Interessanter Artikel zu Notwehr und Verhältnismäßigkeit

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Ich ziterie die SZ - zu dem, was nach der Tat passiert ist:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/print.html

"Sven G. habe "zielgerichtet" zugestochen und auch sein überlegtes Verhalten nach der Tat lasse nicht erkennen, dass er in Angst gehandelt habe. Denn Sven G. hatte nicht etwa die Polizei informiert oder Hilfe geholt - was möglicherweise sogar als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden wäre. G. war vielmehr in seine Wohnung geflüchtet, wo er Messer und einen Baseballschläger bereit gelegt hatte, um gegen einen Angriff der Jugendlichen gewappnet zu sein." (Hervorhebung von mir)

Unter der Voraussetzung, der Tathergang ist korrekt geschildert, stellt sich mir da schon die Frage: Was genau passierte, nachdem der jetzt Verurteilte den Angreifer mit dem Messer verletzt hatte. Dazu habe ich allerdings in der Presse nichts gefunden. Warum?

Sind die alle hinter ihm hergerrannt "wir bringen Dich um, wenn wir Dich erwischen"? -> dann ists wohl nachvollziehbar, wenn er erstmal (!) wegrennt und sich in der Wohnung verbarrikadiert. Hat er dann gleich die Polizei gerufen? Wenn nein, warum nicht?

Oder ist die ganze Bande am Tatort stehen geblieben, oder gar weggerannt. Warum wurde dann nicht Polizei/Notarzt angerufen?

Das sind vollkommen unterschiedliche Situationen, die ein jeweils unterschiedliches Licht auf den Tatverlauf und die Beweggründe zulassen.

Wie ich ja schon geschrieben habe. Als ich vom dem Urteil das erste mal gehört habe - nicht hier, das wurde auch in Strafrechtsgruppen diskutiert, die ich lese - musste ich auch erstmal schlucken. Da wehrt sich ein einzelner gegen fünf offensichtliche Angreifer, ist damit erfolgreich, und dann verlangt man noch von ihm, er soll sich in dieser Situation noch große Gedanken um Verhältnismäßigkeit machen. Ja so blöd muss man sein, denn die Angreifer machen sich sicher keine großen Gedanken und tot getreten am Boden möchte ich nicht liegen.

Aber allein wenn man sich die Darstellung in der Presse genau anschaut, tauchen immer mehr Fragen auf. So klar erscheint mir die Nummer eben nicht.

@siggi42
Es ist auf der anderen Seite totaler Schwachsinn einen kausalen
Zusammenhang zwischen diesen Urteilen und dem Mangel an Zivilcourage
zu begründen.

Es erscheint mir aber nicht schwachsinnig, zu behaupten, dass die Darstellung des Falles in den Medien sehr wohl Leute abhalten kann, einem anderen zu helfen. Denn wenn die Aussage ist "Wenn Du Dich gegen fünf Angreifer erfolgreich wehrst, kommst Du in den Knast" , dann brennt sich das ein. Und dann ists allemal einfacher, weiterzulaufen und wegzusehen. Notfalls noch die Polizei zu rufen, die dann kommt, wenn alles vorbei ist.

Selbst die SZ, die ja noch eingermassen lesbar schreibt, meint:

"Die juristische Bewertung ist eindeutig - die menschliche umso schwieriger. Letztere scheint etwas auf der Strecke geblieben zu sein in diesem Fall, der eben grundsätzlich jedem passieren kann, der sich gegen einen Angreifer wehrt."

Was heisst das? Wenn mich fünf Leute angreifen, ich den einen mit einem Messer abwehre, die anderen von mir ablassen oder gar weglaufen, soll ich den am Boden verbluten lassen, oder was? Das soll menschlich sein? Da fehlen einfach Informationen - zu viel, als dass ich das Urteil werten könnte.

Pitter
 
@siggi42

Es erscheint mir aber nicht schwachsinnig, zu behaupten, dass die Darstellung des Falles in den Medien sehr wohl Leute abhalten kann, einem anderen zu helfen. Denn wenn die Aussage ist "Wenn Du Dich gegen fünf Angreifer erfolgreich wehrst, kommst Du in den Knast" , dann brennt sich das ein. Und dann ists allemal einfacher, weiterzulaufen und wegzusehen. Notfalls noch die Polizei zu rufen, die dann kommt, wenn alles vorbei ist.

