bigbore
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Mir fällt auf dass hier oft vom Transport eines gerade gekauften Messers gesprochen wird aber steht nicht in (fast?) jedem Führverbot die Ausnahme des berechtigten Interesses? Das
Verbringen eines zeitnah gekauften / ausgeliehen Messers fällt m.M.n. eindeutig in mein berechtigtes Interesse was bedeutet dass ich es nicht transportieren muss sondern FÜHREN darf.
Verbringen eines zeitnah gekauften / ausgeliehen Messers fällt m.M.n. eindeutig in mein berechtigtes Interesse was bedeutet dass ich es nicht transportieren muss sondern FÜHREN darf.