Alle Todeskandidaten in Illinois begnadigt

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Da die Europäische Menschenrechtskonvention ( 6.ZP zur EMRK) die Todesstrafe verbietet, stünden einer Einführung der Todesstrafe in der BRD völkerrechrliche Bestimmungen entgegen.

gruß harry
 
Original geschrieben von sgian achlais
Und das ist gut so!!
(Frei nach Berlin´s OB)

Hallo sgian achlais,

ich habe Bedenken, ob eine solche Beschränkung der Entscheidungssouveranität (des Volkes) als demokratisch anzusehen ist. Nicht ein über 50 Jahre altes Grundgesetz sollte entscheidend sein, sondern der Wille des Wählers.
 
Original geschrieben von Thomas Spohr
Nicht ein über 50 Jahre altes Grundgesetz sollte entscheidend sein, sondern der Wille des Wählers.

Vorsicht. Das geht mit aber sehr in Richtung Basisdemokratie und dafuer war und ist kein Volk vernuenftig genug. Da duerftest Du dann gleich alle Messerchen abgeben, Asylrecht schaffen wir mal gleich ab, Frauen wieder ab an den Herd, die neuen Bundesländer wieder raus und ne Mauer rum, pfeiff auf die Umwelt ich will Spass und nach mir die Sintflut... usw. Ich bin mir ziemlich sicher, dass bei ehrlichen Antworten fuer das und noch viel mehr mit ueber 50% Zustimmung der Wille des Wählers offensichtlich wird. Der Monarch schuetze uns vor der Bloedheit der Masse ;) Und da es den Philosophenkaiser bei uns nicht gibt, muss das das Grundgesetz und die Politik uebernehmen.

Gruesse
Pitter
 
@Thomas Spohr
Bloß nicht!
Wenn ich skrupellos genug wäre und die Todesstrafe wollte, wüßte ich schon , wie man die Mehrheit des Wahlvolkes (insbesondere die Leserschaft einer großen, vermutlich nicht genannt werden wollenden Tageszeitung) in ein paar Monaten auf Todesstrafe einstimmt - ganz ohne Argumente. Ich wills hier nicht beschreiben, aber ich befürchte , daß es geht .

Deshalb haben wir eine bessere Regelung:

Art 146 GG
Dieses Grunggesetz , das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Eine Nationalversammlung muß ihrer Natur nach gründlicher nachdenken. Rechtssicherheit kann nur durch stabile Gesetze geschaffen werden- die Wichtigsten werden in die Verfassung aufgenommen.
Wenn diese zu leicht geändert werden kann, gibt es keine Rechtssicherheit mehr.
 
Hallo pitter / Hayate,

bei einem Direktentscheid des Wählers würde ich mich auch unwohl fühlen. Jedoch eine (bzw. die) zwischengeschaltete 2/3 Bundestags- und Bundesratsmehrheit sollte bei derartigen Entscheidungen genug Beschränkung des Wählers sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von TimM.
Das heisst aber nicht, dass ich nicht baldmöglichst in die Staaten ziehe (natürlich nicht wegen dieses Themas).

Mit deiner engstirnigen Meinung kommst du mir so vor als hättest du schon 30 Jahre dort gelebt.

Du scheinst mit stellenweise gar keine Vorstellung zu haben von was du hier überhaupt sprichst. Das töten eines Menschen als "Bestrafung" sollte in einer zivilisierten Gesellschaft überhaupt nicht mehr zur Debatte stehen!

"Mörder sind keine Menschen" ist übrigens einer der dümmsten Kommentare in dieser Diskussion. Was ist mit Leuten die nachweislich Aufgrund Hirnkrankheiten gemordet haben? Bei den meisten Serienmördern wurden solche Diagnosen nachträglich festgestellt. Die Menschen waren krank. Es hört sich vielleicht komisch an, aber sie konnten teilweise nichts für ihre Taten. Wenn dies nicht der Fall war, sollte man sie therapieren und ggf. ihr Leben lang wegsperren. Meiner Meinung nach ist das die "schlimmere" Strafe. Was änderst du daran, wenn du diese Menschen töten lässt? Gar nichts.

