toby_pra
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Hi El!
Sehr ausführlich und auch sehr richtig.
Kannst ja mal googln,wann eine VV indirekt eine Aussenwirkung entfalten kann
und in welcher Form. Sollte beispielsweise dann gegen diesen Verwaltungsakt ein
Rechtsbehelf ergehen, diesem nicht abgeholfen werden können durch die
zuständige Verfolgungsbehörde, entscheidet der Richter über alles weitere und
dadurch eben auch indirekt über die VV.
Schau mal in den Beckschen Kommentar oder in den Schönfelder, wie Urteile
sowohl die Auslegung als auch weiterführend die entsprechende VV beeinflussen.
Also ganz maßgeblich die Anwendung und somit Praxistauglichkeit eines Gesetzes
einer Norm mitgestalten. Ist auch logisch. Was hat die Behörde davon stãndig
vor Gericht ziehen zu müssen und zu verlieren? Nichts!Ausser Kosten...
Ich rede hier nicht über verfassungsmäßige Bedenken oder eine Verlagerung der
eigentlichen Intention des Gesetzgebers, sondern vielmehr von der Auslegung
einer Norm nach dem Willen des Legislative, der Anwendung durch die
Exekutive. Und genau das wird durch die Judikative maßgeblich beeinflusst.
DAS ist Rechtsalltag ind Deutschland. Und auch genau was viele hier hoffen,
MEHR Urteile über das strittige WaffG, Urteile die die Schwächen und
Fehler aufzeigen und zum Umdenken anregen... (sollten)
Die Judikative spricht Recht und daran bemisst sich oftmals auch die
folgende Auslegung / Anwendung von Normen, und vor allem auch
jede VV dementsprechend. Viele Dienstanweisungen, Geschäftanweisungen
orientieren sich regelmäßig an der Rechtssprechung, matriell nichts anderes als eine VV.
BTW; AFAIK durchläuft eine VV kein formelles Normenkontrollverfahren,
des es sich nicht um eine Norm im formell-rechtlichen Sinne handelt.
Sehr ausführlich und auch sehr richtig.
Kannst ja mal googln,wann eine VV indirekt eine Aussenwirkung entfalten kann
und in welcher Form. Sollte beispielsweise dann gegen diesen Verwaltungsakt ein
Rechtsbehelf ergehen, diesem nicht abgeholfen werden können durch die
zuständige Verfolgungsbehörde, entscheidet der Richter über alles weitere und
dadurch eben auch indirekt über die VV.
Schau mal in den Beckschen Kommentar oder in den Schönfelder, wie Urteile
sowohl die Auslegung als auch weiterführend die entsprechende VV beeinflussen.
Also ganz maßgeblich die Anwendung und somit Praxistauglichkeit eines Gesetzes
einer Norm mitgestalten. Ist auch logisch. Was hat die Behörde davon stãndig
vor Gericht ziehen zu müssen und zu verlieren? Nichts!Ausser Kosten...
Ich rede hier nicht über verfassungsmäßige Bedenken oder eine Verlagerung der
eigentlichen Intention des Gesetzgebers, sondern vielmehr von der Auslegung
einer Norm nach dem Willen des Legislative, der Anwendung durch die
Exekutive. Und genau das wird durch die Judikative maßgeblich beeinflusst.
DAS ist Rechtsalltag ind Deutschland. Und auch genau was viele hier hoffen,
MEHR Urteile über das strittige WaffG, Urteile die die Schwächen und
Fehler aufzeigen und zum Umdenken anregen... (sollten)
Die Judikative spricht Recht und daran bemisst sich oftmals auch die
folgende Auslegung / Anwendung von Normen, und vor allem auch
jede VV dementsprechend. Viele Dienstanweisungen, Geschäftanweisungen
orientieren sich regelmäßig an der Rechtssprechung, matriell nichts anderes als eine VV.
BTW; AFAIK durchläuft eine VV kein formelles Normenkontrollverfahren,
des es sich nicht um eine Norm im formell-rechtlichen Sinne handelt.
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