Einhandmesser sein könnte, von der Polizei angehalten und kontrolliert wird!

Meines Erachtens können Messer-Kontrollen doch nur im Rahmen anderer Kontrollen erfolgen oder wenn die Person sich sonstwie "auffällig" verhält bzw. mit dem Messer hantiert.

Wie diverse Abgeordnete schreiben, sind doch keine präventiven und verdachtsunabhängigen Messer-Kontrollen durch die Polizei vorgesehen! Wann wirst du also in dieser Hinsicht tätig?
 
Klar soll es keine präventiven Kontrollen geben, wird IMO auch
nirgendwo so gehandhabt, mit Ausnahme von spziellen Kriminalitäts-
brennpunkten.

Du hast ja selber im Post #92 angedeutet. Bei dem Beispiel geht es
um Personen, die den Gegenstand offensichtlich am Gürtel tragen. Es
wird bestimmt nicht beliebige Kontrollen im Sinne des § 42a geben.
Ich würde, wie gesagt an Brennpunkten kontrollieren beispielsweise,
bei sonstigen strafprozesszualen Maßnahmen.
 
Klar soll es keine präventiven Kontrollen geben, wird IMO auch
nirgendwo so gehandhabt, mit Ausnahme von spziellen Kriminalitäts-
brennpunkten.

Du hast ja selber im Post #92 angedeutet. Bei dem Beispiel geht es
um Personen, die den Gegenstand offensichtlich am Gürtel tragen. Es wird bestimmt nicht beliebige Kontrollen im Sinne des § 42a geben. Ich würde, wie gesagt an Brennpunkten kontrollieren beispielsweise, bei sonstigen strafprozesszualen Maßnahmen.

Also wird doch der friedliche Messer-Träger kontrolliert, nur weil er sein Messer nicht vor der Polizei "versteckt"?

Woran erkennt denn der Polizist, dass das Taschenmesser in der Gürteltasche (bzw. das Messer, von dem er nur den Clip an der Hosentasche sieht) einhändig zu öffnen ist? Wird erstmal jedem sichtbaren Messer unterstellt, dass es gegen den §42a WaffG verstößt und deshalb der betroffene Bürger kontrolliert?

Muss ich also in der Stadt (oder gibt es eine Liste mit "Kriminalitätsbrennpunkten", an denen kontrolliert wird?) damit rechnen, dass ich von der Polizei angehalten werde, weil ich eine Gürteltasche trage, in der sowohl ein Einhandmesser als auch ein zweihändig zu öffnendes Taschenmesser oder ein Handy sein könnte?

Wie definierst du denn "präventive" Kontrollen, wenn du nicht erst dann einschreitest, wenn die betroffene Person das Messer in der Hand hält? Wenn es angelich keine "beliebigen Kontrollen im Sinne des § 42a" geben wird, wie bezeichnest du diese Messer-Kontrollen dann?
 
Was willst du denn jetzt hören?

Ich habe dir doch gesagt, wann ich gezielt kontrollieren würde
(Kriminalitätsschwerpunkte, im Rahmen strafprozessualer Maßnahmen).
Was generell der Fall ist, was andere Ermittlungsbeamt machen, tun
würden oder wie auch immer kann ich dir leider nicht ebantworten und
werde ich auch nicht hypthetisch tun.

BTW, ich muss niemanden etwas unterstellen um ihn kontrollieren zu
können. Und wir werden hier in dieser Dsikussion schon gar keine
vernünftigen Lösungsansätze finden könne, die man in die Realität
umsetzen könnte (leider).

EDIT:
Ob es beliebige Kontrollen im Sinne des § 42a geben wird, kann ich
nicht mit Bestimmtheit sagen, aber ich vermute nein.
 
Dann steht da klipp und klar: Klar haben wir im WaffG schwammig formuliert. Wir können es halt nicht besser. Macht aber nichts. Wie damit verfahren wird, binden wir den Ordnungsbehörden und Richtern ans Bein. Sollen die sich mit dem Scheiss rumschlagen. Richter schaffen das schon, da mal Klarheit reinzubringen. Und wenn in der Rechtsprechung klar wurde, was wir eigentlich wollen, können wir das ja für die nächste Gesetzesvorlage verwenden. Und wir müssen uns mit den den blöden Formulierungen nicht in irgendwelchen Ausschüssen beschäftigen, da haben wir ja wirklich anderes zu tun.
Diese Masche, die Gerichtsbarkeit und die Kläger als Serviceeinrichtung zu benutzen, reißt bei Executive und Legislative seit eingen Jahren allgemein immer mehr ein. Deren Akteure geben oft genug offen zu, daß sie es als lästige Zumutung empfinden, die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht oder der Verfassung ernsthaft zu prüfen oder substantielle Kritik von Fachleuten wenigstens zur Kenntnis zu nehmen. Man probiert's halt mal, den Ärger haben ja andere und die Trümmer muß man ja nicht selber wegräumen. Aber wenn Kinder diesem Vorbild dann folgen und ihren Müll einfach in die Gegend schmeißen, weil es doch Straßenfeger gibt, ist das plötzlich sozialer Verfall, dem man durch Zensur entgegnen muß ...
 
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