HankEr
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Das neue deutsche Waffengesetz wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 1. April 2003 in Kraft (die Vorderschaftrepetierflinten ohne Hinterschaft sind ab heute verboten). Für die dann verbotenen Messertypen (Faustmesser (außer Jäger und Arbeiter in der Pelz- und Lederverarbeitung), Butterflies, Fallmesser, bestimmte Springmesser (OTFs, zu niedrige Klingenhöhe)) gilt (meiner Ansicht nach) dann:
Der vollständige Gesetzestext ist hier zu finden:
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts
Hm, mal kurz überflogen und schon die ersten Unstimmigkeiten entdeckt. So steht auf Seite 3993 auch etwas von Waffen die man am 1. April 2003 besitzt deren Verbot nicht wirksam wird wenn man sie bis zum 28. Februar 2003 vernichtet, überläßt oder einen Ausnahmeantrag stellt
Wer eine bei Inkrafttreten des Gesetzes unerlaubt besessene Waffe bis zum Ende des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Monats unbrauchbar macht einem Berechtigtem überlässt oder der zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubtem Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht wenn
1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigem Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder
2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.
Der vollständige Gesetzestext ist hier zu finden:
Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts
Hm, mal kurz überflogen und schon die ersten Unstimmigkeiten entdeckt. So steht auf Seite 3993 auch etwas von Waffen die man am 1. April 2003 besitzt deren Verbot nicht wirksam wird wenn man sie bis zum 28. Februar 2003 vernichtet, überläßt oder einen Ausnahmeantrag stellt
