oki, ihr lieben. der irrsinn geht weiter!
heute morgen war der dorfsheriff in meinem studio.
er ist echt ein netter typ & hat mal nachgehorcht,
wie es denn in meinem fall so weitergeht.
nun: es wird jetzt wohl ermittelt wegen illegalem waffenbesitz!

*schluck*

im laufe der woche werde ich wohl post bekommen.
in dieser wird das ganze dann wohl genauer erklärt werden...
ich freue mich schon jetzt.
ehrlich, leute: ich habe gaaaaaanz langsam ein wenig angst, dass diese sache ERNSTHAFTE folgen für mich haben könnte!
ich postete mein problem im MACUP - forum (forum für durchgeknallte MAC - user) & promt erhielt ich eine email mit einem vorgefertigten schreiben, welches ich schnellstmöglichst losschicken solle. das ist mal ein service!
ich möchte mich bei WOM herzlich für seine mühe bedanken.
hier nun das schreiben:
Betreff: unerlaubtes Tragen einer Waffe
Hier: massive Beschwerde
Eventuell Aktenzeichen....
Sehr geehrte Damen und Herren,
am.... um.... Uhr betrat ich das Gebäude des Amtsgerichtes..... ind der
....Straße, Eingang von der ...Strasse.
Dort zeigte ich bei der Eingangskontrolle meine metallenen Gegenstände vor,
also Schlüssel und Taschenmesser.
Der diensthabende Beamte beschlagnahmte mit großem Getöse mein
Taschenmesser, zog es dauerhaft ein, und eröffnete mir, ich hätte eine
unerlaubte Waffe bei mir. Am.... erhielt ich Nachricht, dass es sich um ein
Fallmesser handeln solle, das nun an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet
wird.
Diesem Sachverhalt widerspreche ich hiermit aufs Schärfste.
Beigefügt ist ein Bild des Messers.
Darauf ist schon mit bloßem Auge zu erkennen, dass es sich um kein
Fallmesser handelt.
"Fallmesser sind Messer, deren Klinge beim LÖSEN einer SPERRVORRICHTUNG
durch ihre Schwerkraft oder durch eine
Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim
Loslassen der Sperrvorrichtung
festgestellt werden." (Quelle: Polizei Niedersachsen / Internetseite)
Bei dem vorliegenden Messer ist KEINE SPERRVORRICHTUNG zu erkennen. Das
Messer hat eine sogenannte Einhandbedienung, es kann also mit einer Hand
dadurch geöffnet werden, dass der Daumen teilweise in die Bohrung eingreifen
kann, und somit die Klinge aus dem Griff geschoben wird. Anschließend
arretiert sich das Messer, um gegen Verletzungen durch zurückklappen zu
schützen.
Diese Art der Öffnung dauert zum einen erheblich länger als bei den
verbotenen Fallmessern, andererseits ist sie nicht verboten und drittens
gibt es hunderttausende von Messern mit dieser Öffnungsvariante. Die Klinge
hat einen Wellenschliff wie jedes Brotmesser in der Küchenschublade. Auch
dies ist nicht verboten. Sinn ist, mit geringerem Kraftaufwand schneiden zu
können - etwa Brot oder Hartwurst oder Ästchen.
Taschenmesser dürfen in der Öffentlichkeit geführt (im Sinne des Gesetzes)
werden, auch an Versammlungsplätzen.
Es würde den Vollzugsbeamten gut anstehen, sich mit dem Gesetzestext
auseinander zusetzen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde behalte ich mir
ausdrücklich vor. Des weiteren habe ich die Vermutung, dass die ganze Aktion
auf meinem äußeren Erscheinungsbild gründet: als Photograph und Künstler
habe ich andere ästhetische Maßstäbe, die jedoch nicht von einem Beamten zu
werten sind.
Da nur ein Blick eines Kenners des Gesetzestextes genügt, den Sachverhalt
klarzustellen, erwarte ich bis zum .... (14 Tage maximal) die für mich
kostenfreie Rückführung des Messers an meine unten aufgeführte Anschrift.
Das Messer stellt einen Wert von .... Euro dar.
Zeitgleich erwarte ich ein kurzes Schreiben, dass mich vom Vorwurf des
illegalen Waffenbesitzes freispricht.
Nach dieser Frist müsste ich meinem Anwalt die Sache übertragen, um meine
völlige Rehabilitation zu erlangen.
Mit freundlichem Gruß
......
Anschrift
meinungen dazu sind ausdrücklich erwünscht.
ich bin für jede hilfe dankbar!
immi
PS. ich bin schon länger hier registriert.
trotzdem habe ich das gefühl, hier sehr nett
aufgenommen zu sein. vielen dank dafür!
