Flyer als Schutz vor Willkür?

Ist ein Flyer sinnvoll, der dir bei einer Kontrolle eine Argumentationsstütze ist?

  • ja

    Stimmen: 58 64,4%
  • sehe ich nicht als nützlich

    Stimmen: 32 35,6%

  • Umfrageteilnehmer
    90
Wenn ich dann, wie Hocker schrieb, das Messer verschlossen bis zu seinem Einsatzort bringe, ist zumindest in diesem Fall klar, dass es nach diesem bescheuerten Gesetz noch erlaubt ist.

Das meinte Frau Fograscher, als ein Papa fragte, wie er sein Campingmesser zu transportieren hätte.

Aber mangels einer herrschenden Meinung bin ich noch der Ansicht und das wird durch manche Auslegung gestützt, dass durch den allgemein anerkannten Zweck der gesamte Transport keiner Beschränkung unterliegt. So steht es im Gesetz: "Das Verbot gilt nicht, wenn..."

Ach,

es sind Zwecke, nicht Gründe.

Ein Grund hat, (Nomen est Omen) etwas handfestes.

Ein Zweck bezeichnet durchaus auch nur eine Absicht oder Idee.

Aus welchem Grund ein Flyer?
Zu welchem Zweck ein Flyer?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm Jungs, kann sein dass ich mich irre, aber ich denke nicht, dass es in der Situation der Kontrolle angebracht wäre den Besserwisser rauszuhängen...

Wenn man dem Beamten versucht seinen Job zu erklären, dann könnte der sich schnell angepisst fühlen und zieht das Messer erst recht ein. Und wenn er sich auf die Gefahrenabwehr beruft, weg isses erstmal. Kann ja sein, dass mans später wieder zurückbekommt, Widerspruch einreichen darf man ja.

Seid ehrlich, wenn jemand Euch euren Job erklären will, dann kommt Ihr Euch auch doof vor, oder? Und wollt Euch dann (vielleicht noch im Beisein anderer) keine Blöße geben.

Also mein Fazit wäre, eine Zusammenstellung der Infos, Pflichten und Rechte auf einem Merkzettel ist völlig in Ordnung, zur persönlichen Info.
Aber eine "Ich bin aber besser informiert als Du" - Bescheinigung für unterwegs halte ich nicht für praktikabel.
 
[...]Ich wage es zu bezweifeln, dass Eisbein schneiden ein annerkannter
Grund ist, dazu kannst du auch ein "anderes" Messer verwenden.[...]

Da liegst du mMn komplett falsch. Wirklich. Wie so viele deiner Kollegen. Das Gesetz fordert nicht, das man die Arbeit auch mit einem anderen Messer machen kann. Steht *nirgends*. Wenn er's verschlossen transportiert, und zur Benutzung auspackt, wirst du's nach der Einziehung wieder rausrücken müssen.

*Leider* kann man dafür keinen verklagen...

Keno
 
Meiner Meinung nach muss man das Corpus Delikti nicht mal verschlossen transportieren, der Gesetzestext erlaubt das Führen ja zur Erfüllung eines sozialadäquaten Zwecks...
 
Wenn man das Messer zu einem nicht sozial adäquaten Zweck führt, hilft auch das verschlossene Behältnis nichts.

Aus der Begründung zum Gesetz ging hervor, dass das Behältnis gedacht war für die Anscheinswaffen. Sonst nichts.
 
Hallo,

interessante Diskussion dazu, ich denke: Flyer bringt es nicht.

Entweder der Beamte glaubt mir, dass ich das Messer - ob Einhand oder nicht - zum Essen brauche oder nicht. Wenn ich daneben - nur mal als Beispiel - noch einen Teleskopschlagstock einstecken habe, kann ich den Beamten verstehen, wenn er gewisse Zweifel daran hegt auch wenn ich mit dem Messer wirklich nur mein Essen kleinschnippeln will.

Gruß
Adson
 
Das glaube ich nicht. Abgesehen davon, dass gerade wenn eine effektive Waffe mitgeführt wird, die Wahrscheinlichkeit, dass ein Messer zweckbestimmt verwendet wird größer ist, ist es doch so, die wenigsten Menschen, die sich bewaffnen, tun das in der Absicht, jemanden anzugreifen. Viel verbreiteter ist die Haltung, sich vor unbekannten Gefahren schützen zu müssen. Ob man diese Geisteshaltung teilt oder nicht, sie ist nicht strafbar.
 
Wenn man das Messer zu einem nicht sozial adäquaten Zweck führt, hilft auch das verschlossene Behältnis nichts.

Verschlossen oder Geschlossen? Bei geschlossen kann man diskutieren, bei verschlossen ists kein Führen mehr. Damit hat sich das dann.

