Polizei darf keine Auskunft erteilen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ich habe von vornherein hier im Forum immer verkündet, dass man der Willkür der Behörden ausgeliefert sein wird. Und dass man nicht glauben sollte, die Ausnahmeregelungen - und ganz besonders der Ermessensspielraum, auf dem unsere ganze Hoffnung ruht - seien geschaffen worden, damit doch wieder jeder sein altes Messer tragen darf.
Das bewahrheitet sich eben jetzt.

Hallo Peter!

Ich sehe ein wenig das Problem, dass jedes Mal, wenn der Gesetzgeber
die Exekutive mal wieder im Stich lässt, von Willkür gesprochen wird.
Das ist so nicht zutreffend. Diese Beispiele, die wir hier diskutieren sind
Einzelfälle. Wieviele Situationen vorkommen, in denen ein Polizist
einen anerkannten Zweck als solchen durchgehen lässt, geht oftmals
unter (ist natürlich nicht so interessant).

Und solche malerischen Beispiele wie vorgenannt, naja ich weiß net. :)

Die Umsatzeinbußen der Händler liegen in erster Linie nicht an der
Umsetzung des Gesetzes, sonderm an dem Gesetz selbst. Nur ein
kleiner Teil der Bevölkerung wird sich mit den Regelungen des § 42a
beschäftigen wollen, da nimmt man Ersatzweise einen Zweihänder und
gut ist...

Da hilft es nicht, hier immer zu jammern und zu klagen, es müssten halt mal einige Betroffene vor Gericht ziehen.

Ja das können hier einige besonders gut...:jammer:
 
Ich habe von vornherein hier im Forum immer verkündet, dass man der Willkür der Behörden ausgeliefert sein wird.

Was heißt das genau? Bitte Butter bei den Fischen!

Soll das heißen, wenn der Beamte seine Aufgabe, Pflichten usw. nachgeht, dann handelt er willkürlich?:argw:
Ist pflichtermessenes Handeln willkürlich? :glgl::rolleyes:

Beispiel: Wenn ab 10.März an allen Fahrrädern laut Gesetz ein Nummerschild sein muß und ich als Polizeibeamter verwarne am 11.März jemanden, weil er kein Nummernschild an seinem Fahrrad hat, handle ich dann Willkürlich???:teuflisch

Ich finde es einfach :glgl:, wenn immer von Behördenwillkür gesprochen wird.
 
Ich habe von vornherein hier im Forum immer verkündet, dass man der Willkür der Behörden ausgeliefert sein wird. Und dass man nicht glauben sollte, die Ausnahmeregelungen - und ganz besonders der Ermessensspielraum, auf dem unsere ganze Hoffnung ruht - seien geschaffen worden, damit doch wieder jeder sein altes Messer tragen darf.
Das bewahrheitet sich eben jetzt.

Diese Meinung teile ich auch. Nach den Aussagen einiger Politiker haben doch die baven Bürger nichts zu befürchten, wenn sie ein Einhandmesser oder ein Fixed mit > 12cm führen, sofern sie es zu den Ausnahmeregelungen tun.
Blos, keiner weiß wirklich genau was unter den Begriffen Berufsausübung, Brauchtum, Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck genau zu verstehen ist.

Bis das mal abschließend rechtlich geklärt ist, trägt der Bürger einzig und allein hierfür das Risiko. Das Risiko ein saftiges Bußgeld bezahlen zu müssen, das Risiko ein vielleicht recht teures Messer zu verlieren und die Kosten für das Gerichtsverfahren und evtl. einem Anwalt.

Gruß
Gerhard
 
....Das Risiko ein saftiges Bußgeld bezahlen zu müssen, das Risiko ein vielleicht recht teures Messer zu verlieren und die Kosten für das Gerichtsverfahren und evtl. einem Anwalt.

Moin

Ich kann das nicht mehr hören.

Ich möchte bitte ein konkretes Beispiel haben.
Eins wo jemandem sein teuerer Einhänder abgeknöpft und ihm ein "saftiges" Bußgeld auferlegt wurde (trotz Widerspruch!) reicht mir.

Und bitte nicht die Geschichten von einkassierten Tools bei Demos oder die bisher hier im Forum vorgestellten Fälle (wo man seltsamerweise nie gehört hat wie es denn nun ausgegangen ist).
 
