polaris1977
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Ich hatte bisher leider keine Gelegenheit das einzustellen, aber die u.a. auch hier oft geforderte bundeseinheitliche VV zur Anwendung des Waffengesetzes nimmt nach Zusammenarbeit von Land und Bund Gestalt an. Auch zu den hier regelmäßig debattierten §§ finden sich Passagen. Diese sind für sachorientierte Fachleute natürlich unbefriedigend, aber im Rahmen des in diesem Lande politisch möglichen finde ich die messerbezüglichen Passagen soweit ganz tragbar. Insbesondere die Aussagen zum berechtigten Interesse bzw. zu den allg. annerkannten Zwecken gehen imo ziemlich in die Richtung, wie es z.B. schon aus dem bajuvarischen Innenministerium an Pitter kommuniziert wurde.
Hier gibbet den aktuellen Entwurf, ich gahe mal davon aus, daß es im weiteren Verfahren noch diverse Änderungen geben wird, aber diese werden imo wohl eher nicht die Messer und Blankwaffen betreffenden Passagen betreffen.
Hier gibbet den aktuellen Entwurf, ich gahe mal davon aus, daß es im weiteren Verfahren noch diverse Änderungen geben wird, aber diese werden imo wohl eher nicht die Messer und Blankwaffen betreffenden Passagen betreffen.
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