Polizei darf keine Auskunft erteilen?

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Die Außenwirkung für Nicht-Messerträger ist: "Da nervt ein penetranter Messerfuzzi den Politiker. Was will der überhaupt????? Man braucht doch kein Messer mit sich rumtragen".

Und das hilft der Sache? Ich bezweifle das.

Pitter
Natürlich interessiert keinen die Waffengesetzgebung. Ich bin ja auch im Messerforum, weil ich eigentlich mit Waffen nix am Hut habe. :confused:

Um die Problematik darzustellen, muss man statt Messer einfach "Auto" einfügen.

Das Ganze ist nur interesant, wenn man die Systematik unklarer Ausnahmeregeln allgemein betrachtet und dazu nimmt, dass mit dem Waffengesetz, das den Umgang mit Waffen bestimmt, der Umgang mit Dingen geregelt wird, die keine Waffen sind. Es geht hier um Rechtspflege.
 
Was die meisten Leute leider nicht verstehn, ist, daß die Polizei nicht Recht spricht. Dies tun die Richter.

Polizeibeamte sind Ermittlungsbeamte und haben alle be- und entlastenden Beweise, Fakten und Hinweise in einem Verfahren egal ob Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu sammeln und dies der zuständigen Behörde oder Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Schade! Staatsbürgerkunde und politische Bildung sollte zum Pflichtfach in jeder Schule gehören!
 
Was die meisten Leute leider nicht verstehn, ist, daß die Polizei nicht Recht spricht. Dies tun die Richter.

Polizeibeamte sind Ermittlungsbeamte und haben alle be- und entlastenden Beweise, Fakten und Hinweise in einem Verfahren egal ob Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren zu sammeln und dies der zuständigen Behörde oder Staatsanwaltschaft zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Schade! Staatsbürgerkunde und politische Bildung sollte zum Pflichtfach in jeder Schule gehören!

Schön zusammengefaßt! :super:

Gibt nur ein Problem, das ist denen, die sich hier immerwieder beschweren
und Polizistenbashing betreiben, bestens bekannt. Und das ist auch,
was so enorm traurig ist...:(

Und in jedem Thread, der sie um dieses Thema dreht, gelangen wir immer
wieder zum selben Standpunkt und Offtopic.
 
Na gut, dann wird eben kein "Exekutive-Bashing" mehr betrieben, sondern nur noch "Legislative- und Judikative-Bashing" - dann können die Polizisten dabei mitmachen und brauchen sich nicht mehr angegriffen zu fühlen!
irgendwer muss doch an dem ganzen Mist Schuld sein ...

Ja, ist total OT, weiß ich
 
Zuletzt bearbeitet:
Antwort LKA Ministerien für Inneres

Sehr geehrter Herr xxx,

Frau Richter hat mich gebeten, Ihre v.g. waffenrechtliche Frage zu beantworten.

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass § 42a nicht Gegenstand der letzten Novellierung des WaffG war, sondern bereits im März 2008 in das WaffG aufgenommen wurde.

Nach § 42a Abs. 1 Nr.3 WaffG ist es u.a. verboten, ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. Dieses Verbot gilt nach Abs. 2 Nr.3 nicht, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse liegt nach Abs. 3 u.a. vor, wenn das Führen des Messers einem allgemein anerkannten Zweck dient. Diese relativ weitgefasste Ausnahmeregelung wurde in das WaffG aufgenommen, um den sozialadäquaten Gebrauch von Messern nicht durch das Verbot zu beeinträchtigen.

Unter diese Ausnahmeregelung fällt z.B. das Mitführen dieser Messer auf Wanderungen, beim Picknick (wichtig, da das Gesetz auch normale Kückenmesser wie z.B. Brotmesser erfasst), beim Bergsteigen oder Angeln. Ich bitte aber hierbei zu beachten, dass, sofern die jeweilige Tätigkeit (z.B. Wandern oder Bergsteigen in Bayern)nicht ortsnah erfolgt, das Führen nicht schon auf dem Weg nach Bayern erfolgen darf, sondern erst im zeitlichen Zusammenhang mit der Wanderung, dem Bergsteigen.

Sie begehen also keine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr 21a WaffG, wenn Sie Ihr Messer auf einer Wanderung durch das Saarland führen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ministerium für Inneres
und Europaangelegenheiten

Na das ist doch mal eine klare und eindeutige Antwort! Es sind eben nicht alle Behörden gleich:super:
 
Na das ist doch mal eine klare und eindeutige Antwort!

