Bestellung in Übersee - was lange währt...

Dadurch ist der Fenix-Store für Bestellungen uninteressant geworden, falls man mehr als eine Fenix bestellen will :(
:confused: Das kann ich nicht nachvollziehen, der Versand ist in beiden Shops kostenfrei und die Fenix Lampen auch auf 4sevens erhältlich. In welchem der beiden Shops man bestellt ist letztlich wurscht.
 
Ich glaube nicht an steuerliche Gründe. 4Sevens hatte immer mehr Nicht-Fenix Lampen im Sortiment, da passte der Name Fenix-Store einfach nicht mehr. Vielleicht hat aber auch Fenix Druck gemacht oder Nitecore hat es zur Bedingung für die Zusammenarbeit gemacht.
Ist aber eigentlich völlig egal, (fast) alles ist inwischen auf 4Sevens.com zu finden. Auch der alte Account vom Fenix-Store gilt auf 4Sevens.com.
Sogar die Bestellhistorie vom Fenix-Store ist da, bei mir inclusive einer noch offenen Bestellung aus dem Fenix-Store.

Stefan
 
Das kann gut sein, Hmblgrmpf.

Als ich vor ein paar Tagen anfing, das Thema zu recherchieren und zu schreiben, stand es noch gar nicht offiziell auf der Fenix-Store Seite, daß die beiden zusammengehören. Da die Umstellung zunächst kommentarlos bzw. "im Geheimen" geschah, war ich etwas skeptisch. Anscheinend haben die Nachfragen von Kunden dazu geführt, daß man mittlerweile offiziell in den Shops darauf hinweist.
In welchem der beiden Shops man bestellt ist letztlich wurscht.
Um unnötige Verwirrung zu vermeiden: das stimmt natürlich nicht. Wenn man auf das größere Sortiment zugreifen will, bestellt man (momentan, die Shops werden umgebaut) nicht mehr bei Fenix-Store, wie schon gesagt, sondern bei 4sevens. Es gilt weiterhin die Mindestbestellsumme für den CPF-Rabatt.

Viele Grüße
Winston
 

Hallo,

da der Link nicht mehr funktioniert und der Text alleine leider nichts aussagt, hier nochmal die ab 1. Dezember 2008 geltende Wertgrenze für Kleinsendungen bei Einfuhr aus nicht EU-Staaten:

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In Artikel 27 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 wird der Wert „22 ECU“ durch den Wert „150 EUR“ ersetzt
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aus VERORDNUNG (EG) Nr. 274/2008 DES RATES vom 17. März 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen

d.h.
z.B. Lampen- und oder Zubehörsendungen unter 150€ aus USA oder Fernost, werden dann nicht mehr mit 5,7% Zoll und zusätzlich 19% Umsatzsteuer berechnet.

Schlechte Zeiten für mein Bankkonto:hmpf:

Grüße
Ralf
 
nach der jetzigen Regelung
http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...lbefrvo/n0_geringwertige_sendungen/index.html
sind geringwertige Sendungen von der Einfuhrumsatzsteuer befreit.
Keine Ahnung, ob das bei der neuen Grenze auch so bleibt.

P.S.
auch trotz vermeindlich höherer Kosten habe ich bei euch bestellt; Service, schneller und zuverlässiger Versand und, im Notfall, Rückgaberecht, haben auch ihren Preis, den ich durchaus bezahlen will:hmpf:

Grüße
Ralf
 
Ob für Waren unterhalb dieser Grenze (150 Euro) sowohl Zollgebühren als auch Einfuhrumsatzsteuer gespart werden, ist nach Angaben des Zolls allerdings noch unklar.
Es hängt von der Definition "geringwertige Sendung" ab. Wenn unter "geringwertige Sendungen" (jetzt < 22Euro) zukünftig Sendungen < 150 Euro zählen, sind diese aller Wahrscheinlichkeit nach einfuhrabgabenfrei (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer).

Aber dafür müssen eben erstmal klare Definitionen her.
 
