Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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Das es bei dem Gesetz nicht um die Realität, sondern die Bilder die Politiker von Messern im Kopf haben geht dürfte uns hier so ziemlich allen klar sein.
Aber obs jetzt "liebe" oder "böse" Messer sind kann man schlecht in nen Gesetzestext einbauen, der ja darauf ausgelegt sein muss sich an Fakten und nicht an "grobe Vorstellungen" zu halten.

Aber nochmals die Frage (weil ich es immer noch nicht glauben kann, auch wenn ich es befürchte.).

Ist es dann auch verboten ein Leatherman zu führen (Charge XTI, einhändig zu öffnen mit Arretierung)?
Das ist doch eigentlich totaler Bulls***.:irre:
 
hi smallmag,
trotzdem kein fixed ist so leicht zu tragen und zu verstecken wie ein folder. "..innenseite der hose", dann drueckt dir das teil am koerper rum..., mir sind stehende messer am guertel oft schon beim hinsetzen im auto unangenehm. mein spyderco kann ich auch an der innentasche vom smoking anklippen ohne das ich es spuere. fuers fixed brauch ich da n schulterhalfter. also nehme ich gar keins oder nur das swiss-army mit... (ziel erreicht).
gruss
michael, alias prospero
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich fahre ziemlich oft nach Deutschland. Bisher war ich zufrieden mit das Deutsches Waffengesetz. Diese Änderung ist aber lächerlich.

Kan jemand eindeutig sagen ob es jetzt verboten is mein Leatherman Charge TTI zu fuhren, weil ich das Zeug mit ein hand öffnen kann. Das wäre ja wohl der Gipfel sein. :mad:

Außerdem möchte ich sehr gerne wissen wie Verstöße geahndet werden. Ich lese bußzwischen €150 und €10.000.
Ist es so dat man beim Erstverstoß immer "nur" ein Bußgeld van 150 bekommen kann? Oder ist est auch möglich das man beim Erstverstoß vielleicht schon mit Bußgeld von z.B. € 2000 rechnen muss.
Das ist wichtig zu wissen fur mich. Das Risiko von € 150 finde ich noch annehmbar. In that case werde ich mein Byrd Cara Cara führen also EDC statt mein Spydie Military (weil mögliche Einziehung), und die chance auf €150 Bußgeld vor lieb nehmen.

Ich habe aber kein lust auf Bußgeld in höhe von tausenden Euro's.
In that case werde ich lieber ein tactical fixed blade (<12 cm) zum EDC nehmen, wenn ich in Deutschland bin. :super::teuflisch:irre: Das wird bestimmt nich so gefährlich sein wie ein Leatherman multitool. :irre:

Also, wer kann mich eindeutig sagen wie das mit das Bußgeld geht? :confused:

Vielen Dank im Voraus, und Entschuldigung fur mein schlechte Deutschkenntnisse. :lechz:
 
ACK, der ganze Thread ist Unsinn, aber wenn nicht hier, dann werden alle anderen Threads vollgespammt.

Leute, ruft einfach eure Behörden an und fragt da nach. Die können euch bestimmt eine Auskunft geben :)

Bitte diese Info's nicht weitergeben, man weiss ja nie, ob das erlaubt ist. Soll schön jeder selber fragen.

Gruss, Keno
 
Hehe, ich hab neulich bei nen bekannten Polizisten die WaffG-Änbderung angesprochen. Kam nur "So ein Scheiß" zurück :steirer:
 
Ähm, schon mal jemand versucht bei einer Behörde oder Polizeirevier nachzufragen?

Also ich schon und da ist auch das große Rätselraten angesagt. Weder Polizisten noch Sachbearbeiter wissen mehr als wir. Im Gegenteil, wir hier sind teilweise besser informiert als die. Die meisten Polizisten (hab einige in meinem Bekanntenkreis) wußten nicht mal daß etwas derartiges geplant bzw. beschlossen wurde.