Sehr schöne Antwort! Bleibt die Frage, was dir diese Aussage bringt, wenn der nächste Polizist eine andere Interpretation des WaffG für richtig hält. Wie wir gelernt haben, handelt er ja völlig rechtmäßig (da nach pflichtgemäßem Ermessen und weil ein Polizisten ja nicht alles wissen kann), wenn er das Messer aufgrund seines Verdachtes einer OWI erstmal sicherstellt. Dann kannst du dir das Messer vermutlich nach deiner Wanderung wieder auf der Wache abholen...
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Originalantwort inkl. Namen und Telefonnummer werde ich in besagtem Fall mitführen... Und falls das einen Polizisten nicht von meiner Rechtschaffenheit überzeugen kann hilft mir der Briefwechsel auf jeden Fall vor Gericht.:cool:
 
Na das ist doch mal eine klare und eindeutige Antwort! Es sind eben nicht alle Behörden gleich:super:

Naja in dem Sinne, dass das Ministerium des Inneren auch eine eigene
Pressestelle hat, bzw. mit Sicherheit eine Behörde im Sinne des RDG
ist...gut, dass du die Antwort bekommen hast. Ich denke, dass du dich
auf diese Auskunft im Notfall auch berufen solltest. Dein Fall ist ja
nun auch noch relativ transparent und nachvollziehbar.

Eine Rechtverbindlichkeit hast du dadurch jedoch nicht. Ich würde mir
aber an deiner Stelle keinen Kopf machen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das Schreiben vom Innenministerium darf nicht als Freibrief betrachtet und verstanden werden und rechtfertig nicht, sein Messer nach belieben auszuführen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich bin mit der Antwort insoweit nicht zufrieden, da sie unter dem Stichwort "sozial adäquat" ausschließlich sportliche Betätigungen aufzählt. Das schränkt den Spielraums des Gesetzestextes, der Sport neben den "allgemein anerkannten" sah, deutlich ein.

Das ist kein Nörgeln, nur sollte man sich überlegen, das die persönliche tägliche Ausrüstung davon nicht erfasst wird.

Natürlich kann der, der das schrieb, so etwas abstraktes schlecht einem ihm unbekannten beschreiben. Deshalb meckere ich ja nicht. Als "Befreiungsbrief" kann das aber nicht gesehen werden, es ist im Gegenteil eine Bestätigung der vermeintlichen Beschränkung, soweit man es auf das tägliche Tragen bezieht.

Wir sind so Spinner, die tagtäglich irgendein oder irgendwelche Messer mitschleppen. Davon geht faktisch keine Gefahr aus, auch wenn die gefühlte Gefahr größer scheint. Dieser Brief ändert daran gar nichts.

Wie hieß das in der "Internationale": "Uns aus dem Elend zu erlösen, müssen wir schon selber tun!"?
 
Natürlich kann der, der das schrieb, so etwas abstraktes schlecht einem ihm unbekannten beschreiben. Deshalb meckere ich ja nicht. Als "Befreiungsbrief" kann das aber nicht gesehen werden, es ist im Gegenteil eine Bestätigung der vermeintlichen Beschränkung, soweit man es auf das tägliche Tragen bezieht.

Wir sind so Spinner, die tagtäglich irgendein oder irgendwelche Messer mitschleppen. Davon geht faktisch keine Gefahr aus, auch wenn die gefühlte Gefahr größer scheint. Dieser Brief ändert daran gar nichts.

Ich hatte letzthin ein sehr interessantes Gespräch mit dem Inhaber eines Messerfachgeschäftes.

Sein Umsatz mit Fahrtenmessern und Einhandmessern ist drastisch eingebrochen. Es hat sein Sortiment daher stark eingeschränkt. Urteile bezüglich des WaffG sind ihm keine Bekannt, wohl aber Bußgeldbescheide in Höhe von durchschnittlich 400 €. Die Polzei und die Behörde greift nach seinen Aussagen da knallhart durch. Einhandmesser im Zuge der Berufsausübung, Sport oder Brauchtumspflege werden toleriert, bzw. sind ja erlaubt, aber solche Messer führen zum Zwecke allgemeiner Schneidarbeiten wie Obst schälen, Brief öffnen, Kartons aufschneiden usw. usw. gilt nicht als allgemein anerkannter Zweck.

Er berichtete, daß sogar schon Kunden von ihm Probleme bekamen, weil sie Küchenmesser zum schärfen brachten und das Messer nur in ein Tuch eingewickelt war. Dabei wurde es nur vom Parkplatz über die Strasse zum Ladengeschäft getragen.

Ich denke, daß der Ermessensspielraum für die Polizei nur leeres Gerede der Politiker ist. Es würde mich nicht wundern, wenn es diesbezüglich interne Dienstanweisungen bei der Polizei gäbe.
 
