Neues deutsches Waffengesetz veröffentlicht

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HankEr

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Das neue deutsche Waffengesetz wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. April 2003 in Kraft (die Vorderschaftrepetierflinten ohne Hinterschaft sind ab heute verboten). Für die dann verbotenen Messertypen (Faustmesser (außer Jäger und Arbeiter in der Pelz- und Lederverarbeitung), Butterflies, Fallmesser, bestimmte Springmesser (OTFs, zu niedrige Klingenhöhe)) gilt (meiner Ansicht nach) dann:
Wer eine bei Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt besessene Waffe bis zum Ende des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Monats unbrauchbar macht einem Berechtigtem überlässt oder der zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubtem Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht wenn
1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigem Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

Der vollständige Gesetzestext ist hier zu finden:
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts

Hm, mal kurz überflogen und schon die ersten Unstimmigkeiten entdeckt. So steht auf Seite 3993 auch etwas von Waffen die man am 1. April 2003 besitzt deren Verbot nicht wirksam wird wenn man sie bis zum 28. Februar 2003 vernichtet, überläßt oder einen Ausnahmeantrag stellt :confused:
 
Wenn ich daran denke, daß ich diesen unverständlichen Schwachsinn auf meiner homepage bebildert und für normale Menschen verständlich darstellen will, wird mir kotzübel. Der Unverstand hat mal wieder gesiegt.
Und ab dem 01. April 2003 haben wir jede Menge kriminelle Messersammler. Oder glaubt irgendjemand ernsthaft, daß die Leute ihre teuren Benchmade-Balisongs etc. wegwerfen werden ? Und wenn man sowieso schon kriminell geworden ist, kann man sich ja auch ruhig noch ein paar teure OTF-Springer, Knöchelmesser etc. beschaffen, die innerhalb der EU oder im Schwarzhandel aus osteuropäischen Drittländern auch zu erhalten sind. Und die Zahl der Messerstraftaten wird hierdurch bestimmt nicht reduziert werden.
Wenn man wenigstens die Sammlergenehmigungen großzügig handhaben würde! Aber ich garantiere euch, daß diese dämlichen Bürokraten, deren Fantasie nicht über ein Schweizer Taschenmesser hinausgeht, das auch nicht auf die Reihe bekommen werden !
Dieser Gesetzesentwurf denkt nur an Kleinkriminelle mit Billig-Stichwaffen und wurde von Kleinhirnen ersonnen ! :mad: :teuflisch
 
Last edited:
... bis zum 30. August 2003 hat man Zeit seine Waffen gemäß den Anforderungen des Gesetzes aufzubewahren. Es müssen also alle nicht-verbotenen Hieb- und Stichwaffen (Bajonette, Dolche, Springmesser, Speere, Säbel,...) bis dahin so verwahrt werden, daß gegen Abhandenkommen und gegen unbefugte Annahme Dritter gesichert sind.
 
Hat eigentlich schon mal einer "Götz von Berlichingen" gelesen??:hintern:
 
Original geschrieben von HankEr
... bis zum 30. August 2003 ...

Dann werd ich mich wohl im Laufe des nächsten Jahres auf die Suche nach einem Stahlschrank für meinen stumpfen Rapier machen. Ist dann ja eine gefährliche Waffe. Und das, obwohl mir ein schriftliches Zollgutachten bestätigt, daß der Gegenstand stumpf und ein "Sammlerstück" ist.
Verstehe noch einer diese (Gesetzes-/Politiker-)Welt, aber ich nicht. :irre: :finger:
 
Hi!

Verstehe ich das richtig??? Ich brauche dann für meine Klappmesser, Bowie-Hauer, Schwerter einen Waffenschrank?
äh :argw:
Wo gibt's denn so große???:staun: :ack:
 
Es ist genauso zu verstehen wie es dasteht. Für erwerbsfreie Waffen sind keine genauen Regelungen vorgesehen. Ob das jetzt Waffenschrank bedeutet oder mit einem Schnürsenkel an einen Nagel gebunden, keine Ahnung. Ich schätze irgendetwas abschließbares wird es schon sein müssen; Holzkiste mit Vorhängeschloß z.B..
 
Also die darf nur keiner in die Pfoten nehmen können, ohne daß er berechtigt ist, oder ?

Und da ja jeder über 18 Hieb und Stichwaffen besitzen darf und somit auch berechtigt ist , muß ich also nur aufschauen, daß keine kleinen Kinder damit spielen oder ?

Und da ich in meiner Wohnung keine kleinen Kinder hab, kann ich sie in der Vitrine lassen, oder ?

Haben die Deppen in Bonn echt keine andren Sorgen ???

P.S. Gilt ein zwar sehr verspielter aber durchaus Respekt einflößender Rottweiler auch als Sicherung ? :D
 
@Nidan: Kann ich mir nicht vorstellen, dass der als Sicherung gilt, aber wenn Du nicht aufpasst, dann machen diese ***** gerade so weiter und Du kannst Deinen Hundi gleich mit in den Waffenschrank packen!
 
Auf der Börse in der Jahrhunderthalle in FaM, erzählte mir ein Bekannter, er habe Ministerialrat Brennecke, dem wir das WaffGes. mit zu verdanken haben, gefragt, was den beispilesweise mit Toledo-Zier-Schwertern sei, die über dem Kamin hängen: Ob die auch weggesperrt werden müssten. Brennecke hat sich wohl gewunden und meinte, sie könnten so lange höngen bleiben, wie mit ihnen nix passiert. Was das im Klartext für den Besitzer bedeuten kann, kann jeder für sich und seine jeweiligen Lebensumstände weiterspinnen...
Außerdem besagt das neue Gesetz: ein 30 cm Küchenmesser kann überall im Haus rumliegen, ein kleiner zweischneidiger Dolch muß weggeschlossen werden. Endlich: Deutschland wird wieder sicher!
 
Ist euer zukünftiger Wahlkreisabgeordneter noch der der dieses Gesetz mit verabschiedet hat? Dann fragt ihn oder sie doch (noch-) mal wie das zu verstehen ist. Immerhin haben sie ja mit abgestimmt und müssen sich demzufolge ja darüber im klaren sein. :hehe: Euer Innenminister hat sich auch ein Verbesserung dadurch versprochen, was meint er denn?
 
Wenn man keinen Mist mit den Messern macht und sich, falls man von den Grün-Weißen darauf angesprochen wird (was ja eigentlich auch nicht sehr wahrscheinlich ist) sich vernünftig benimmt, glaube ich nicht, dass es da Ärger gibt.
Was bei euch so in den Vitrinen unter Argon-Schutzatmosphäre :lechz: lagert, interessiert bestimmt keine S** !

Thorsten
 
Keinen Mist machen? Geht schneller als man meint. Etwa: Jemand hat wirklich nen Säbel über dem Kamin hängen. Ob Zier- oder echte Blankwaffe egal. Sohnemann spielt mit Freund Ritter und sticht ihm ein Auge aus...
Oder das Ding wird von der Wand bei Einbruch gestohlen und steckt wenig später im Rücken einer irgendwo herumliegenden Leiche...
Oder jemand wird von dem besagten Dieb bei seiner weiteren Tour einfach nur verletzt...
Szenarien gibt es genug. Und dann heißt es seitens des Amtes: Wieso nicht abgeschlossen, wieso einfach an der Wand?

Da kann man schneller in die Mühlen geraten, als man glaubt. Auch, wenn man noch so gesetzeskonform nach Außen hin ist.

Gruß
 
Dass man dafür Sorge tragen muß, dass die Kinder damit keinen Murks machen können ist klar.
Die Story mit den Einbrechern halte ich für übertrieben - immerhin muss man es Dir auch beweisen können.
Sind Säbel jetzt auch verboten?

Thorsten
 
Ihr braucht nur Streit mit jemandem zu bekommen, der mal in eurer Wohnung künftig verbotene Messertypen aus eurer Sammlung gesehen hat, oder etwas ähnliches. Man denke beispielsweise an die betrogene Freundin oder in Scheidung lebende Ehefrau, die sich rächen will. Oder die Polizei erscheint aus anderen Gründen zur Hausdurchsuchung. Weil die Kinder mit Drogen in der Disko erwischt wurden oder ihr zu politisch extremen Kreisen gehört, die der Staatsschutz auf dem Kieker hat. So ein verbotenes Microtech "Tachyon" ist dann schon sehr interessant.

Denkt immer daran:
Der gute Ruf eines Menschen mag noch so hell erstrahlen ! Wenn man will, findet man schon etwas. Selbst auf der Sonne gibt es Flecken ! Und wenn es nur ein Balisong in einer abgeschlossenen Stahlkassette ist.:teuflisch :angry:
 
Säbel sind nicht verboten - aber erst frei verkäuflich ab 18. Und wenn es so läuft, wie es ausschaut, müssen ja alle Klingen, die erst ab 18 zu haben sind, beziehungsweise in irgendeiner Form unter das WaffGes fallen (was Taschen- oder Küchenmesser ja nicht tun)eben sicher verwahrt werden. (Die Urwaldtrommeln verkünden übrigens: Armbruste auch)
Das mit dem Einbrecher halte ich nicht für so sehr übertrieben. Bei Einbruch holt man die Cops und sagt, was weg ist. Allein schon wegen der Versicherung. (Wobei man von mir aus ein 300 Mark-Zierstück aus Toledo "vergessen" kann. Aber etwas Hochwertigeres? Unter Umständen will man es ja wiederhaben.)
Im übrigen kann ich Sgian nur beipflichten.

