Waffen-/Werkzeugtrageverbot Hamburg

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gerade gefunden. stellungnahme der GdP:

http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-...Polizeigewerkschaft-unterstuetzt-Messerverbot

hier der wortlaut:

Polizeigewerkschaft unterstützt Messerverbot

Berlin (ddp). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt grundsätzlich ein bundesweites Trageverbot von Messern zur Eindämmung der Jugendkriminalität. «Es wäre erfreulich, wenn das funktionieren würde», sagte GdP-Chef Konrad Freiberg am Dienstag im ZDF-«Morgenmagazin».
Er mahnte jedoch eine genaue Beschreibung verbotener Messer in einem Gesetz an. «Wir wollen ja alle nicht, dass unser Steakmesser im Lokal zum Beispiel unter ein Waffengesetz fällt», sagte er. Ansonsten sei der Gedanke aber richtig.

Freiberg sprach zwar von einem «vertretbaren», aber «teils hilflosen» Versuch, der zunehmenden Jugendgewalt Herr zu werden. In erster Linie seien nicht Gesetze, sondern die Polizeipräsenz entscheidend. Bei der Durchsetzung eines Waffentrageverbots sah Freiberg ebenfalls Probleme. Mehr als vereinzelte, symbolhafte Kontrollen seien sicher nicht möglich. Hauptsächlich sollte an bestimmten Orten kein Alkohol verkauft werden dürfen, und Schulen und Eltern müssten gemeinsam gegen die Perspektivlosigkeit der Jugendlichen vorgehen, forderte der GdP-Chef.
 
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AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

gerade gefunden. stellungnahme der GdP:

http://www.ad-hoc-news.de/Aktuelle-...Polizeigewerkschaft-unterstuetzt-Messerverbot

hier der wortlaut:

Polizeigewerkschaft unterstützt Messerverbot

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt grundsätzlich ein bundesweites Trageverbot von Messern zur Eindämmung der Jugendkriminalität. «Es wäre erfreulich, wenn das funktionieren würde», sagte GdP-Chef Konrad Freiberg am Dienstag im ZDF-«Morgenmagazin». Er mahnte jedoch eine genaue Beschreibung verbotener Messer in einem Gesetz an. «Wir wollen ja alle nicht, dass unser Steakmesser im Lokal zum Beispiel unter ein Waffengesetz fällt», sagte er. Ansonsten sei der Gedanke aber richtig.
Berlin (ddp). Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt grundsätzlich ein bundesweites Trageverbot von Messern zur Eindämmung der Jugendkriminalität. «Es wäre erfreulich, wenn das funktionieren würde», sagte GdP-Chef Konrad Freiberg am Dienstag im ZDF-«Morgenmagazin».
Er mahnte jedoch eine genaue Beschreibung verbotener Messer in einem Gesetz an. «Wir wollen ja alle nicht, dass unser Steakmesser im Lokal zum Beispiel unter ein Waffengesetz fällt», sagte er. Ansonsten sei der Gedanke aber richtig.

Freiberg sprach zwar von einem «vertretbaren», aber «teils hilflosen» Versuch, der zunehmenden Jugendgewalt Herr zu werden. In erster Linie seien nicht Gesetze, sondern die Polizeipräsenz entscheidend. Bei der Durchsetzung eines Waffentrageverbots sah Freiberg ebenfalls Probleme. Mehr als vereinzelte, symbolhafte Kontrollen seien sicher nicht möglich. Hauptsächlich sollte an bestimmten Orten kein Alkohol verkauft werden dürfen, und Schulen und Eltern müssten gemeinsam gegen die Perspektivlosigkeit der Jugendlichen vorgehen, forderte der GdP-Chef.

In other words: Wenn wir als Polizei schon nicht die nötigen Mittel bekommen, um auch nur annähernd genug gegen Jugendgewalt tun zu können, dann sollte man wenigstens Messer verbieten. Das ist zwar nur ein untauglicher Versuch, aber vielleicht halten sich doch irgendwelche ahnungslosen Doofis daran.

Aber bitte legt diese sinnlose Gesetzesverschärfung so an, dass wir weiterhin komfortabel unsere geliebten Steaks essen können. Alles andere dürft ihr gerne verbieten.

Verbietet den Jugendlichen auch Alkohol an für die Öffentlichkeit einsehbaren Orten. Lasst uns jedoch bitte weiterhin trinken, weil wir das auch alle lieben.

Nehmt Schulen in die Pflicht, denen ebenfalls eher die Mittel gekürzt werden - wenigstens sind das nicht wir. Und vergesst auch die (ebenfalls trinkenden) Eltern nicht, die zwar nicht selten selbst keinen (ausreichenden) Job haben, aber gefälligst für ihre Kinder eine Perspektive schaffen können.

JB
 
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Oder noch kürzer ausgedrückt: Verzweifelte Situationen erfordern verzweifelte Maßnahmen...
 
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Der Ansatz von Freiberg ist schonmal nicht verkehrt:
er unterscheidet nach
- Messern
- Waffen
und er sagt deutlich:
Jugendkrimininaltität - es ist keine generelle Krimininalität, sondern Jugendkrimininalität, und dass das Personal nicht entsprechend verfügbar ist.
Und ab dem Moment ist der brauchbare Ansatz hinfällig, anstatt in dieser Richtung weiter nachzudenken oder sich zu äussern...
 
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Auch der SPD-Innenpolitiker Andreas Dressel meinte, Nagel müsse den "waffenführenden Einzelhandel" einbeziehen. Es gehe nicht an, dass auf der Straße ein Waffenverbot gelte und im Schaufenster "die verbotenen Gegenstände angepriesen werden".

Und diese Aussage beweisst einmal wieder, dass unsere Politiker keine AHnung haben worin der Unterschied zwischen besitzen, führen und transportieren liegt........
 
AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

zitat:

".....Auf dem Kiez gibt es vor allem am Wochenende immer wieder Verletzte nach Angriffen mit Pistolen oder Messern. Vom kommenden Dienstag an dürfen deshalb keine Waffen oder gefährliche Gegenstände wie Messer, Knüppel, Baseballschläger, Handschuhe mit harten Füllungen sowie Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays mitgeführt werden, wie Nagel erläuterte. Ausgenommen von dem Verbot seien lediglich relativ harmlose Gassprühdosen mit BKA-Prüfzeichen zum Selbstschutz von Frauen...."

wer bitte kann sich was unter den "relativ harmlosen Gassprühdosen...zum Selbstschutz von Frauen" vorstellen, wenn "Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays" verboten sind.

sind das dann Deo- oder Haarsprays ? :hehe:
 
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zitat:

wer bitte kann sich was unter den "relativ harmlosen Gassprühdosen...zum Selbstschutz von Frauen" vorstellen, wenn "Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays" verboten sind.
Tierabwehrsprays sind im Prinzip alle Pfeffersprays, weil die mangels BKA-Zulassung nur als Tierabwehrsprays verkauft werden dürfen.

Das war, wenn ich mich recht entsinne etwa so:
Zulassung gibts nur mit Unbedenklichkeitserklärung, die unter anderem durch Tierversuche belegt werden musste. Waffen dürfen aber nicht mehr an Tieren getestet werden...
Ich weiss gar nicht, ob es überhaupt schon Sprays mit BKA-Zulassung gibt.

Kilian
 
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Hier kann man dann schön sehen, wie das in der Presse mitgeteilt wird.:

http://www1.ndr.de/nachrichten/hamburg/waffentrageverbot4.html

Mir sticht dabei ins Auge, dass, falls es stimmt, nicht nur Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG, sondern auch "gefährliche Gegenstände wie Messer, Knüppel, Baseballschläger, Handschuhe mit harten Füllungen sowie Reizstoffsprühgeräte und Tierabwehrsprays" unter Trageverbot gestellt werden sollen.

Es wäre mal interessant, zu erfahren, worin die Herrschaften dafür die Ermächtigungsgrundlage sehen. Im neuen § 42 Abs. 5 WaffG (eingefügt durch Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes, BGBl. I Nr. 56 vom 09.11.2007 S. 2557) wird "das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 WaffG" als Verbotsgegenstand genannt.

Ist der Hamburger Senat in seiner Begeisterung, nun das Böse aus der Welt verbannen zu dürfen, etwa über das Ziel hinaus geschossen und hat zB auch Messer in sein Verbot aufgenommen, die keine Waffeneigenschaft haben?

JB

Danke für den Hinweis. Gemeint war natürlich der § 1 Abs. 2 WaffG - Abendstern bringt Matsch ins Hern.
 
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AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

Also ich habe leider nicht die Zeit ein Jurastudium nebenher zu machen, bzw. mich durch die Formulierungen und Paragraphen zu wühlen, wie es so mach Anderer hier tut. Daß es Leute gibt, die das hier tun, stimmt mich sehr dankbar.

