pick-up
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nur mal so zur info:
ich war heute doch beim zoll und habe eines meiner guten stücke abgeholt.
ich habe gleich mal nachgerfagt, wie lang denn die klinge eines springmessers sein darf. der dort ansässige kollege sagte mir 8,5cm lang. auf meine frage, von wo denn gemessen werden müsse, sagte er:
ihm sei gesagt worden , von der mitte der achse bis zur klingenspitze !!!! alles was dann über 8,5cm lang ist, ist in D illegal.
ich wollte nicht die sache ausdiscutieren, aber ichdenke, das im neuen gesetz es mal festgeschrieben werden muß, wo der ansatzpunkt zum ausmessen der klingenlänge denn nun ist.
also, wenn die leute , die ein l-udt oder sonst was legal machen wollen und nach goslar kommen, müßt ihr mehr als einen mm abgeschliffen haben, sonst ist das gute stück wech.
ob es so richtig ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber so wird es hier gehandhabt. und der kollege hat sich extra dafür bei der statsanwaltschaft erkundigt. (natürlich nicht heute morgen, sondern schon vorher )
ich war heute doch beim zoll und habe eines meiner guten stücke abgeholt.
ich habe gleich mal nachgerfagt, wie lang denn die klinge eines springmessers sein darf. der dort ansässige kollege sagte mir 8,5cm lang. auf meine frage, von wo denn gemessen werden müsse, sagte er:
ihm sei gesagt worden , von der mitte der achse bis zur klingenspitze !!!! alles was dann über 8,5cm lang ist, ist in D illegal.
ich wollte nicht die sache ausdiscutieren, aber ichdenke, das im neuen gesetz es mal festgeschrieben werden muß, wo der ansatzpunkt zum ausmessen der klingenlänge denn nun ist.
also, wenn die leute , die ein l-udt oder sonst was legal machen wollen und nach goslar kommen, müßt ihr mehr als einen mm abgeschliffen haben, sonst ist das gute stück wech.
ob es so richtig ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber so wird es hier gehandhabt. und der kollege hat sich extra dafür bei der statsanwaltschaft erkundigt. (natürlich nicht heute morgen, sondern schon vorher )