Pitter
 
Sorry, aber spätestens DAS ist Bullshit!
Es wurde doch schon tausendmal gesagt: Es geht nicht darum, ob ich eine Schneidaufgabe auch mit einem anderen Werkzeug ausführen kann, sondern, ob ich gerade etwas mache, bei dem ein Messer "hilfreich" (= angebracht, bzw. nötig) ist - für das Zerteilen von Eisbein wird nun einmal ein Messer benötigt, das sollte selbst vom letzten Dorfpolizsiten nicht angezweifelt werden!

Wenn ich dann, wie Hocker schrieb, das Messer verschlossen bis zu seinem Einsatzort bringe, ist zumindest in diesem Fall klar, dass es nach diesem bescheuerten Gesetz noch erlaubt ist.

Nein bei der Frage eines annerkannten Zweckes wird es auch darum gehen,
ob gerade ein Gegenstand (Einhandmesser), der besonderen Beschränkungen
unterliegt, dafür zwingend erforderlich ist. Das wird sich spätestens
mit einer, hoffentlich bald erscheinenden, Durchführungsverordnung
zeigen.

Deine Ausführung hätte zur Folge, dass jeder der mit seinem Messer
wirklich anderes im Sinne hat, beispielweise ein Einhandmesser und
etwas zu Essen mit sich führt und dies als annerkannten Zweck
mit sich führt. :)

Ich kann es mir nicht vorstellen, warten wir es ab.
 
Nein bei der Frage eines annerkannten Zweckes wird es auch darum gehen,
ob gerade ein Gegenstand (Einhandmesser), der besonderen Beschränkungen
unterliegt, dafür zwingend erforderlich ist.
Von "(zwingend) erforderlich" steht im Gesetz nichts.
Wenn ich diese deine Aussage stellvertretend für alle anderen Polizisten nehme (von denen 99,999% nicht im MF.net sind), ist klar, was auf uns zukommt ... :super:
 
Von "(zwingend) erforderlich" steht im Gesetz nichts.
Wenn ich diese deine Aussage stellvertretend für alle anderen Polizisten nehme (von denen 99,999% nicht im MF.net sind), ist klar, was auf uns zukommt ... :super:

Seit wann wird das Gesetz wortwörtlich ausgeführt? Wozu gibt
es Kommentare, Präzidensfälle und ähnliches...?

Ausserdem handelt es sich hierbei um meine subjektive Meinung über
die zu erwartende Umsetzung in Gestalt einer DVO! Fakt ist
das es eine Defintion für den "anerkannten Zweck" geben muss, und
darum gehts IMHO.
 
Ähm Jungs, kann sein dass ich mich irre, aber ich denke nicht, dass es in der Situation der Kontrolle angebracht wäre den Besserwisser rauszuhängen...

Seid ehrlich, wenn jemand Euch euren Job erklären will, dann kommt Ihr Euch auch doof vor, oder? Und wollt Euch dann (vielleicht noch im Beisein anderer) keine Blöße geben.

In einem anderen Forum (siehe auch diesen Thread: http://www.messerforum.net/showthread.php?t=62358 ) ist der Tenor Einhandmesser wird kassiert ohne wenn und aber. Die Beamten, die sich hier im Forum herumtreiben, legen den Begriff des anerkannten Zweckes vermutlich zugunsten des normalen Bürgers aus. Was natürlich nicht unwesentlich mit dem Hobby zusammenhängt.

Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber wenn ein Beamter mir mein Einhandmesser wegnimmt, weil das ja so Gesetz ist und was anerkannter Zweck ist ist eigentlich ziemlich egal, wäre meine Humorgrenze sehr schnell überschritten. Vor allem, wenn mir das Messer vor anderen Bürgerm weggenommen wird, wie einem Kandidaten, für den das Gesetz ursprünglich gemacht wurde.
Bezüglich des Erklärens: Polizeibeamte sind keine Juristen, d.h. sie müssen nicht zwingend alle Auslegungen der Gesetze kennen.

Natürlich sind die Jungs und Mädels ziemlich schnell angepisst, wenn Du ihnen zu verstehen gibst, das Du sie für ungebildet hältst. Wenn Du Deine Argumente sachlich und kompetent und höflich von Dir gibst, kann sich durchaus ein fruchtbarer Dialog entwickeln. Im Endeffekt geht es ja nicht um ein gegeneinander, sondern um ein miteinander.

Ontoppic:
Es gibt ja soweit ich gesehen habe von einigen Politikern Stellungnahmen bezüglich der Auslegung des Gesetzes. Pitter hat glaube ich auch von der Auslegung der Bayrischen Polizei geschrieben, vielleicht sollten solche Zitate mit Quellenangaben mit in den Flyer aufgenommen werden.
 
In einem anderen Forum.....

So wie ich das da verstanden habe sprechen die, auch und gerade die Hardliner, dort von "Klienten".