Beispiel: Wenn ab 10.März an allen Fahrrädern laut Gesetz ein Nummerschild sein muß und ich als Polizeibeamter verwarne am 11.März jemanden, weil er kein Nummernschild an seinem Fahrrad hat, handle ich dann Willkürlich???:teuflisch

Ich finde es einfach :glgl:, wenn immer von Behördenwillkür gesprochen wird.
In Deinem Beispiel gibt es ein klares Gebot.

Das passt nicht, denn die Messer sind nicht generell verboten, wäre ja auch schwachsinnig.

Du musst Dein Beispiel erweitern:

"Ab 10. März tragen alle Fahrräder ein Nummernschild, es sei denn die Fahrräder werden zu üblichen Zwecken benutzt."

Zweck der Bestimmung wäre gewesen, Mountainbikefahrern, die querfeldein fahren, beizukommen. Durchgeführt wird aber, dass jede Oma mit ihrem Hollandrad eingeschüchtert wird.

Und statt, dass man sich dagegen wehrt, sagt man der Oma, sie solle sich doch einfach ein Nummernschlid besorgen und die Industrie stellt nur noch Fahrräder mit Schraubplatte her und tut so, als müsse das so sein, damit die Leute wieder mehr Räder kaufen. Fahrradliebhaber hängen beliebten Verschwörungstheorien nach, Geäußert wird sich nur, um mal wieder zu beweisen, wie sehr man recht hatte, dass alles noch viel schlimmer käme. So geht das etwa ab..

Ich könnte mir auch ein Beispiel mit einer Ausgangsperre nach 22.00 Uhr vorstellen, es sei denn der Aufenthalt auf der Straße erfolgt mit berechtigtem Interesse.

Auch schön, kann sich jeder angesprochen fühlern, wie er will.

Es geht nicht ums Messer, es geht ums Priinzip, wie hier was geregelt werden soll: So nicht!
 
Es geht nicht ums Messer, es geht ums Priinzip, wie hier was geregelt werden soll: So nicht!

Mit dem Prinzip ist das so eine Sache. Es gibt einen Ermessensspielraum
und den gilt es einzuhalten. Und wenn ich mal ganz hart reagiere,
dann ist der allgemein annerkannte Zweck nicht rechtlich definiert,
oder besser verbindlich definiert. Wenn ich dann in der Folge der
Meinung bin, dass Obst schälen, kein anerkannter Zweck ist, dann ist
das so und ich kassier das Messer ein. Das ist ne Tatsache. Das ist
keine Willkür, sondern rechtmäßige Dienstausübung, alles andere kann
der Richter klären. Also ganz klar die Sache.

So geht das auch. Aber wie bereits erwähnt, werden hier ja immer
nur irgendwelche Negativbeispiele aufgezogen. Alles andere fällt
hinten runter...schade irgendwie!
 
...Wenn ich dann in der Folge der
Meinung bin, dass Obst schälen, kein anerkannter Zweck ist, dann ist
das so und ich kassier das Messer ein!
Quod erat demonstrandum!
Genau das ist es, was ich meine. Wenn der Polizist der Meinung ist, das ist so, dann ist das auch so. Punkt.

Aizwolf schrieb:
Was heißt das genau? Bitte Butter bei den Fischen!

Soll das heißen, wenn der Beamte seine Aufgabe, Pflichten usw. nachgeht, dann handelt er willkürlich?
Ist pflichtermessenes Handeln willkürlich?

Beispiel: Wenn ab 10.März an allen Fahrrädern laut Gesetz ein Nummerschild sein muß und ich als Polizeibeamter verwarne am 11.März jemanden, weil er kein Nummernschild an seinem Fahrrad hat, handle ich dann Willkürlich???

Ich finde es einfach , wenn immer von Behördenwillkür gesprochen wird.

Da hilft auch keine Rumgesäusel vom braven Beamten, der nur seine Pflicht tut. Ganz abgesehen davon, dass das Fahrradbeispiel mit dem Ermessensspielraumparagraphen 42a genauso viel gemeinsam hat wie Radfahren mit Krapfenbacken.