Pitter

Das habe ich auch nicht bestritten. ;)

Zitat Post #20
Ich denke schon, dass einige Menschen auch in
Anbetracht solcher Artikel sich dreimal überlegen, wie sie in
Notwehrsituationen reagieren.

Der Mehrheit der Leute jedoch (und das ist nur meine subjektive
Meinung),
handelt in einer solchen Situation instinktiv. Und wenn ich bereits vorher
Angst habe, mache ich sowieso nichts im Sinne des physischen Eingreifens.
Dabei reicht es eben auch schon einen Anruf zu tätigen, wenn du Dritter
bist und nicht direkt vom Angriff betroffen.

Das sind vollkommen unterschiedliche Situationen, die ein jeweils unterschiedliches Licht auf den Tatverlauf und die Beweggründe zulassen.

Sehe ich genauso! Dass ich, wenn ich zuhause bin, wieder etwas klarer
denken kann und dann auch überlegt handele, ist klar. Das sind zwei
völlig unterschiedliche Situationen. Und dann Rückschlüsse auf den
vorherigen Angriff zu ziehen, bzw. Parallelen zu sehen, insofern dass
der Mann dann dort auch überlegt gehandelt haben soll. Ist einfach nur
nen Hammer. Denn mit dieser Bergündung wurde ja auch die Notwehr-
überschreitung ausgeschlossen...
 
Der Mehrheit der Leute jedoch (und das ist nur meine subjektive
Meinung),
handelt in einer solchen Situation instinktiv
. Und wenn ich bereits vorher
Angst habe, mache ich sowieso nichts im Sinne des physischen Eingreifens.
Dabei reicht es eben auch schon einen Anruf zu tätigen, wenn du Dritter
bist und nicht direkt vom Angriff betroffen.

Hallo,

zum fett Markierten.
Ich habe letztens eine Sendung (lexi-tv) zum Thema Zivilcourage gesehen, wo ein Zivilcouragetrainer mit seinen Töchtern diverse Szenarien dargestellt hat (Kindesentführung, sexuelle Belästigung, Gewalt gegen junge Frau unter Fußgängerübergang).
Bei der letzten Übung unter dem Fußgängerübergang haben 2/3 NICHT geholfen. Manche haben längere Zeit geglotzt ohne Reaktion. Ich denke, das ist objektiver, als von sich subjektiv auf andere zu schließen.
 
Da steht aber auch
"was möglicherweise sogar als strafbefreiender Rücktritt von der Tat gewertet worden wäre"

Das schreibt eine Zeitung. Entscheiden wird aber immer ein Richter.
Möglicherweise hätte Sven G. auch straffrei rauskommen können, weil er sich in akuter Angst um sein Leben befand (bezüglich Notwehrexzess).

Ich kenne aus einigen Kampfsportforen ganz andere Erfahrungen. Was da die Leute berichteten ging eher in die Richtung "weglaufen nachdem du dich verteidigt hast und hoffen es hat keiner gesehn.". Wer dann letztlich die Polizei ruft ist meist selbst der Dumme, denn die nehmen wenn dann nur den Sachverhalt auf und sichern Beweise. Zum Bewerten haben die gar kein Recht. Überwiegend wird sich dann der Verteidigende vor Gericht für seine "Tat" rechtfertigen müssen.
 
Ich weiß, daß wir möglicherweise nicht alle Details kennen, was ich von der Rechtsprechung aber verlange ist zu erkennen, daß ein Angreifer der mir ans Leben will* (davon würde ich in dem beschriebenen Fall und unter Besinnung auf ähnliche Fälle ausgehen, denn kein Angreifer wird vorher ankündigen "umbringen will ich dich nicht, nur fast tot prügeln, aber es könnte sein, daß ich die falsche Stelle am Kopf treffe wenn Du Dich wehrst also halt still") auch damit rechnen muß, daß ich mich mit allen mir in der Situation angemessen erscheinenden Mitteln verteidge um mein Leben zu schützen.