Zuletzt bearbeitet:
es fallen nur die Zölle weg, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % bleibt....
http://www.hifi-forum.de/viewthread-51-1961.html
Diese Information entnimmst Du aus dem verlinkten Thread? Wagemutig, der verlinkte Thread enthält lediglich die Vermutung von JürgenB und keinerlei bestätigte Informationen.

Unser Land hat für alles mögliche schöne Gesetzte und Verordnungen. Gemäß §1 EUStBV sind, vereinfacht gesagt, Waren die zollfrei eingeführt werden können auch einfuhrumsatzsteuerfrei! http://bundesrecht.juris.de/eustbv_1993/BJNR015260992.html Dabei spielt es keine Rolle ob es eine geringwertige Sendung ist oder nicht (weil z.B. der Zollsatz 0% beträgt). Keine Einfuhrabgabe (Zoll) = keine EUst. Wer behautet EUst fällt in Zukunft auch für Sendungen an, die Einfuhrabgabenfrei eingeführt werden können, möge dies bitte mit dem entsprechenden Gesetzestext belegen.

Allerdings kann sich bis zum 01.12. noch einiges tun und ob die EUStBV dann noch genauso formuliert ist bleibt abzuwarten. Insofern sollten alle die behaupten es würde auf jeden Fall EUst anfallen und ebenso diejenigen die das Gegenteil behaupten bis Ende des Jahres zu diesem Thema die Füße still halten. Dann sprechen nämlich Fakten und keine Vermutungen.

Eric
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe beim Zoll angefragt wie die zukünftige Regelung aussehen wird und folgende Antwort vom Infocenter in Offenbach bekommen:

Auszug:… zum 01. Dezember 2008 tritt die neue Verordnung (EG) Nr. 274/2008 in Kraft.
Durch diese Verordnung wird die bestehende EG-Zollbefreiungsverordnung in
einigen Punkten geändert, u.a. wird bei der Zollbefreiung für Sendungen mit
geringem Wert die Wertgrenze von 22,- auf 150,- EUR erhöht. Sendungen bis zu
einem Warenwert von 150,- EUR bleiben also ab 01.12.2008 zollfrei.

Eine entsprechende Erhöhung der Wertgrenze für die Befreiung von der
Einfuhrumsatzsteuer wird es jedoch nicht geben. Nach Art. 22 der Richtlinie
83/181/EWG beträgt die Höchstgrenze für die Einfuhrumsatzsteuerbefreiung von
eingeführten geringwertigen Gegenständen nach wie vor 22,- EUR.

D.h. im Endeffekt bleiben Sendungen bis zum Wert von 150,- EUR zukünftig zwar
zollfrei, aber nur bis zum Warenwert von 22,- EUR einfuhrumsatzsteuerfrei.
Sendungen im Wert von mehr als 22,- EUR unterliegen also weiterhin der
Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19%.....

………………………………………………………………………………

Zusätzlich hatte ich bei der Webseitenbetreuung nachgefragt, warum der folgende Link deaktiviert wurde (http://www.zoll.de/a0_aktuelles/azr_kleinsendungen/index.html)

Auszug: ….wie ursprünglich gemeldet, wird sich ab dem 01. Dezember 2008 für Sendungen mit geringem Wert die in Artikel 27 der ZollbefreiungsVO genannte Wertgrenze von derzeit 22 Euro auf 150 Euro erhöhen. Diese Information ist nach wie vor richtig; die Änderung gilt aber nur für Zölle, für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der alten Wertgrenze von 22 Euro.

Da die Darstellung im Internet zu zahlreichen Missverständnissen geführt hat und andere mit der Erhöhung zusammenhängende gesetzliche Änderungen noch nicht abschließend entschieden sind, haben wir den Text im Internet wieder geändert. Wenn das Gesamtpaket entschieden ist, werden wir Sie rechtzeitig und umfassend unter www.zoll.de informieren…..