...Aber wie bereits erwähnt, werden hier ja immer
nur irgendwelche Negativbeispiele aufgezogen. Alles andere fällt
hinten runter...schade irgendwie!
Toby, das ist doch logisch, denn unter den Negativbeispielen, wenn es also schon passiert ist, leidet man. Ich kann doch nicht jeden Tag einen Thread starten, in dem ich meine Freude bekunde, dass wieder ein Tag vergangen ist, an dem ich nicht kontrolliert wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Toby, das ist doch logisch, denn unter den Negativbeispielen, wenn es also schon passiert ist, leidet man. Ich kann doch nicht jeden Tag einen Thread starten, in dem ich meine Freude bekunde, dass wieder ein Tag vergangen ist, an dem ich nicht kontrolliert wurde.

Genau, das kann man nicht. Da haste Recht, dann sollte man aber auch
so schlau sein und nicht pauschalieren. Was hier leider oft genug
geschieht. Es wurde ja schon gesagt, "jammern auf hohem Niveau"...
 
Wenn ich dann in der Folge der
Meinung bin, dass Obst schälen, kein anerkannter Zweck ist, dann ist
das so und ich kassier das Messer ein. Das ist ne Tatsache.
Du kannst nicht "in der Folge" der Meinung sein... und dann wieder nicht. Das einmal und dann: Obst schälen ist ein anerkannter Zweck eines Messers, da kommst Du nicht herum.

Würdest Du nicht eher sagen: "Wenn Du mir das schlicht nicht glaubst, was ich als Zweck vorgebe"? Dann würde ich nämlich sagen, dann erwarte ich auch, dass Du einziehst und da sehe ich auch kein Problem, weil fürs glauben brauchst Du (hoffentlich!) Anhaltspunkte.

Der Ermessenspielraum bezieht sich doch, so meine ich hier immer gelesen zu haben, darauf, ob man überhaupt eingreift (Auto ohne ANmeldung rollt drei Meter auf die Straße, Party ist nach 22.00 Uhr laut, lässt sich aber belehren), obwohl was vorliegen würde. Das Ermessen kann nicht darin liegen, ob die Handlung an sich überhaupt was ist oder nicht.
 
Du kannst nicht "in der Folge" der Meinung sein... und dann wieder nicht. Das einmal und dann: Obst schälen ist ein anerkannter Zweck eines Messers, da kommst Du nicht herum.
Kommt er doch. Du siehst hier in aller Deutlichkeit das Prinzip, dem mit diesem Wischi-Waschi Gesetz Tür und Tor geöffnet wurde. Die einen nennen es "Willkür", die anderen "Ermessensspielraum."
Tatsache ist doch, dass der Beamte entscheidet (auf welcher Grundlage nun auch immer), und dass das Messer dann ggfs. weg ist. Und die einzige Chance, die man dann hat, ist der Rechtsweg. Was Diskussionen zu dem Thema bringen, kannst Du ja hier schon sehen. Da würd ich mich auch vor Ort gar nicht erst drauf einlassen.
 
Du kannst nicht "in der Folge" der Meinung sein... und dann wieder nicht. Das einmal und dann: Obst schälen ist ein anerkannter Zweck eines Messers, da kommst Du nicht herum.

kein Problem, weil fürs glauben brauchst Du (hoffentlich!) Anhaltspunkte.

Das Ermessen kann nicht darin liegen, ob die Handlung an sich überhaupt was ist oder nicht.
"In der Folge" wurde ohne konkreten Bezug genannt.

Wenn ein Beamter zu Beginn eines Eingriffs, z.B. bei der Ansprache einer Person zuerst noch der Meinung war, dass "Apfel schneiden" akzeptabel ist, aber in der weiteren Kommunikation der Eindruck entsteht, dass das aufgrund anderer konkreter [für dieses Beispiel unwichtige] Anhaltspunkte vorgeschoben sein könnte, warum sollte er dann nicht als Folge "Apfel schneiden" als nicht mehr akzeptabel bewerten ?

Situationen können sich spontan ändern...

Umgekehrt wurde es ja mittlerweile auch schon mitgeteilt, erst einkassiert, danach wieder ausgehändigt - das muss man dann ja wohl "Willkür umgekehrt" nennen, oder ? Ermessensspielraum gibt es ja laut Forumsmeinung nur aus Behördensicht als Beschönigung, während es in "Wahrheit" Willkür ist...