Was ich aber loswerden will:

Nach Lektüre der Beiträge im Forum, die mir sachlich sehr fundamentiert erscheinen ( zum Teil zumindest), komme ich zu dem Schluss in einer Bananenrepublik zu leben. Da macht wohl jeder, was er will, formuliert es wie er will, und sagt dann "Das ist jetzt Gesetz / Verordnung". Es ist schade zu sehen, daß unsere gewählten Volksvertreter uns und sich selbst verarschen.

Ich schaue mir mit zunehmender Begeisterung die Online-Quellen über Französisch Guyana an. Wobei ich mir nicht mehr sicher bin, ob es von Vorteil ist, daß das Europa ist. Es ist zum Mäusemelken wie hier Politik gemacht wird.
Ich will nicht wissen, wieviele Euronen diese unseriöse Politik schluckt.
 
AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

Nun, wir leben eben nun einmal in einer parlamentarischen Diktatur.
 
AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

Nach Lektüre der Beiträge im Forum, die mir sachlich sehr fundamentiert erscheinen ( zum Teil zumindest), komme ich zu dem Schluss in einer Bananenrepublik zu leben. Da macht wohl jeder, was er will, formuliert es wie er will, und sagt dann "Das ist jetzt Gesetz / Verordnung". Es ist schade zu sehen, daß unsere gewählten Volksvertreter uns und sich selbst verarschen.

Geht noch viel lustiger. Beispiel: Nicht selten werden unter Missachtung einzuhaltender Verwaltungsvorschriften Verkehrsanlagen gebaut. Teilweise mit Fördergeldern vom Bund. Wenn man sich mit dem gesetzlichen Vorgaben auskennt, und wenn einen die Anlagen stören, kann man sie "wegklagen". Passiert regelmässig, kann ein lustiger Sport sein. Danach muss alles wieder um- oder rückgebaut werden.

Aktuelles Beispiel:
http://www.derwesten.de/nachrichten/staedte/bottrop/2007/12/2/news-8193537/detail.html

Ähm, die "Neuen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung", die da entdeckt wurden, sind aus der Novelle von 1997 ;) Da rödelts im Moment nur deswegen, weil jemand gegen die die Schilder zur Benutzungspflicht geklagt hat und weil derjenige genau weiss, welche Vorraussetzungen dafür hätten erfüllt werden müssen. Das ist kein Einzelfall, sowas geht häufig bis vors Verwaltungsgericht - obwohl sich die Stadtverwaltung gemäß "der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung" den Rechtsweg hätte sparen können. Nunja, der Verwaltungsangestellte zahlt seine bzw. die Anwalts und Gerichtskosten ja nicht selbst.

Jetzt diskutieren wir hier ja nicht über Radwege. Aber dass Bundesrecht und für Länder verpflichtete Verwaltungsvorschriften nicht eingehalten werden - sei es vorsätzlich oder aus Unwissen heraus - wäre nichts singuläres.

Ja, das hat sowas Bananenartiges :steirer:

Pitter
 
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Ich habe mal kurz herumtelefoniert, bin aber bisher nicht wesentlich weiter gekommen.

Hier findet sich eine Meldung von www.hamburg.de; ich denke man kann erstmal davon ausgehen, dass die Formulierungen dort so auch gemeint sind, und nicht der Faktor "BILD" oder "ndr" in die Berichtserstattung eingerechnet werden muss.

http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell...zember/04/2007-12-04-bfi-pm-waffenverbot.html

Edit: Doch noch jemanden erreicht; aber per Telefon war das kein besonders fruchtbares Gespräch. Hab' jetzt mal eine email an die Pressestelle geschickt; Antwort geb' ich dann gerne weiter.

Gruss, Keno
 
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AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

Der Gesetzgeber hatte seine guten Gründe, ausschließlich "Waffen" im neuen § 42 Abs. 5 WaffG aufzunehmen. Es fängt damit an, dass das Waffengesetz nicht in "Gesetz über gefährliche Gegenstände, die dem Hamburger Senat gerade belieben" umbenannt werden, sondern nach wie vor "Waffengesetz" heißen sollte.

Der Gegenstand des Waffengesetzes ist in § 1 WaffG Geregelt. Wie ich es sehe, ist dort in Verbindung mit den Anlagen 1 und 2 abschließend geregelt, zB welche Messer Waffeneigenschaft besitzen. Des Weiteren sind dort abschließend alle Waffen aufgelistet.

Der Gesetzgeber wusste also genau, warum er in die neue Regelung nicht auch übrige gefährliche Gegenstände aufnehmen konnte.