Er berichtete, daß sogar schon Kunden von ihm Probleme bekamen, weil sie Küchenmesser zum schärfen brachten und das Messer nur in ein Tuch eingewickelt war. Dabei wurde es nur vom Parkplatz über die Strasse zum Ladengeschäft getragen.

Glaube ich nicht!

Ich denke, daß der Ermessensspielraum für die Polizei nur leeres Gerede der Politiker ist. Es würde mich nicht wundern, wenn es diesbezüglich interne Dienstanweisungen bei der Polizei gäbe.

Gibt es nicht. Jedenfalls in NRW nicht. Ich müsste es sonst wissen!
 
allgemeiner Schneidarbeiten wie Obst schälen, Brief öffnen, Kartons aufschneiden usw. usw. gilt nicht als allgemein anerkannter Zweck.

Das widerspricht zwar der Aussage des BMI, wonach der sozialadäquate Gebrauch dieser Messer nicht beeinträchtigt werden soll, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dies in der Praxis keinen Polizisten interessiert.

Das ist zwar auf der einen Seite verständlich, weil sonst auch die "üblichen Verdächtigen" behaupten könnten, dass sie ihr Einhandmesser zu diesem Zweck führen, auf der anderen Seite bedeutet es aber auch, dass die gut gemeinte Ausnahmeregelung des allgemein anerkannten Zwecks de facto gar nicht existiert.
 
Glaube ich nicht!

Glaube ich schon, falls es um BaWü geht. Ruf halt mal ein bisserl rum. Die Bandbreite, wie man mit dem allg. anerkannten Zweck umgeht, ist sehr groß. Zu groß ;)

Dass keiner Widerspruch einlegt, ist zwar - leider - verständlich. Bringt und nur nicht weiter.

Interne Dienstanweisungen - heisst das nicht behördeninterne Mitteilungen? - gibts zumindes nach meinem aktuellen Kenntnisstand zu dem Thema auch in Bayern nicht. Warum nicht, ist übrigens ne gute Frage. Am bayerischen IM liegt das eher nicht. Keine Ahnung, wie da die Flüsterpost funktioniert.

Pitter
 
Dass keiner Widerspruch einlegt, ist zwar - leider - verständlich. Bringt und nur nicht weiter.
Pitter

Also ich versteh es eher nicht. Je nach Höhe des Bußgelds würde es sich schon lohnen Widerspruch einzulegen. Vor allem wenn dann noch ein teures Messer eingezogen wird.

Interne Dienstanweisungen - heisst das nicht behördeninterne Mitteilungen? - gibts zumindes nach meinem aktuellen Kenntnisstand zu dem Thema auch in Bayern nicht. Warum nicht, ist übrigens ne gute Frage. Am bayerischen IM liegt das eher nicht. Keine Ahnung, wie da die Flüsterpost funktioniert.
Pitter

Wie ich schon schrieb ist das eine reine Vermutung von mir. Allerdings wurden auch solche Anweisungen auch schon immer dementiert:
http://www.welt.de/print-welt/article382598/Knoellchen_Quote_fuer_Polizisten.html

Gruß
Gerhard
 
...
Sein Umsatz mit Fahrtenmessern und Einhandmessern ist drastisch eingebrochen. Es hat sein Sortiment daher stark eingeschränkt. Urteile bezüglich des WaffG sind ihm keine Bekannt, wohl aber Bußgeldbescheide in Höhe von durchschnittlich 400 €. Die Polzei und die Behörde greift nach seinen Aussagen da knallhart durch. Einhandmesser im Zuge der Berufsausübung, Sport oder Brauchtumspflege werden toleriert, bzw. sind ja erlaubt, aber solche Messer führen zum Zwecke allgemeiner Schneidarbeiten wie Obst schälen, Brief öffnen, Kartons aufschneiden usw. usw. gilt nicht als allgemein anerkannter Zweck.

Also Du kennst jemanden der hat gehört ..., oder wie ist das zu verstehen?

Nix für ungut aber solche Aussagen Versachlichen die Diskusion m.E. nicht gerade, wenn ich hier alles aufschreiben würde was mir mein Waffenhändler so erzählt würde hier Panik ausbrechen.

Also Butter zu den Fischen andernfalls kann man das nur unter Urbane Legende buchen.

Für die Erteilung von Bußgeldern bestehen eigentlich immer Anweisungen oder glaubt hier jemand ernsthaft, dass irgendein Beamter mal eben ein Verfahren gegen einen Bürger einleitet ohne dafür Anweisung von oben zu haben, sprich das auf seine Kappe zu nehmen?
Alle Leute die ich kenne sichern sich in solchen Fällen nach oben ab, es kann nämlich ziemlich peinlich werden wenn der Vorgesetzte dann Post mit einem Widerspruch erhält und einige Fragen zum Vorgang hat.
Anweisungen, Dienstanweisungen oder auch Erlasse sind übrigens immer intern, da sie behördliches Handeln -also interne Angelegenheiten- regeln.

Gruß
El
 
Er berichtete, daß sogar schon Kunden von ihm Probleme bekamen, weil sie Küchenmesser zum schärfen brachten und das Messer nur in ein Tuch eingewickelt war. Dabei wurde es nur vom Parkplatz über die Strasse zum Ladengeschäft getragen.

Ich denke, daß der Ermessensspielraum für die Polizei nur leeres Gerede der Politiker ist. Es würde mich nicht wundern, wenn es diesbezüglich interne Dienstanweisungen bei der Polizei gäbe.

Ersteres glaube ich auch nicht bzw. die "der hat gesagt und von dem
erfahren" Schiene, ist nicht besonders glaubwürdig oder seriös.

Zweitens hat ein Politiker bei dem Ermessensspileraum eines Ermittlungs-
beamten nicht viel mitzureden. Das ist meine Sache. Ich bin an Recht
und Gesetz gebunden. Wenn entsprechende Durchführungsverordnungen
vorhanden sind, halt ich mich dran und leite daran mein Ermessen ab,
mehr nicht (und nach dem normalen Menschenverstand :p).

Interne Dienstanweisungen diesbezüglich sind mir in Berlin nicht bekannt,
ergibt auch keinen Sinn.

First_Blood

Das widerspricht zwar der Aussage des BMI, wonach der sozialadäquate Gebrauch dieser Messer nicht beeinträchtigt werden soll, aber ich kann mir sehr gut vorstellen, dass dies in der Praxis keinen Polizisten interessiert.

Kann durchaus möglich sein; irgendeine Aussage des BMI ist auch
nicht bindend für mein Handeln, sollte es allerdings sein, zumindestens
richtungsweisend (für mich zumindestens). Des Weiteren habe ich ja den
Ermessensspielraum um eben entscheiden zu können, ob die Aussage
des Bürgers glaubwürdig ist oder eben nicht.
 
Glaube ich nicht!
Warum nicht? Zu unwahrscheinlich, weil zu kleinlich?
Ich kenne (und ich kenne sie wirklich, habe sie also nicht von jemanden gehört, dem man erzählte, dass gesagt wird...) Fälle, da wurden Bußgelder verteilt, weil PKWs ohne Zulassung von der Hofeinfahrt raus auf den Anhänger geschoben wurden und dabei mit zwei Rädern 3m öffentliche Strasse berührten.

Dass der Umsatz an Einhandmessern und Feststehenden über 12cm drastisch eingebrochen ist, ist kein Geheimnis und lässt sich durch ensprechend veröffentlichte Verkaufszahlen beweisen.
Konkretes darf ich zwar nicht veröffentlichen, aber mein Zulieferer hat definitiv 90% (neunzig) Auftragseinbruch bei den Einhändern und 40% bei den langen Fixed. Wobei die Einhänder rund ein Viertel seines Umsatzes ausmachten, die langen Fixed weniger als 10%.

Ich habe von vornherein hier im Forum immer verkündet, dass man der Willkür der Behörden ausgeliefert sein wird. Und dass man nicht glauben sollte, die Ausnahmeregelungen - und ganz besonders der Ermessensspielraum, auf dem unsere ganze Hoffnung ruht - seien geschaffen worden, damit doch wieder jeder sein altes Messer tragen darf.
Das bewahrheitet sich eben jetzt.
Da hilft es nicht, hier immer zu jammern und zu klagen, es müssten halt mal einige Betroffene vor Gericht ziehen. Was ja wegen so manchen 30-Euro-Tickets im Straßenverkehr auch gemacht wird. Aber scheinbar traut sich das keiner, so dass wir hier seit zwei Jahren im Kreis diskutieren, jeden Fehltritt (oder was wir dafür halten) der Behörden anprangern, aber de facto nichts dagegen unternehmen.
 
Ja, die hessische Polizei berühmt sich steigender Aufklärungsquoten und scheint Leute auf der Straße erst mal in Ruhe zu lassen.

Seit 2008 bin ich mit "Einhändern" rumgelaufen, ohne das dies einen interessiert. Ich habe jetzt keine Lust mehr dazu, andere schöne Messer deswegen zu Hause zu lassen.

Vielleicht sollte ich auf einen Trip in angrenzende Bundesländer wieder welche mitnehmen, nur um einmal Gelegenheit zu bekommen.

So bescheuert, wie vorbeschrieben, ist mir noch nie einer gekommen. In keiner Kontrolle, keiner Grenzwache oder sonstwo.
 
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