Gruß Andreas
 
Zuletzt bearbeitet:
Du kannst nicht "in der Folge" der Meinung sein... und dann wieder nicht. Das einmal und dann: Obst schälen ist ein anerkannter Zweck eines Messers, da kommst Du nicht herum.

Würdest Du nicht eher sagen: "Wenn Du mir das schlicht nicht glaubst, was ich als Zweck vorgebe"? Dann würde ich nämlich sagen, dann erwarte ich auch, dass Du einziehst und da sehe ich auch kein Problem, weil fürs glauben brauchst Du (hoffentlich!) Anhaltspunkte.

Der Ermessenspielraum bezieht sich doch, so meine ich hier immer gelesen zu haben, darauf, ob man überhaupt eingreift (Auto ohne ANmeldung rollt drei Meter auf die Straße, Party ist nach 22.00 Uhr laut, lässt sich aber belehren), obwohl was vorliegen würde. Das Ermessen kann nicht darin liegen, ob die Handlung an sich überhaupt was ist oder nicht.

Ich wollte es nur mal festhalten, wie es rechtlich (ebenfalls rechtmäßig)
laufen kann. Das Problem ist, dass der "allgemein anerkannte Zweck"
nicht rechtlich bindend definiert ist. Wenn ich also anderer Meinung bin
als du, kann ich das Messer ohne Probleme einkassieren. Ob ich es für
vorgeschoben halte oder nicht spielt keine Rolle.

Das ist ein Worstcase für den "guten Bürger" und seinem teurem Einhänder.
Aber es ist mit nichten Willkür! § 42a WaffG gibt dies eindeutig her.
Genauso kann es aber auch anders laufen, wenn man sich mit der
Interpretation und den Aussagen der Politiker zum § 42a auseinandersetzt.
So kann ich das Apfel schälen (auch nach meinem Verständnis) als
solchen Zweck anerkennen, oder meine Meinung im Laufe der Kontrolle
noch ändern, so wie es Andreas beschrieben hat.

Und mit meinem Beispiel wollte ich nur deutlich machen, wie es laufen kann...

Das...

Sam Hain

Tatsache ist doch, dass der Beamte entscheidet (auf welcher Grundlage nun auch immer), und dass das Messer dann ggfs. weg ist. Und die einzige Chance, die man dann hat, ist der Rechtsweg.

ist das Ergebnis. Dies kann für den Bürger positiv oder negativ enden.
Fakt ist, das es anders nicht geht. Die Frage an dich, Sam Hain:

Wer sollte denn sonst entscheiden, ob Gesetzeskonformität vorliegt oder nicht?
Das einzige Problem besteht doch darin, dass das Gesetz "Wischi Waschi"
formuliert ist. Es war nicht der Wille der Strafverfolgungsbehörden solch
einen mist zu verzafpen! Ganz sicher nicht!
 
Das einzige Problem besteht doch darin, dass das Gesetz "Wischi Waschi" formuliert ist. Es war nicht der Wille der Strafverfolgungsbehörden solch
einen mist zu verzafpen! Ganz sicher nicht!
Sehe ich genauso. Nur kommt da leider die praktische Erfahrung dazu, dass -Rechtssicherheit vorhanden oder nicht- die entscheidungsfällenden Beamten zu häufig Fingerspitzengefühl, Sach- und sogar mitunter gesunden Menschenverstand vermissen lassen. Und das mag jetzt als Pauschlisierung betrachten, wer will. Für mich ist es langjährige Lebenserfahrung.
 
Gut das ist dann ärgerlich, aber im weiteren Rechtweg behebbar.

Das haben wir am letzten Besipiel ja gesehen. Es kommt nur der
zusätzlich Aufwand dazu, der das ganze doch in einem schlechten Licht
dastehen lässt. Aber sollte der annerkannte Zweck hinreichend
definiert sein (verbindlich!), sollten diese Probleme aus der Welt zu
schaffen sein.
 
...Nur kommt da leider die praktische Erfahrung dazu, dass -Rechtssicherheit vorhanden oder nicht- die entscheidungsfällenden Beamten zu häufig Fingerspitzengefühl, Sach- und sogar mitunter gesunden Menschenverstand vermissen lassen. Und das mag jetzt als Pauschlisierung betrachten, wer will. Für mich ist es langjährige Lebenserfahrung.
So weit gehe ich gar nicht. Ich habe in meinem Leben fast nur positive Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Meistens wurde mir von der Polizei geholfen, ganz nach dem Motto "Die Polizei Dein Freund und Helfer". Sieht man mal von pubertären Moped-Frisieren-Sünden ab.