Zum einen war nur eine Änderung des Waffengesetzes beantragt.

Zum anderen hätte man eine endlos lange Liste dieser Sachen oder nur einige herausgegriffene Gegenstände als Waffe qualifizieren müssen.

Im Fall der Komplettliste wären zB sämtliche Werkzeuge, also auch Dinge wie zum Würgen geeignete Gürtel und beschuhte Füße mit und ohne Stahlkappen aufzunehmen gewesen. Im zweiten Fall wäre die nur lückenhafte Liste der Gefahr ausgesetzt, später wegen Unverhältnismäßigkeit kassiert zu werden.

Vermutlich ist der Waffenbegriff des WaffG schon das Ergebnis eines gehörigen Einsatzes von Gehirnschmalz. Es ist stark anzunehmen, dass nach längeren Überlegungen gute Gründe dafür sprachen, zB nicht alle Handwerkzeuge in ihn mit aufzunehmen und beispielsweise Werkzeugmesser auszusparen. Daher ist auch nicht verwunderlich, wenn man ihn aufgrund eines kleinen Antrags nicht mal eben so für den Hamburger Senat komplett neu definieren wollte.

Abgesehen davon war der § 42 WaffG bisher wohl vom Einmaligkeitsgedanken geprägt, soll heißen, es galt für einzelne bestimmte in § 42 Abs. 1 WaffG genannte Zusammenkünfte von Menschen. Ihn dauerhaft auf bestimmte öffentliche Straßen, Wege und Plätze auszudehnen, erscheint mir daher vor diesem Hintergrund schon recht gewagt.

JB

P.S. Natürlich wäre eine Komplettliste von sämtlichen tragbaren Sachen erst recht unverhältnismäßig, während in einer lückenhaften Liste ständig die Frage bestünde, warum eine aufgenommene Sache gefährlicher sein sollte als eine nicht aufgenommene.
 
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AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

...ständig die Frage bestünde, warum eine aufgenommene Sache gefährlicher sein sollte als eine nicht aufgenommene.

Wenn wir davon anfangen, werden wir so schnell nicht mehr fertig...

- Warum ist ein Wurfstern gefährlicher als eine Armbrust oder gar eine Pistole (kann man ja immerhin bei erworbener Berechtigung besitzen)?

- Warum ist ein Butterfly oder OTF gefährlicher als ein beliebiges Messer gleicher Klingenlänge oder gar ein Säbel?

- Warum ...

Kann man fortführen ...

Blanke Waffen sind nunmal allzu einfach zu improvisieren; siehe das allseits beliebte Beispiel "Schraubenzieher als Stichwaffe" oder den Erfindungsreichtum diverser JVA-Insassen.

Am einfachsten und sinnvollsten wäre es doch, den Besitz von blanken Waffen einfach komplett ab 18 zu erlauben, mit evtl. einigen Einschränkungen, was das Tragen betrifft. Könnte man beispielsweise auf die momentan verbotenen Gegenstände anwenden.

Warum sollen beispielsweise verantwortungsvolle Erwachsene einer sportlichen Betätigung beraubt werden, nur weil irgendwelche jugendlichen Spinner mit ihren Wurfsternen rumprotzen. Wenn man den Besitz erlaubt und das Tragen der Wurfsterne verbietet hat man immer noch genug Handhabe gegen Halbstarke. Nunchaku oder Wurfstern braucht man ja nur zum Sport, deshalb wäre ein Trageverbot auch für Erwachsene hinnehmbar.

Wie schon oft erwähnt, erhöht die Verwendung einer Waffe das Strafmaß bei Gewalttaten, nur kümmern sich die Täter darum einen feuchten Kehricht; genau wie um weitere Verbote.

Deshalb ist es nicht einzusehen, braven Bürgern das Tragen von Messern zu verbieten, nur weil damit Gewalttaten verübt werden. Zumal wir in Großbritannien gesehen haben, dass es vielleicht sogar kontraproduktiv ist.

Desweiteren muß man doch auch klar sehen, dass es ein Wahrnehmungsproblem hinsichtlich der Gewaltkriminalität gibt. Jugendbanden werden doch ständig irgendwo in den Medien vorgeführt, weil es eben Einschaltquote bringt.
Da denkt sich der Normalverbraucher, es gäbe eine richtige Welle der Gewalt und es wäre überall wie in São Paulo. Sicher gibt es Problempunkte, aber da erreiche ich mit Verboten gleich gar nichts. Da hilft nur mehr Bildung, Sozialarbeit und wenn das nicht fruchtet, Polizeipräsenz. Aber für sowas ist ja kein Geld da... aber ich schweife ab.:mad:

Noch mal kurz zusammengefasst:

- WaffG vereinfachen
- Blankwaffen ab 18 (mit sinnvollen Einschränkungen des Tragens)
- Messer erlauben (vor allem phillipinischen Fischermessern wieder zu ihrem Recht verhelfen :hehe:)

Ookami
 
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AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

mal eine etwas provokante frage:
dürfte ich denn auf die reeperbahn einen schönen großen (25cm), qualitativ hochwertigen schraubenzieher (hazet oder stahl-wille)) mitnehmen ? :confused: :hehe:

falls JA, was bringt das gesetz ?
 
AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

Noch mal kurz zusammengefasst:

Neee, zusammengefasst gehts konkret doch um folgendes:

WaffG §42 Abs.5:


(5) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung vorzusehen, dass das Führen von Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 auf bestimmten öffentlichen Straßen, Wegen oder Plätzen allgemein oder im Einzelfall verboten oder beschränkt werden kann, soweit an dem jeweiligen Ort wiederholt

1. Straftaten unter Einsatz von Waffen oder
2. Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte, Freiheitsberaubungen oder Straftaten gegen das Leben

begangen worden sind und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass auch künftig mit der Begehung solcher Straftaten zu rechnen ist. In der Rechtsverordnung nach Satz 1 soll bestimmt werden, dass die zuständige Behörde allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen insbesondere für Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse, Anwohner und Gewerbetreibende zulassen kann, soweit eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht zu besorgen ist. Im Falle des Satzes 2 gilt Absatz 3 entsprechend. Die Landesregierungen können ihre Befugnis nach Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen; diese kann die Befugnis durch Rechtsverordnung weiter übertragen.


So. Und die Waffendefinition laut WaffG heisst eben:

WaffG §1 Abs.2:

(2) Waffen sind

1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
2. tragbare Gegenstände,

a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;

b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


Laut http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell...4-bfi-pm-waffenverbot-pdf,property=source.pdf

werden aber u.a. verboten:

"gefährliche Gegenstände - Messer aller Art, auch Taschenmesser". Und da wärs schon nett die Rechtsgrundlage zu erfahren. Ich frage da doch gleich mal ganz dumm nach.


Grüße
Pitter

Edit: Anfrage nach Hamburg ist raus. Da bin ich mal gespannt.
 
AW: Gesetzesentwurf, Bedeutung der aktuellen Vorlage

mal eine etwas provokante frage:
dürfte ich denn auf die reeperbahn einen schönen großen (25cm), qualitativ hochwertigen schraubenzieher (hazet oder stahl-wille)) mitnehmen ? :confused: :hehe:

Definiere "dürfen". Aktuell - IMO nein, wenn Du nicht gerade Handwerker bist und das Ding brauchst. Wäre ich für den Sermon verantwortlich, würde ich den Schrabenzieher unter "Knüppel aller Art" zählen. Ob dann die 25cm schon zu lange sind, und bis zu welcher Länge ein Schraubendreher legal wäre, darfst Du dann auf dem Rechtsweg klären lassen. Wenn ich verliere, ist mir das egal - das Kostenrisiko trägst Du.

Generell: Ich bin kein Verwaltungsrechtler, aber AFAIK ist Anordnungen von Ordungsbehörden grundsätzlich Folge zu leisten. Die Frage nach Rechtsmäßigkeit wird man schon auf dem Rechtsweg klären lassen müssen

falls JA, was bringt das Gesetz ?

Nix. Wenn ich jemanden überfallen will, weil ich Kohle für Stoff brauche, stört mich das Bußgeld nicht. Die 150EUR fallen nicht ins Gewicht, die bis zu 10.000 EUR kann ich eh nie bezahlen. Und wenn ich im Affekt jemanden auf den Kopp hauen will, nehm ich halt, was rumsteht. Bevorzugt halte ich mich dann eben in Gaststätten auf, da gibts nach Belieben als Waffen taugliche Gegenstände. Die einzigen, die keine Messer/Waffen tragen und auch nie vorhatten, welche einzusetzen, werden Touristen sein.

Aber das brauchen wir hier nicht duskutieren, mehr als gegenseitiges Eierschaukeln bringt das nicht. Sinnvollerweise sollte man gegen das Waffenverbot in der jetzigen Form klagen. Wäre ne schöne Peinlichkeit - aber leider am Geldbeutel der Verantwortlichen vorbei.

Pitter
 
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