Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Diese "41mm-Regel" aus BKA-FBs könnte bei diesem Gesetz dann wohl aufrecht erhalten, muß sie aber nicht und v.a. kann man sich vor Gericht darauf nicht sicher berufen.
Sicher kann man natürlich nie sein, aber der ursprüngliche FB begründet sich ja damit, ob Aufgrund der geringen Klingenlänge / Klingenbreite ein Messer dazu geeignet ist die Angriff oder Abwehrfähigkeiten eines Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen. Dies wurde aufgrund der Dimension verneint somit keine Waffe.

IMG_5921.jpeg



Selbiges gilt ja auch für die Rescue OTFs. 42a ist da der Sonderparagraph der regelt nämlich nicht nur auschließlich Waffen nach dem WaffG, sondern auch Messer die keine Waffe nach dem WaffG sind.

Meiner Einschätzung nach können die Besitzer vom Micro OTFs sowie den Rescue Tools durchatmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Problem ist aber, das ein FB nur Verwaltungsbinnenrecht ist und eine verwaltungsrechtliche Selbstbindung mit Außenwirkung nicht klar. Außerdem bindet er nicht kein Gericht, anders als ein Gesetzeswortlaut. Und verbotener Gegenstand laut Gesetz sind Springmesser nebst Definition. Von etwaigen Waffeneigenschaften ist dabei nicht die Rede.

Der von Bukowski richtig zitierte Passus zum Umgangsverbot für Springmesser, den ich zunächst auch überlesen hatte, findet sich übrigens in Artikel 5 Nr.15.
 
Das Problem ist aber, das ein FB nur Verwaltungsbinnenrecht ist und eine verwaltungsrechtliche Selbstbindung mit Außenwirkung nicht klar. Außerdem bindet er nicht kein Gericht, anders als ein Gesetzeswortlaut. Und verbotener Gegenstand laut Gesetz sind Springmesser nebst Definition. Von etwaigen Waffeneigenschaften ist dabei nicht die Rede.
Ja gut stimmt schon aber dann hatte man die Rechtssicherheit beim Micro OTF und bei den Rescue Tools ja vorher trotz Bescheid genauso wenig. Da OTFs ja grundsätzlich verboten sind.
 
Sorry wenn ich da nochmal so doof nachfrage, aber in Bukowkis Beitrag steht doch "Hiervon ausgenommen..." und dann kommt die übliche Definition mit 8,5 cm etc...
Also sind die doch weiterhin erlaubt?
 
Sorry wenn ich da nochmal so doof nachfrage, aber in Bukowkis Beitrag steht doch "Hiervon ausgenommen..." und dann kommt die übliche Definition mit 8,5 cm etc...
Also sind die doch weiterhin erlaubt?
Moin Ritchie,

dadurch das bei den Springmessern im WaffG das letzte Semikolon durch ein Komma ersetzt wird und folgendes ergänz wird: soweit ein berechtigtes Interesse besteht…..

Kommt dies zur Ausnahmeregelung hinzu.

Somit ohne berechtigtes Interesse sind dann Springmesser verboten.


Danke, wenn ich es richtig verstehe, sind auch SAKs in Bahn oder bei Volksfest verboten?
Ja genau, außer du hast ein berechtigtes Interesse oder Transportierst das Messer in einem verschlossenen Behältnis
 
Was uns in Bezug auf die Messerverbote erwartet, kann man sehr schön beim Pferdemarkt in Bietigheim sehen.
Selbst die Messerhändler und die Messerschleifer müssen sich an das Verbot halten.

Also sicherer fühle ich mich dadurch nicht.
 
  • Like
Reaktionen: Abu
Zuletzt bearbeitet:
@ Ritchie
Doof ist Deine Frage keineswegs!
Die von Bukowski in post # 388 zu Recht und korrekt zitierte Ergänzung im aktuellen und bereits vorab in diesem thread verlinkten Gesetzesentwurf ist eindeutig.
Demnach gibt es weiterhin legale Springmesser mit den „bisherigen“ (unveränderten!) technischen Einschränkungen.
Neu im Gesetz vorgesehen sind zwei präzise beschriebene (*) Einschränkungen von denen ALTERNATIV (… „oder“ …) (!) zukünftig EINE erfüllt sein muss, um weiterhin legal Umgang (!) mit Springmessern zu haben.
Dies umfasst dann sowohl Erwerb, Besitz, das Überlassen, Führen, Verbringen, Mitnehmen, … .
(*) Die Voraussetzungen für den Umgang hat Bukowski in seinem post # 388 in fetter Type zitiert!

Grüße
cut
 
... Wenn das so weitergeht, wäre der Mensch irgendwann wieder Analphabet, ohne Messer, Gabel,
Schere, Licht, verdächtige Schriften etc. . Darum, gibt es auch Beispiele der letzten Jahrzehnte, Jahrhunderte, dass Regierungen das Waffenrecht gelockert haben, auf Druck oder freiwillig ?
Vielleicht wisst Ihr ja was! Grüße,...
 
Ok, also diese komplizierte Regelung, mit Komma statt Semikolon und dadurch komplett andere Aussage, und die ganzen weiteren komplizierten Regelungen sollen jetzt den kriminellen Messerstecher davon abhalten sein Unwesen zu treiben? Im nächsten Leben werde ich auch Politiker und gebe mein Gehirn bei Dienstbeginn ab....
 
Ok, also diese komplizierte Regelung, mit Komma statt Semikolon und dadurch komplett andere Aussage, und die ganzen weiteren komplizierten Regelungen ...
Exakt dafür brauchst du dein Gehirn!

Apropo Juristensprache:
Beamtendeutsch: Warum Juristen so kompliziert formulieren - WELT (https://www.welt.de/wissenschaft/article253094274/Beamtendeutsch-Warum-Juristen-so-kompliziert-formulieren.html)
(...) Ein Forschungsteam um Gibson hat das untersucht und sieht Parallelen zu Zaubersprüchen: So wie die Sprüche spezielle Reime und archaische Begriffe beinhalteten, um Macht zu signalisieren, vermittle die verworrene Sprache der Juristen ein Gefühl von Autorität. (...)
Vielleicht statt Politiker besser Zauberlehrling werden und das Gehirn behalten? ;)
 
Naja, der Artikel im BILD Ableger ist eher typisch für deren Niveau.

Juristische Formulierungen müssen möglichst präzise und eindeutig sein. Das liest sich dann oft auch aus diesem Grund recht sperrig.

Die Leistung der Spitzenanwälte besteht nicht zuletzt darin, Unschärfe zu entdecken und auszunutzen.

Just saying.

grüsse, pebe
 
Zuletzt bearbeitet:
Laut Gesetzeskommentar – Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzeskommentar)
Die Gesetzessprache ist meist abstrakt, um eine Vielzahl von Alltagssituationen erfassen zu können. Dadurch fällt es selbst dem juristisch geschulten Leser nicht immer leicht, den Sinn aller in Gesetzen verwendeten Formulierungen, ihre Stellung zueinander und den Gesamtzusammenhang zu verstehen. Kommentare sollen deshalb allen interessierten Kreisen helfen, die Gesetze richtig anzuwenden.

Also gibts im juristischen Bereich dann die Kommentare in denen zu den einzelnen Gesetzen die "Erläuterung wie es gemeint ist" steht. Wenn die Gesetze nicht abstrakt geschrieben werden würde, hätten wir die gleiche Probleme wie bei den verbotenen "Legal highs" (Drogen die so schnell geändert werden, wie eine Substanz verboten wird => neue Chemische Formel => Neue Substanz und somit legal) überall.

Die Regierungen versuchen in vielen Bereichen schon einfache Sprache zu verwenden, aber manches ist halt komplex.
(in Verbindung mit allen möglichen externen Komponenten und anderen Gesetzen und Verordnungen)

cu Photomix

Edit sagt noch: Durch die Gerichte findet dann oftmals auch noch die "Feinspezifierung" statt => also wenn etwas bis zum BGH hoch ist, halten sich viele andere Gerichte dran (müssen sie aber nicht/ein Amtgericht kann gegen BGH Rechtsprechung gehen). Das ist dann arbeit der Anwälte daher: Das ganze Jur. System ist ja auch Checks und Balance ausgelegt. Ein Anwalt ist genauso ausgebildet wie ein Richter und ein Staatsanwalt und somit müssen/können sich alle Teile gegenseitig kontrollieren und prüfen.
 
Ich sach‘ jetzt mal so.

Es gibt so eine übersichtliche Gesetzgebung.

Ca. 3.000 Jahre alt, recht einfach gehalten und nur mit 10 Paragraphen versehen, gut lesbar auf einer Steintafel untergebracht.

Sollte für rund 50% der Weltbevölkerung, in Europa eher mehrheitlich Gültigkeit haben.

Und? Funktioniert es nach 3.000 Jahren Zeit zum Einüben?

grüsse, pebe
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück