Was sich durch das neue Waffenrecht ändern wird

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nur mal so zur info:

ich war heute doch beim zoll und habe eines meiner guten stücke abgeholt.
ich habe gleich mal nachgerfagt, wie lang denn die klinge eines springmessers sein darf. der dort ansässige kollege sagte mir 8,5cm lang. auf meine frage, von wo denn gemessen werden müsse, sagte er:

ihm sei gesagt worden , von der mitte der achse bis zur klingenspitze !!!! alles was dann über 8,5cm lang ist, ist in D illegal.


ich wollte nicht die sache ausdiscutieren, aber ichdenke, das im neuen gesetz es mal festgeschrieben werden muß, wo der ansatzpunkt zum ausmessen der klingenlänge denn nun ist.
also, wenn die leute , die ein l-udt oder sonst was legal machen wollen und nach goslar kommen, müßt ihr mehr als einen mm abgeschliffen haben, sonst ist das gute stück wech.

ob es so richtig ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber so wird es hier gehandhabt. und der kollege hat sich extra dafür bei der statsanwaltschaft erkundigt. (natürlich nicht heute morgen, sondern schon vorher )
 
pick-up schrieb:
ihm sei gesagt worden , von der mitte der achse bis zur klingenspitze !!!![/SIZE] alles was dann über 8,5cm lang ist, ist in D illegal.
Mich würde mal interessieren wie lange die Klinge eines Speed Lock ist wenn man es so misst. Wenn ich von Böker ein Bild ausdrucke und dann in relation rechne, komme ich auf fast 9 cm. :confused:
 
pick-up schrieb:
... auf meine frage, von wo denn gemessen werden müsse, sagte er:

ihm sei gesagt worden , von der mitte der achse bis zur klingenspitze !!!! alles was dann über 8,5cm lang ist, ist in D illegal.


Das ist so nicht haltbar. Wenn das Bestand hätte, könnte man das LKA wegen Beihilfe verklagen, denn die haben für ACMA diverse Messer (BM und MOD) freigegeben, die nach diesem absurden Kriterium deutlich über 85mm liegen würden. :p

Daß ein erheblicher Bedarf nach einer einheitlichen Meßmethode besteht, wurde an anderer Stelle ja auch schon ausgiebig diskutiert, aber diese Meßmethode ist ja nun wirklich eine Lachnummer. :glgl:
 
seng1 schrieb:
Mich würde mal interessieren wie lange die Klinge eines Speed Lock ist wenn man es so misst. Wenn ich von Böker ein Bild ausdrucke und dann in relation rechne, komme ich auf fast 9 cm. :confused:

ich denke , solange nicht schriftlich festgelegt ist, von wo ab gemessen werden muß ist alles noch eine grauzone. man kann glück, aber auch pech haben.
wie gesagt, nur so zur info
 
@ beagleboy

wenn ein beamter dir so etwas sagt, willst du mit dem darübe diskutieren ?? bringt docheh nichts. habe ich jedenfalls gelernt.

was jetzt nichts gegen beamte sein soll. der mit dem ich gesabbelt hatte, war super nett gewesen
 
@ pick-up:


also im Gesetzt steht ja mal dass drin:

1.4.1

Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

– höchstens 8,5 cm lang ist,
_ .......

Die Klingenachse ragt aber nicht heraus, Da würde ich schon diskutieren.
 
@ seng1

ja , das würde ich auch machen, wenn es für mich darum gehen würde, en messer zu behalten oder abzugeben. das ist bei mir allerdings nicht der fall. und bevor das mit dem gesetz nicht 100% geklärt ist, werde ich mir die shönen teile garantiert nicht zulegen. das risiko ist mir zu groß.

auch wenn ich bei deinem neuerwerb schon ins grübeln komme....... :p
 
Klingenachse = Klingenlängsachse ???

Oha oha...
Wenn da mal nicht ein Techniker mit einem Verwalter aneinandervorbeigeredet hat...
Gibt es nirgends die Möglichkeit herauszufinden, was mit Klingenachse im Behördendeutsch gemeint ist ?

Es besteht ja rein sprachlich die böse Falle, dass der eine Beamte unter Klingenachse die Drehachse versteht (was technisch korrekt ist),
während der Andere damit die Klingen(längs)achse meint - was eigentlich vom messen und schneiden korrekt wäre, mit dem, "was aus dem Griff nach vorn" rausragt.

Bei diesem denkbaren Missverständnis zwischen rechtem und linkem Ohr, wären in Goslar nur noch Klingen mit ca. 75 - 79mm legal (Abstand Bohrungsmitte zur Griffvorderkante berücksichtigt), während sagen wir mal in Stuttgart die vollen 85mm sein dürfen.

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
andreas alter tüftler.....daran hab ich noch gar nicht gedacht. liegt für mich aber nahe am bereich des möglichen.

wenn ich das nächste messer dort abhole, werde ich das thema nochmals ansprechen und mal nachfragen ob es vielleicht so gemeint ist, wie du geschrieben hast :lach: :lach: :lach:
 
Cato schrieb:
§ 6
Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Angriffs- oder Verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,

Wenn das so Bestand hat, würde es bedeuten, daß fast die Hälfte der Schwarzpulverdiziplinen abgeschafft werden müßte. Ob das so gewollt ist?
 
Guenter schrieb:
Wenn das so Bestand hat, würde es bedeuten, daß fast die Hälfte der Schwarzpulverdiziplinen abgeschafft werden müßte. Ob das so gewollt ist?
Alles Schnee von Gestern. Siehe Allgemeine Waffengesetz-Verordnung.

Aber bleiben wir doch bei den Messern und den Änderungen. Das Problem des Messens einer Klingenlänge ist ja keines welches sich erst durch die WaffG-Änderung von letztem Jahr ergeben hat.
 
hallo ich studiere forstwirtschaft im achten semester und hab wegen geldmangel mir meine messerchen selbst gemacht...das erste recht diletantisch..aber übung macht schließlich den meister..

ich hab mal gehört, dass jagdmesser nicht im handschuhfach liegen dürften ? (ich denke faustmesser usw.) was soll den bitteschön an einem faustmesser gefährlicher sein als an einem nicker ?

???????????
 
Frischling schrieb:
...
ich hab mal gehört, dass jagdmesser nicht im handschuhfach liegen dürften ? (ich denke faustmesser usw.) was soll den bitteschön an einem faustmesser gefährlicher sein als an einem nicker ?

Was ist das den für ein Quatsch! Was hat das mit dem Handschuhfach zu tun? Messer (mal von den verbotenen abgesehen) kannst du hinlegen wo du willst, auch ins Handschuhfach.
Ich gehe mal davon aus, dass es einige Faustmesser gibt, die vorwiegend im "Kampf-Bereich" eingesetzt werden .... vielleicht liegt es daran, dass Faustmesser verboten worden sind (was ich zwar für dummes Zeug halte, aber egal). Die Diskussion, warum welches Messer verboten wurde, ist allerdings müßig, weil eben nicht zu ändern.
 
Frischling schrieb:
ich hab mal gehört, dass jagdmesser nicht im handschuhfach liegen dürften ? (ich denke faustmesser usw.)
§ 36[...]
(2) [...]verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). [...]
Die Faustmesser fallen ja im (schon nicht mehr so) neuen Gesetz unter die verbotenen Waffen. Zwar darf man diese als Jäger oder Kürschner trotzdem haben aber an den Anforderungen zur Aufbewahrung ändert sich dadurch nichts. Also entweder unter Deiner direkten Kontrolle (am Mann), oder im Waffenschrank.
 
Moin!

Hatte vor ein paar Tagen eine kleine Auseinandersetzung mit einem der meinte, dass mein "Police" so was von verboten wäre, ich solle es wegschmeissen.
Hab dann mal diese schöne Info dazu gefunden:

http://www.boker.de/images/ratgeber_messerrecht.pdf

Ist ganz nett geschrieben:
"Als Veranstaltungen im Sinne dieses Paragraphen gilt aber nicht die allabendliche Party in der Dorf-Disco. Man dürfte also (theoretisch) sogar ein Wikingerschwert mit in die Kneipe nehmen (die Kneipe ist keine „öffentliche Vergnügung“), obwohl es als Waffe gilt." :super:

Grüße

MerryMarauder
 
merrymarauder schrieb:
... Man dürfte also (theoretisch) sogar ein Wikingerschwert mit in die Kneipe nehmen (die Kneipe ist keine „öffentliche Vergnügung“), obwohl es als Waffe gilt." ...

Genau das wird doch bei Forumstreffen usw. auch gemacht
:D
 
merrymarauder schrieb:
...Man dürfte also (theoretisch) sogar ein Wikingerschwert mit in die Kneipe nehmen (die Kneipe ist keine „öffentliche Vergnügung“), obwohl es als Waffe gilt." ...


das ist nicht ganz richtig; der kneipenbesitzer hat natuerlich das hausrecht und kann dich bitten, das dingen nicht mit reinzubringen. mit demselben recht kann er von dir verlangen ne krawatte zu tragen, auf einem bein zu huepfen, etc.
wenn du das nicht willst musst du dir halt ein anderes etablissement suchen.
 
Ist natürlich korrekt.
Deswegen haben die aber glaub ich extra "theoretisch" geschrieben.
Ist halt nur so, dass kein Beamter Dich deswegen rausschmeissen darf.
Am besten ist es eh, bei solchen Örtlichkeiten aufs Tragen zu verzichten.
Einige könnten es einladend finden.

Kann einer was dazu sagen, wie das aussiehtm wenn man in einer Prügelei ein Messer trägt aber nicht benutzt.
Habe da so ein Gerücht im Hinterkopf, dass das alleinige Tragen dann schon strafverschärfend wirken kann.
Nicht dass ich mich prügeln wollte.
Ist mir zu anstrengend ;)
Biertrinken macht mehr Spass.
 
@Stinkmarder
Wenn man mal von meinen "Kindertaschenmessern" aus "Wölflingzeiten" absieht, bin ich mit meinem "Police" ja noch ein Anfänger.
Bis zum Wikingerschwert werd ich in nächster Zeit nicht kommen.
Aber das googlen nach feinem Stahl macht echt süchtig.

Übrigens: dein Extremtest gefällt mir ;)
Microtech is leider etwas teurer.
 
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