Sind jetzt ALLE Einhandmesser verboten?

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Aus gegebenem Anlaß, möchte ich diesen Thread noch mal nach oben holen. Korrigiert mich wenn ich falsch liege:

In der Öffentlichkeit verboten zu führen (es gibt Ausnahmen, ich weiß) sind einhändig festellbare Messer.

Im Umkehrschluß bedeutet das:
  1. zwei- oder mehrhändig feststellbare Messer sind erlaubt zu führen
  2. einhändig NICHTfeststellbare Messer sind erlaubt zu führen

Helft bitte einem Unwissenden:glgl:

Unwissend sind wir da ja alle. Der Knackpunkt ist aber das in Klammern gestellte "Einhandmesser". Es ist somit auch so interpretierbar, das einhändige Slipjoints auch unter die Tragebeschränkungen fallen.

Um den Bogen zu der anderen Diskussion zu bekommen: Es ist somit nachvollziehbar, wenn jemand der ein definitiv legales Messer entwickelt auf die Einhandfunktionalität verzichtet. Die Rechtslage ist einfach völlig unklar.

Persönlich bin ich trotzdem nicht bereit, das Gesetz in seiner schlechtest möglichen Variante zu interpretieren. Ich muß damit aber auch nicht meine Brötchen verdienen.

stay rude
braces
 
Man muss sich manchmal nur seiner Sprache sicher sein. Ein in Klammern dahinter gestelltes Wort ist eine nähere Erläuterung des Vorangegangenen.

"In der etwas kühleren Jahreszeit (Sommer), empfiehlt sich witterungsgemäße Kleidung." :D

Die weitergehenden Vermutungen darum sind IMHO reine Panik.

Die Panik ist für mich verständlich, als dass man sich heute u. U. mehr als zuvor einer staatlichen Wilkür ausgeliefert sieht.

Die Vermutung teile ich. Ich gehe sogar soweit, zu sagen, niemand soll sich sicher sein, keinen Ärger wegen einem Slip Joint zu bekommen. Der Sinn des Gesetzes ist, mehr Ärger zu bereiten.

Deshalb: Man kann sich nicht sicher sein, was einem auf der Straße passiert, aber im Gesetz steht es nicht.

Was Kevin angeht, so meine ich, dass der Markt bedient werden muss.

Produktänderungen wegen Gesetzen sind sicher falsch, aber wenn die Nachfrage da ist, muss sie befriedigt werden. Was sonst? Verlangt andere Messer, dann macht er sie, von wenigen Ausnahmen abgesehen (verbotene Gegenstände). Nix anderes hat er gesagt.
 
... Der Knackpunkt ist aber das in Klammern gestellte "Einhandmesser". Es ist somit auch so interpretierbar, das einhändige Slipjoints auch unter die Tragebeschränkungen fallen.
Sehe ich nicht so. Klar, was die Realität einer eventuellen Kontrolle betrifft, mag das so sein. Da wird es aber auch vor der letzten Waffengesetzänderung Dinge gegeben haben, die das Gesetz nicht hergibt. Ich verweise in dem Zusammenhang mal auf Ookamis Beitrag, der Bände spricht.

Um den Bogen zu der anderen Diskussion zu bekommen: Es ist somit nachvollziehbar, wenn jemand der ein definitiv legales Messer entwickelt auf die Einhandfunktionalität verzichtet. ...
Als an der "anderen Diskussion" Beteiligter sag ich dazu: Es könnte (kaufmännisch) absolut nachvollziehbar sein. Aber warum kann jemand seine Gründe dann nicht kommunizieren anstatt interessierte Anfragen auf die geschehene Art abzutun?


Man muss sich manchmal nur seiner Sprache sicher sein. Ein in Klammern dahinter gestelltes Wort ist eine nähere Erläuterung des Vorangegangenen. ...
Die weitergehenden Vermutungen darum sind IMHO reine Panik.
Die Panik ist für mich verständlich, als dass man sich heute u. U. mehr als zuvor einer staatlichen Wilkür ausgeliefert sieht.
Die Vermutung teile ich. Ich gehe sogar soweit, zu sagen, niemand soll sich sicher sein, keinen Ärger wegen einem Slip Joint zu bekommen. ...
Deshalb: Man kann sich nicht sicher sein, was einem auf der Straße passiert, aber im Gesetz steht es nicht. ...
:super:
 
Hallo Forumiten!

