Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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Ganz davon abgesehen sollten wir weiterhin alles dafür tun, dass diese hirnrissige Gesetzesänderung nicht umgesetzt wird.
Was ich tun konnte, habe ich getan!
Details interessieren mich jetzt nicht mehr. Nur mal so meine Meinung zum politischen Blame-Gaming:

„Nenntzie“ glaubt selbst nicht an den Erfolg ihrer max. Forderungen. Irrwitzig träfe zu, denn warum Springmesserverbote, bei gleichzeitiger Klingenlängenreduzierung im öffentlichen Raum und dazu noch mehr Waffenverbotszonen, ebenfalls öffentlicher Raum? Das sind wesentlich gleiche Schnittmengen. Doppelt gemoppelt, mit Gürtel und Hosenträger.

Die Innenminister der Länder haben ihr den Ball der Verantwortung zugeworfen, würde sie auch gerne durchsetzen, aber….
Mit ihrer Forderung nach mehr Waffenverbotszonen schiebt sie den „Schwarzen Peter“ den Ländern wieder zurück, zurecht! Die Gesetze existieren, es gibt in den Ländern Vollzugsdefizit!

Darauf verweist auch der gelbe Ampel-Partner; Gesetze vollziehen und nicht neue fordern. Das „Klingenthema“ dürfte bereits in der Regierung nicht durchsetzbar sein, der „Schwarze Peter“ wäre der FDP vorbehalten.

Spannend wird es ggf bei den Springmessern. Sie könnten Gegenstand eines gesichtswahrenden Kompromisses werden. Vom Beginn der Diskussionen haben auffällig viele Politiker diese explizit benannt. Und wer kann sich schon der Wirkung medialer Symbolbilder entziehen: „Jugendhand mit Stiletto“? Die Hand des Weidmannes mit Hubertus-Springer wird da ja nicht gezeigt. Aber es wird Ausnahmen waffenrechtlicher Art geben. Der Bayrische Jagdverband und sein Innenminister Herrmann werden da sicher aufpassen.

Schau‘n wir mal wachsam…..

Abu

PS: Immerhin ist es gelungen, von der zweiten wichtigen Erkenntnis der Statistik teilweise abzulenken: Täterkreis!
 
Die Begriffe "Führen" und "Mitführen" unterscheiden sich aus waffenrechtlicher Sicht. Ob dort bewusst oder unbewusst so formuliert wurde weiß ich natürlich nicht. Im Zusammenhang mit der formulierten Ausnahme für soeben gekaufte Küchenmesser wäre m.E. der Begriff des "Mitführens" sinnhafter wenngleich im Ergebnis noch restriktiver.
Inwiefern sollen sich die beiden Begriffe unterscheiden?
 
Ob dort bewusst oder unbewusst so formuliert wurde weiß ich natürlich nicht.
Vermutlich eher nicht, Faesers Proklamationen strotzen oft nur so von terminologischen oder sachlichen Fehlern, zuletzt waren bei denen zu den Vereinigungsverboten von IZH und Compact-Verlag die Fehlerquoten im Vergleich zu den ergangenen Verbotsverfügungen im Bereich über 80% mit den entsprechenden Verwirrungen in der Fachkommentierung.
Entweder weiß offensichtlich aus ihrem Pressestab keiner was über die Themen bzw. hat die Ministerin selber alles vergessen oder die wollen gezielt Verwirrung stiften, um später am Inhalt ihrer Verlautbarungen nicht irgendwie gemessen werden zu können ...
Die BuPo scheint da ja ähnlich zu arbeiten, die verbieten ja sogar im formalen Text in ihren Allgemeinverfügungen regelmäßig explizit das Führen verbotener Gegenstände in Verbotszonen ...
 
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Es wird immer von "6 cm statt bisher 12 cm" geredet. Das würde sich ergo "nur" auf feststehende Messer beziehen.
Beidseitig zu öffnende Klappmesser (egal welche Klingenlänge) sollten doch raus rein - oder habe ich was übersehen...?
 
Beidseitig zu öffnende Klappmesser (egal welche Klingenlänge) sollten doch raus rein - oder habe ich was übersehen...?
Ich kenne den aktuellen Wortlaut des Entwurfs der angekündigten Gesetzesänderung nicht und die Interviewfetzen sind so undifferenziert dass quasi alles möglich erscheint. Aus meiner Sicht insgesamt sehr irritierend wie dieses Thema von den Verantwortlichen kommuniziert wird.
 
Beidseitig zu öffnende Klappmesser (egal welche Klingenlänge) sollten doch raus rein - oder habe ich was übersehen...?
Das würde bei dem Antritt für „maximale Sicherheit“ kaum Sinn machen, oder?
Wenn Nancy sagt, dass 6 cm für einen Apfel genügen, dann dürfte Fixed oder Folder egal sein.
Andererseits: Was sie und andere Akteure da reden, macht das meiste keinen Sinn, außer Populismus.

Abu
 
Das würde bei dem Antritt für „maximale Sicherheit“ kaum Sinn machen, oder?
Wenn Nancy sagt, dass 6 cm für einen Apfel genügen, dann dürfte Fixed oder Folder egal sein.
Andererseits: Was sie und andere Akteure da reden, macht das meiste keinen Sinn, außer Populismus.

Abu
Schon. Genau deshalb habe ich Hoffnung, dass wenigstens die Folder drin bleiben könnten.
We will see - alles ein schlechter "Witz".
 
Es wird immer von "6 cm statt bisher 12 cm" geredet. Das würde sich ergo "nur" auf feststehende Messer beziehen.
Beidseitig zu öffnende Klappmesser (egal welche Klingenlänge) sollten doch raus rein - oder habe ich was übersehen...?
Auch das lässt sich allenfalls erst aus dem angekündigten Gesetzentwurf entnehmen, der ja wohl kaum noch vor den kommenden Landtagswahlen zu erwarten ist. Bisher wurde ja noch nicht mal ein aktueller Referentenentwurf durchgestochen. Ob dann der Rest der Legislaturperiode im Bund noch ausreicht, um da was durch beide(!) Kammern zu bringen muß sich auch erst zeigen. Es sei denn natürlich, irgendwas in der Dimension von Erfurt oder Winnenden tritt in dem Zeitraum noch zufällig ein ...
Und sie muss es ja wissen...
Wie kommst Du den zu der Annahme?
 
Es wird immer von "6 cm statt bisher 12 cm" geredet. Das würde sich ergo "nur" auf feststehende Messer beziehen.
Beidseitig zu öffnende Klappmesser (egal welche Klingenlänge) sollten doch raus rein - oder habe ich was übersehen...?

Also in der Drucksache 263/24 Beschluss ist nur die Rede von feststehenden Messer. Aber letztendlich kommt es dann auf den Wortlaut des neuen Gesetzes an.
 
Also in der Drucksache 263/24 Beschluss ist nur die Rede von feststehenden Messer. Aber letztendlich kommt es dann auf den Wortlaut des neuen Gesetzes an.
Nun, der Wortlaut des neuen Gesetzes dürfte auch nicht viel aussagekräftiger sein, als das bisherige.
Allein der Begriff "verschlossenes Behältnis" oder die Definition von "Einhandmesser" lässt sehr viel Spielraum für Interpretationen.

Die Gesetzesinitiative wird kommen, da gebe ich mich keinen Illusionen hin.

Dann muß auch das Böker Barlow mit seinen 7cm Klingenlänge daheim bleiben.
 
Also in der Drucksache 263/24 Beschluss ist nur die Rede von feststehenden Messer. Aber letztendlich kommt es dann auf den Wortlaut des neuen Gesetzes an.
Es ist ja aber eine neue Gesetzesinitiative aus dem BMI angekündigt, wenn die die Bundesratsini übernehmen wollten, könnten die das schnell tun bzw. den Bundestag auffordern, die aufzugreifen.
 
Der zweite taz-Artikel zu diesem Thema: "Keine Messer für Männer" und die zugehörigen Kommentare sind auch ganz interessant.
 
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