Aber mir bleibt einfach dieses Mulmen im Bauch, darauf angewiesen zu sein, dass der Ermessensspielraum beim §42a während einer Kontrolle von der Subjektivität - um das Wort Willkür zu vermeiden - einer kontrollierenden Person abhängt.

Ich will weder verallgemeinern noch pauschalieren, ich habe größten Respekt vor unseren Polizeibeamten und Polizeibeamtinnen. Oft tut es mir leid, mit Leuten wie Toby so hitzig zu diskutieren, weil der Ton barscher rüberkommt als es mir lieb ist. Mir ist klar, dass man nicht nur beim Führen eines Messers, sonden immer und in allen Belangen in eine Situation geraten kann, in der man ungerecht behandelt wird, oder sich zumindestens ungerecht behandelt fühlt. Aber durch den §42a wurde eine dermaßen rutschige Basis geschaffen, dass mir Angst und Bang wird.
 
Aber mir bleibt einfach dieses Mulmen im Bauch, darauf angewiesen zu sein, dass der Ermessensspielraum beim §42a während einer Kontrolle von der Subjektivität - um das Wort Willkür zu vermeiden - einer kontrollierenden Person abhängt.

Falsch nicht Willkür des einschreitenden Polizeibeamten, sondern pflichtgemäßes Einschreiten und Handeln.
Wir haben die Pflicht auf Grund Legalitäts- und Opportunitätsprinzip zu handeln.

Bei vielen Sachen hat der zu entscheidende und handelnde Polizeibeamte ein mulmiges Gefühl bei der Sache, da er vor Ort innerhalb von wenigen Sekunden zu entscheiden hat, während im Anschluß sich andere Tage- bzw. wochenlange Zeit nehmen für gründliche Entscheidung, besonders in Fällen, die rechtlich nicht klar geregelt sind.

In dem Fall liegt es am Gesetzgeber endlich klar Schiff zu machen für die Bürger und den "willkürlich" :D handelnden PVB.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich gebs auf, ihr lebt in einer eigenen Welt. Gegen die komm ich nicht an.
Da kann ich erklären, um was es mir als rechtschaffenen Erdenbürger geht, bis ich schwarz werde.
Sinnlos.
 
Aber durch den §42a wurde eine dermaßen rutschige Basis geschaffen, dass mir Angst und Bang wird.

Moin.

Eigentlich nicht. Die "Basis" ist klar beschrieben:
Das Führen von z.B. Einhandmessern ist verboten.

Dann gibt es eine Reihe von Ausnahmen. Das ist aber erst Stufe 2.

Ein paar der im Gesetz beschriebenen Ausnahmen sind (zumindest einigermaßen) klar verständlich.

Keine Diskussion also beim Rettungssanitätern im Dienst, beim Angler in Wathosen auf dem Weg vom Auto zum Teich oder bei einer Parade eines Regiments "Langer Kerls".

Das wäre klar Berufsausübung, Sport oder Brauchtumspflege.

Wir daddeln hier aber seit zwei Jahren um den Begriff des "allgemein anerkannten Zwecks" rum.

Wir alle wissen nicht, was das genau sein soll. Woher soll also bitte der Beamte auf der Straße das wissen.

Die Herren (und natürlich auch die Damen) die sich nicht zu schade waren dieses weichgespülte Geblubber in ein Gesetz zu schreiben drücken sich wo es geht vor einer konkreten Definition. Und wenn man sie dazu drängt, dann werden sie halt pampig.

Bisher gab es ausschließlich "Meinungen" was dieser "allgemein anerkannte Zweck" nicht ist. Nämlich "etwas zu schneiden" und die Selbstverteidigung.

Und mal ganz ehrlich. Wäre ich Polizist, - und zwar einer, der sich für die Thematik interessiert, dann würde bei mir "einen Apfel schneiden" unter die Rubrik "etwas schneiden" fallen.

Es gibt nun zwei Möglichkeiten dieses alles und nichts sagende Wortkonstrukt mit einem konkreten Inhalt zu füllen.

