Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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und es im Nachgang der Gesetztesnovelle zur landes- oder lokalpolitischen Routine wird, ganze Städte oder Gemeinden als "besonders kriminalitätsbelastete Gebiete" zur vollständigen Messerverbotszone gemäß § 42 Abs. 5 des Gesetzesentwurfs zum WaffG zu erklären, in denen dann jeder jederzeit mit anlasslosen Kontrollen nach § 42c des Gesetzesentwurfs zum WaffG zu rechnen hat.
Bisher wurde von den Ermächtigungen ja schon nur sehr zurückhaltende Gebrauch gemacht. Das Routinemäßig auszurufen bietet der jeweiligen Opposition ja Steilvorlagen, regelmäßig die Zahlen zu Kontrolldichten abzurufen und bringt die Executive außerdem noch stärker in Erklärungsnot, wenn es in solchen gebieten dann zu spektakulären Vorfällen mit unkontrollierten Personen kommt. Bei den Vorfällen mit Waffennutzung in Waffenverbotszonen in den Wochen vor Solingen gab es ja schon überraschend viel kritische Anmerkungen in den Medien. Deshalb wollten die meisten Länder/Kommunen ja gerne ein allgemeines gesetzliches Verbot, da ist ihnen der Bund aber nicht auf den Leim gegangen.

wie viele von Euch haben schon mal eine vollkommen anlasslose Kontrolle erlebt, bei der wirklich alles aus den Taschen musste?
Kein Bahnhof, Konzert, Festival oder sonstige zeitliche oder örtliche Gelegenheit, die mit verstärkten Kontrollen belegt wäre oder sein könnte oder sonst irgendwie durch Nachdenken (auch das eigene Erscheinungsbild mit einbezogen) im Vorfeld hätte erahnt und folglich vermieden werden können.
Ich zwei mal, aber schon etwas her. Allerdings hatte jeweils meine Frage, was denn der Anlass sei oder ob es eine anlasslose Kontrolle sei dafür gesorgt, daß nichts "raus" mußte, weil die jeweilige Kontrolle ob des reinen Wortlautes "anlasslose Kontrolle" hin sofort wegen eines "dringenden Einsatzes" abgebrochen wurde ...
 
Jetzt mal eine Frage:
Sind private Sicherheitsdienste überhaupt befugt, eine Kontrolle mit Taschendurchsuchung, v.a. anlasslos, überhaupt durchzuführen?
Bei einem Eingang zu Konzert, Festival, etc. ist klar - entweder ich lasse mich durchsuchen oder ich komme halt nicht rein.
Aber was ist in der Bahn / im Zug?
Da wäre doch höchstens die Option, dass ich aussteigen muss, wenn ich mich nicht durchsuchen lassen will. Oder wie ist da die Situation?
 
Private Sicherheitsdienste sind erstmal nur nach Hausrecht zu irgendwas befugt, wie du richtig anmerkst, örtlich und zweckgebunden begrenzt. Das sind im Idealfall Personen, die u.U. einen anerkannten, zertifizierten IHK-Lehrgang mit unterschiedlich orientierten Verwendungszielen gemacht haben, was noch nicht viel zu bedeuten hat. Das kann einfacher Wach- und Schließdienst sein , kann aber auch bis zum bewaffneten Geldtransport/Personenschutz reichen.
Für unsere Betrachtungen wäre die erste Gruppe eher in Frage kommend: die Personen, die ausserpolizeilich irgendwelche öffentliche Örtlichkeiten, Räumlichkeiten, Veranstaltungen oder Fahrzeuge "betreuen". Polizeirechtlich wird (wurde) zwischen "Nachschau" = genauer Blick auf irgendwas "nur gucken, nicht anfassen" und "Durchsuchung" = alles auf den Tisch/alles in die graue Kiste/alle Haupt- und Nebentaschen/Reißverschlüsse öffnen und Gegenstände in die Hand nehmen, genau ansehen unterschieden - so in etwa. So habe ich es gelernt, ob das immer noch so gelehrt und praktiziert wird, weiß ich nicht.

Sollte es mittlerweile im Rahmen irgendwelcher AGB möglich sein, dass private Securitiy durchsuchen dürfen - was ich hoffentlich korrekt anzweifle - dann muss das in den AGB angekündigt sein. Die Leute sind privatrechtlich beschäftigt und haben kein offizielles Recht, in Grundrechte einzugreifen. Mit Ausnahme eben gewisser vertraglicher Rechte, die dir oder mir bekannt sind, wie. z.B. Nicht-Einlass oder ein Blick in die Tasche im Geschäft. Wenn im Laden ausgeschildert ist "keine Rucksäcke, Bauchtaschen, Slingbags im Geschäft" dann ist das Hausrecht. Weist dich ein Security darauf hin, dann ist das so und er kann dir u.U. den Einlass verweigern. Ob er dir beim Verlassen nach der Kasse auch reinsehen darf, wenn er dich vorher mit Rucksack reingelassen hat, wäre dann die Preisfrage. Dann müsste er bestenfalls einen Grund haben: dass er dich des Diebstahls bezichtigt. Dann wäre die Polizei normalerweise aber auch direkt in der Lottorie.

Bei dieser Sache wäre ich mir heute jedenfalls nicht mehr so sicher:
genau in der o.g. Frage, ob private Securitys nicht mittlerweile etwas erweiterte Eingriffsrechte bekommen haben könnten, die über das schlichte und einfache Hausrecht im bezahlten Auftragsrahmen hinausgehen.
 
Das ist als großer, komplexer Kontext nicht so einfach mit einem Einzeiler abzuhandeln, auch wenn das immer wieder gern so gemacht wird...
Nichtmal Richter haben "Entscheidungsfreiheit" für ihre Entscheidungen. Unterm Strich sind sie zwar "frei in ihrer Entscheidung", wenn das aber so plump und plakativ runtergestutzt wird, wird das gern von der Allgemeinheit - wie man hier im Forum oft genug liest - so einfach, unkompliziert und willkürlich wie Basarhandel aufgefasst. Nicht ohne Grund sind manche Kommentierungen zu Gerichtsentscheidungen ellenlang und verklausuliert...

Was hier als eine der Ausnahmen zur üblichen Rechtsprechung anders ist, ist die Umkehr der Beweislast. Bei Messern wird schon vorher im §42a festgelegt, wer ein berechtigtes Interesse nachzuweisen und zu beweisen hat, bzw. unter welchen Grundvorrausetzungen es überhaupt ein berechtigtes Interesse geben könnte. Schon allein deshalb gibt es gar keine "einfache" Entscheidungsfreiheit...
OK, dass das Thema nicht ganz einfach ist, ist klar.
Trotzdem gibt es hier eine relativ breite Auslegungsfreiheit und das bedeutet im Umkehrschluss keine Rechtssicherheit.
Aber gut, ich sehe das etwas anders als du. Lassen wir es damit gut sein.
 
Leuts, mir geht unterkomplexes Geschwurbel auf den Sack. Beiträge ala "die da oben.." brauch ich hier im Forum nicht.
Werden gelöscht.
Und weil ich das ja schonmal geschrieben habe, gibts ne Verwarnung dazu.

Deal with it.

Weiter im Thema
Pitter

edit: Danke an die, die Beiträge melden, weitermachen.
 
Wenn im Laden ausgeschildert ist "keine Rucksäcke, Bauchtaschen, Slingbags im Geschäft" dann ist das Hausrecht. Weist dich ein Security darauf hin, dann ist das so und er kann dir u.U. den Einlass verweigern. Ob er dir beim Verlassen nach der Kasse auch reinsehen darf, wenn er dich vorher mit Rucksack reingelassen hat, wäre dann die Preisfrage.

Darf er nicht.

Dann müsste er bestenfalls einen Grund haben: dass er dich des Diebstahls bezichtigt. Dann wäre die Polizei normalerweise aber auch direkt in der Lottorie.

Er darf Dich festhalten, wenn er Dich beim Klauen erwischt. (§127 StPO).
Und wenn Du keinen Bock hast, Deine Tasche durchsuchen zu lassen, dann wird er die Polizei rufen müssen.