Andreas
 
Das wußte ich ja nicht, dass sich dass nur auf den Zollsatz bezieht. :argw:

Das ist ja wieder mal ne schöne Abzocke...:mad:
 
Ich habe beim Zoll angefragt wie die zukünftige Regelung aussehen wird und folgende Antwort vom Infocenter in Offenbach bekommen:
Servus Andreas,

würdest Du der Person, die Dir diese Auskunft erteilt hat, evtl. noch mal eine Anfrage zusenden? Frage doch mal wie diese Auskunft in Einklang zu bringen ist mit dem §1 EUStBV. Laut diesem §1 wird auf eingeführte Waren, auf die kein Zoll anfällt, auch keine EUSt berechnet. Eine Änderung der EUStBV würde nach der Auskunft die Du erhalten hast allerdings jedoch notwendig sein. Wäre nett, wenn Dir hierzu ebenfalls Auskunft erhalten könntest.

Gruß & Danke
Eric
 
@ Eric

Antwort von Zoll-Infocenter

Zitat:… auf Grund der Richtlinie 83/181/EWG und der Änderung der
Zollbefreiungsverordnung wird auch § 1 der EUStBV noch entsprechend geändert.
Die Änderungen treten erst zum 01.12.2008 in Kraft.

Unsere Auskünfte können keine rechtliche Beratung durch Rechtsanwälte oder
Steuerberater ersetzen oder die dienstlichen Entscheidungen anderer
Fachbehörden beeinflussen. Alle Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur
unverbindlich erteilt werden und beziehen sich ausschließlich auf die in
Deutschland geltenden Zollvorschriften.




Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Eric

Antwort von Zoll-Infocenter

Zitat:… auf Grund der Richtlinie 83/181/EWG und der Änderung der
Zollbefreiungsverordnung wird auch § 1 der EUStBV noch entsprechend geändert.

Danke Andreas! Wir hätten natürlich lieber zu hören bekommen das die EUStBV nicht geändert wird. Es ist zwar ziehmlich irrsinnig, aber trotzdem ist das die erste Auskunft die Hand und Fuß hat. Denn mit der aktuellen EUStBV waren die Fakten eigentlich klar.

Gruß
Eric
 
Hallo,

ich hab einige Beiträge entfernt.

Es geht hier um die Auslandsbestellung, und das drumherum.
Sinnhaftigkeit von Gesetzen und Verordnungen diskutiert woanders.

Danke.


Alex
 
Hi,

hat jemand Erfahrungen mit dem Verkäufer XXXX (lies bitte noch einmal die Nutzungsbedingungen, - chamenos). Wenn man bei dealextreme (dx) bestellt scheint es keine Zollerhöhungen zu geben. Wie ist das bei xxxx? Ich möchte einen Artikel für 23,11 Euro kaufen, was also 1,11 über dem Zoll-Limit liegt.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
hat jemand Erfahrungen mit dem Verkäufer XXXX? Wenn man bei dealextreme (dx) bestellt scheint es keine Zollerhöhungen zu geben. Wie ist das bei xxxx? Ich möchte einen Artikel für 23,11 Euro kaufen, was also 1,11 über dem Zoll-Limit liegt.
Du mußt auf jeden Fall Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bezahlen, denn diese sind eine Bringschuld. Das beudeutet, daß Du eine Sendung über 22€ Warenwert, die vom Versender falsch deklariert wurde und somit "durchgekommen" ist, dem Zoll melden und nachbezahlen mußt. Ansonsten ist es Steuerhinterziehung. Jeder kann sich selber ausdenken, welche Konsequenzen es haben kann, wenn es mal rauskommt. Der ein oder andere Job dürfte damit passe sein....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hi,

danke für den Beitrag.

Ja, ich möchte den Zoll bezahlen, denn was dealextreme macht ist Betrug (Steuerhinterziehung), und mit so etwas möchte ich nichts zu tun haben, daher meine Frage. Dealextreme scheidet bei mir aus, ich möchte bei einem seriösen Unternehmen kaufen, ist flashlight_express so eines?

Gruß
 
Ja, ich möchte den Zoll bezahlen, denn was dealextreme macht ist Betrug (Steuerhinterziehung), und mit so etwas möchte ich nichts zu tun haben, daher meine Frage. Dealextreme scheidet bei mir aus, ich möchte bei einem seriösen Unternehmen kaufen, ist flashlight_express so eines?
Löblich, daß Du Dich an die Regel halten willst :)
Aber: ich habe nicht viel Erfahrung mit Bestellungen im Ausland, aber es scheinen sehr viele Unternehmen eine falsche Deklarierung durchzuführen... Meine bei 4Sevens.com bestellte 59$ teuere D10 ist laut Onlinestatus mit 45$ deklariert... Auch aus dem Bekanntenkreis höre ich das immer mal wieder...
Außerdem begeht nicht der Versender die Steuerhinterziehung. Er hilft höchstens dabei, wenn der Empfänger nicht ordnungsgemäß nachverzollt.


@All: ich habe ein Schreiben von DHL bekommen, daß meine Lampe beim Zoll in Koblenz liegt, was für mich 68km weg ist. Ärgerlich, da es in Bonn auch ein Zollamt gibt und ich in Bonn arbeite. OK, das kann DHL nicht wissen ;-), aber Bonn sind nur 28km... Welche Erfahrungen habt Ihr gemacht? Wonach richtet sich DHL bei der Wahl des Zollamtes?
Wenn ich auf jede Bestellung über 22€ die Kosten für 136km Autofahrt und die Zeit draufrechne....
Außerdem ist die nächste Bestellung schon unterwegs und die wird wohl auch dort landen... Ich weiß nur nicht, ob das innerhalb der Siebentagefrist ist...

So gesehen wäre es mir fast lieber, die Versender würden falsch deklarieren, es kommt durch und ich verzolle es nach... ;-)
 
Zuletzt bearbeitet:
4sevens deklariert nur den Warenwert der Lampe, nicht die Versandkosten, die ja im Preis einkalkuliert sind. Somit kommt das mit den $45 schon hin.

Das zuständige Zollamt richtet sich meines Wissens nach dem Kreis in dem du wohnst.

Das bei mir zuständige rechnet z.B. nie die Versandkosten im Zollwert mit ein, bei anderen ist das wohl anders.

Ich habe beim Zollamt angerufen, die haben mir gesagt, ich kann auch die Rechnungskopie oder PayPal-Beleg hinfaxen und die senden mir das Paket zu. Zu zahlende Steuern und Zölle werden dann per Nachnahme bei der Post bezahlt wenn die Ware da ist.
 
4sevens deklariert nur den Warenwert der Lampe, nicht die Versandkosten, die ja im Preis einkalkuliert sind. Somit kommt das mit den $45 schon hin.
Aus meinem Order Status:
----------------------------------------
Postage Amount: $ 3.80

Postage Class: First-Class International
Weight: 4 oz
Declared Value: $ 45.00
----------------------------------------
Die geben die Versandkosten selber nur mit $3.80 an. Selbst mit dem CPF-Rabatt komme ich auf einen höheren Wert als den deklarierten minus $3.80:
--------------------------------
Sub-Total: $59.00
Discount Coupons:CPF8: -$4.72
Total: $54.28
--------------------------------


Das zuständige Zollamt richtet sich meines Wissens nach dem Kreis in dem du wohnst.

Das bei mir zuständige rechnet z.B. nie die Versandkosten im Zollwert mit ein, bei anderen ist das wohl anders.
Das hatte ich schon befürchtet... Wobei ich mir ziemlich sicher bin, daß ein Freund mal nach Bonn fahren mußte und der wohnt im gleichen Kreis wie ich und vor allem ist Bonn ein anderes Bundesland. Allerdings ist das schon wieder so lange her, daß durchaus eine Umorganisation bei DP/DHL gewesen sein kann und Lieferbezirke geändert wurden :)

Ich habe beim Zollamt angerufen, die haben mir gesagt, ich kann auch die Rechnungskopie oder PayPal-Beleg hinfaxen und die senden mir das Paket zu. Zu zahlende Steuern und Zölle werden dann per Nachnahme bei der Post bezahlt wenn die Ware da ist.
Danke. Ich werde am Montag mal anrufen und nachfragen. Ich frage mich aber, was für die akzeptabel ist. Bis jetzt habe ich noch keine schriftliche Rechnung, sondern nur Bestell-/Paypal-Mails oder Webseitenausdrucke. Reichte das bei Dir?
 
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