Der eine ist stückchenweise durch Urteile von (sorry Jungs:D) Wald- und Wiesenrichtern im Zuge von Prozessen bei denen Widerspruch gegen verhängte Ordnungsgelder eingelegt wurde.
Das wären dann die sogenannten Musterprozesse wo dann steht: Herr xy darf auch weiterhin sein Einhandmesser zum Zwecke des Post-Öffnens bei sich führen, da blubberdiblubb: Berufsausübung.

Oder eben der Familienvater für das Öffnen von Getränkeverpackungen für die drei Kinder oder was auch immer.

Von solchen Urteilen haben wir aber noch keins. Kein einziges. Was wohl daran liegt, dass entweder keiner Widerspruch einlegt, - oder diese Widersprüche von den Ordnungsämtern grundsätzlich anerkannt werden.

Die andere Möglichkeit wäre das Bundesverfassungsgericht, dass feststellt, dass hier ein Gesetz verfasst wurde, dass eben nicht wirklich was regelt.

Tja. Und damit die Jungs aktiv werden braucht es jemanden der vor dem BVerfG eben eine Verfassungsbeschwerde einreicht.

Wobei da wohl dann doch eher ein paar mehr besser wären.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung waren 35.000 Klagen am Laufen.
Eine Verfassungsbeschwerde kostet auch mal schnell 10.000€ und es werde keine 3% der Beschwerden tatsächlich bearbeitet.

Aber man wird ja noch träumen dürfen.

Fakt ist aber, - so albern das jetzt klingt, dass jeder Polizist, der mit grimmiger Mine Winzeinhänder einkassiert und drohend mit dem Zeigefinger wedelt uns einen Gefallen tut, - so der betroffene Messerträger Widerspruch einlegt.

Denn entweder stellen die Ordnungsämter fest, dass dieser ganze Kram echt in Geld geht und Zeit kostet oder der Bund der Steuerzahler mault über die sinnlose Verschwendung von Steuergeldern oder, - es kommt doch irgendwann mal zu einem Prozess.

Und ganz ehrlich: Wenn ich ein Messer dabei habe, dass vom §42 a erfasst wird, dann habe ich auch einen Grund dafür.

Dass das ein Polizist anders sehen mag ist sein gutes Recht.
Ob er allerdings mit seiner Sichtweise richtig liegt entscheidet dann jemand anderes. So funktioniert das hier halt in Deutschland.

Das wirklich einzige an der ganzen Geschichte, was einen ärgern könnte, wäre die Tatsache, dass der Polizist bei einer deutlichen oder sogar wissentlichen Falscheinschätzung der Situation für den Ärger und die Kosten, die er verursacht nicht belangt wird. Das ist aber ein andere Geschichte und gehört hier nicht her.

Gruß
chamenos
 
@smallmagnum: Ich versteh dich!

Aus Sicht der Polizei ist das alles ganz klar. Sie haben das Recht, Messer zu beschlagnahmen und Punkt. Sie entscheiden, ob ein Tragegrund "anerkannt" ist oder nicht.

Aber wenn das:

Wenn ein Beamter zu Beginn eines Eingriffs, z.B. bei der Ansprache einer Person zuerst noch der Meinung war, dass "Apfel schneiden" akzeptabel ist, aber in der weiteren Kommunikation der Eindruck entsteht, dass das aufgrund anderer konkreter [für dieses Beispiel unwichtige] Anhaltspunkte vorgeschoben sein könnte, warum sollte er dann nicht als Folge "Apfel schneiden" als nicht mehr akzeptabel bewerten ?

nicht willkürlich ist, dann möchte ich gerne mal die polizeiliche Definition des Wortes "Willkür" hören!

Ich kann ja nachvollziehen, dass ihr diversen Personen nicht glaubt, dass sie nachts vor dem Bahnhof ihr Messer zum Apfel schälen dabei haben.

Aber wenn die grundsätzliche Feststellung, ob die Tätigkeit "Apfel schälen" einen allgemein anerkannten Zweck darstellt oder nicht, von dem Polizeibeamten spontan geändert werden kann, dann ist das für mich nichts anderes als "Willkür". Und in diesem Zusammenhang klingen Wörter wie "Ermessensspielraum" und "Legalitäts- und Opportunitätsprinzip" einfach nur beschönigend.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück