messer von der polizei eingezogen!

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Man sollte dem zugehörigen Staatsanwalt einfach mal die Magnum- und Herbertz-Kataloge schicken, incl. Händlerverzeichnis für D. Das sollte reichen. Oder es gibt einen Riesenknall und und alle Importeure werden verhaftet ;)

Naja, die Staatsanwälte sind halt ziemlich überlastet, bis der die Akte überhaupt mal anschaut kanns schon dauern. Der wird sowieso keine Lust haben sich allzuviel damit zu beschäftigen, gibt wichtigere Sachen.
 
gibt wichtigere Sachen.
crashlander,
was ist wichtiger als jemandem sein Eigentum, welches ihm ungerechtfertigterweise weggenommen wurde, möglichst schnell wiederzugeben?
Zumindest das sollte man erwarten können! Immi bekommt sowieso keinen Ausgleich für Zeit, Lauferei, Ärger, Porto, Telephonkosten usw.
Der komische Türsteher, der mit dem Mist angefangen hat, wird garantiert auch keinen Anschiß bekommen. Und soweit ich immis Post verstehe, gibt sich das Gericht mehr Mühe damit, ihm mit an den Haaren herbeigezogenenen Definitionen Schwierigkeiten zu machen, als mal im WG zu blättern.
Die Frage ist eigentlich nur:
Absicht/Bösartigkeit oder schlichte Dusseligkeit?

Bis denne!
Frank
 
Original geschrieben von crashlander
Naja, die Staatsanwälte sind halt ziemlich überlastet, bis der die Akte überhaupt mal anschaut kanns schon dauern.

Da stelle ich mir aber die Frage, was da Ursache und Wirkung ist.

Vielleicht sollte man einfach darauf verzichten, mit Gewalt einen Straftatbestand zu konstruieren, und zugeben, daß die Beschlagnahme ein Irrtum war.
 
Ich denke, dass auch der eine oder andere Staatsanwalt mit dem neuen WafGes erstmal ein bisschen überfordert ist. Übereifer richtet dann schlimmes an...:glgl: :glgl:
Hoffen wir nur, dass Immi666 nicht allzutief in die Mühlen gerät.

-Kopf hoch-kuda
 
Original geschrieben von Frank

was ist wichtiger als jemandem sein Eigentum, welches ihm ungerechtfertigterweise weggenommen wurde, möglichst schnell wiederzugeben?

z. B. einen Waffenschieber zu verknacken (mal angenommen, daß der StA nur Waffensachen macht :rolleyes: )
Es heißt ja nicht, daß andere Sachen größere Priorität besitzen, sondern der abzuarbeitende Berg führt einfach dazu, daß Wartezeiten wie bei Blackwood dabei rauskommen.

Von wegen Überlastung der StAe: Das ist nun mal die Gesetzgebung, das StGB und StPO usw. Man kann wohl davon ausgehen, daß ein StA sich nicht unnötig Arbeit macht, sondern so knapp wie möglich handelt, aber es gibt halt auch viel zu tun. Es gibt wie fast überall auch bei der Staatsanwaltschaft zu wenig Personal.
 
Sehe ich auch so. Den Bock hat erst mal derjenige geschossen, der das Messer widerrechtlich kassiert hat, und jetzt dauert's halt eine Weile. Es wird ja gerne - und meist zu Recht - über uninformierte plus unkooperative Polizisten, Zöllner etc. geschimpft, aber die Staatsanwaltschaften sind erstens kompetenter und zweitens überforderter als sich das mancher hier vorstellt - eine Freundin von mir wäre über eine Sechzigstundenwoche vermutlich überglücklich...
Hoffen wir mal dass sich da 1) durch die Entscheidung zum Bereitschaftsdienst was ändert und 2) dass einige unsinnige Gesetze und politischen Vorgaben im Bereich Strafverfolgung endlich kassiert werden, um StA, Polizei und nicht zuletzt die Steuerzahler zu entlasten.

Was das eingezogene Messer betrifft: da hilft - ärgerlicherweise - nur Geduld und Freundlichkeit. Aber es wird wieder aus den Tiefen der Asservatenkammer den Weg zu seinem Besitzer finden - bestimmt :)
 
oki, ihr lieben. der irrsinn geht weiter!
heute morgen war der dorfsheriff in meinem studio.
er ist echt ein netter typ & hat mal nachgehorcht,
wie es denn in meinem fall so weitergeht.
nun: es wird jetzt wohl ermittelt wegen illegalem waffenbesitz!
:irre: *schluck* :irre:
im laufe der woche werde ich wohl post bekommen.
in dieser wird das ganze dann wohl genauer erklärt werden...
ich freue mich schon jetzt.
ehrlich, leute: ich habe gaaaaaanz langsam ein wenig angst, dass diese sache ERNSTHAFTE folgen für mich haben könnte!
ich postete mein problem im MACUP - forum (forum für durchgeknallte MAC - user) & promt erhielt ich eine email mit einem vorgefertigten schreiben, welches ich schnellstmöglichst losschicken solle. das ist mal ein service!
ich möchte mich bei WOM herzlich für seine mühe bedanken.
hier nun das schreiben:


Betreff: unerlaubtes Tragen einer Waffe
Hier: massive Beschwerde
Eventuell Aktenzeichen....

Sehr geehrte Damen und Herren,
am.... um.... Uhr betrat ich das Gebäude des Amtsgerichtes..... ind der
....Straße, Eingang von der ...Strasse.

Dort zeigte ich bei der Eingangskontrolle meine metallenen Gegenstände vor,
also Schlüssel und Taschenmesser.

Der diensthabende Beamte beschlagnahmte mit großem Getöse mein
Taschenmesser, zog es dauerhaft ein, und eröffnete mir, ich hätte eine
unerlaubte Waffe bei mir. Am.... erhielt ich Nachricht, dass es sich um ein
Fallmesser handeln solle, das nun an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet
wird.

Diesem Sachverhalt widerspreche ich hiermit aufs Schärfste.
Beigefügt ist ein Bild des Messers.
Darauf ist schon mit bloßem Auge zu erkennen, dass es sich um kein
Fallmesser handelt.
"Fallmesser sind Messer, deren Klinge beim LÖSEN einer SPERRVORRICHTUNG
durch ihre Schwerkraft oder durch eine
Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim
Loslassen der Sperrvorrichtung
festgestellt werden." (Quelle: Polizei Niedersachsen / Internetseite)
Bei dem vorliegenden Messer ist KEINE SPERRVORRICHTUNG zu erkennen. Das
Messer hat eine sogenannte Einhandbedienung, es kann also mit einer Hand
dadurch geöffnet werden, dass der Daumen teilweise in die Bohrung eingreifen
kann, und somit die Klinge aus dem Griff geschoben wird. Anschließend
arretiert sich das Messer, um gegen Verletzungen durch zurückklappen zu
schützen.
Diese Art der Öffnung dauert zum einen erheblich länger als bei den
verbotenen Fallmessern, andererseits ist sie nicht verboten und drittens
gibt es hunderttausende von Messern mit dieser Öffnungsvariante. Die Klinge
hat einen Wellenschliff wie jedes Brotmesser in der Küchenschublade. Auch
dies ist nicht verboten. Sinn ist, mit geringerem Kraftaufwand schneiden zu
können - etwa Brot oder Hartwurst oder Ästchen.
Taschenmesser dürfen in der Öffentlichkeit geführt (im Sinne des Gesetzes)
werden, auch an Versammlungsplätzen.

Es würde den Vollzugsbeamten gut anstehen, sich mit dem Gesetzestext
auseinander zusetzen. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde behalte ich mir
ausdrücklich vor. Des weiteren habe ich die Vermutung, dass die ganze Aktion
auf meinem äußeren Erscheinungsbild gründet: als Photograph und Künstler
habe ich andere ästhetische Maßstäbe, die jedoch nicht von einem Beamten zu
werten sind.

Da nur ein Blick eines Kenners des Gesetzestextes genügt, den Sachverhalt
klarzustellen, erwarte ich bis zum .... (14 Tage maximal) die für mich
kostenfreie Rückführung des Messers an meine unten aufgeführte Anschrift.
Das Messer stellt einen Wert von .... Euro dar.
Zeitgleich erwarte ich ein kurzes Schreiben, dass mich vom Vorwurf des
illegalen Waffenbesitzes freispricht.
Nach dieser Frist müsste ich meinem Anwalt die Sache übertragen, um meine
völlige Rehabilitation zu erlangen.

Mit freundlichem Gruß

......
Anschrift



meinungen dazu sind ausdrücklich erwünscht.
ich bin für jede hilfe dankbar!

immi


PS. ich bin schon länger hier registriert.
trotzdem habe ich das gefühl, hier sehr nett
aufgenommen zu sein. vielen dank dafür!
:)
 
Nur eine kleine Korrektur:
streiche
...und somit die Klinge aus dem Griff geschoben wird...
setze
...und dadurch die Klinge seitlich aus dem Griff geklappt wird...
...wie bei jedem "legalen" anderen Taschenmesser/Klappmesser auch...
achja, die Sperrvorrichtung:
...das Messer besitzt keine Sperrvorrichtung gegen eine spezielle Art des Öffnens, sondern eine Verriegelung gegen unbeabsichtigtes Schließen/Einklappen der Klinge zur Sicherheit des Benutzers beim Schneiden oder Arbeiten mit diesem Messer.

Als Überschrift für den erklärenden Absatz würde ich in hervorgehobener Schrift (fett oder kursiv oder beides)
schreiben:
...es handelt sich um ein Klappmesser mit Einhandbedienung...

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das mal gekürtzt. Dein schreiben war IMHO zu lang. Außerdem schreibst Du zuviel was nur Fragen aufwirft.

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Betreff: unerlaubtes Tragen einer Waffe
Hier: massive Beschwerde
Eventuell Aktenzeichen....

Sehr geehrte Damen und Herren,
am.... um.... Uhr betrat ich das Gebäude des Amtsgerichtes..... ind der
....Straße, Eingang von der ...Strasse.

Dort zeigte ich bei der Eingangskontrolle meine metallenen Gegenstände vor. Der diensthabende Beamte beschlagnahmte daraufhin mein Taschenmesser.
Am.... erhielt ich schriftlich Nachricht von ..., dass es sich um ein
Fallmesser handelnt, das nun an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet
wird.

Diesem Sachverhalt widerspreche ich.

Das Messer ist ein Taschenmesser, es hat eine sogenannte Einhandbedienung, es kann also mit einer Hand geöffnet werden.
Es handelt sich aber insbesondere NICHT um ein Fallmesser.

Ich fordere sie auf meine hier dargelegte Stellungnahme umgehend zu prüfen. Sollten sie meiner Aussage das es sich bei den Messer um kein Fallmesser handelt folgen bitte ich um schnellste Zurücksendung meines rechtswidrig beschlagnamten Eigentums.

Andernfalls bitte ich um umgehende ausführliche Begründung der Beschlagnahmnung.
Ich behalte mir vor rechtlich gegen die Beschlagnahmung vorzugehen.

Mit freundlichem Gruß

......
Anschrift

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Den Rest kannst Du dir sparen, entweder der zuständige Bearbeiter macht sich schlau und sendet es zurück oder Du gehst den harten Weg. In dem Fall ist es VIEL besser noch KEINE großen Aussagen zu machen. Dies solltest du NUR deinem Anwalt überlassen.
Also schreibe möglichst wenig über den Hergang und Deine Interpretation des Gesetzes.

Gruss
El

PS: Der beitrag drückt nur aus wie ich das machen würde. Er ist keine Rechtsberatung.
Sind auch bestimmt noch Rechtschreibfehler drinn, was ich zu entschuldigen bitte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach so noch vergessen:
Dienstaufsichtsbeschwerden sind Form und Fristlos. Deswegen mußt Du das nicht ankündigen.
Außerdem sind Dienstaufsichtsbeschwerden einem bekanntem Witz nach:
Formlos, Fristlos, Fruchtlos
Weil sie keinen Einfluss auf Dein Verfahren haben und meist auch keine Folgen für den Beamten.
Wenn man so etwas ankündigt, sagen sich die Leser nur dass der Schreiber keine Ahnung hat und nur unnötig Arbeit verursacht. (Was nicht grade beliebt ist.)
Deine anderen Erwartungen hinsichtlich Freispruch ect. sind überzogen und werden kaum ernstgenommen werden. Schließlich hat Dich noch niemand angeklagt. Das könnte nur dazu führen das man dich absichtlich schmoren läßt.
IMHO war der erste Brief unhöflich, dass ist unangebracht weil derjenige der ihn zu lesen bekommt nichts für seine Kolegen kann. Er wird ein besseres Bild von Dir haben wenn Du kooperativ erscheinst.

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

diese Angelegenheit ist nicht zu fassen. Oben im thread wurde mal gesagt, dass die Überlastung der Staatsanwaltschaften mit deren Vorgehen im Zusammenhang steht. Ich gebe zumindest in diesem Fall meine Zustimmung.

immi666: die Streichungen von El Dirko und deren Resultat finde ich gut. Der ursprüngliche Text enthält zuviele Nebenkriegsschauplätze, die Dich nicht weiterführen, aber das Thema eher behindern.

Ich würde argumentativ hinzufügen, dass bei Deinem Messer keine Klinge durch das Öffnen einer Sperrvorrichtung "hervorschnellt", oder "herausfällt".
Es gibt im geschlossenen Zustand bei einem "normalen" Taschenmesser keine Sperre im Sinne eines automatischen (oder Fall-) Messers, sondern nur einen Widerstand, der ein unbeabsichtigtes Herausklappen der Klinge verhindert. Sperren muss man lösen - Widerstände lediglich überwinden.
Beim Military "schnellt" oder "fällt" die Klinge nicht heraus, sondern muss heraus gedreht oder (nach einem anfänglichen Herausdrehen) geschleudert werden. Der Unterschied bei beiden Aspekten ist, dass ein Automatik- oder Fallmesser entweder über eine Feder verfügt, welche die Klinge ohne weitere Krafteinwirkung heraus bewegt, oder (beim Fallmesser) über einen wirklichen Verschluss verfügt, der geöffnet wird, um ein Herausfallen allein bewirkt durch die Schwerkraft zu ermöglichen. In beiden Varianten ist imho die Logik der Regelung, dass die Klinge nicht allein durch die manuelle Bedienung herausgeführt werden muss. Das "problematische" Messer im Sinne des Gesetzes muss letztlich durch die Federkraft oder die Schwerkraft _allein_ in den geöffneten Zustand gelangen. Dies ist beim Military nicht gegeben. Das Messer kann zwar ab einem bestimmten geöffneten Zustand durch die Fliehkraft geöffnet werden (durch eine entsprechende Handbewegung - aber immer noch manuell), aber ein Military hat nun mal keine Feder und wird sich wohl kaum allein durch die Schwerkraft öffnen lassen. Hier werden wohl seitens des Amtes physikalische Kräfte verwechselt (Flieh- und Schwerkaft).

Würde man die Gegenmeinung vertreten wollen, so wäre jedes Messer, dass sich ab einem bestimmten Winkel der fast geöffneten Klinge aufschnippen lässt, verboten (von den Messern mit Flippern mal ganz zu schweigen). Gleiches gälte für alle Taschenmesser, bei denen die Achsschraube derart eingestellt ist, das es allein durch die Schwerkraft der Klinge aufgeht. Dann gäbe es legal wohl nur noch Schweizer Offiziersmesser mit sehr, sehr kleiner und leichter Klinge.

edit: ich habe gerade das Post von Luftauge noch einmal gelesen. Vielleicht geht es nur um Begrifflichkeiten, aber die sind hier wichtig. Imho hat ein "normales" Taschenmesser keine "Verriegelung". Das macht gerade den Unterschied. Eine Verriegelung hält einen Gegenstand fest, bis er entriegelt wird (und im vorliegenden Zusammenhang von selbst aufklappt). Das trifft nach meiner Definition die Automatik- und Fallmesser. Ein normales Taschenmesser wird lediglich durch einen Wiederstand gesichert, der nicht entriegelt, sondern bis zum Schluss manuell überwunden werden muss, damit die Klinge manuell gänzlich geöffnet werden kann.


Immi666: Ich ärgere mich für Dich mit, für diesen Blödsinn.

Dieter
Ähhh: technisch/physikalisch ist alles nur imho !
 
Zuletzt bearbeitet:
Noch eine Überlegung:
abgesehen davon dass die KÜRZUNG zunächst wirklich dringend indiziert war (diejenigen die den "Brief" lesen werden/würden, egal welcher Besoldungsstufe angehörend, sind Menschen wie Du und ich, sprich: sie sind von einer gewissen Bequemlichkeit, denken viel ans nächste weekend, schielen zur Uhr wegen des baldigen Dienstschlusses und haben auch sonst in den seltensten Fällen weder Lust noch Muße, lange und eher dröge Texte wildfremder Menschen zu lesen, die SIE persönlich wenig tangieren ...), wäre ich generell mit ALLEM Schriftlichen IMMER eher SEHR zurückhaltend !!!
Was einmal schwarz auf weiss abgesandt wurde ist nicht mehr ohne weiteres zurücknehmbar und wird "abgeheftet". Und wehe, das war nicht superausgeklügelt und absolut juristisch wasserdicht !
Lieber alles versuchen "vor Ort" und mit persönlichen, mündlichen Kontakten und viel Charme und Diplomatie zu klären einfach meine Lebenserfahrung.
Einen seriösen (zumindest seriös WIRkENDEN) Erwachsenen als Unterstützung beim "Vorsprechen" (wo auch immer) dabei zu haben wirkt Wunder und stösst fast ausnahmslos auf Wohlwollen. Jungen Menschen (vor allem jungen Männern) mit Messern in der Tasche bringt man fast ausnahmslos Antipathie entgegen, das muss man ohne zu werten einfach so sagen. Viel Glück gleichwohl , und bei Anzeige unbedingt Anwalt einschalten (vor allem wenn Du selbst später nochmal i.d. "öffentlichen Dienst" gehen möchtest musst Du da möglichst "sauber" rauskommen)

:steirer:
 
Hallo immi666!

Du tust mir wirklich leid, daß scheinbar mal wieder die unfähigsten Leute deine Sache bearbeiten!
Aber ich denke immer noch, daß du eigentlich nichts zu befürchten hast!
Naja, Soldarität ist eine Waffe!
Vielleicht kommt ja zu der möglichen Verhandlung das ganze Messerforum als Öffentlichkeit!
Natürlich mit allen legalen Messern ausgerüstet, die man alleine tragen kann!
Die geben wir dann freiwillig an der Eingangskontrolle ab und erweitern dann den Kreis der Verdächtigen geringfügig!:)
Die STA und die Justizangestellten werden begeistert sein!

Kopf hoch!

Gruß The Lem
 
boaahhh leute.... auf euch ist echt verlass.
erstmal ein dickes DANKE für die ganzen tipps
& hilfestellungen an dieser stelle!
ich denke, mein derzeitiges problem geht jeden
hier an, denn wir tragen halt alle ein messer in
der tasche. wir nutzen es in der küche, wir schneiden
stöckchen für den geliebten hund zurecht, wir
NUTZEN ein messer halt. trotzdem wirkt es wohl
eher befremdlich auf die meissten menschen,
wenn sie einen MESSERTRÄGER sehen....
in meinem speziellen fall kommen da viele dinge
zusammen. ich trage seit über 13 jahren nur schwarz.
ich habe piercings. ich habe eine glatze.
man sieht mir an, dasss ich "anders" bin. aber ich bin
auch fotograf & eher künstlerisch veranlagt.
trotzdem: als ich das gerichtsgebäude betrat, hatte ich
schon verloren. sollte diese sache eine vorstrafe nach sich ziehen, so ist mein mühevoll erkämpfter "meister" nur noch die hälfte wert. dann ist es mir nicht mehr erlaubt, leute im fotografenberuf auszubilden. krass, oder?
ich mache mir echt sorgen...
ich sitze gerade an dem schreiben, was morgen an das gericht rausgeht. schreibt, was ihr denkt. was ihr fühlt. schreibt einfach. ich danke für jede erdenkliche art von hilfestellung!

liebe grüsse
immi / stefan
 
Stefan,

mach dir nicht ZU viele Sorgen. Ich kann mir vorstellen, wie beschissen du dich gerade fühlst, aber denk einfach immer daran, daß du, auch nach dem neuen WaffG, nichts illegales getan hast. Der SA mag das anderes sehen und das Amtsgericht vielleicht auch noch, aber spätestens in einer höheren Instanz (falls es denn jemals soweit kommen sollte, was ich bezweifle) bekommst du dein Recht, weil da Leute mit Grips im Hirn sitzen.

Es mag ätzend sein, aber du mußt jetzt einfach 'durchhalten' und freundlich aber bestimmt auf deinem Recht bestehen. Dein SA ist auch nur ein Mensch und wenn er gewissenhaft arbeitet, ist die Sache bald erledigt. Nicht vergessen alle Ausgaben, die du durch diese idiotische Angelegenheit hast, genau zu dokumentieren, das kannst du gegebenenfalls alles zurückfordern.

Gruß,

Connor
 
@ rebdie:
Das mit dem "legalen" Taschenmesser bezieht sich auf das seitliche Öffnen = Auf-/Ausklappen aus dem Griff heraus ;)
Und der Unterschied zwischen Öffnungssperre und Schließverriegelung ist m.E. ganz erheblich.

Bislang war ich mit den betreffenden Beamten sehr gnädig, aber wenn die wirklich so blöd und vor Allem so ignorant sind, aus einer absolut simplen, blöden Dreh-Achse einen Öffnungsautomaten zu machen, fange ich langsam an zu kochen.
So dämlich kann man doch nicht sein, man muss noch nicht mal genau hinsehen, um diesen Unterschied zu sehen.

Garantiert:
Wenn die den Widerspruch sehen, werden sie hoffentlich mal genau hinsehen, um sich nicht komplett zu blamieren. Und hinterher heißt es hoffentlich (oder besser: wahrscheinlich), dass selbst das BKA noch keine abschliessenden Beurteilungen zu allen Messern abgegeben hat - dann würde ich mich allerdings fragen, woher die Betreffenden die Kompetenz nehmen, solchen Sch... von sich zu geben.

edit:
Ist vielleicht eine blöde Idee, aber irgendwann sollte mal jemand damit anfangen, damit der Behördenwahn aufhört:
Wie sieht es als "Beweis" des Unsinns der nach Schema F konstruierten Anschuldigung mit einer Vorführung der Funktion verschiedener Messertypen aus, um die Leute vom Amt vom zu überzeugen ?
In irgendeiner Asservatenkammer wird es wohl ausreichend Messer geben, die man gegenüberstellen kann :rolleyes:
...selbstverständlich nur von zuverlässigen und unbescholtenen Beamten durchgeführt ;)

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Luftauge: wie schon einmal gepostet, macht es imho macht wenig Sinn, sich auf die Behörden einzuschiesen. Die haben genau wie wir im Forum mit einem handwerklich schlechten Gesetzestext zu kämpfen. Es gibt wohl auch z.Z. noch kein Vorgehen nach "Schema F", da die Behörden und deren Handelnden genau wie wir versuchen, neue und ungenau formulierte Gesetzestexte umzusetzen. Der Kern des Problems liegt im schlampig formulierten Gesetzestext, der damals wohl in der Hysterie nach Erfurt "über das Knie gebrochen wurde". Wie lange haben wirklich Interessierte wie die Forumianer dieses Thema besprochen - ohne wirklich Klarheit in jedem Punkt zu bekommen ? An dieser Stelle gegenüber den Behörden eine Front zu bilden, macht keinen Sinn.

@immi666: ich bin überzeugt davon, dass Du dir über eine Vorstrafe oder sonstige berufsschädigende Folgen der Sache keinerlei Gedanken machen musst ! Erstens gehe ich davon aus, dass diese Angelegenheit sich für Dich günstig auflösen wird. Keine Ahnung wie ich es hier rüberbringen kann: aber davon bin ich _wirklich_ überzeugt !!
Zweitens käme wohl auch in dem schlimmsten Falle, dass die Behörde das Messer als verboten ansehen würde, allenfalls eine Einstellung des Verfahrens wegen geringer Schuld ohne oder gegen geringe Geldbuße in Betracht (allerdings dann gegen Einziehung des Messers). Wohlgemerkt: das ist nach meiner Ansicht der absolute worst case, den ich nicht für realistisch halte !

Kopf hoch !

Dieter
 
@immi666
Falls es zum schlechtesten Fall kommt, bestände auch noch die Möglichkeit, sich an Herbertz,Haller etc. zu wenden.
Diese großen Händler haben ganz bestimmt eine Rechtsabteilung, die sich intensiv mit dem Waffengesetz beschäftigt hat, und könnten bei Bedarf ein Gutachten o.ä. erstellen.

Dieses wäre auch in ihrem Sinne, da sie und ihre sämtlichen Vertragshändler sonst auch gegen das Waffengesetz seit August verstoßen würden(denn ich glaube nicht, daß das Military aus ihrem Vertrieb genommen wurde).
Gruß Brigitte
 
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