Übrigens würden die auch die Petition unterschreiben sobald ich ihnen nähere Infos darüber zukommen lasse.
Polizisten sind also nicht unsere Feinde, sondern die Meisten denken da so wie wir. Zumindest hier auf dem Land.


Gruß K.
 
Also ich schon und da ist auch das große Rätselraten angesagt. Weder Polizisten noch Sachbearbeiter wissen mehr als wir. Im Gegenteil, wir hier sind teilweise besser informiert als die. Die meisten Polizisten (hab einige in meinem Bekanntenkreis) wußten nicht mal daß etwas derartiges geplant bzw. beschlossen wurde.
Wundert mich nicht. Die haben ja auch noch andere Problem als eine WaffG-Änderung die noch gar nicht durch ist...
 
Ähm, schon mal jemand versucht bei einer Behörde oder Polizeirevier nachzufragen?

Also ich schon und da ist auch das große Rätselraten angesagt. Weder Polizisten noch Sachbearbeiter wissen mehr als wir. Im Gegenteil, wir hier sind teilweise besser informiert als die. Die meisten Polizisten (hab einige in meinem Bekanntenkreis) wußten nicht mal daß etwas derartiges geplant bzw. beschlossen wurde.

Übrigens würden die auch die Petition unterschreiben sobald ich ihnen nähere Infos darüber zukommen lasse.
Polizisten sind also nicht unsere Feinde, sondern die Meisten denken da so wie wir. Zumindest hier auf dem Land.


Gruß K.

Ja, ich habe das versucht.

Ich wiederhole mich gerne nochmal:

Hier im Forum können wir keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben. Die Behörden können und sollten das. Wenn sie das jetzt noch nicht können, ruft man halt am nächsten Tag nochmal an, vielleicht hat sich ja was geändert.

Gruss, Keno
 
Bitte diese Info's nicht weitergeben, man weiss ja nie, ob das erlaubt ist. Soll schön jeder selber fragen.

Gruss, Keno

Hi cheez. Das lese ich nun schon zum 2. mal von dir und kann das überhaupt nicht verstehen.

Es geht um ein Gesetzt, da sollte doch jeder Wissen dürfen was nun ganz genau Sache ist. Wieso sollte man dann seine gesammelten Infos nicht Preis geben? Ist doch nicht so, das dieß nun geheim gehalten werden sollte, das ja ganz viele gegen das Gesetzt verstoßen, weil sie die Einzelheiten nicht genau kennen.


Kannst du mir das genauer erläutern? Ich glaube kaum das die Behörden dir sagen, aber bitte sags keinem weiter was ich dir erzählt habe. Und so lange das keiner macht (kann mir nicht vorstellen das Die sowas tun), kann man die Infos ohne Ärger doch weitergeben. Die sprechen ja nicht für sich selber, sondern für die ganze BRD oder Bundesland.

Grüße, Stefan.
 
Stefan, man will ja bloss nix falsch machen. Wer weiss, ob man Informationen von Behörden überhaupt einfach so weitergeben /darf/. Nachher ist das auch noch verboten, Innere Sicherheit und so.

Am besten sollte jeder selber und persönlich zu seinem Ordnungsamt gehen/anrufen und nachfragen. Die Behörden müssen's ja wissen, schließlich sind wir hier in Deutschland!

Gruss, Keno
 
Sie sprechen nur für ein Bundesland und eine Antwort von einer Behörde (deren Brief) kann man einstecken und hat dann was in der Tasche.

Es sollte wirklich jeder selber seinen Arsch bewegen und SEINE Behörde Fragen.
Da bekommt man eine Antwort die was bringt, hier nicht.

Ach und wenn die euch nichts sagen können: Das wollt ihr schriftlich haben. Wenn sie nicht antworten: Drauf aufmerksam machen das sie sich innerhalb von 14 Tagen melden müssen. ;)

Gruss
El
 
Die sprechen ja nicht für sich selber, sondern für die ganze BRD oder Bundesland.

Mann, Mann!
Wie das Gesetz letztendlich angewandt wird, ist doch überhaupt noch nicht raus.
Die Behörde kann Dir evtl. nur sagen, wie sie intern übereingekommen sind, es bis auf weiteres zu handhaben.
Was für Dich in Mellrichstadt gilt, muss nicht für jemanden in HH gelten oder soll ich mich darauf berufen, dass Deine Dorfsheriffs Dich dein Messer tragen lassen?
 
Mann, Mann!
Wie das Gesetz letztendlich angewandt wird, ist doch überhaupt noch nicht raus.
Die Behörde kann Dir evtl. nur sagen, wie sie intern übereingekommen sind, es bis auf weiteres zu handhaben.
Was für Dich in Mellrichstadt gilt, muss nicht für jemanden in HH gelten oder soll ich mich darauf berufen, dass Deine Dorfsheriffs Dich dein Messer tragen lassen?

Genau. Deshalb soll ja auch jeder seine Behörde anschreiben. ;)

(Und die von anderen Bundesländern ebenfalls, falls man mal verreist oder so...)

Gruss, Keno
 
Zuletzt bearbeitet:
@cheez:

>(Und die von anderen Bundesländern ebenfalls, falls man mal verreist oder so...)

Ja, klasse :) Und dann werde ich von da an ständig 16 "Ablassbriefe" mit mir herumtragen, um auch ja alles und in jeder Situation schriftlich zu haben...

Vor zwei Tagen Gespräch mit Polizisten bzgl. neuer Gesetze: "Was, Wie? Wissen wir nix davon."

Ich erinnere mich noch gut an mein letztes Gespräch mit dem OA: (freies) Zitat: "Messer müssen laut Gesetz in einem Tresor aufbewahrt werden" - muss man dazu noch etwas sagen? Und so einen Nonsens soll ich mir dann auch schriftlich geben lassen (und ggf. für diese "Auskunft" bezahlen)?

Da bin ich doch fast schon wieder von dem Gedanken angetan das Führen eines Messers mit dem kleinen Waffenschein zu kombinieren :glgl:

Grüße,
Sascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe mal gestern mein IM angeschrieben und füge den Brief (Einschreiben) in der Anlage bei. Punkt 6 hat für Messer keine Relevanz, habe ich für dieses Forum rausgelassen.

Werde die Antwort auch hier einstellen ;)
 

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  • IM_WaffG_MF.doc
    23,5 KB · Aufrufe: 332
...
Ja, klasse :) Und dann werde ich von da an ständig 16 "Ablassbriefe" mit mir herumtragen, um auch ja alles und in jeder Situation schriftlich zu haben...
Warum so kompliziert mit Papier...
Stilvoller wäre das kleine VI mit eingebautem USB... - da könnte man zur Not noch mehr Infomaterial unterbringen...
:steirer:
 
Habe mal gestern mein IM angeschrieben und füge den Brief (Einschreiben) in der Anlage bei. Punkt 6 hat für Messer keine Relevanz, habe ich für dieses Forum rausgelassen.

Werde die Antwort auch hier einstellen ;)

Na auf die Antwort bin ich ja mal gespannt.
Ich schätze ich muss sowas mal für NRW machen.
 
„§ 42a
(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende
Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.“

Eine (Einhandmesser) wird durch aufklappen zu einen Messer mit feststehende klinge umfunktioniert. Also muss es nur unter 12cm sein, und trifft der Verbot nicht mehr zu.

Meiner Muttersprache ist Ungarisch, hoffentlich verstehe ich das Gesetz trotzdem richtig.
 
Nein, du verstehst es höchstwahrscheinlich falsch.

Bitte keine Spekulationen mehr hier, schreibt euer Ordnungsamt an und gut is'.

Keno
 
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