Langsam verstehe ich diesen thread nicht mehr. Ich für meine Person weiß welche Messer zum führen verboten sind. Ausnahmen wie jagdliche Gründe oder ähnliches wie mit verschließbaren Behältnissen ausgenommen. Für mich ist die Sache damit gelaufen. Ich bekomme den Eindruck (!!) das einige jetzt mit Hölzchen oder Stöckchen oder Klammerwörtern nach Auswegen suchen. Gibt es aber nicht! Wenn ich gelegentlich ein Einhandmesser in der Hosentasche mitführe und nicht herumfuchtele wird es kaum einer mitbekommen, ohne triftigen Grund wird ein Beamter einen nicht gleich durchsuchen, wenn doch habe ich eben Pech gehabt. Trotzdem riskiere ich es gelegentlich und benutze es dann auch . Mein Freundeskreis bzw. Bekanntenkreis kennt sich eh nicht aus, und viele Beamte müssen auch erst nachschlagen in den Unterlagen.

munter bleiben!
 
Trotzdem riskiere ich es gelegentlich und benutze es dann auch .
Womit Du dich dann auch im krassen Widerspruch zum Gesetzestext befändest. ;)

Dein Beispiel zeigt nur wieder, dass mit diesem Gesetz alles möglich aber auch alles unmöglich ist. Diese Wilkur ist der Skandal.

Der Dreh - und Angelpunkt unserer Diskussion ist die Bereitschaft zu und die Erfolgsaussicht in einem Widerspruchsverfahren.

Bisher hat die "Gegenseite" nix zu bieten als "Messer sind gefährlich" und die "theoretische Verweisung" (nimm doch was anderes!) bzw. "Ja, aber verschlossen!".

Alles Unsinn, aber wer lässt es drauf ankommen?:hehe:
 
... Womit Du dich dann auch im krassen Widerspruch zum Gesetzestext befändest ...

Tja, wohl eher nicht. Denn laut Gesetzestext hebt ein adäquater Zweck zum Führen das Führungsverbot auf. Und solange mir keiner darlegen kann, dass das Vorbereitetsein auf eine Notsituation welcher Art auch immer kein adäquater Zweck ist... Daneben gibts eben auch so viele verschiedene Lesarten des Gesetzestextes selbst, dass man im Zweifelsfall sogar mit einem Tatbestandsirrtum wegkommen kann - und der Zweifel gibts viele.

Schliesslich hat die Gesetzesnovelle doch für deutlich mehr RechtsUNsicherheit gesorgt und sollte deshalb eigentlich aufgrund des nicht eingehaltenen Rechtssicherheitsprinzips in der Deutschen Gesetzgebung schleunigst entsorgt bzw. bis zu einer (sicherlich kommenden) neuen Gesetzesnovelle unwirksam auf Eis gelegt werden. Leider trauen sich die Gerichte nicht, das mit dieser Begründung durchzuziehen.

Meinjanur(tm) -ZiLi-
 
Man muss sich manchmal nur seiner Sprache sicher sein. Ein in Klammern dahinter gestelltes Wort ist eine nähere Erläuterung des Vorangegangenen.

Nun ist Juristendeutsch definitiv nicht meine Sprache und hat mit den Sprachen, die ich beherrsche auch nichts zu tun. Insofern kann ich dir das glauben, wissen kann ich es aber nicht.

Schickser hat aus dem unvollständigen Satz einen Umkehrschluß gezogen, der zumindest nicht unumstritten ist. Mehr ist es nicht. Und so habe ich seine Frage verstanden: Ist man mit einem Einhand-Slipjoint 100% auf der sicheren Seite? Und da muß man ganz klar sagen: Nein.
Das gibt die Formulierung des Gesetzes mMn. einfach nicht her.
Alles ist wie vorher, keiner weiß etwas Genaues.
Und dass es zur Interpretation des Gesetzes mehrere Möglichkeiten gibt ist hinlänglich bekannt. Insofern bringen Beiträge zur persönlichen Auslegung auch keinen weiter.