In einem solchen Fall muß es legitim sein den Gegner auszuschalten und zwar ohne wenn und aber, denn der Angreifer trifft die gleiche "Güterabwägung". Und wer mich töten will kann von mir aus auch gleich an Ort und Stelle verbluten. Niemals darf Opfer mit Täter verwechselt / vertauscht werden, aber dennoch passiert es täglich. Es gibt einen alten Rechtsgrundsatz: "Recht muß dem Unrecht nicht weichen." Dennoch verstoßen Richter wie dieser fatal dagegen.

* und es reicht unter Umständen dazu auch ein mittelstarker Schlag auf bestimmte kleine Punkte am Kopf
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Bei der letzten Übung unter dem Fußgängerübergang haben 2/3 NICHT geholfen. Manche haben längere Zeit geglotzt ohne Reaktion. Ich denke, das ist objektiver, als von sich subjektiv auf andere zu schließen.

Das habe ich mit meiner Aussage auch nicht ausgeschlossen. Auch hier
gibt es Bürger die "wie angewurzelt" stehenbleiben oder aus Angst
einfach nicht handeln können. Ich habe dies als meine subjektive
Einschätzung erklärt. Wenn es Statistiken dazu gibt, würde ich mich
gerne eines besseren belehren lassen. :p

Scorpionfly
...auch damit rechnen muß, daß ich mich mit allen mir in der Situation angemessen erscheinenden Mitteln verteidge um mein Leben zu schützen.

Das ist ja eben das Problem. Was dir in dieser Situation als angemessen
erscheint, entspricht vielleicht nicht nicht den Vorgaben der gefordeten
eingeschränkten Verhältnismäßigkeit die der Notwehr zugrunde liegt.
Für mich bleibt nur weiterhin fragwürdig, warum der Richter zwischen
der Situation den Angriffs und der des Aufenthalts in der Wohnung einen
kausalen zusammhang sieht. Und wenn alle Stränge reißen, hätte doch
eine Bewährungsstrfae ausgereicht?! Diese Leute haben doch nicht die
Auseinandersetzung gesucht (anscheinend). Die Tatsache, dass hier
bei der Bemessung der Strafumfangs keine milde Strafe verhängt wurde,
erschüttert mich. Nicht nur, dass eine Angstreaktion ausgeschlossen wird,
wird auch noch obendrein ein vorsätzlich Handlung vorgeworfen...:confused:
 
Nunja,

ich halte den Aufhänger des Artikels, die beiden Fälle bzw. den Richter als Ursache für sinkende Hilfsbereitschaft zu vermuten, für Quark.
In derartigen Situationen handeln die wenigsten Menschen geplant, wie auch, bei einem Szenario, auf das man sich in der Regel nicht vorbereitet?

Zudem hat zumindest der Fall des Sven G. für mich nichts mit Zivilcourage zu tun. Allein die Tatsache, dass der gute Mann selber mit 1,8 Promille unterwegs war (im übrigen nicht alleine), und mit einem Messer dem Angreifer in den Hals sticht, lässt meiner Meinung nach nicht zu, ihn nur als Opfer zu betrachten. Damit will ich gar nicht sagen, dass er nicht in Notwehr bzw. panischer Angst gehandelt hat, nur lässt eben die Verbindung von viel (!) Alkohol und dem Verwenden eines Messers zur Abwehr viel Raum für falsche Einschätzungen und Entscheidungen.
Auf der anderen Seite ist natürlich klar, dass es "das richtige Verhalten" in Notwehrsituationen nicht geben kann, weil sie halt unplanbar sind, und ich in Panik und Angst wahrscheinlich anders reagieren werde, als ich es mit vornehme. Ändert nichts daran, dass ich trotzdem kein Menschenleben auf dem Gewissen haben möchte und mir die Frage stellen würde, ob ich nicht ohne Messer und nüchtern anders aus der Situation gekommen wäre.
 
Überwiegend wird sich dann der Verteidigende vor Gericht für seine "Tat" rechtfertigen müssen.

Mahlzeit,

wenn ich "hinterher" noch die Gelegenheit dazu habe, hab ich erst mal für mich das Richtige getan.

Wie das dann (viel) später von Richter beurteilt wird, ist schwer im Voraus zu beurteilen.

Zum Thema "Weggucker/Gaffer":

Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung fänd ich angebracht.
Wenn ich schon nicht meine Gesundheit riskieren will (wozu mich niemand zwingen kann), kann ich wenigstens die 110 wählen.