Für mich steht Opferschutz immer noch vor Täterschutz. Und ich bin auch der Meinung, dass gerade in Deutschland viele Gesetzte zu lasch sind. Aber die Todesstrafe ist keine Lösung.

Ausserdem sollte man JEDEM die Chance geben seine Taten zu bereuen. Und ich bin mir sicher, dass es viele Mörder gibt, die ihr Tat bitter bereut haben. In Deutschland sitzt man nach einem Mord vielleicht 15 Jahre hinter Gittern. In dieser Zeit kan sich vieles ändern. Wie schaut es dann in den USA aus? Wenn jemand mit 20 in den Knast kommt, und dort wirklich bleibt bis er mit 80 abtritt?

Was ist mit dem Vater, der seine ermordete Tocher rächt, in dem er den Mörder selbst umlegt? Hinrichten? JEDER könnte in eine Situation kommen, in der er einem anderen Menschen das Leben nehmen könnte. Aber das wird nie eine Lösung sein! Die Todesstrafe wird nie eine Lösung sein!

Noch ein paar Fakten:

In Florida kostet jede Hinrichtung ca. 3,18 Mio. $ (Mehraufwand an Experten-Gutachten, Ermittlern, längere Verfahren, Unterbringung der Jury, zwei getrennte Verhandlungen, Berufungsverfahren, Isolierung der Verurteilten in Hochsicherheits-Todestrakten, zusätzliches Wachpersonal, keine Möglichkeit zu arbeiten), während die Kosten für eine lebenlängliche Haft (40 Jahre) ca. 516 000 $ betragen. Die Häftlinge in den "death rows" von Louisiana halten sich 23 Stunden am Tag in einer 1,80 mal 2,50 m. großen Zelle auf. Es darf nur ein persönliches Telephonat von 5 Minuten pro Monat durchgeführt werden. Beheizung und Belüftung sind häufig unzureichend.

Wenn ein Todeskandidat seinen letzten Gang von seiner Zelle zum Hinrichtungsraum beginnt, pflegen die Wärter zu rufen: "dead man walking - toter Mann kommt". Am 16.10.1985 dauerte die Hinrichtung von William Vandiver auf dem elektrischen Stuhl durch den Bundesstaat Indiana 17 Minuten und man benötigte 5 Stromstöße von 2000 Volt. Nach allgemeiner Meinung verliert eine Person, durch die ein Stromstoß von 2000 Volt fließt, sofort das Bewusstsein. Dr.H.Hillmann, Leiter eines medizinischen Institutes in England, ist da anderer Meinung. Er befasste sich 7 Jahre lang mit den Autopsien von Hingerichteten in den USA und kam zu dem Schluss, dass die Hinrichtungen äußerst schmerzhaft seien und die Delinquenten einige Zeit bei Bewusstsein seien, da die gesamte Kraft des Stromstoßes nicht das Gehirn trifft, sondern teilweise zu der Beinelektrode abgeleitet wird. Doch auch bei der Todesspritze, die mehrere verschieden Gifte zur Atemlähmung, Betäubung und Herzstillstand enthält, gab es häufig Pannen. Manchmal war der Infusionsschlauch undicht und Techniker und Henker werden mit dem giftigen Inhalt bespritzt. Der Katheter musste dann neu eingesetzt werden und es dauerte im Schnitt 24 Minuten, bis das Opfer starb. 1989 führte eine fehlerhafte Mischung tödlicher Drogen dazu, dass der Delinquent stundenlang mit seinem Tod kämpfte. Die Giftspritze wird heute als bevorzugte Hinrichtungsmethode praktiziert, weil es dabei auf den ersten Blick so gut wie keine äußerlich erkennbare, körperliche Schmerzen gibt. Aber trotzdem, auch wenn es nicht zu Komplikationen kommt, es bleibt eine bestimmte Dimension des besonderen Leidens bestehen, dass nämlich einem Menschen bewusst wird und dies oft jahrelang, dass er gegen seinen Willen sterben wird. Der Schrecken des erzwungenen Todes wird nicht durch die verschiedenen Hinrichtungsmethoden in seiner Unentrinnbarkeit gemildert.

