bigbore
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Das halte ich für Wunschdenken. Ein Schweißpunkt könnte helfen."Achsschraube/-Niete" ist hier das Zauberwort. Hätte er im Video erwähnen sollen/müssen.
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Das halte ich für Wunschdenken. Ein Schweißpunkt könnte helfen."Achsschraube/-Niete" ist hier das Zauberwort. Hätte er im Video erwähnen sollen/müssen.
Viele Zweihandfolder können durch lockere Achssymetrie zu einem Einhandmesser werden. Was ist damit?Das halte ich für Wunschdenken. Ein Schweißpunkt könnte helfen.
Wenn dem so wäre, ist es in meinen Augen aber auch sehr fraglich, ob die Variante, einem Führungsverbot unterliegende Messer in einm verschlossenen Behältnis "spazieren zu fahren"
(wie hier von ein paar Mitgliedern in Betracht gezogen), eine wirkliche Option ist.
Wie gesagt, der von @T-Hawk zitierte Artikel bezieht sich auf eine Rechtsgrundlage die sich um erlaubnispflichtige Waffen dreht. Das lässt sich juristisch nicht einfach auf irgendetwas völlig anderes übertragen.
Ich beziehe mich nicht auf grundsätzlich frei führbare Messer.Ich bin jetzt kein Jurist, ich bin etwas verwirrt.
Werden hier Äpfel mit Birnen verglichen, wenn hier über den Transport von Waffen geredet wird?
Einerseits haben wir Gegenstände, die laut Gesetz Waffen sind (z. B. Dolche). Erlaubnisfrei aber Waffen. Dass ich die nicht spazieren tragen darf, leuchtet auch mir ein, schließlich ist deren Zweck im günstigsten Fall Selbstverteidigung, die ja als Begründung zum "rumtragen" (wie wir das juristisch auch immer nennen) ausdrücklich ausgenommen ist.
Andererseits haben wir Gegenstände, die keine Waffen sind. Es sind primär Werkzeuge, das wird so ja auch im Gesetz anerkannt, da da hier berechtigte Umstände angeführt werden, unter denen diese Gegenstände auch in der Öffentlichkeit benutzt werden dürfen (der berühmte Apfel, der geschnitten wird).
Dass ich die Glock nicht 8h mit ins Büro nehmen darf, weil ich danach auf die Schießbahn möchte, mag einer als Einschränkung seiner Freiheit sehen. Ist dennoch sinnvoll.
Aber bei einem Taschenmesser...
Ich bin gerade noch so dabei, wenn von mir verlangt wird, dieses Werkzeug - je nach Bauart und/oder vorraussichtlichem Aufenthaltsort - in einem verschlossenen Behältnis zu transportieren.
Ich bin aber nicht mehr dabei, wenn ich mich ernsthaft rechtfertigen müsste, warum ich ein Werkzeug - vorschriftsmäßig eingeschlossen - überhaupt dabei habe.
Ich bin jetzt kein Jurist, ich bin etwas verwirrt.
...
Einerseits haben wir Gegenstände, die laut Gesetz Waffen sind (z. B. Dolche). Erlaubnisfrei aber Waffen. ...
Andererseits haben wir Gegenstände, die keine Waffen sind. ...
Wollen werden sie nicht, bis sie müssen. Denn um zu müssen, müsste erstmal eine Klage bei einem der höchsten deutschen Gerichte eingereicht werden......
Wie die nun das Dilemma auflösen wollen
Aber das hat bei früheren Änderungen ja auch nie jemanden gekümmert ....
Etwas groß für die Hosentasche, selbst bei Cargohosen.Zentaurion Pistolentasche
Abschließbare Tasche für sicheren Transport.
Mit einem kleinen Vorhängeschloss ist man für einen "von Ort zu Ort" Transport (jede Strecke ist der Weg zwischen zwei Punkten 😉) damit auf der sicheren Seite.
Du missverstehst da sehr viel. (Wofür Du nichts kannst weil es so gut wie niemanden gibt der sich die Mühe macht und all diese Regelungen wirklich anhand des Wortlautes vom Gesetz durchgeht.)
Also:
Beides zu finden im §1 WaffG
- Das Waffengesetz (WaffG) regelt ausschließlich den Umgang mit Waffen und Munition. Es trifft also keine Regelung zu Gegenständen die keine Waffen sind, das darf es nicht.
- Im Waffengesetz selber wird definiert was Waffen sind.
.
Wie die nun das Dilemma auflösen wollen zum einen jedes Messer als Waffe im Sinne des Waffengesetzes zu behandeln (was IMHO nötig ist um regelungen im Waffengesetz zu jedem Messer zu treffen) ohne gas gesammte Waffengesetzt mal mächtig und generell zu überarbeiten weiß ich nicht und kann mir auch nicht vorstellen wie das funktionieren soll. (siehe unter anderem mein Beispiel zu §2).
Aber das hat bei früheren Änderungen ja auch nie jemanden gekümmert ....
Es ist davon abhängig, wessen Interessen betroffen sind und ob ein allgemeiner Nutzen zu erwarten ist, um so ein Gesetzeskonstrukt zu bremsen oder in Maßen gedeihen zu lassen. In D ist es leider so, dass man als Privatperson oder Gruppe von Privatpersonen keine Chance hat, so eine Gesetzesinitiative zu bremsen, bzw. einen akzeptablen Umschwung ins Rollen zu bringen. Es wird dann gern gesagt "ja denn klage doch dagegen!" - im Wissen um die Chancenlosigkeit. Geld, Masse an Betroffenen und Lautstärke, die man dazu benötigt, um überhaupt gehört zu werden, ist schon nach der Klageinreichung am Ende. Wenn selbst wirtschaftliche Interessen einer recht großen Branche nicht ausreichend sind, scheint das Thema für den heimischen Markt wohl doch nicht ganz so wichtig zu sein, es gibt genug andere Märkte......
Wirtschaftsliberale Ansätze sind unter dem Label "Neoliberalismus" ja geradezu in Verruf geraten. Ist man aber selber von staatlichem Interventionismus - tatsächlich schon Repression - betroffen wie im Fall des Sicherheitspakets, merkt man, wie sehr Stimmen fehlen, die sich für Freiheitsrechte einsetzen.
Das ist ein klassisch liberaler Ansatz, der zahlreiche Kritikpunkte an der Änderung des Waffengesetzes bündelt. Wenn man von Mises Ansatz zugrunde legt, dessen Grundlagen Rationalität und Logik des menschlichen Handelns sind,
Wirtschaftsliberale Ansätze sind unter dem Label "Neoliberalismus" ja geradezu in Verruf geraten.
Ist man aber selber von staatlichem Interventionismus - tatsächlich schon Repression - betroffen wie im Fall des Sicherheitspakets, merkt man, wie sehr Stimmen fehlen, die sich für Freiheitsrechte einsetzen.
Das nervt mich ohnehin schon lange..Wirtschaftsliberale Ansätze sind unter dem Label "Neoliberalismus" ja geradezu in Verruf geraten. Ist man aber selber von staatlichem Interventionismus - tatsächlich schon Repression - betroffen wie im Fall des Sicherheitspakets, merkt man, wie sehr Stimmen fehlen, die sich für Freiheitsrechte einsetzen.
Was verstehst du denn unter dem Kampfbegriff "Schwurbler"?Und deswegen übernehmen das halt die Schwurbler und Blauen.
Als Französin muss ich nachfragen: Soll dies bedeuten, dass das Waffenrecht unlogisch sein muss, weil Menschen emotional entscheiden?Der Ansatz hat nur das Problem, dass der Mensch nicht rational sondern emotional entscheidet.