Jogi030
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Sicher kann man natürlich nie sein, aber der ursprüngliche FB begründet sich ja damit, ob Aufgrund der geringen Klingenlänge / Klingenbreite ein Messer dazu geeignet ist die Angriff oder Abwehrfähigkeiten eines Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen. Dies wurde aufgrund der Dimension verneint somit keine Waffe.Diese "41mm-Regel" aus BKA-FBs könnte bei diesem Gesetz dann wohl aufrecht erhalten, muß sie aber nicht und v.a. kann man sich vor Gericht darauf nicht sicher berufen.
Selbiges gilt ja auch für die Rescue OTFs. 42a ist da der Sonderparagraph der regelt nämlich nicht nur auschließlich Waffen nach dem WaffG, sondern auch Messer die keine Waffe nach dem WaffG sind.
Meiner Einschätzung nach können die Besitzer vom Micro OTFs sowie den Rescue Tools durchatmen.
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