Die Abschaffung der Todesstrafe sollte damit begründet werden, dass das Töten durch die Regierung viel zu teuer ist, und zwar finanziell und moralisch. Die Todesstrafe kostet zuviel und sie ist die einzige Form von Strafe, die die Straftat quasi imitiert. Wenn dem demokratischen Staat erlaubt wird, Straftäter zu töten, werden damit auch maßgebliche Werte einer Verfassung vehement in Frage gestellt:

die unantastbare Würde des Menschen!

Trotz der Wiedereinführung der Todesstrafe stieg in den USA die Mordquote zwischen 1988 und 1992 um 14 % an, für farbige junge Männer in Großstadtvierteln ist Ermordung die zweithäufigste Todesursache. Die Todesstrafe ist tatsächlich nichts anderes als eine Verschwendung von Mitteln, die für Programme zur Verbrechensbekämpfung und Gewaltprävention zur Verfügung stehen sollten. In New York City z.B. sank 1992 die Mordquote um 12 % durch den verstärkten Mehreinsatz von Polizeikräften.

Zum Nachdenken:

"Die gerechteste Strafe ist die, welche die umfassendste Fürsorge für den Täter und die Gesellschaft bringt." Karl Barth

"Eine Gesellschaft sollte nicht danach beurteilt werden, wie sie mit ihren besten Mitgliedern umgeht, sondern wie sie ihre schlechtesten Mitglieder behandelt." Lew Tolstoi

"Unsere Aufgabe besteht darin Leben zu bewahren, auch das Leben von Menschen, die das Leben anderer nicht geschützt haben und zum Verbrecher geworden sind. Die Todesstrafe schreckt nicht ab." J.Kusch, Gefängnispfarrer
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo pitter, Hayate, Thomas,

momentan hätte ich wenig Angst bei einer Volksabstimmung, aber wie Hayate richtig sagt, ist die Meinung des Volkes ziemlichen Schwankungen unterworfen.
Trotzdem glaube ich aber, daß selbst bei "ungünstigen" Rahmenbedingungen (also z.B. eine Serie vom grausamen Verbrechen und eine aufhetzende Presse) bei einer TATSÄCHLICH stattfindenden Abstimmung (also nicht wie bei einer Umfrage) ein Nein zur Todestrafe herauskommen würde. Dazu haben sich mitteleuropäische "Mentalität" und "Rechtsauffassung" zu sehr in eine andere Richtung entwickelt, als zum Beispiel überm großen Teich.

Jetzt etwas OT:
Zum Thema Demokratie können z.B. die Schweizer nur lachen, wenn die nach Deutschland sehen. Ich weiß nicht, ob sich ein Staatsgebilde Demokratie nennen darf, in dem man in 4 Jahren nur 3x "diffus" Abstimmen darf (Bundestag, Landtag, Stadtrat).
Und zwischendrin is nix mit Mitbestimmung.
OT-Ende

Gruß sgian achlais
 
Hallo filosofem,

recht so, ebenso wie santoslilhelper.
Ich habe aber das Gefühl, daß selbst solch gute Argumente wie ihr sie gebracht habt - mit samt den Zitaten bedeutender Denker - Tim nicht überzeugen werden. Dazu muß man sich mit anderen Gedanken auseinandersetzen WOLLEN.

BTW: Gibt es eigentlich auch Denker oder ähnliche, die die Todestrafe befürwortet haben.
Nicht daß ich den "Hobby-Henkern" Argumente liefern will. Mich würde nur interessieren, ob es auch "gute" Argumente dafür gibt.

Gruß sgian achlais
 
Zuletzt bearbeitet:
Meine Hoffnung, das Thema würde irgendwann einfach in Ruhe gelassen, hat wohl keine Früchte getragen leider muß ich nun doch wieder in die Diskussion einsteigen, obwohl ich schrieb, ich würde zu diesem Thema nichts mehr posten.
Der Grund? Ich lasse es nicht einfach unkommentiert stehen, wenn ich als "Hobby-Henker" bezeichnet werde und dazu noch von Leuten, die sich teilweise für meine Begriffe unverständlich tolerant gegenüber dem Lebensrecht von Massenmördern zeigen.

sgian achlais,
ich habe bereits erwähnt, dass ich mich sehr wohl mit dem Thema auseinandergesetzt habe, aber wozu meine Posts lesen, wenn die grundsätzliche Meinungsrichtung alles ist, was man braucht, um jemanden falsch zu kategorisieren, gell?

