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Ich ziterie die SZ - zu dem, was nach der Tat passiert ist:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/print.html
"Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen und auch sein überlegtes Verhalten nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er in Angst gehandelt habe. Denn Sven G. hatte nicht etwa die Polizei informiert oder Hilfe geholt - was möglicherweise sogar als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden wäre. G. war vielmehr in seine Wohnung geflüchtet, wo er Messer und einen Baseballschläger bereit gelegt hatte, um gegen einen Angriff der Jugendlichen gewappnet zu sein." (Hervorhebung von mir)
Unter der Voraussetzung, der Tathergang ist korrekt geschildert, stellt sich mir da schon die Frage: Was genau passierte, nachdem der jetzt Verurteilte den Angreifer mit dem Messer verletzt hatte. Dazu habe ich allerdings in der Presse nichts gefunden. Warum?
Sind die alle hinter ihm hergerrannt "wir bringen Dich um, wenn wir Dich erwischen"? -> dann ists wohl nachvollziehbar, wenn er erstmal (!) wegrennt und sich in der Wohnung verbarrikadiert. Hat er dann gleich die Polizei gerufen? Wenn nein, warum nicht?
Oder ist die ganze Bande am Tatort stehen geblieben, oder gar weggerannt. Warum wurde dann nicht Polizei/Notarzt angerufen?
Das sind vollkommen unterschiedliche Situationen, die ein jeweils unterschiedliches Licht auf den Tatverlauf und die Beweggründe zulassen.
Wie ich ja schon geschrieben habe. Als ich vom dem Urteil das erste mal gehört habe - nicht hier, das wurde auch in Strafrechtsgruppen diskutiert, die ich lese - musste ich auch erstmal schlucken. Da wehrt sich ein einzelner gegen fünf offensichtliche Angreifer, ist damit erfolgreich, und dann verlangt man noch von ihm, er soll sich in dieser Situation noch große Gedanken um Verhältnismäßigkeit machen. Ja so blöd muss man sein, denn die Angreifer machen sich sicher keine großen Gedanken und tot getreten am Boden möchte ich nicht liegen.
Aber allein wenn man sich die Darstellung in der Presse genau anschaut, tauchen immer mehr Fragen auf. So klar erscheint mir die Nummer eben nicht.
@siggi42
Es erscheint mir aber nicht schwachsinnig, zu behaupten, dass die Darstellung des Falles in den Medien sehr wohl Leute abhalten kann, einem anderen zu helfen. Denn wenn die Aussage ist "Wenn Du Dich gegen fünf Angreifer erfolgreich wehrst, kommst Du in den Knast" , dann brennt sich das ein. Und dann ists allemal einfacher, weiterzulaufen und wegzusehen. Notfalls noch die Polizei zu rufen, die dann kommt, wenn alles vorbei ist.
Selbst die SZ, die ja noch eingermassen lesbar schreibt, meint:
"Die juristische Bewertung ist eindeutig - die menschliche umso schwieriger. Letztere scheint etwas auf der Strecke geblieben zu sein in diesem Fall, der eben grundsätzlich jedem passieren kann, der sich gegen einen Angreifer wehrt."
Was heisst das? Wenn mich fünf Leute angreifen, ich den einen mit einem Messer abwehre, die anderen von mir ablassen oder gar weglaufen, soll ich den am Boden verbluten lassen, oder was? Das soll menschlich sein? Da fehlen einfach Informationen - zu viel, als dass ich das Urteil werten könnte.
Pitter
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/print.html
"Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen und auch sein überlegtes Verhalten nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er in Angst gehandelt habe. Denn Sven G. hatte nicht etwa die Polizei informiert oder Hilfe geholt - was möglicherweise sogar als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden wäre. G. war vielmehr in seine Wohnung geflüchtet, wo er Messer und einen Baseballschläger bereit gelegt hatte, um gegen einen Angriff der Jugendlichen gewappnet zu sein." (Hervorhebung von mir)
Unter der Voraussetzung, der Tathergang ist korrekt geschildert, stellt sich mir da schon die Frage: Was genau passierte, nachdem der jetzt Verurteilte den Angreifer mit dem Messer verletzt hatte. Dazu habe ich allerdings in der Presse nichts gefunden. Warum?
Sind die alle hinter ihm hergerrannt "wir bringen Dich um, wenn wir Dich erwischen"? -> dann ists wohl nachvollziehbar, wenn er erstmal (!) wegrennt und sich in der Wohnung verbarrikadiert. Hat er dann gleich die Polizei gerufen? Wenn nein, warum nicht?
Oder ist die ganze Bande am Tatort stehen geblieben, oder gar weggerannt. Warum wurde dann nicht Polizei/Notarzt angerufen?
Das sind vollkommen unterschiedliche Situationen, die ein jeweils unterschiedliches Licht auf den Tatverlauf und die Beweggründe zulassen.
Wie ich ja schon geschrieben habe. Als ich vom dem Urteil das erste mal gehört habe - nicht hier, das wurde auch in Strafrechtsgruppen diskutiert, die ich lese - musste ich auch erstmal schlucken. Da wehrt sich ein einzelner gegen fünf offensichtliche Angreifer, ist damit erfolgreich, und dann verlangt man noch von ihm, er soll sich in dieser Situation noch große Gedanken um Verhältnismäßigkeit machen. Ja so blöd muss man sein, denn die Angreifer machen sich sicher keine großen Gedanken und tot getreten am Boden möchte ich nicht liegen.
Aber allein wenn man sich die Darstellung in der Presse genau anschaut, tauchen immer mehr Fragen auf. So klar erscheint mir die Nummer eben nicht.
@siggi42
Es ist auf der anderen Seite totaler Schwachsinn einen kausalen
Zusammenhang zwischen diesen Urteilen und dem Mangel an Zivilcourage
zu begründen.
Es erscheint mir aber nicht schwachsinnig, zu behaupten, dass die Darstellung des Falles in den Medien sehr wohl Leute abhalten kann, einem anderen zu helfen. Denn wenn die Aussage ist "Wenn Du Dich gegen fünf Angreifer erfolgreich wehrst, kommst Du in den Knast" , dann brennt sich das ein. Und dann ists allemal einfacher, weiterzulaufen und wegzusehen. Notfalls noch die Polizei zu rufen, die dann kommt, wenn alles vorbei ist.
Selbst die SZ, die ja noch eingermassen lesbar schreibt, meint:
"Die juristische Bewertung ist eindeutig - die menschliche umso schwieriger. Letztere scheint etwas auf der Strecke geblieben zu sein in diesem Fall, der eben grundsätzlich jedem passieren kann, der sich gegen einen Angreifer wehrt."
Was heisst das? Wenn mich fünf Leute angreifen, ich den einen mit einem Messer abwehre, die anderen von mir ablassen oder gar weglaufen, soll ich den am Boden verbluten lassen, oder was? Das soll menschlich sein? Da fehlen einfach Informationen - zu viel, als dass ich das Urteil werten könnte.
Pitter