Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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Das meinte ich mit Mentalität: Ohne mit der Wimper zu zucken wird Freiheit zugunsten von Symbolpolitik beschnitten.

Ich stand in recht regem Kontakt mit der FDP, gar mehreren Abgeordneten, als letzten „Hoffnugsträger“ bürgerlicher Freiheit. Einhelliger Tenor über die ganze Korrespondenz: keine Symbolpolitik, keine generellen Verbote. Im letzten Durchgang dann genau das. Hab einige Freitag wieder angeschrieben, Mails gingen nicht durch, ein „MailDämon“ hatte es verhindert. 🤪
100 % Zustimmung im BT aus dieser Fraktion.
100 % keinen Kontakt oder Wiederwahl mehr von mir!

Immerhin stützt BILD jetzt mal positiv die Ampelpolitik.

Abu
 
Die Bild stimmt ein und macht Stimmung für mehr Kontrollen.

Vielleicht ist es auch garnicht das gesetzliche, was uns entgegen blasen wird in der Zukunft. Es wird vielmehr auf anderen Wegen sein, ich sehe die Öffentlichkeit da mehr problematisch, die mit vermutlich geballtem Halbwissen gegen einen agiert... z.B. im Restaurant, wenn man sein Taschenmesser auspackt, am Denkmal, wenn man da sitzt und die Wurst schneidet, oder sonstwo. In den Medien wird ja nur noch vom Messerverbot gesprochen und nicht davon welche Messer davon betroffen sind.
 
Darf ich mein kleines Vic Classic SD denn jetzt noch am Schlüsselbund tragen? Ich habe das auch regelmäßig in der Bahn dabei.
 
Zuletzt bearbeitet:
Darf ich mein kleines Vic Classic SD denn jetzt noch am Schlüsselbund tragen? Ich habe das auch regelmäßig in der Bahn dabei.

Vor einiger Zeit, als das Thema eines Messerverbots aufkam, äußerte sich ein Politiker (leider ist mir entfallen, wer) sinngemäß so, dass natürlich nicht das Ziel sei, den Bürgern das Schweizer Messer wegzunehmen.
Hörte sich erst einmal gut an und machte mir etwas Hoffnung. Das Problem ist, dass diese Aussage wie die rechtlichen Bestimmungen sehr (bewusst) unbestimmt ist. "Das" Schweizer Messer gibt es nicht. Zwischen einem 130mm und einem 58mm Classic liegen Welten. Ich nehme die 58mm Dinger (die ich sehr mag, weil sie sehr praktisch sind) nicht wirklich als Messer wahr. Die lütte, dünne Klinge ist doch kein Messer.

Hat eine geschliffene Schneide, funktioniert wie ein Messer. Ist ein Messer. Da das Verbot nicht differenziert nach Klingenlänge usw. wird das vermutlich ebenso unter das Verbot fallen. Da liegt für mich der ganze Irrsinn. Alles und jeden über einen Kamm scheren. Für ein Classic SD dann als Ordnungswidrigkeit bis zu10.000€ blechen müssen...
da scheint mir die Relation nicht gegeben. Traurige Zeiten wir leben in (frei nach Meister Yoda, der froh sein dürfte, dass Lichtschwerter noch nicht verboten sind).
 
Darf ich mein kleines Vic Classic SD denn jetzt noch am Schlüsselbund tragen? Ich habe das auch regelmäßig in der Bahn dabei.
Stehe vor der gleichen Frage. Meine Antwort: Nein. Vic muss den Schlüsselbund verlassen. Ich überlege mir noch, die Messerklinge zu "demontieren"...
Muss das Thema wegen "WBK" sehr ernst nehmen.
 
20241021_102341.jpg


Beim Springmesser eben schweren Herzens die Feder ausgebaut. Unbrauchbar gemacht und entsorgt.
Wenigstens noch ein Zweihand-Folder. 😖
 
Die Regelung ist wirklich so unfassbar unsinnig.
Ein Victorinox Classic SD mit ins Flugzeug nehmen - innerhalb von Europa nach EU Verordnung legal.
Es mit in den Zug des deutschen Fernverkehrs nehmen, nicht legal.
Wer soll so einen Unsinn noch nachvollziehen können.
 
Jo, total irre das alles,

Habe soeben auch grade die Feder meines einzigen Springmessers entfernt.
Das war ein elendes biegen und zerren, bis das Mistding endlich gebrochen ist...:mad:...da leider vernietete Konstruktion.

Nun hab ich ein nicht führbares Einhandmesser, welches sich dank Button-Lock problemlos aufschleudern lässt.
AAABER: Die GEFAHR ist nun gebannt, dass ich dafür in den Knast gehe :glgl:!

Vielen Dank Nancy und die anderen Clowns!
DANK EUCH IST DEUTSCHLAND NUN VIEL SICHERER!!!

(Ich werde nun mit einem extrem stumpfen Plastiklöffel in einer dunklen Gasse lauern und darauf warten, dass einer von euch vorbeikommt...
dann werde ich ihn/sie/es dazu zwingen so viel abgelaufenen Erdbeerpudding zu fressen bis er/sie/es kotzt!!!)
 
Is leider keine Niete sondern ne total vernudelte Schraubachse, die sich kaum noch festziehen lässt...
Ne neue Achse in der Grösse wäre fast so teuer, wie ich für das Messer bezahlt hab...
Vielleicht leg ich n Stück raues Plastik unter, dann hat die Klinge mehr Widerstand.
 
The show must go on Leute!

Ich werde auch in Zukunft weiterhin mein kleines Fixed am Gürtel und das Vic in der Tasche öffentlich führen.
Bus brauch ich nicht, Bahn nur selten, "I like my bike".
Öffentliche Grossveranstaltungen meide ich meistens sowieso und die Zeiten, als ich als junger Punk am Hauptbahnhof abgehangen hab, sind vorbei.

Überlegt euch genau, wen ihr wählt und denkt bitte dran:

"Blau sein kann ne vorrübergehende Lösung sein! Blau wählen jedoch nicht!!!"
 
...so etwas mache ich im Leben nicht mit meinen schönen Messern.😡
Bis die ersten mit einem Schraubenzieher erstochen werden und diese dann verboten!

In zwanzig Jahren darf man nur noch mit gefesselten Händen auf dem Rücken auf die Straße 😡🫣
 
Jo, total irre das alles,

Habe soeben auch grade die Feder meines einzigen Springmessers entfernt.
Das war ein elendes biegen und zerren, bis das Mistding endlich gebrochen ist...:mad:...da

Nun hab ich ein nicht führbares Einhandmesser, welches sich dank Button-Lock problemlos aufschleudern lässt.
AAABER: Die GEFAHR ist nun gebannt, dass ich dafür in den Knast gehe :glgl:!
Ne, dann hast du wohl ein verbotenes Fallmesser.
 
Ne, dann hast du wohl ein verbotenes Fallmesser.
Das könnte tatsächlich sein. Daher Achse festmachen... :steirer:

"In seinem Urteil vom 11. Mai 2017 (1 StR 35/17) musste sich der Bundesgerichtshof damit auseinandersetzen, ob auch ein defektes Springmesser noch zu den verbotenen Springmessern gehört. Der Angeklagte hatte vorliegend in einem Büroschrank in seiner Wohnung ein Springmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern aufbewahrt, das aufgrund einer defekten Feder nicht mehr funktionsfähig war. Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs entfalle daher die Eigenschaft als Springmesser im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. B WaffG iVm Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.4.1. Der Umgang mit dem Springmesser sei aufgrund von deren besonderer Gefährlichkeit durch die mittels einer Feder aus dem Griff herausspringende Klinge unter den Voraussetzungen der Anl. 2 Abschn. 1 Nr. 1.4.1 verboten. Ist die Feder aber wie vorliegend defekt, so entfalle auch diese besondere Gefährlichkeit. Da die Klinge dann nicht durch die Feder bewegt wird, zähle das Messer nicht mehr zu den verbotenen Springmessern. Es könne sich bei dem Springmesser aber um einen anderen verbotenen Gegenstand im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2b WaffG wie z.B. ein Fallmesser handeln."
 
Ggf. wäre die Demontage der Klinge und das Verschenken derselben eine Option.
Bspw. bei den Böker "Donut"-Messern, bei denen ja v.a. die Griffe ein Hingucker sind.
 
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