Man kann so eine Diskussion doch auch etwas weniger polemisch führen, vor allem, wenn man an einem anderen Ort evtl. fast alleine mit seiner hiesigen Mehrheitsmeinung stehen würde (siehe hier). Ich werde hier ja behandelt, als wäre ich der einzige Mensch der Welt, der die Todesstrafe nicht als Schnapsidee abtut.

Und wer Amerika als Wurzel allen Übels hinstellt, muß sich über europakritische Kommentare von Amerikanern bei BFC doch nicht wundern, oder?

Zur Frage nach GG ja oder nein: pitter hat da vollkommen recht, eine Verfassung ist ein essentieller Bestandteil eines funktionierenden, modernen, demokratischen Staates.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Praxis der Todesstrafe impliziert die Ermordung (aufgrund von Fehlurteilen) unschuldiger Menschen! Das ist ein nicht zu leugnendes Faktum; kein Rechtssystem das Gegenteiliges behauptet hat eine Überprüfung bestanden. Aufgrund dessen bedeutet die Befürwortung der Todesstrafe Beihilfe zu einer Mordtat.
Dies allein (!) ist für mein Gewissen, meine Moralvorstellungen und auch für mein logisches Denkvermögen Grund genug die Todesstrafe vehement abzulehnen. Jegliche, auf andere Argumente sich beziehende Pro und Kontra Diskussion ist meiner Ansicht nach von unerheblicher Relevanz.

Ich wüßte nicht wer hier eine Abschaffung des GG thematisiert hat?
 
Original geschrieben von sgian achlais
BTW: Gibt es eigentlich auch Denker oder ähnliche, die die Todestrafe befürwortet haben.

Nicht jeder, der fuer die Todesstafe ist, ist ein geistiger Tiefflieger ;)

Es gibt eine ähnliche Frage, nämlich die nach dem "gerechtfertigtem Mord", ist uralt die Frage, war natuerlich im 3.Reich ein Thema, auch in der theologoschen Diskussion. Die Frage ist, "darf man" moralisch, religioes, philosophisch gesehen "Adolf Hitler toeten, wenn man damit Millionen das leben rettet". Das ist vergleichbar. Man opfert ein Leben, um prophylaktisch weiteres Unheil zu verhindern.

Zumindest die Kirche - besser die evangelische, die Stellung der kath. Kirche kenne ich nicht, wird aber die gleiche sein, wenn nicht grad ein Revolutionstheologe gefragt wird - kam zu dem Schluss, dass das Problem nicht zu lösen ist. Mord bleibt Mord, bringt man Hitler um, ists Mord, bringt man ihn nicht um, ist indirekt auch Mord, nämlich an seinen Opfern. Also kann die Theologie die Entscheidung nicht abnehmen, da ist jeder selbst in der Verantwortung. Nennt sich Dialektik, irgendwie ists immer falsch, aber irgendwas muss man eben machen, weil untätig sein auch eine Entscheidung ist. So ists das Leben, da kommt man auch nicht jungfräulich raus.

Die Frage brauchen wir hier nicht weiter zu diskutieren, das ufert nur aus und wir schaffen nicht, was Denker ueber Jahrtausende nicht einheitlich geloest haben. Aber klar ist, dass das Mittel, jemanden zum Schutz anderer zu Töten, durchaus diskussonswürdig ist, und da diskutieren ja nicht nur Idioten mit. Im Fall der Todesstrafe sollte dann allerdings ein "nie und nimmer" rauskommen ;)

Gruesse
Pitter
 
Die Praxis der Todesstrafe impliziert die Ermordung (aufgrund von Fehlurteilen) unschuldiger Menschen! Das ist ein nicht zu leugnendes Faktum; kein Rechtssystem das Gegenteiliges behauptet hat eine Überprüfung bestanden. Aufgrund dessen bedeutet die Befürwortung der Todesstrafe Beihilfe zu einer Mordtat.
Naja, daß kann man für Gefängnisstrafe ja auch behaupten. Streiche Todesstrafe, setze Haft, streiche Ermordung, setze Freiheitsberaubung.
 
Original geschrieben von HankEr
Naja, daß kann man für Gefängnisstrafe ja auch behaupten. Streiche Todesstrafe, setze Haft, streiche Ermordung, setze Freiheitsberaubung.

Jo, aber Britney Spears bringt dasProblem auf den Punkt.

brit.jpg
 
ROFL : Ich hab`s immer gewußt , die blöde Britney Spears ist eine tödliche Strafe für die denkende und musikalische Menschheit !! :haemisch:
 
Tja, manche glauben an Gott, manche an die Wiedergeburt. Manche halten es für unwürdiger jemandem die Freiheit zu nehmen, als das Leben. Alles höchst philosophische Fragen bei denen Britney Spears Meinung einen wichtigen Beitrag zur Wahrheitsfindung leistet :irre:
 
Original geschrieben von TimM.
Ich lasse es nicht einfach unkommentiert stehen, wenn ich als "Hobby-Henker" bezeichnet werde und dazu noch von Leuten, die sich teilweise für meine Begriffe unverständlich tolerant gegenüber dem Lebensrecht von Massenmördern zeigen.


Niemand nennt Dich einen "Hobby-Henker".
Es geht auch nicht um Toleranz gegenüber Massenmördern, sondern um die nicht mögliche Revidierung möglicher Fehlverurteilungen.
Mir persönlich geht's auch darum nicht mitschuldig an einem Mord zu werden, denn es wird ja im "Namen des Volkes" ermordet.
Noch dazu ist die Sache völlig unnötig, endgültiger Freiheitsentzug würde auch die Wiederholungstat verhindern.
Lasst die Täter den Rest Ihres Lebens für die Opfer/Angehörigen arbeiten, da haben alle mehr davon.

Hocker
 
Hallo Hanker,

ich denke, daß in einer modernen Gesellschaft die Notwendigkeit eines Rechtssystems bzw. Strafrechts außer Frage steht, denn Zivilisation ohne Regeln schließt sich aus.
Daß kein Rechtssystem fehlerfrei ist, ist ebenso unzweifelhaft.
Ein Rechtssystem ist eine Abwägung von Vor- und Nachteil. Zugunsten des Vorteils „Sicherheit“ akzeptiert man den Nachteil der Fehlurteilsfolgen. Jedes vernünftige Rechtssystem beinhaltet gleichwohl, daß bei Erkennung eines Fehlurteils eine Revidierung möglich ist. Man hebt das Urteil auf und leistet gegebenenfalls Wiedergutmachung. Bei einer erfolgten Todesstrafe ist dies schlechterdings unmöglich!
 
Nationalversammlung - GG

Ich habs immer geahnt, dass die singenden Barbiepuppe weis, wo der Hammer hängt - Britney rulz :irre: :glgl:

Zur Nationalversammlung/GG:
Seit Ihr sicher, dass so ein Konvent (national) überhaupt noch möglich wäre, nach den euröpäischen Vereinheitlichungen ?
Ich bin mir da nicht ganz sicher, ob da nicht schon mittels Verträgen ein Brüsseler Riegel vorgeschoben ist.

Ich weis es jetzt gerade nicht ganz genau, aber einige (noch, bzw. vormals) mögliche Gesetz- bzw. Verfassungsrechtliche Verfahren der aktuellen Teilstaaten sind bald gar nicht mehr möglich, denn im Rahmen der "Europäisierung" haben fast alle Staaten in diesem Punkt auf alte (vollständige) Souveränitätsrechte verzichtet, und z.Zt. arbeitet man wohl im stillen Kämmerlein an so einer Art "Europäischer Verfassung", die dann für alle Teilstaaten gelten soll.

Vielleicht werfe ich da jetzt auch ein paar Sachen durcheinander, aber irgendwas in der Richtung läuft aktuell.

Zu Illinois:
Auf jeden Fall hat man hier einmal rechtstaatliches Prinzip angewandt, indem man einen Fehler rechtzeitig zugunsten des Geschädigten korrigiert hat - nur ein erheblicher Schönheitsfehler bleibt:
Dass die Leute zu Unrecht gesessen haben, ist zwar jetzt amtlich, aber den Makel des ex-Todeskandidaten werden sie für den Rest ihres Lebens mit sich herumtragen, nicht der Staat, der den Fehler gemacht hat.

Gruß Andreas
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück