@ Siggi
Wenn der Gesetzgeber das Führen von Einhandmessern hätte verbieten wollen, so wie Du meinst das aus dem "Grundtenor" herauszuhören, dann hätte der Gesetzgeber auch einfach ein uneingeschränktes Führverbot erlassen können, hat er aber nicht.
Mann, so dumm sind die Politiker nun auch wieder nicht!
Wenn es so wäre wie Du meinst, dann bräuchten wir die ganze Diskussion um berechtigtes Interesse und allgemein annerkannten Zweck gar nicht.
Es gibt so gut wie keine Messeranwendung, die ausschließlich von einem Einhandmesser erledigt werden kann, mir fiele da höchstens Bergrettung, Seerettung und Eigenrettung ein, aber da könnte man auch ein feststehendes Messer benutzen. Einhandmesser sind komfortabler als feststehende und zweihändig zu öffnende Messer, sie sind sicherer als nicht verriegelnde Klappmesser, aber prinzipiell erfüllen sie alle die gleiche Aufgabe.
Wenn es so wäre wie Du meinst, dann hätten wir ein generelles Führverbot für Einhandmesser. Im Gesetz steht etwas anderes, in den Erläuterungen zum Gesetz(entwurf) steht etwas anderes, und befragte Politiker haben anderes ausgesagt.
Als Bürger kann ich mich im Übrigen nicht an Durchführungsverordnungen der Polizei orientieren, da diese mir nicht zur Einsicht vorliegen, oder sind die öffentlich zugänglich?
Eine Verodrnung ist ein Gesetz und somit für jeden einsehbar.
Was hat denn der Gesetzgeber mit dem schwammigen § 42a bis jetzt
erreciht, hmm? Dein Messer kann jederzeit eingezogen werden, da
diese Zwecke Auslegungssache sind...

Bis auf wenige Ausnahmen. So
ist es gewollt, keine generelles Verbot aber weitestgehend. Gerade weil
man nicht jedem Ansieht, was er mit dem Messer wirklich beabsichtigt.
Die Einhandmesser können nun mal gefährlich sein, egal in wessen Hand!
Wie heisst es so schön, sinngemäß:
Nicht die Waffen bringen die Menschen um, sondern die Menschen die
sie benutzen...(Charlton Heston).
Es kommt also fast aufs gleiche raus, zumindestens momentan. Und
eine uneingeschränktes Führverbot lässt sich nicht unbedingt
durchsetzen, aus den im § 42a genannten Zwecken (Hobby, Berufszwecke...).
Wenn sich jeder einen anerkannten Zweck ausdenken kann, wäre dieses
Gesetz völlig sinnlos. Und ich gebe nur zu Bedenken, dass ich mir nicht
vorstellen kann, dass dies so einfach gehen wird. Das wird sich jeder
denken können.
Wie gesagt, ein Flyer kann helfen. Aber solange dieses Gesetz nicht näher
definiert wird, wird es immer wieder eingezogene Messer geben.