Grüße,
Pit
 
Wenn ich schon nicht meine Gesundheit riskieren will (wozu michniemand zwingen kann), kann ich wenigstens die 110 wählen.

Zu dem Thema hätte ich eine ganz konkrete Frage an die Sachkundigen: Ich habe schon mehrfach in dem Zusammenhang gelesen, dass Leute sogar den Notruf verweigern, mit der Begründung, dass man dann spätestens in der Gerichtsverhandlung als Zeuge öffentlich "geoutet" wird und dann den eventuellen "Dankesbekundungen" des Täters (bzw. seiner "Brüder") schutzlos ausgeliefert ist. Das wäre mittelfristig für die eigene Gesundheit auch nicht unbedingt förderlich.:rolleyes:

Ist das so oder ist das nur ein Internet-Gerücht?


Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich möchte hier nicht dem Nicht-Eingreifen das Wort reden, aber ich möchte, dass jeder weiss, was ihm blühen kann, wenn er eingreift. Auch damit möglichst viele Leute politischen Druck ausüben, damit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür umgesetzt oder geschaffen werden, dass man im "Verteidigungsfall" möglichst straf- und schadlos davon kommt.
 
Nehmen wir doch mal den Münchner S-Bahn Fall.
Der jetzt mit einem Orden dekorierte Tote hat alles richtig gemacht.
Er hat einen Notruf an die Polizei abgesetzt und sich dann eingemischt.
Die umstehenden Zeugen haben auch alles so gemacht wie es einem die Polizei empfiehlt: Notruf absetzen, nichts riskieren und als Zeuge zur Verfügung stehen.

Tja... irgendwie scheint dieses Konzept nicht zu funktionieren.

Zumindest haben Polizei und die Richter bei dieser Konstellation einen einfachen Job.
Immer absolute Klarheit wer Opfer und wer Täter ist, keine schwerverletzten Täter und widersprüchliche Zeugenaussagen.

Manchmal ist es halt schwierig und riskant das Richtige zu tun.

Ciao Sven
 
...
Ist das so oder ist das nur ein Internet-Gerücht?
...
Nein, da war vor ein oder zwei Jahren tatsächlich mal was - ich weis nur nicht mehr, ob das nur ein lokaler Fall war, oder eher zur allgemeinen Gerichtspraxis zur Sprache kam.

Es ging um die Möglichkeit, gerichtsrelevante Zeugenaussagen unter Ausschluß der Öffentlichkeit, bzw. ohne die Gegenwart der Angeklagten aufzunehmen, um eben diese Möglichkeit der späteren Einschüchterung durch das Umfeld des Täters zu unterbinden.
Man wollte sogar soweit gehen, dass die Zeugen in getrennten Räumen vor ihrem Aufruf warten können, damit sie im Gerichtsgebäude nicht in Kontakt zum Täterumfeld kommen, sozusagen auf Anfrage oder besonderen Wunsch.

Ich weis nur nicht, was dabei rausgekommen ist, kann auch sein, dass man den Gerichten diese Möglichkeit zugesteht, um "wasserdichte" Hauptverfahren zu ermöglichen. Ich weis es definitiv vom Landgericht Aurich, da der zuständige Richter diese Problematik vor einiger Zeit am Beispiel eines konkreten Falls in einem Zeitungsinterview sehr deutlich erklärt hat.

Gruß Andreas
 
Das Problem bei Notwehr ist doch immer, nachzuweisen, dass man bedroht war.

Zwei Dinge fallen mir in der Diskussion auf:

Wieso sollte es für die Notwehrsituation von Bedeutung sein, wie alkoholisiert der Angegriffene war? Darf man sich nach 5 Bier nicht mehr wehren? Oder nach 10 Bier? Oder nach einer durchfeierten Nacht? Darf man sich mit 1,8 Promille nur noch mit Wattebäuschen wehren?
Ist es nicht eher so, dass man mit steigendem Alkoholpegel schlechtere Fluchtchancen hat. Und deshalb schneller in eine Notwehrsituation kommt als ein weniger Alkoholisierter?
Das subjektive Problem ist da sicher, dass alkoholisierte Menschen auf andere oft latent gefährlich wirken bzw. ihnen automatisch unterstellt wird, sie seien an dem Angriff selbst schuld.
Fakt ist aber, dass der Angreifer zu jedem Zeitpunkt auf seinen Angriff verzichten kann. Der Angegriffene aber nicht darauf, angegriffen zu werden.