@exilant: Kann man das mit den Klammern irgendwo im juristischen Kontext nachlesen? Gefühlsmäßig würde ich es auch so machen, aber es passt nicht zum Inhalt des Gesetztextes. Kann der Klammerinhalt definitiv nie erweiternd wirken?
 
Solange der Gesetzgeber zu blöd ist eindeutig formulierte Gesetze zu erlassen, solange lege ich dieses Gesetz so aus wie es mir gefällt.

Im Zweifelsfall klärt sich das dann vor Gericht. Vielleicht! Irgendwann!
 
Ich bekomme den Eindruck (!!) das einige jetzt mit Hölzchen oder Stöckchen oder Klammerwörtern nach Auswegen suchen.
Och, das ist aber keine Spezialität dieses Forums. Genau dasselbe beobachte ich z.B. in Fahrradforen, wo auf diese Weise die Verkehrsregeln sehr kreativ ausgelegt werden. Aber wundert es uns? Bei dem erdrückend riesigen Gesetzesverhau ist es doch ganz natürlich das sich jeder die ihm passenden Schnipsel rausklaubt und damit seine eigene Rechtsauffassung zusammenbastelt.

Zumal ja die Juristerei längst eine eigene Fachsprache entwicklt hat, die nur so klingt wie ein veraltetes Deutsch. In Wirklichkeit haben bestimmte Formulierungen bestimmte Bedeutungen, die aber nur Fachleute verstehen. Klar das Otto Normal erst man nur Bahnhof versteht und dann meint zu verstehen, aber sehr oft reichlich daneben liegt.

Und das Schlimmste ist, daß man auch noch dafür bestraft wird wenn man sich nicht an etwas hält, was man gar nicht verstehen konnte. Oder Gesetze, die auch der Fachman erst gezielt suchen muss. Trotzdem gilt auch da "Unwissenheit schäutzt nicht vor Strafe". Da ist es doch logisch das einem irgenwann der ganze Gesetzeskram ganz gewaltig am Allerwertesten vorbeigeht.

Gruß, Bernhard
 
Zuletzt bearbeitet:
@exilant: Kann man das mit den Klammern irgendwo im juristischen Kontext nachlesen? Gefühlsmäßig würde ich es auch so machen, aber es passt nicht zum Inhalt des Gesetztextes. Kann der Klammerinhalt definitiv nie erweiternd wirken?

Wie "im juristischen Kontext nachlesen"? Die Bedeutung einer Einfügung in Klammern würde ich im Duden nachlesen.

"PKWs (Busse) sind kraftbetriebene Fahrzeuge."

Ich habe mir die Begründungen zur Gesetzesvorlage durchgelesen, da geht es nur um die einhändig feststellbaren, die eben Einhandmesser genannt werden.

Spracheregel und Wille des Gesetzgebers. Was noch muss man tun, um dieser Panik zu begegnen?:confused:

Das ein Widerspruchsverfahren eine blöde Sache ist, ist klar. Nur, dadurch wird der Text nicht anders.

Man traut sich halt nicht mehr. OK.
 
Oder Gesetze, die auch der Fachman erst gezielt suchen muss. Trotzdem gilt auch da "Unwissenheit schäutzt nicht vor Strafe".

Anderer Ansicht der Gesetzgeber in StGB §16 und §17, OWiG §11, GG Art 103 Abs.2

Das Bestimmheitsgebot verpflichtet den Gesetzgeber, Gesetze so zu formulieren, dass sich die Strafbarkeit für einen konkreten Fall aus dem Gesetz ablesen lässt. Jetzt kann und muss der Gesetzgeber auch allgemeiner gehaltene Formulierungen verwenden, da nicht jeder konkrete Fall der Lebenswirklichkeit in Gesetztesform gebracht werden kann.

Wenn aber, absichtlich oder unbeabsichtigt, dermassen schwammig formuliert wird, dann ist das

1. schlechte Arbeit
2. gerade zu ein Aufruf, dass für sich selbst möglichst optimal auszulegen. Denn nach wie vor gilt, erlaubt ist der Grundzustand, verboten nur das was verboten ist.

