Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz

Hi El!

Sehr ausführlich und auch sehr richtig.

Kannst ja mal googln,wann eine VV indirekt eine Aussenwirkung entfalten kann
und in welcher Form. Sollte beispielsweise dann gegen diesen Verwaltungsakt ein
Rechtsbehelf ergehen, diesem nicht abgeholfen werden können durch die
zuständige Verfolgungsbehörde, entscheidet der Richter über alles weitere und
dadurch eben auch indirekt über die VV.

Schau mal in den Beckschen Kommentar oder in den Schönfelder, wie Urteile
sowohl die Auslegung als auch weiterführend die entsprechende VV beeinflussen.
Also ganz maßgeblich die Anwendung und somit Praxistauglichkeit eines Gesetzes
einer Norm mitgestalten. Ist auch logisch. Was hat die Behörde davon stãndig
vor Gericht ziehen zu müssen und zu verlieren? Nichts!Ausser Kosten...

Ich rede hier nicht über verfassungsmäßige Bedenken oder eine Verlagerung der
eigentlichen Intention des Gesetzgebers, sondern vielmehr von der Auslegung
einer Norm nach dem Willen des Legislative, der Anwendung durch die
Exekutive. Und genau das wird durch die Judikative maßgeblich beeinflusst.
DAS ist Rechtsalltag ind Deutschland. Und auch genau was viele hier hoffen,
MEHR Urteile über das strittige WaffG, Urteile die die Schwächen und
Fehler aufzeigen und zum Umdenken anregen... (sollten)

Die Judikative spricht Recht und daran bemisst sich oftmals auch die
folgende Auslegung / Anwendung von Normen, und vor allem auch
jede VV dementsprechend. Viele Dienstanweisungen, Geschäftanweisungen
orientieren sich regelmäßig an der Rechtssprechung, matriell nichts anderes als eine VV.


BTW; AFAIK durchläuft eine VV kein formelles Normenkontrollverfahren,
des es sich nicht um eine Norm im formell-rechtlichen Sinne handelt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei zweischneidigkeit legt das BKA bisher aber anders aus, wenn ich deren bisher veröffentlichten Bescheide zusammen richtig interpretiere, tritt die Waffeneigenschaft auch schon unterhalb von 8,49cm ein, einiges darunter wird es denen dann irgendwann zu kurz. Und die sind für Gerichte i.d.R. wichtiger als VVs.

Glaubst du, irgend einer der Verfasser hätte sich mit BKA - Bescheiden befasst?

Grüße Willy
 
Glaubst du, irgend einer der Verfasser hätte sich mit BKA - Bescheiden befasst?

Und genau da liegt das Problem.Anstatt sich beim BKA zu erkundigen,nach welchen Kriterien sie ein Messer als Waffe einstufen wurden irgendwelche Kriterien herbeigedichtet.Das Ergebnis sind inhaltliche Widersprüche.
Z.B. verneint das BKA für mini-Balisongs die Waffeneigeschaft und damit die Verbotseigenschaft,wenn die Klinge unter 4cm lang ist,keine 8,5cm.

Gruß Flo
 
Z.B. verneint das BKA für mini-Balisongs die Waffeneigeschaft und damit die Verbotseigenschaft,wenn die Klinge unter 4cm lang ist,keine 8,5cm.
wenns kürzer als 4cm ist, ists auch kürzer als 8,5cm.
Das BKA trifft Entscheidungen für den Einzelfall. Das Messer in dem Fall war halt KL<4cm.
Dafür wurde die Entscheidung getroffen, dass es halt keine Waffeneigenschaften hat.
Daraus kann man nicht den Umkehrschluss ziehen, dass alles über 4cm KL Waffeneigenschaft hat.:rolleyes:

Jeder Fabia ist ein Skoda, nicht jeder Skoda ist ein Fabia.
EIN bestimmtes Messer unter 4cm KL taugt nicht zur Waffe (sagt das BKA).
Damit sagt das BKA noch nichts über irgendein anderes Messer mit unter 4cm KL. Oder über 4cm KL.
Weils eben Einzelfallentscheidungen sind und Umkehrschlüsse nicht zwingend wahr sind.:D

WENN man denn schon Messer als Waffen definieren muss (wegen mir können Messer komplett raus aus dem WaffG), DANN wäre es wünschenswert, wenn man dort Klarheit schaffen würde, was nun als Waffe gilt und was nicht...
 
Glaubst du, irgend einer der Verfasser hätte sich mit BKA - Bescheiden befasst?

Ja, glaube ich, davon ist auch auszugehen. Die fürs Waffenrecht zuständigen *Fachleute* aus den Innenministerien sind nicht blöde. Ich kann ja mal wieder nur für Bayern sprechen ;) - aber da werden seitens des Innenministeriums sehr sachliche und auch nach meiner Ansicht sehr vernünftige Ansichten vertreten. Und dann hatte und habe ich ja auch öfters mit dem BKA zu tun, dem Zoll und damit manchmal auch mit einem LKA (ok, bis aufs BKA alles unterhalb der Mainlinie ;) )

Ich habe da durchgängig viel Sachverstand, wenig Aufgeregtheit und eine klare Sicht auf die Wertigkeit der Dinge kennengelernt. Und oft eben auch Meinungen, die man politisch heute nicht mehr öffentlich vertreten kann.

Nur setzt sich das letztlich gegen politisch motivierte Entscheidungen nicht durch. Mit viel Glück, bremsen die den größten Blödsinn.

Pitter
 
@Messerjocke: Die 4cm waren auch nur ein Beispiel dafür,dass das BKA sich ebend nicht auf eine einzige Klingenlänge beschränkt wie es in der VV getan wurde,sondern individuell nach Fall entscheidet.Sorry falls das nicht so rüberkam.
Gruß Flo
 
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