Gruß
 
Die meinsten Leute werden überhauptnicht wissen, was für Messer verboten und welche erlaubt sind.
Sicherlich: möglich ist alles.....
Wenn man Freunde hat die einen anzeigen - schöne Freunde... aber ob dann die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl anrückt, da Du vermutlich ein Schmetteringsmesser besitzt, glaube ich kaum.
Geht mal zu Gericht und guck Dir Verhandlungen an: was da los ist!!!
Da interessiert sich keiner für einen reedlichen Bürger, der Messer sammelt!
Da hätten die auch viel zu tun... Falls doch, so würde das Zauberwort sicherlich lauten : "wegen mangeldem öffentlichen Interesse eingestellt."

Thorsten
 
Und wieder mal ein sgian-Thread über den ich nur den Kopf schütteln kann.

Es ist nun einmal Fakt, daß in Zukunft Balisongs, OTFs und Stoßdolche verbotene Gegenstände sind. Daß das Gesetz ein totaler Schwachsinn ist brauch ich hier nicht zu betonen, aber was solls.

Und da es ist halt dann nur logisch, daß man die Sachen halt nicht mehr besitzen darf, und da man sowas dann nicht mehr hat, braucht man sich dann auch keinen Kopf mehr wegen irgendwelcher Leute zu machen, die einem was an`s Zeug flicken wollen, punktum.

Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, daß ein Richter einen Durchsuchungsbefehl nur deshalb ausstellt, weil jemand der Polizei gesteckt hat, der XYZ hätte zu einer Zeit als die nun verbotenen Gegenstände noch legal waren, ebensolche besessen.

Also Leut, bringt eure leider bald verbotenen Sachen halt in`s Ausland zu Freunden, oder laßt euch sonst eine legale Lösung einfallen, dann passiert auch nix.

Noch mal : Ich find das neue Gesetz genauso bescheuert wie ihr auch und bin auch ein kleines bisserl betroffen davon, aber sich drüber aufregen, daß Gesetze nun mal angewendet werden auch wenn sie blöd sind, ist halt nun mal :irre:
 
--quote:
Wenn man Freunde hat die einen anzeigen - schöne Freunde... aber ob dann die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl anrückt, da Du vermutlich ein Schmetteringsmesser besitzt, glaube ich kaum.
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HeroHamster:
Diese Wette halte ich. Wenn ich zur Polizei gehe, so ganz offiziell mit Personalausweis, schriftlichem Vernehmungsprotokoll etc. und einigermaßen glaubwürdig vortragen kann, daß du einen verbotenen Gegenstand in deiner Bude hast, dann zeige ich hiermit eine Straftat an. Ich muß bezeugen können, daß ich nach Inkrafttreten des Gesetzes und Ablauf von irgendwelchen Übergangsfristen mit eigenen Augen zweifelsfrei gesehen habe, daß du eines oder mehrere Balisongs etc. in deiner Wohnung aufbewahrst. Das reicht dann nicht nur für einen Anfangsverdacht im Sinne der Strafprozessordnung, sondern bereits für den sogenannten hinreichenden Tatverdacht aus, der für den richterlichen Durchsuchungsbeschluß üblicherweise erforderlich ist. Wenn ich gelogen habe, mache ich mich natürlich selbst strafbar !

Nach dem sogenannten Legalitätsgrundsatz sind Polizeibehörden und Staatsanwaltschaft verpflichtet, das Strafverfahren im oben geschilderten Fall durchzuführen. Und ohne Durchsuchungsbeschluß, mit dem sie deine Sammlervitrine durchforsten können, ist der Fall nun einmal nicht aufzuklären. Was glaubst du wohl, warum ich mich weiter oben im Thread so aufgeregt habe ? :teuflisch
Das ist der Unterschied zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit, die dem sogenannten Opportunitätsprinzip unterliegt. Hier kann ein sogenanntes Bußgeldverfahren eingeleitet werden, aber es besteht kein gesetzlicher Zwang. Bei Geringfügigkeit kann gemäß § 47 OWiG von weiteren Maßnahmen abgesehen werden. Richterliche Durchsuchungsbeschlüsse sind bei bloßen Ordnungswidrigkeiten meistens nur sehr schwer zu bekommen.
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$ 152 der Strafprozessordnung (StPO) :

1) Zur Erhebung der öffentlichen Klage ist die Staatsanwaltschaft berufen.

(2) Sie ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen.
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Kopf ab, Leute ! :(
 
Last edited:
Original geschrieben von HeroHamster
Wenn man Freunde hat die einen anzeigen - schöne Freunde... aber ob dann die Polizei mit einem Hausdurchsuchungsbefehl anrückt, da Du vermutlich ein Schmetteringsmesser besitzt, glaube ich kaum.

da täusch dich aber mal nicht... so einen fall hatten wir im forum schon mal: im bekanntenkreis: leute, schaut doch mal, was ich für ein schickes se auto habe... und ein paar tage später standen die cops vor der tür!:hintern:
 
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