Das deute ich so:
Spinner, die wegen einer anderen Sache (Fluchtversuch bei Kontrolle, Sauf-Randale, oder andere eigene Dummheit halt) durchsucht werden und es werden die oben genannten Werkzeuge gefunden, dann bekommen die das auf jeden Fall abgenommen.

Das finde ich dann auch Gut so!*

Gruß,
Pit

*denn nicht jeder der ein Messer hat, ist automatisch mein Freund!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wen jemand eine Idee hat, gibts immer zwei Möglichkeiten:

1. Man kann die Idee totreden
2. Man kann sich mal Gedanken machen, und rausziehen, was man für sinnvoll hält.

.....


OK, zu 2.

da in einen Flyer jeder jeden Sachverhalt oder Blödsinn drucken (lassen) kann, halte ich es nicht für wahrscheinlich daß sich ein Kontrollierender sofort dadurch "belehren" lässt.

Ich würde im Text möglichst nur Zitate nennen,
mit sofortiger und deutlicher Nennung der Quellen, möglichst mit link der von jedem Polizei-PC erreicht werden kann.


.
 
Ich kann jetzt nur für mich sprechen, aber wenn ein Beamter mir mein Einhandmesser wegnimmt, weil das ja so Gesetz ist und was anerkannter Zweck ist ist eigentlich ziemlich egal, wäre meine Humorgrenze sehr schnell überschritten. Vor allem, wenn mir das Messer vor anderen Bürgerm weggenommen wird, wie einem Kandidaten, für den das Gesetz ursprünglich gemacht wurde.
Bezüglich des Erklärens: Polizeibeamte sind keine Juristen, d.h. sie müssen nicht zwingend alle Auslegungen der Gesetze kennen.

Hi Don Andi!:)

Ich verstehe immer ncht, warum hier viele denken, dass Sie einen
annerkannten Zweck erfüllen würden, um ein Einhandmesser tragen
zu dürfen? Klar werden auch unbescholtene Messerträger wie wir
mit diesem Gesetz kriminalisiert...:(

Aber eins ist mal klar; der Grundtenor der Gesetzesänderung war der,
dass u.a. das Tragen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit verboten
wird. Und dafür gibt es seine Gründe. Dass wir darunter leiden ist
auch klar.

Aber glaubst du allen ernstes, dass der Gesetzgeber solche Zwecke
per Definition als anerkannte Zwecke oder sozialadäquate durchgehen
lassen wird, damit "jeder" einen Zweck findet, um doch wieder in
der Öffentlichkeit eins führen zu können?!

Man so dumm sind die Politiker nun auch wieder nicht!
 
@ Siggi
Wenn der Gesetzgeber das Führen von Einhandmessern hätte verbieten wollen, so wie Du meinst das aus dem "Grundtenor" herauszuhören, dann hätte der Gesetzgeber auch einfach ein uneingeschränktes Führverbot erlassen können, hat er aber nicht.

Mann, so dumm sind die Politiker nun auch wieder nicht!

Wenn es so wäre wie Du meinst, dann bräuchten wir die ganze Diskussion um berechtigtes Interesse und allgemein annerkannten Zweck gar nicht.
Es gibt so gut wie keine Messeranwendung, die ausschließlich von einem Einhandmesser erledigt werden kann, mir fiele da höchstens Bergrettung, Seerettung und Eigenrettung ein, aber da könnte man auch ein feststehendes Messer benutzen. Einhandmesser sind komfortabler als feststehende und zweihändig zu öffnende Messer, sie sind sicherer als nicht verriegelnde Klappmesser, aber prinzipiell erfüllen sie alle die gleiche Aufgabe.
Wenn es so wäre wie Du meinst, dann hätten wir ein generelles Führverbot für Einhandmesser. Im Gesetz steht etwas anderes, in den Erläuterungen zum Gesetz(entwurf) steht etwas anderes, und befragte Politiker haben anderes ausgesagt.
Als Bürger kann ich mich im Übrigen nicht an Durchführungsverordnungen der Polizei orientieren, da diese mir nicht zur Einsicht vorliegen, oder sind die öffentlich zugänglich?

Zum Flyer,
halte ich prinzipiell für eine gute Idee, fürchte aber, daß der Schuß spätestens dann nach hinten losgeht, wenn der Flyer vermehrt von denen gezückt wird, denen zu Recht das Messer eingezogen gehört.
Wenn es Angst vor Unwissen um die neue Gesetzeslage bei der Polizei gibt, dann halte ich den Vorschlag mit der GdP für wesentlich zielführender.
Wenn es die Angst vor Willkür durch einziehende Polizeibeamte ist, dann hilft auch ein Flyer nichts.

Gruß,
JoBe
 
Aber eins ist mal klar; der Grundtenor der Gesetzesänderung war der,
dass u.a. das Tragen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit verboten
wird. Und dafür gibt es seine Gründe. Dass wir darunter leiden ist
auch klar.

Aber glaubst du allen ernstes, dass der Gesetzgeber solche Zwecke
per Definition als anerkannte Zwecke oder sozialadäquate durchgehen
lassen wird, damit "jeder" einen Zweck findet, um doch wieder in
der Öffentlichkeit eins führen zu können?!

Man so dumm sind die Politiker nun auch wieder nicht!



Frei nach Körting:

Es ging bei dem Gesetz eben nicht darum Einhandmesser zu verbieten, sonst hätte man es getan.;)
Es geht explicit nicht mal um ein Führverbot, da man den Nutzen im Alltag wohl erkannt hatte, sondern nur um eingeschränktes führen - ergo unter bestimmten Vorausetzungen erlaubtes führen.

Also, Finger weg von Leuten die - womit auch immer - ihr Essen zerkleinern, Focus auf die Bedroher.;)
Es kann ja nicht so schwer sein zu erkennen ob jemand mit seinem Messer gerade Dinge tut die man eben normalerweise mit einem Messer macht.:cool:
 
@ Siggi
Wenn der Gesetzgeber das Führen von Einhandmessern hätte verbieten wollen, so wie Du meinst das aus dem "Grundtenor" herauszuhören, dann hätte der Gesetzgeber auch einfach ein uneingeschränktes Führverbot erlassen können, hat er aber nicht.

Mann, so dumm sind die Politiker nun auch wieder nicht!

Wenn es so wäre wie Du meinst, dann bräuchten wir die ganze Diskussion um berechtigtes Interesse und allgemein annerkannten Zweck gar nicht.
Es gibt so gut wie keine Messeranwendung, die ausschließlich von einem Einhandmesser erledigt werden kann, mir fiele da höchstens Bergrettung, Seerettung und Eigenrettung ein, aber da könnte man auch ein feststehendes Messer benutzen. Einhandmesser sind komfortabler als feststehende und zweihändig zu öffnende Messer, sie sind sicherer als nicht verriegelnde Klappmesser, aber prinzipiell erfüllen sie alle die gleiche Aufgabe.
Wenn es so wäre wie Du meinst, dann hätten wir ein generelles Führverbot für Einhandmesser. Im Gesetz steht etwas anderes, in den Erläuterungen zum Gesetz(entwurf) steht etwas anderes, und befragte Politiker haben anderes ausgesagt.
Als Bürger kann ich mich im Übrigen nicht an Durchführungsverordnungen der Polizei orientieren, da diese mir nicht zur Einsicht vorliegen, oder sind die öffentlich zugänglich?


Eine Verodrnung ist ein Gesetz und somit für jeden einsehbar.

Was hat denn der Gesetzgeber mit dem schwammigen § 42a bis jetzt
erreciht, hmm? Dein Messer kann jederzeit eingezogen werden, da
diese Zwecke Auslegungssache sind...:) Bis auf wenige Ausnahmen. So
ist es gewollt, keine generelles Verbot aber weitestgehend. Gerade weil
man nicht jedem Ansieht, was er mit dem Messer wirklich beabsichtigt.
Die Einhandmesser können nun mal gefährlich sein, egal in wessen Hand!

Wie heisst es so schön, sinngemäß:

Nicht die Waffen bringen die Menschen um, sondern die Menschen die
sie benutzen...(Charlton Heston).

Es kommt also fast aufs gleiche raus, zumindestens momentan. Und
eine uneingeschränktes Führverbot lässt sich nicht unbedingt
durchsetzen, aus den im § 42a genannten Zwecken (Hobby, Berufszwecke...).

Wenn sich jeder einen anerkannten Zweck ausdenken kann, wäre dieses
Gesetz völlig sinnlos. Und ich gebe nur zu Bedenken, dass ich mir nicht
vorstellen kann, dass dies so einfach gehen wird. Das wird sich jeder
denken können.

Wie gesagt, ein Flyer kann helfen. Aber solange dieses Gesetz nicht näher
definiert wird, wird es immer wieder eingezogene Messer geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

Frei nach Körting:

Es ging bei dem Gesetz eben nicht darum Einhandmesser zu verbieten, sonst hätte man es getan.;)
Es geht explicit nicht mal um ein Führverbot, da man den Nutzen im Alltag wohl erkannt hatte, sondern nur um eingeschränktes führen - ergo unter bestimmten Vorausetzungen erlaubtes führen.

Meine Aussage ergibt sich aus einer praxisnahen Einschätzung und nicht
aus der Intention die Herr Körting hatte. Zwischen Grundgedanke und Umsetzung kann aber ein großer Unterschied sein.
 
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