Ist eine Taschenkontrolle bei Kunden im Supermarkt erlaubt? (https://www.juraforum.de/news/ist-eine-taschenkontrolle-bei-kunden-im-supermarkt-erlaubt_247328)

Quellen /BGH Entscheidungen im Text.

Pitter
 
Hoi, ich möchte nochmal kurz auf die Entwürfe hinweisen.
Beziehe mich hier wieder auf dieses Dokument: https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf

Bei den ganzen Ausnahmen von Messerverboten, wo stets das "berechtigte Interesse" mit einer Reihe Unterpunkten angeführt wird (Berufsausübung usw.) steht z.B. auf Seite 12 (geänderter §42 - Grundlage für die künftigen Locker-vom-Hocker-Verbotszonen, Absatz 4a Punkt 8) bzw. 14 (neuer §42b, Absatz 2 Punkt 8)
"Personen, die Messer im Zusammenhang mit einem allgemein anerkannten Zweck führen."
(Hervorhebungen von mir, ausdrücklich "führen"!)
Und in den Begründungen dazu S. 34 und v.a. S. 36:
"Eine Ausnahme im Rahmen eines allgemeinen anerkannten Zwecks ist immer dann gegeben, wenn der konkrete Zweck von der Rechtsordnung gebilligt ist und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Messer zweckentfremdet wird. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn das Messer kurzzeitig für das Schälen oder Schneiden von mitgebrachten Speisen benutzt wird."
Tadaaa, der klassische Zweck "Brotzeitmesser"! Das wäre meines Erachtens eine saubere Legitimation v.a. für Reisende jeder Art zumindest für "normale" = nicht verbotene Messer, und wenn dann noch das betreffende Messer das übliche kleine zweihändige Slipjoint ohne diskutierbare Verriegelungen, unter 6 cm oder meinetwegen unter 4 cm ist und IM Gepäck zusammen mit dem Apfel und der Salami zu finden ist, also nicht mal "geführt", sollte es wirklich sauber rechtssicher dabei sein dürfen. Auch in einer strikten Verbotszone (die sich auf geänderten §42 beziehen muß) oder im Zug (§42b).
Wahrscheinlich sollte man als Brotzeitmessernutzer sinnvollerweise die §§42ff UND den Passus aus der Begründung (S. 36) ausgedruckt dabei haben. Spätestens die Rechtsprechung ist ja bei der Auslegung eines Gesetzes gehalten, sich auch an der Begründung zu orientieren. Zumindest sollte man damit, selbst wenn das Messer erst mal weg ist, selbiges zeitnah wieder bekommen UND aus der OWi-Sache rechtssicher rauskommen. Aber auf hoher See und vor Gericht, jaja, ich weiß.....

lG Matthias
(Neuling hier und vsl. betroffen, da bisher gewohnheitsmäßig mit einem Opinel No. 07 unterwegs, sichtbar als EDC am Schlüsselkarabiner eindeutig "geführt")

PS.: "Anlassunabhängige" Kontrollen in Verbotszonen hatte ich noch nie, aber schon mehrfach am spätabendlichen Münchner Ostbahnhof. Kann aber sein, daß ich andere Stereotype triggere, die Kontrollen anziehen (manchmal etwas althippieskes Erscheinungsbild und 3/4- bis Ganzjahresbarfußläufer....). Das Opinel haben sich die BuPos genau einmal angeschaut, nachdem ich ihnen erklären mußte, wie man es öffnet, und für legal befunden. Zu den temporären Verbotszonen während der EM habe ich darauf verzichtet, das Opinel überhaupt dabeizuhaben.

PPS.: Wenn man den Entwurf sich genau anschaut, steht da beim §42 neu auch klipp und klar drin, daß die dann mit §42 neu sprießenden Waffenverbotszonen in den jeweiligen Anordnungen die Ausnahmetatbestände i.S.v. "Berechtigtem Interesse" berücksichtigen "sollen".
 
Zuletzt bearbeitet:
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Trotzdem gibt es hier eine relativ breite Auslegungsfreiheit und das bedeutet im Umkehrschluss keine Rechtssicherheit.
Aber gut, ich sehe das etwas anders als du. Lassen wir es damit gut sein.
"Rechtssicherheit" gab es vorher auch nicht und wird es nie geben, ganz ohne Umkehrschluß. Das, was ich rausgepickt habe, hatte ich mehrfach schon erklärt. Bequemlichkeit, sich etwas schön- oder kleinzureden, ist der falsche Weg. Die Auslegungsfreiheit ist kleiner, als du glaubst, denn die bisher bekanntgewordenen Fälle bestätigen die schmale Auslegung, die im §42a vorgegeben ist. Was willst du da anders sehen? Aber du hast Recht, lass es bleiben, denn es gibt keinen Plan B.

Darf er nicht.
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Er darf Dich festhalten, wenn er Dich beim Klauen erwischt. (§127 StPO).
Und wenn Du keinen Bock hast, Deine Tasche durchsuchen zu lassen, dann wird er die Polizei rufen müssen.
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Ist eine Taschenkontrolle bei Kunden im Supermarkt erlaubt? (https://www.juraforum.de/news/ist-eine-taschenkontrolle-bei-kunden-im-supermarkt-erlaubt_247328)
Darum auch die Unterscheidung "Nachschau" = reinsehen und Durchsuchung = ausräumen und genau kontrollieren. §127 StPo gilt im Übrigen für jedermann, darum wird auch "Jedermann-Paragraph" genannt. Das ist nicht nur auf Personen in Uniform oder Dienstanzug beschränkt.
Das Problem wäre, dass es genausogut passieren kann, zu Unrecht des Diebstahls bezichtigt zu werden. Ich würde nie meinen Fotorucksack in eines der dafür vorgesehenen Gepäckfächer einschließen, um ohne Rucksack in den Laden zu gehen. Der Inhalt ist ein vielfaches teurer, als die zu kaufende oder gekaufte Ware.

Nur bin ich nicht sicher, ob nicht die eine oder andere private Sicherheitsfirma nicht doch evtl. "gentlemen agreements" mit lokaler Polizei haben könnte. Viele dieser Firmen haben in führenden Positionen ehemalige Soldaten oder Polizisten, die sich sehr gut mit ehemaligen Kollegen verstehen, weil man miteinander bekannt ist - ist zwar ein Stück weit konstruiert, zugleich nicht realitätsfern.
Da könnte es durchaus vorkommen, dass ein privater eine Kompetenzen überschreitet, weil er/sie weiß, "RiPo kommt gleich und nickt sowieso ab!"
 
@luftauge: Da du es leider NICHT gut sein lassen kannst, hier nochmal ein paar Erläuterungen:

"Rechtssicherheit" gab es vorher auch nicht .
Etwas anderes habe ich nie behauptet.
wird es nie geben,
Warum nicht?
ganz ohne Umkehrschluß.
Keine Ahnung, was du damit sagen willst.
Das, was ich rausgepickt habe, hatte ich mehrfach schon erklärt.
Ich weiß nicht, was du meinst, aber etwas mehrfach zu wiederholen, mach es ja nicht unbedingt richtiger.
Bequemlichkeit, sich etwas schön- oder kleinzureden, ist der falsche Weg. Die Auslegungsfreiheit ist kleiner, als du glaubst, denn die bisher bekanntgewordenen Fälle bestätigen die schmale Auslegung, die im §42a vorgegeben ist. Was willst du da anders sehen?
Das sehe nicht nur ich anders. Leider hab ich aktuell die Quelle nicht parat, aber bspw. wurden unterschiedliche Rechtsvertreter zum Thema berechtigtes Interesse hinsichtlich des Führens eines Messers mit feststehender Klinge > 12 cm bei Outdooraktivitäten befragt und die Auslegugn war unterschiedlich.
Auch hier wird das anders gesehen:
Einhandmesser & Waffengesetz | Erlaubt oder verboten? (https://www.die-anwalts-kanzlei.de/einhandmesser-erlaubt-oder-verboten/)

"Auch wenn man beim Wandern ein Einhandmesser zum Schneiden von Ästen dabei hat, kann das bei einer Polizeikontrolle akzeptiert werden. Grundsätzlich sind Sie dabei aber immer der Einschätzung und dem Wohlwollen der Beamten ausgeliefert."

Was sind denn die von dir zitierten bekannt gewordenen Fälle?
Nichts wäre mir hier lieber, als Klarheit zum Thema "berechtigtes Interesse". Wenn aber dieser Passus schon von diversen Juristen als problematisch betrachtet wird,
wie soll sich dann ein Nichtjurist sicher sein?

Aber du hast Recht, lass es bleiben, denn es gibt keinen Plan B.
Keine Ahnung, was du damit sagen willst.
 
Ich hab Euer Geplänkel nicht im Detail verfolgt, aber im Entwurf der Novelle finde ich z.B. den ausdrücklichen Bezug aufs Brotzeitmesser als berechtigtes Interesse <-> allgemein anerkannter Zweck in der Begründung (S. 36) für die neuen und neugefassten Passagen sehr erfreulich (egal wie das nachher in der Auslegung vor Gericht oder auf der Straße wirkt oder nicht...).
 
Ich hab Euer Geplänkel nicht im Detail verfolgt, aber im Entwurf der Novelle finde ich z.B. den ausdrücklichen Bezug aufs Brotzeitmesser als berechtigtes Interesse <-> allgemein anerkannter Zweck in der Begründung (S. 36) für die neuen und neugefassten Passagen sehr erfreulich (egal wie das nachher in der Auslegung vor Gericht oder auf der Straße wirkt oder nicht...).

Das war praktisch aber noch nie ein Problem.

Hier wird eigentlich nur verschlimmert, weil nochmals ausdrücklich aufgeführt ist dass gewollt ist dass man nur führt während man sozial adequaten Zwecken nachgeht und das Messer danach zu verpacken hat.

Es gibt aber viele Gegebenheiten in denen ich argumentiere das ich ein Messer führen will, weil ich mit dem Messer außerhalb eines direkten zeitlichen Zusammenhanges nutzen will.

Beispiel: Ich möchte in den Wald gehen und mir da ein Stöckchen schnitzen und ich bin zu Fuß und halt ohne Tasche unterwegs, kann daher mein Messer nur führen. Und ich kann schon jetzt hören wie depperte Leute argumentieren ... ne des geht ja nicht ... Mußt einen Rucksack mitnehmen.
 
Wenn man das so sieht, daß hiermit das kurzfristige Rausholen aus dem Safe am Boden des Rucksackes zwecks Apfelschälen als gerade noch ausnahmsweise sozialadäquat gemeint ist, dann stimmt das wohl. Das wäre die pessimistische Auslegung, die das lebensnahe Beispiel eher als Begründung für weitere Einschränkung sieht ("kurzzeitig...".. stimmt, so hab ich das nicht gesehen). Ich hab das halt auf meine Lesart interpretiert, weil in anderen Foren jetzt das grundsätzliche Muffensausen ausbricht, daß man sein Campingbesteck jetzt überhaupt nicht mehr wo/wie auch immer dabeihaben könne....

Mit anderen Worten - die Schwammigkeit in der Praxis wird bleiben, sie verschiebt sich nur in irgendeine Richtung....

Für die eine Zielgruppe "typisches Brotzeitmesser im Tagesgepäck" ist es wenigstens eine positive Klarstellung. Ob die künftig hilft, wenn übereifrige BuPos in Waffenverbotszonen wie z.B. sehr kurzfristg immer wieder am Nürnberger HBf ausgerufen, dann bei "normalen" Taschenmessern ohne speziell verrammeltverriegeltversiegeltes Behältnis sondern "nur" lose in den Tiefen vom Tagesgepäck von umsteigenden Fahrgästen oder - Gott behüte - in der Hosentasche das dann als OWi exekutieren oder mit Augenmaß handhaben.
Das geht dann andererseits wieder in irgendeine Art "Profiling" nach "braver Wandersmann" vs. (vielleicht) "Spitzbube....." - Auch unbefriedigend. Ich hätte da verschiedene Schubladen, die ich bei denen je nach Erscheinungsbild mit und ohne Opinel am Schlüsselbund triggern würde....
 
Vor allem zeigt sich damit nochmals die gesamte Absurdität des Waffenrechts.

Es ist vollkommen Ok diese schrecklichen Mordwerkzeuge in einem verschlossenem Rucksack zu transportieren. Aber um GOTTES WILLEN doch nicht führen, das geht ja garnicht und gefährdet ja unsere Sicherheit ungemein ... WTF?

Wer auch immer etwas böses mit Messern vorhat wird sich einen Scheiss darum kümmern das er das Messer nicht dazu führen darf und weil der Transport von Messern aus rein praktischen gründen nicht wirklich verboten werden kann ist es nun einmal nicht möglich damit Verbrechen einzudämmen.

Kommt der Exekutive aber alles nicht in den Sinn, die will auf Teufel komm raus Gesetze die Messer an und für sich kriminalisieren, egal wie.
 
Jetzt sind wir wieder an dem Punkt, was diese Maßnahmen bewirken sollen. Ich glaube wir sind uns hier ziemlich einig, dass es da keine positiven Effekte in Sachen, weniger Straftaten mit Messern geben wird. Das wissen auch die Entscheidungsträger, reine Sympolpoltik. Fragt man unsere Innenministerin was sie gegen die Messergewalt tut, kommt doch die Einschränkung des Waffenrechts immer mit als erstes. Das Perverse an der Sache ist doch, dass diese Politiker ihre Ideolgiebetriebene Politik an diesen schlimmen Vorkommnissen ausrichten. Sie nutzen sie schamlos aus. Mit dem Wissen, ihre Anträge auf Waffenrechtsverschärfungen hätten sonst keine Mehrheit.
 
Weil der Gesetzgeber es nicht will, das war noch nie anders! Jede Gerichtsentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung und jeder Gesetzestext lässt absichtlich einige "Klauseln" oder Optionen offen. Das haben andere hier auch schon wiederholt erklärt.
Keine Ahnung, was du damit sagen willst.
Den "Umkehrschluß" hast Du aus meinem Vorbeitrag gemacht, warum? Es gibt keinen, es ist keine Logik oder mathematische Funktion dahinter, die in Gesetztestext oder Rechtsprechung einen Umkehrschluß anbietet. Nicht alles - eigentlich nichts - was nicht als Tatbestand beschrieben ist, ist nur wegen Nichterwähnung oder Nichtberücksichtigung als Umkehrschluß erlaubt.
Ich weiß nicht, was du meinst, aber etwas mehrfach zu wiederholen, mach es ja nicht unbedingt richtiger.
Dann lies dir mal ältere Beiträge um 2008 bis 2009 zum §42a durch, dann wirst du feststellen, dass das, was Du denkst oder hoffst, schon dutzende Forumiten vor dir gedacht und gehofft haben. Besser geworden ist es trotzdem nicht. Reichen dir theoretische = bewusst konstruierte und praktische = eigenes Erleben und eigenes, fachliches Hintergundwissen nicht? Liest du nur die letzten Beiträge oder auch mal über mehrere Seiten? Ich bin nicht der einzige hier, der versucht, soweit möglich beim Verstehen zu helfen.
"Auch wenn man beim Wandern ein Einhandmesser zum Schneiden von Ästen dabei hat, kann das bei einer Polizeikontrolle akzeptiert werden. Grundsätzlich sind Sie dabei aber immer der Einschätzung und dem Wohlwollen der Beamten ausgeliefert."
Kann - das muss man dann auch als Kann, aber nicht Muss akzeptieren - auch beim Wandern. Auch das ist situations- und personenabhängig. Ich reite die ganze Zeit darauf herum, dass so ein Fall nicht als MUSS zu verstehen ist. Offenbar ist es aber der bequeme Weg, es für sich fälschlich als MUSS im Hinterkopf zu behalten und es auch so weiterzutragen. Wie du selbst schreibst, hast Du auf diese Frage mehrere Auslegungen als Antwort bekommen, pickst Dir für die persönliche Befindlichkeit die wenigen positiven heraus, und würdest vermutlich auch darauf wetten.
Was sind denn die von dir zitierten bekannt gewordenen Fälle?
Du bist noch nicht lang im Forum, oder? Lies dir mal etwas Forumshistorie an, damit du besser verstehst, dass das, worum es jetzt geht, nichts Neues ist. Nur anders und noch bescheidener, als vor 16 Jahren. Dann wirst du auch auf die bekanntgewordenen Fälle finden. Die, über die im Forum berichtet und diskutiert wurde. Es registriert sich nicht jeder, dem ein Messer abgenommen wurde direkt im Anschluß hier im Forum, um sein Leid zu klagen und dann Hilfe zu erbitten, die man hier sowieso nicht geben kann. Daher sind die bekanntgewordenen Fälle ausschließlich die, über die hier im Forum geschrieben worden ist. Und der eine mit dem Rettungsassistenten, dem im Rettungseinsatz ein Messer abgenommen wurde...
Keine Ahnung, was du damit sagen willst.
Junge junge... schreibe ich in Kisuaheli oder stellst du dich jetzt absichtlich dumm? Dann mal Klartext:
Wenn du unbedingt weiter träumen willst, dann mal dir den neuen §42a - x weiterhin bunt und rede ihn dir schön. Der bisherige §42a hat schon kaum Luft gelassen, um irgendwelche oder abgefahrene Messer mit Tricky-Technik ohne "besondere" Gründe einfach nur unbekümmert zu tragen oder mitzunehmen. Es werden genug Forumiten trotzdem gemacht haben, genau wie ich auch, meine zwar nicht besonders tricky aber im aufrechten Gang.

Der kommende §42a, b oder c wird diese dünne Luft bezogen auf Technik und Situation weiter verdünnen. Du als anscheinend beratungsresistenter, relativer Neuling schwafelst immer noch von irgendwelchen Hintertüren und -türchen, die schon vor 16 Jahren mit einem einfachen Schlüssel verschlossen worden sind. Nur werden diese Hintertüren jetzt zugemauert und -türchen verschlossen. Mir kommen manche Beiträge hier mittlerweile vor, wie vom schwarzen Ritter aus Monty Python...

Nimm das nicht persönlich mit der Beratungsresistenz, aber etwas freundlicheres fällt mir da leider nicht als Ersatzbegriff ein.
 
@luftauge: Oh Mann, jetzt wird's wirklich anstrengend.
Keine Ahnung, was du da in meine Texte reininterpretierst. Ich rede mir eben gerade nichts schön.
Ich prangere eher die mangelnde Rechtssicherheit bei unscharf formulierten Ausnahmeregelungen an.
Ich hab auch keine Ahnung, was du dir da hinsichtlich
um irgendwelche oder abgefahrene Messer mit Tricky-Technik ohne "besondere" Gründe einfach nur unbekümmert zu tragen oder mitzunehmen.
zusammenspinnst. Das klingt für mich, als hättest du irgendetwas gelesen, aber nicht meine Beiträge

Kann - das muss man dann auch als Kann, aber nicht Muss akzeptieren - auch beim Wandern. Auch das ist situations- und personenabhängig. Ich reite die ganze Zeit darauf herum, dass so ein Fall nicht als MUSS zu verstehen ist. Offenbar ist es aber der bequeme Weg, es für sich fälschlich als MUSS im Hinterkopf zu behalten und es auch so weiterzutragen. Wie du selbst schreibst, hast Du auf diese Frage mehrere Auslegungen als Antwort bekommen, pickst Dir für die persönliche Befindlichkeit die wenigen positiven heraus, und würdest vermutlich auch darauf wetten.
Da "Kann" ist doch gerade das Problem an der unscharfen Formulierung und bestätigt die von mir angeprangerten Auslegungsmöglichkeiten,
die du ja eigentlich mehr oder weniger negiert hast.

Ich werde auf der Suche nach Präzedenzfällen und Rechtssicherheit sicher nicht irgendwelche persönlichen Erfahrungsberichte durchforsten.
Und das ist nicht despektierlich gegen die Forumitengemeinde des Messerforums gemeint.

Aussagen wie
Den "Umkehrschluß" hast Du aus meinem Vorbeitrag gemacht, warum? Es gibt keinen, es ist keine Logik oder mathematische Funktion dahinter, die in Gesetztestext oder Rechtsprechung einen Umkehrschluß anbietet. Nicht alles - eigentlich nichts - was nicht als Tatbestand beschrieben ist, ist nur wegen Nichterwähnung oder Nichtberücksichtigung als Umkehrschluß erlaubt.
Der "Umkehrschluss" war in keinster Weise auf deinen Beitrag bezogen. Nur auf die "Auslegungsmöglichkeiten".

Und Aussagen wie:
pickst Dir für die persönliche Befindlichkeit die wenigen positiven heraus, und würdest vermutlich auch darauf wetten.

Junge junge... schreibe ich in Kisuaheli oder stellst du dich jetzt absichtlich dumm? Dann mal Klartext:
Wenn du unbedingt weiter träumen willst, dann mal dir den neuen §42a - x weiterhin bunt und rede ihn dir schön. Der bisherige §42a hat schon kaum Luft gelassen, um irgendwelche oder abgefahrene Messer mit Tricky-Technik ohne "besondere" Gründe einfach nur unbekümmert zu tragen oder mitzunehmen.

Du als anscheinend beratungsresistenter, relativer Neuling schwafelst immer noch von irgendwelchen Hintertüren und -türchen,(...) Mir kommen manche Beiträge hier mittlerweile vor, wie vom schwarzen Ritter aus Monty Python...

Nimm das nicht persönlich mit der Beratungsresistenz, aber etwas freundlicheres fällt mir da leider nicht als Ersatzbegriff ein.
kann ich nur persönlich nehmen.

Nur weil ich nicht lange in einem Messerforum bin, sagt das nichts über meinen Werdegang und mein Hintergrundwissen aus.

Ich nehme für mich einfach mit, dass ich deine Beiträge und dein Verhalten als rechthaberisch und arrogant empfinde und dass du irgendwelchen Käse in meine Beiträge reininterpretierst,
den ich weder geschrieben, noch gemeint habe. Fragt sich nur, wer sich hier irgendetwas schön redet...
 
Zuletzt bearbeitet:
Liebe(r) @luftauge , lieber @T-Hawk ,

ich lese in diesem Thread wirklich interessiert mit und ich finde es sehr bereichernd zu lesen, mit welcher Akribie die diskutierte Gesetzesänderung analysiert wird. Euer öffentlich ausgetragenes bilaterales Streitgespräch macht es mir aber unnötig schwer, hier zu folgen. Könntet ihr das bitte
  1. in einen eigenen Thread auslagern oder
  2. in einer Unterhaltung weiterführen?
 
Ich nehme für mich einfach mit, dass ich deine Beiträge und dein Verhalten als rechthaberisch und arrogant empfinde und dass du irgendwelchen Käse in meine Beiträge reininterpretierst,
Wenn es dir als rechthaberisch und arrogant erscheint, bitte schön, deine Sache. Wenn du hier schon so lang regelmäßig lesen würdest und reell wüsstest, was hier über Jahre von Newbies immer und wieder von vorn mit demselben hoffnungslosen Optimismus immer und immer wieder aufs Neue wiederholt wird, was seit "Ewigkeiten" bekannt ist, dann ist man irgendwann einfach nur noch genervt und grätscht auch mal rein.

Es hat noch nie geschadet, wenn man sich über etwas längere Zeit auch im Rückblick mit einer Thematik, sei es Recht oder Handwerk befasst, einfach nur um besser mit der Materie vertraut zu sein. Wenn du meinst, das sei nicht nötig, dann bist du nicht nur beratungsresistent, sondern auch ein Klugscheißer. Es heißt zwar "neue Besen kehren gut", aber die Fortsetzung davon lautet "...aber die alten wissen, wo der Dreck liegt!"

Ich hätte es dir auch mit einem bildlichen Beispiel besser verdeutlichen können, aber es hat keinen Sinn.
 
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