Und im Einzelfall wird man sich dann eventuell doch sehr nahe an OwiG §11 Abs.2 bewegen.

Mit einem Einhand-Slipjoint ist man nach meiner Überzeugung gesetzlich soweit auf der sicheren Seite, wie man rechtlich überhaupt auf einer sicheren Seite sein kann. Man kann Gesetzestexte auch überstrapazieren.

Wer aber glaubt, er könne aus WaffG §42a eine für jeden konkreten Lebensumstand rechtsichere Aussage treffen, wird nicht ans Ziel kommen. Das geht für die allermeisten Rechtsnormen nicht.

Pitter
 
Ich denke, für mich persönlich hat sich die Frage nun beantwortet.
Da sich die Gesetzesänderung zwar auf den größten Teil, wohl aber nicht auf die gesamte Bevölkerungsschicht auswirkt, sondern bestimmte Ausnahmen bietet, muss jeder die Auswirkungen des Gesetzes ganz individuell betrachten.

Ich lasse meine Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) zu hause...

Ich benötige sie nicht zwangsläufig für Beruf, Sport, Hobby (ausser Sammeln - zu hause - legal) oder Brauchtum.

Ich kann sie durch entsprechende Messer ersetzen:

a)Klappmesser ohne feststellbarer Klinge.
b)Klappmesser die zweihändig zu öffnen sind.
c)feststehende Messer, mit deutlich sichtbarem Griff, dessen gesamte Klinge inkl. stumpfem Metal nicht länger als 12 cm ist.

Ich könnte meine Einhandmesser und meine feststehenden Messer mit einer Klingenlänge über 12cm transportieren und mit "nach draußen nehmen", wenn sie sich in einem abgeschlossenen Behälter befinden.
Sollte ich sie dann in der Öffentlichkeit für etwas benutzen wollen(Campen, Picknik,...), liegt es im Ermessensspielraum des eventuell tätigwerdenden Polizeibeamten, ob er den Zweck für gesellschaftlich anerkannt hält oder ich in seinen Augen eine Ordnungswidrigkeit begehe und somit eine Geldbuße zu zahlen habe.
Da durch das Öffen des verschlossenen Behälters (z.B. abschließbarer Aktenkoffer oder Rucksack, Etui...)für den Transport, das Praktische, das schnelle Öffnen der Einhandmesser unterbrochen und verhindert wird, sind für mich "normale Klappmesser" nützlicher und schneller einsatzbereit.

Ich denke, Köche, Fleischer, Messermacher und -Händler und andere Menschen, deren Beruf z.B. feststehende Messer erfordern, zählen zu den Ausnahmen (Rettungskräfte - Rettungs-Einhandmesser).
Ich wohl eher weniger - bei meinen üblichen Sadt-gebundenen Schneidarbeiten (Verpackungen und Briefe, Brot, Käse, Wurst...) ein Einhandmesser mit Tanto-Klinge gegenüber einem Polizeibeamten zu rechtfertigen, ... da fällt mir gerade nix plausibles ein.
(Naja... ein Grund, den sogar mein Bruder als Familienvater voll einsieht, hat was mit bösen (oder bösegemachten) Hunden zutun... Aber SV zählt nicht als anerkannter Zweck, und wird hier von mir auch nicht weiter besprochen)
 
Waffengesetz

Ich lasse meine Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) zu hause...

Ich benötige sie nicht zwangsläufig für Beruf, Sport, Hobby (ausser Sammeln - zu hause - legal) oder Brauchtum.

@ Thorse,
es bleibt Dir natürlich überlassen, wie Du mit Deinen LEGALEN Messern umgehst. Allerdings sollte Dich das Gesetz nicht übermäßig "einschüchtern".
Der Gesetzgeber verlangt durch seine Formulierung NICHT, dass der Besitzer eines Messers den Nachweis zu erbringen hat, dass er "zwangsläufig" dieses mitgeführte Messer für einen legalen Verwendungszweck benötigt.


Ich kann sie durch entsprechende Messer ersetzen:

a)Klappmesser ohne feststellbarer Klinge.
b)Klappmesser die zweihändig zu öffnen sind.
c)feststehende Messer, mit deutlich sichtbarem Griff, dessen gesamte Klinge inkl. stumpfem Metal nicht länger als 12 cm ist.

Zu Recht beschreibt der Gesetzgeber, dass die im Fokus stehenden "tragbaren Gegenstände" durchaus als übliche Gebrauchsgegenstände (Schneidwerkzeuge) in der Öffentlichkeit Anwendung finden. Da es sich eben NICHT um VERBOTENE Gegenstände handelt, ist für allgemein anerkannte Zwecke gar kein Ausweichen auf andere Messer notwendig.

Ich denke, Köche, Fleischer, Messermacher und -Händler und andere Menschen, deren Beruf z.B. feststehende Messer erfordern, zählen zu den Ausnahmen (Rettungskräfte - Rettungs-Einhandmesser).

Ich wohl eher weniger - bei meinen üblichen Sadt-gebundenen Schneidarbeiten (Verpackungen und Briefe, Brot, Käse, Wurst...) ein Einhandmesser mit Tanto-Klinge gegenüber einem Polizeibeamten zu rechtfertigen, ... da fällt mir gerade nix plausibles ein.

In einer zivilisierten Gesellschaft ist es allgemein durchaus üblich, mit einem wie auch immer gearteten Messer "Verpackungen und Briefe, Brot, Käse, Wurst..." zu schneiden.
Mir fällt da schon eben dies als plausible Begründung ein.
Und ich unterstelle, dass auch ein Polizeibeamter derartige allgemein anerkannte Zwecke richtig einzuschätzen weis und ihm klar ist, dass er überhaupt keinen Grund zum Einschreiten hat.

Ich erkenne zumindest im aktuellen Gesetz KEINE Vorschrift, welchen Messertyp oder welches Messermodell mir für welche Schneidarbeit VORGESCHRIEBEN wird. Da bin ich durchaus frei in meiner Entscheidung, sei es Einhandmesser oder auch Tanto-Klinge !

Grüße
cut
 
Wie man die Lage einschätz ist sehr subjektiv und selbst Entscheidungen einzelner Amtsgerichte werden nur schwer da was ändern, da bin ich mir sicher.

Warum ich die Rechtfertigungsangst nicht nachvollziehe, hat biografische Gründe.

Polizeibeamte setzen Menschen, die sie auf dem Kieker haben, unter Druck. Sie checken ab, was passiert. Das machen die so. In Copzone konnte ich lesen, wie einer meint, ein generelles Verbot sei viel besser, da könnte man nach einer Hausdurchsuchung so einem noch ein kleines Andenken hinterlassen.

Was biografisches? Zig jahre her, habe ich als Andenken eine irgendwo herumliegende verrostete Rohrschelle mitgenommen. Mein Aufzug war damals mit Irokesenschnitt und sonstig zerlumpt. Ein französischer Grenzer unterstellte mir, es als Schlagring verwenden zu wollen.

Das stimmte einfach nicht. Ich habe das Ding zurück bekommen und konnte gehen. Nebenbei, ich war da nicht alleine, da waren etwa 20 andere Kumpanen (keine Hools, da geschah niemand ein Leid), die an der Grenzstation lustig Rambazamba machten, die haben uns alle komplett durchsucht nach Drogen und allen Übeln dieser Welt. Das dauerte wenigstens zwei Stunden, bis wir durch waren.

Kurz: Ich bin fest überzeugt, dass die Spreu vom Weizen trennen und jeder seinem Hobby nachgehen kann, gesetzestreu und ohne Furcht.

Das ist meine ganz persönliche Meinung. Pograbscher sind doof :D.
 
Sollte ich sie dann in der Öffentlichkeit für etwas benutzen wollen(Campen, Picknik,...), liegt es im Ermessensspielraum des eventuell tätigwerdenden Polizeibeamten, ob er den Zweck für gesellschaftlich anerkannt hält oder ich in seinen Augen eine Ordnungswidrigkeit begehe und somit eine Geldbuße zu zahlen habe.

Nicht, dass ich das aktuelle WaffG für sinnvoll achte und schon gar nicht dass, ich die Formulierung in §42a für besonders intelligent halte. Aber dass bei Gummiparagraphen grundsätzlich im konketen Fall (erstmal) nach Ansicht eines Polizeibeamten entschieden wird, ist ja nichts singuläres.

StVO §1 Abs 2 schreibt vor: "Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird."

Damit füllt man die Lücke, die für die Verhaltensweisen übrigbleibt, die expressis verbis nicht in der StVO abgedeckt werden. Im konkreten Fall kann es auch im Ermessensspielraum eines Polizeibeamten liegen, ob Du nun gegen §1 StVO verstossen hast, oder nicht. Ob er damit analog der herrschenden Rechtsmeinung liegt, entscheidet dann entweder eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht.

Deswegen fährt ja jeder trotzdem noch Auto. Und nichts anderes ist die Nummer mit dem "allgemein anerkannten Zweck".

Grundsätzlich hätte ich auch mit der Formulierung kein Problem. Ich verwende Messer ausschliesslich zu Zwecken, die sozial adäquat sind.

Nur - Gummiparagraphen sollen unvermeidliche Lücken im Gesetz schliessen. Und sollten meines Erachtens mit Augenmaß angewandt werden. Ob *das* mit den Messerverbot der Fall ist, wird man abwarten müssen. Was ich bisher (!) von den jeweiligen Innenministerien gehört habe, geht zwar in die Richtung. Was wir von Politikern und teilweise von Polizeibehörden gehört haben, aber teilweise eher nicht. Da gehts eher um medienkompatible Phrasen. Und die Stimmung ist eben eher gegen alles, was irgendwie auch nur im entferntesten mit Waffen zu tun haben könnte.

Das muss man sich mal reinziehen, da kann eine Polizeibehörde tatsächlich behaupten : "Der Gesetzgeber hat diese Vorschrift insbesondere erlassen, um die Zahl der Personen, die zur Selbstverteidigung derartige Messer führen, zu reduzieren. " (http://www.messerforum.net/showthread.php?t=56023)

Mal abgesehen, davon, dass es dafür keinen Beleg gibt (ich kenne das Argument aus keinem der mir vorliegenden Wortprotokolle beim Zustandekommen des Gesetzes, aber vielleicht hat man das nur im Kämmerchen diskutiert): Schon bedenkenswert, dass man offensichtlich meint, auf eine Zuhörerschaft zu treffen, die mit Selbstverteidigung nichts mehr am Hut haben will. Ansonsten würde man anders formulieren.

Deswegen schreiben auch die Innenministerien in ihren Erläuterungen, dass Selbstverteidigung kein allgemein anerkannter Zweck sei, der einen Ausnahmetatbestand begründen würde. Ich habe das mit einem Ministerialbeamten diskutieren wollen - nicht dass der Mann mit mir grundsätzlich auf einer anderen Linie lag. Aber er sagt klipp und klar, eine andere Aussage lässt sich heute gegenüber der Öffentlichkeit nicht mehr vermitteln. Punkt.

Und ich befürchte, die Einschätzung ist richtig und demzufolge können auch die Ausnahmetatbestände tatsächlich sehr eng ausgelegt werden. Weg vom Augenmaß und allen Sachargumenten, aber schlagzeilenkompatibel. Das wird man abwarten müssen.

Grüße
Pitter
 
Wie man die Lage einschätz ist sehr subjektiv und selbst Entscheidungen einzelner Amtsgerichte werden nur schwer da was ändern, da bin ich mir sicher.

Warum ich die Rechtfertigungsangst nicht nachvollziehe, hat biografische Gründe.

Polizeibeamte setzen Menschen, die sie auf dem Kieker haben, unter Druck.


hallo exilant!

Ich stimme Dir in diesem Punkt teilweise zu, die Cops unterscheiden wie jeder andere auch nach dem Erscheinungsbild des Messerträgers. Ein seriös wirkender Mensch vielleicht schon im "Mittelalter" ist mit Sicherheit unverdächtiger als ein Punk oder Hool der wohlmöglich das Messer ständig in der Hand hält oder sogar damit herumfuchtelt, das kann böse ausgehen und mit Blei im Körper enden habe ich gestern in den Nachrichten erfahren. Ich setze auf meine Unauffälligkeit trage ein SAK Forester für den offiziellen Gebrauch und ein Einhandmesser für den Gebrauch im Bekannten- oder Freundeskreis mit mir rum. Der Cop der mich fragt, bekommt erst einmal das SAK zu sehen und gefilzt wurde ich noch nie.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Ich habe noch nie ein Messer zur persönlichen Selbstverteidigung gebraucht. Wenn es einmal dazu kommen sollte, das ich im Alltag ein Messer für solche Zwecke brauche, überdenke ich zum einen meine Lebensgewohnheiten und meinen direkten Umgang!

Aus bisher zwei persönlichen Fällen und Kontrollen entstand keinerlei Rechtsfolge mit einschlägig diskutierten Messern (Einhandmesser).
(Dokumentation in einem anderen Thread)

Die Schwierigkeit dieser Verordnung liegt wohl mehr im alltäglichen Gebrauch von Messern als Werkzeug und nützlichem Begleiter. Den diese Option wird in ihrer Funktion extrem eingeschränkt. Auch wenn aus meiner bisherigen Erfahrung im Alltag, von den zu überwachenden Organen ein sehr großes Verständnis einem entgegengebracht wird, und selbst dort noch eine sehr große Unsicherheit bezüglich der Umsetzung besteht.

Ich stimme spy62 da völlig zu, das es auch auf das persönliche Auftreten, Umfeld und die Personengruppe ankommt. Des weiteren auf den Umgang mit besagten Gegenständen. Sehe ich es als Waffe (für welchen Zweck auch immer) oder sehe ich es als Gebrauchsgegenstand für alltägliche Dinge und Werkzeug.

Den wie ich in einem Parallelthread schon angemerkt habe, möchte der Gesetzgeber gewissen Gruppen den Zugang oder vielmehr den Besitz nicht ermöglichen und eine Rechtsgrundlage schaffen um vorzubeugen.
Die meisten Waffen werden aus Affekt Eingesetz, was die Obrigkeit zu unterbinden versucht. Den auch bei Gewissen Gruppen wird der Vorwand der Selbstverteidigung als Grund vorgeschoben, um das tragen von hier diskutierter Messer zu legalisieren und zu begründen.
Wobei in der Vergangenheit auch dort bereits eingegriffen wurde, und durch die Polizei Messer beschlagnahmt und in Verwahrung genommen wurden in oder bei gewissen Situationen.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es um "Lebensweisheiten" geht: Ich schau jedem in die Augen (nur nicht Hunden), ganz egal, wie ich aussehe.
 
Nicht, dass ich das aktuelle WaffG für sinnvoll achte und schon gar nicht dass, ich die Formulierung in §42b für besonders intelligent halte.


@ pitter

dem ersten Halbsatz stimme ich vollkommen zu.

Allerdings " § 42b " ?? Ein nicht existierender Paragraph kann doch durchaus vorteilhaft sein, indem er KEINE weiteren Restriktionen beschreibt.

... vielleicht sollte es ja § 42a lauten - dessen Formulierungen sind ohne Zweifel unklar / fehlerhaft / wenig intelligent; oder gibt es bereits eine weitere Novellierung des WaffG, die an mir vbei gegangen ist?

Grüße
cut
 
Ich gebe zu, ich lasse mich einschüchtern:(.

Es ist doch so, dass es ein Gesetz gibt, dass Gegenstände bzw. das Führen dieser untersagt, aber gleichzeitig sagt, dass es dafür Ausnahmen gibt.
Solange aber diese Ausnahmen, bzw. die anerkannten Zwecke nicht irgendwo Schwarz-auf-Weiß und rechtsgültig aufgeschrieben sind, gilt die subjektive Einschätzung des jeweiligen Polizeibeamten.

Soo... Der kennt mich nicht, ich kenne ihn nicht.
Im Normalfall sollte ein Polizist über geschulte Menschenkenntnisse verfügen und Situationen richtig einschätzen können, klar, gehört ja zum Beruf.
Aber ein Bäcker sollte auch leckere Brötchen backen, - Und da habe ich schon Dinger essen müssen...:hmpf:
Es ist einfach so, dass ich mich, mit meinen Erfahrungen, nicht darauf verlassen kann, dass der oder die Polizeibeamte, der mich eventuell auf mein Messer anspricht auch leckere Brötchen backen kann:irre:.

Ich weiß nicht,... welche Erfahrungen er mit anderen Messerträgern gemacht hat, ... über welche Medien er sich informiert, ... was er überhaupt für eine Meinung über Messer hat, ... ob er einen guten oder schlechten Tag hat, ...
.... Ich habe da dann einen MENSCHEN vor mir - mit einer ganz eigenen Sicht auf die Dinge. Vieleicht jemanden, der immer recht hat?
Vieleicht jemanden, mit dem man reden kann? Vieleicht einen Eifrigen, der alles und jeden überprüfen will? Oder einen, der selber sein Einhand-Rettungsmesser in der Hosentasche trägt?

Ein für mich wichtiger Punkt ist, dass es um OW geht und um mögliche Bußgelder, die man zu zahlen hat:
Ich fand es immer verdächtig, dass, in meiner Stadt, zu bestimmten Zeitpunkten, vermehrte Pkw-Kontrollen durchgeführt werden, bei denen auch viele Bußgelder ausgesprochen werden. Dann habe ich von jemandem erfahren (alter Polizist - Bekannter meines Vater. Ist also jetzt nur "Hörensagen" und ich weiß nicht ob es stimmt, glaube es aber), dass die Behörden bis zum Ende des Jahres eine bestimmte Summe eingenommen haben müssen, und wenn da noch Geld in der Kasse fehlt, werden frühzeitig die Bußgeld-Eintreiber ins Land geschickt (Der Bekannte ist selber einer davon gewesen).
Wenn`s um Geld geht, versteht man (verstehen die) bekanntlich keinen Spaß mehr....
Alle anderen können das Gesetz auslegen, wie sie wollen und wie sie können, für mich sieht die Sache nunmal so aus.
Ich bin keineswegs glücklich damit und ärgere mich über solche Abarten des Logischen Denkvermögens der übermenschlichsten Art.
Mir ist zwar auch bewußt, dass ich nicht der Gefahr ausgesetzt bin, jederzeit in eine Taschenkontrolle zu geraten, und dass ich nicht rund um die Uhr beschattet werde, aber ich weiß, dass es zu Situationen kommen kann, die man nicht immer bedenkt.
Ich bin da vieleicht auch ein Schi++er, aber es ist auch so, dass es von Stadt zu Stadt und von Ort zu Ort Unterschiede gibt.
Wenn ich mir vorstelle, was manche Leute aufm Dörfchen am Sonntagmorgen beim Stammtisch "am Mann haben", während sie mit dem "Dorf-Polizisten" nen Kurzen runterschlucken. Aber die kennen sich untereinander und wissen sich einzuschätzen. Da ist der Polizist in der Lage, sich ein eigenes Bild zu verschaffen.
In den anonymisierten größeren Städten, wo auch teilweise der Bezug zum Werkzeug Messer völlig fern ist, holt sich der Polizeibeamte seine Meinung vieleicht eher aus den Medien oder sonstwie aus zweiter Hand.
In meiner Stadt habe ich nichtmal jeden Tag den selben Briefträger an der Haustür...

Jeder kennt sicherlich Äußerungen von Nicht-Messer-Freunden, wie z.B.: "Welchen Elefanten willst Du denn damit jagen?" oder : "aber das ist doch kein erlaubtes Messer, oder?".
Solche Reaktionen bei z.B. einem Opinel No.10 oder ner Lagioulle-Kopie sind jetzt nicht von mir erfunden. Wenn ein Polizist so eine Einstellung hätte?...
Wie schon geschrieben: ich such mir jetzt schöne Fixed und Klappmesser und hoffe weiter, dass der anerkannte Zweck irgendwann mal fassbar gemacht wird.

Meine Stadt hat knapp 200.000 Einwohner und hat 3 (mir bekannte) Geschäfte für Waffen und Messer (von SAK abgesehen).
 
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