Wie kann man einen Angriff durch eine Übermacht denn angemessen abwehren? Mir würden da auch nur zwei Dinge einfallen. Entweder flüchten, oder einen so schwer verletzen, dass sich die anderen um ihn kümmern müssen.
Wenn man ausreichend Abschreckungspotential hätte, könnte man den Täter natürlich zur Flucht veranlassen. Aber ausser Schusswaffen oder plötzlich auftauchende Verstärkung (Polizei oder Freunde) fällt mir da aber auch nichts ein.
Insofern kann ich mir auch vorstellen, mit einem gezielten Stich in den Körper (denn was sollen Arme oder Beine bringen, ausser einen Gewaltexzess der Angreifer?) eine Möglichkeit zur Flucht zu schaffen.

Als Angegriffener ist man immer gekniffen. Wenn man dann noch Richter hat, deren gefährlichste Situation seit Jahrzehnten das überqueren einer Strasse ohne Fussgängerampel war, dann gehts halt in den Knast. Es fehlen einfach die Erfahrungen auf der Strasse, das können einem psychiologische Gutachten nicht ersetzen. Zumal Gutachten und Literatur ja auch nicht auf eigenen Erfahrungen beruhen.
Ich habe keine Ahnung, was für einen positiven Effekt solche Strafen haben sollen.´Es sieht für mich aus, als ob es eine Strafe um der Strafe willen ist.
Dafür hat man mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Leben zerstört. Job weg, Wohnung weg, Familie zerstört... wäre wohl nicht ungewöhnlich bei einer mehrjährigen Haftstrafe.

Bloß gut, dass ich noch nicht in die Situation gekommen bin. Bisher konnte ich mich vor Angreifern immer zurückziehen. Die erste Wahl bei gewaltsamen Auseinandersetzungen.

stay rude
braces
 
dcjs

Zu dem Thema hätte ich eine ganz konkrete Frage an die Sachkundigen: Ich habe schon mehrfach in dem Zusammenhang gelesen, dass Leute sogar den Notruf verweigern, mit der Begründung, dass man dann spätestens in der Gerichtsverhandlung als Zeuge öffentlich "geoutet" wird und dann den eventuellen "Dankesbekundungen" des Täters (bzw. seiner "Brüder") schutzlos ausgeliefert ist. Das wäre mittelfristig für die eigene Gesundheit auch nicht unbedingt förderlich.

Ist das so oder ist das nur ein Internet-Gerücht?

Das ist ein reines Gerücht und falsch...

Möglichkeiten um den Zeugen zu schützen sind z.Bsp.:

*Ausschluss des Beschuldigten bei der Zeugenvernehmung (§§ 168c Absatz 3, 247 Satz 2 StPO)

*Video-Vernehmung außerhalb der Hauptverhandlung (§ 247a StPO)

*Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 172 Nr. 1a GVG)

Und ein Anruf ist ein MUSS ansonsten ist es unterlassene Hilfeleistung!
(als das Mindeste zu verstehen, was ich machen kann)
 
*räusper* Für eine der Judikative angehörige Person ist es wohl auch risikoloser ein Opfer zu verurteilen als jemanden der... 'gewisse Kontakte' zu bzw. in seinem leibesverwandtlichen Umfeld hat *räusper*

Nur mal so in den Raum geworfen....


lG
 
Hallo siggi,

Das ist ein reines Gerücht und falsch...

Möglichkeiten um den Zeugen zu schützen sind z.Bsp.:

*Ausschluss des Beschuldigten bei der Zeugenvernehmung (§§ 168c Absatz 3, 247 Satz 2 StPO)

*Video-Vernehmung außerhalb der Hauptverhandlung (§ 247a StPO)

*Ausschluss der Öffentlichkeit (§ 172 Nr. 1a GVG)

Du schreibst von "Möglichkeiten", sind das auch alles Maßnahmen, die ohne weiteres auch bei "Kleinkram" (also nicht nur bei Organisiertem Verbrechen und Terrorismus ;)) auf meinen Wunsch als Zeuge so ergriffen werden, oder liegt das im Ermessen des Richters? Kann ich mich wirklich drauf verlassen, dass der Täter und sein Umfeld unter keinen Umständen an meine Personalien kommen, wenn ich das Telefon zücke?

Und ein Anruf ist ein MUSS ansonsten ist es unterlassene Hilfeleistung! (als das Mindeste zu verstehen, was ich machen kann)

Das ist mir schon klar, ich favorisiere aber rechtliche Lösungen, die den Bürger zur Mithilfe ermutigen und sie ihm leicht machen (ich gehe immer noch davon aus, dass ein Notruf eher die Normalität ist und es schon Gründe geben muss, wenn den jemand verweigert!) gegenüber Drohung und Repression, wenn man nicht so tut, wie der Staat möchte. :rolleyes:
 
Mmh, wenn ich solche Berichte und Urteile lese, dann tauchen auch immer wieder die selben Fragen auf.

1. Warum wird mit dem Messer planlos in der "Gegend" rumgestochen?
Meine Meinung: Der sich verteidigende hat panische Angst und weiß
es letzendlich nicht besser. Er kann nur stechen, weil er sich nie
weitergehend damit beschäftigt hat. Wohin ist dann egal; er sticht
um sich.
Er weiß oft nicht, wie er präventiv agieren könnte
um (mit etwas Glück) halbwegs glimpflich aus der Nummer
herauszukommen. Das geht nur mit Training.

2. Warum fallen die Urteile so unterschiedlich aus?
Meine Meinung: Vielen Richtern fehlt oft schlichtweg die Kompetenz,
sich in eine SV Situation einzufühlen.
Bei Chuck Norris oder Steven Segal sieht das doch immer so einfach
aus. Ausserdem haben im Fernsehen sowieso immer nur die Bösen
ein Messer. Der Gute kann den Bösen mit Leichtigkeit enwaffnen und
tritt ihm dann in Hintern. >> Und im Himmel ist Jahrmarkt <<
Ich möchte damit nicht pauschalieren, dass die Richter das Problem
sind, aber mir persönlich wäre in einer solchen Situation ein Richter,
der weiß wovon er redet, doch lieber.

Fallt nicht zu sehr über mich her aber so sehe ich es halt.
 
*räusper* Für eine der Judikative angehörige Person ist es wohl auch risikoloser ein Opfer zu verurteilen als jemanden der... 'gewisse Kontakte' zu bzw. in seinem leibesverwandtlichen Umfeld hat *räusper*

Nur mal so in den Raum geworfen....


lG

Nimms wieder mit, wenn wir uns jetzt auf dem Niveau befinden, ist jede Diskussion sinnlos...

Zum Thema Alkohol und wehren:
Bitte nicht die Zusammenhänge verdrehen. Natürlich darf ich mich auch wehren, wenn ich alkoholisiert bin. Das Risiko zur Fehlinterpretation und zum Überreagieren sind aber nunmal deutlich höher, wenn ich betrunken bin. Und die Entscheidung, ob ich saufe und dabei Messer trage (bzw. es auch einsetze) liegt nunmal bei mir, nicht beim bösen albanischen Angreifer.
 
Nimms wieder mit, wenn wir uns jetzt auf dem Niveau befinden, ist jede Diskussion sinnlos...

Du hast schon recht, ein Argumentieren im Sinne eines Austauschens von empirisch belegbaren Fakten ist in diesem Fall nicht möglich, aber das heißt noch lange nicht, dass der von mir angesprochene Umstand keine reale Bedeutung haben kann.

Oder meinst Du, Richter seien unfehlbar und solchen Regungen nicht ausgesetzt?
 
Das Risiko zur Fehlinterpretation und zum Überreagieren sind aber nunmal deutlich höher, wenn ich betrunken bin. Und die Entscheidung, ob ich saufe und dabei Messer trage (bzw. es auch einsetze) liegt nunmal bei mir, ...

Sehr interessanter Ansatz.

Wenn ich jemanden angreife wirkt sich idR. eine Alkoholisierung strafmindernd aus. Zumindest gestalten sich die Urteile so.

Wenn ich mich verteidige (worauf ich mich noch weniger "vorbereite" als auf das Gegenteil) dann soll ich mir das vorher überlegen?

Das ist, freundlich ausgedrückt, der größte Witz des Threads.
 
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