so...weg is mein mse ...[Messer eingezogen]

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selbstverständlich halte ich Euch auf dem Laufenden.


Natürlich hab ich nix dagegen, wenn Leute einen net nur nach dem Aussehen beurteilen. Eins der Hauptargumente der beiden Beamten war, ein "...schweizermesser schaut lächerlich aus wammas in oaner Bierzeltrauferei rauszieht, vastehns, deswegn derfmas noch haben, aber alles andre schaut aus wie Kampfmesser, deswegen is des verboten, vastehns..."
Mein Einwand, daß ich mich net in Bierzelten rumtreibe und mein Leben ohne Raufereien bzw Messerstechereien ganz gut verbracht habe war denen Banane....und DA wünsche ich mir wohl eine Differenzierung!

Wenn ich mich recht erinnere steht auf so ziemlich jeder Website mehr oder weniger indirekt, daß sich für "normal"-Messeruser nix ändert, sei es bei Böker, dem MM oder sonstwo. Ich hätte mir einfach gewünscht, daß mir jemand den Paragraphen unter die Nase hält, bevor er mein Messer einzieht, und net so ein schwammiges Gerede von sich gibt, daß ich normal nur von meiner Mutter kenne, wenns um Messer, Motorradschalldämpfer oder Geländewagenreifen geht.

Mir ist klar daß Polizisten nicht alles wissen können, es ist aber ihr verdammter Job zu wissen, WO UND WIE sie sich das Wissen herholen können. Also wäre es nicht zuviel verlangt zu wünschen, daß sie, so sie sich unsicher sind, das blöde Messer von mir aus einziehen, sich in ihrer Wache schlau machen, und dann einfach dementsprechend zu handeln? Es fiele niemand ein Zacken aus der Krone wenn er zugibt, etwas nicht zu wissen, sich aber bemüht.

So etwas wird meiner Ansicht nach bestimmt höher angerechnet, anstatt anderen Menschen sein Unwissen mit Hilfe seiner Machtpostition aufzuzwingen. Ich sehe es auch net ein in Zukunft Bestätigungen und Auszüge aus Gesetzestexten mit mir rumzuschleppen, um mein 6 cm Fixed-Brotzeitmesser im Rucksack behalten zu dürfen. Wieso gibts kein Gesetz, das die Beamten dazu zwingt, MIR den Paragraphen etc zu nennen, nach dem ich mich danebenbenommen haben soll?

Es wird bei mir kein WiderspruchsVERFAHREN geben können, da ichs mir net leisten kann, wegen eines fertigen mse nen Anwalt zu beschäftigen. Ich werde einen Widerspruch einlegen und drauf hoffen daß da jemand vernünftig genug ist.

btw: ich habe nix gegen Polizisten, einer meiner besten Freunde ist ebenfalls bei der -wie er sagt- Trachtengruppe, aber niemand zwingt sie, den Job zu machen. Punkt.
Und wenn einer so bescheuert is, tschuldigung, bei Nacht zeitungsschwingend auf nen bewaffneten Polizisten zuzurennen, dann muß auch er die Konsequenzen tragen. Soetwas tut man einfach nicht. Mit ein Grund warum ich Messer bei Kontrollen nie verheimliche, mir ist sehr wohl bewußt daß ich einen Menschen gegenüber habe, der evt aus schlechter Erfahrung Böses bei mir vermutet, und das Letzte was ich möchte ist, von einem Bewaffneten als Gefahr eingestuft zu werden. Net gut für mich, seinen Tag machts auch net besser.

bis demnächst :)
 
Mir ist klar daß Polizisten nicht alles wissen können, es ist aber ihr verdammter Job zu wissen, WO UND WIE sie sich das Wissen herholen können. Also wäre es nicht zuviel verlangt zu wünschen, daß sie, so sie sich unsicher sind, das blöde Messer von mir aus einziehen, sich in ihrer Wache schlau machen, und dann einfach dementsprechend zu handeln? Es fiele niemand ein Zacken aus der Krone wenn er zugibt, etwas nicht zu wissen, sich aber bemüht.

Es wird bei mir kein WiderspruchsVERFAHREN geben können, da ichs mir net leisten kann, wegen eines fertigen mse nen Anwalt zu beschäftigen. Ich werde einen Widerspruch einlegen und drauf hoffen daß da jemand vernünftig genug ist.

btw: ich habe nix gegen Polizisten, einer meiner besten Freunde ist ebenfalls bei der -wie er sagt- Trachtengruppe, aber niemand zwingt sie, den Job zu machen. Punkt.

bis demnächst :)


Jetzt mal vorneweg. Wenn es ein kleines Fixed war (Klinge unter 12cm)
bekommst du es difintiv wieder. Die Einziehung war unrechtmäßig. Deinen
Ärger kann ichg gut verstehen. Und auch dass sich die Beamten hätten
besser auskennen müssen! Und wenn es ein kleines Fixed war, dass
kommt auch der Staat für alle Kosten auf. Die Gesetzeslage ist ja bei
einem kleinen Fixed nun eindeutig und nicht schwammig!

BTW es hat niemand behauptet, dass man gezwungen wird, diesen
Job auszuüben (Polizist). Und ganz ehrlich, ich möchte mich mit den
beiden Beamten nicht auf eine Stufe stellen! :ahaa:
 
Jetzt mal vorneweg. Wenn es ein kleines Fixed war (Klinge unter 12cm)
bekommst du es difintiv wieder. Die Einziehung war unrechtmäßig. Deinen
Ärger kann ichg gut verstehen. Und auch dass sich die Beamten hätten
besser auskennen müssen! Und wenn es ein kleines Fixed war, dass
kommt auch der Staat für alle Kosten auf. Die Gesetzeslage ist ja bei
einem kleinen Fixed nun eindeutig und nicht schwammig!

BTW es hat niemand behauptet, dass man gezwungen wird, diesen
Job auszuüben (Polizist). Und ganz ehrlich, ich möchte mich mit den
beiden Beamten nicht auf eine Stufe stellen! :ahaa:

Ein Microtech MSE ist kein Fixed, wär' schon hilfreich, wenn man weiß, wovon man spricht ;)
Die "Hüter von Recht und Ordnung" hatten da grundsätzlich schon den richtigen Paragraphen auf dem Schirm...

Gruss, Keno
 
Natürlich hab ich nix dagegen, wenn Leute einen net nur nach dem Aussehen beurteilen. Eins der Hauptargumente der beiden Beamten war, ein "...schweizermesser schaut lächerlich aus wammas in oaner Bierzeltrauferei rauszieht, vastehns, deswegn derfmas noch haben, aber alles andre schaut aus wie Kampfmesser, deswegen is des verboten, vastehns..."

Diese Argumentation ist für den Allerwertesten und spricht leider nicht für die Beamten. Auch die Polizei besteht aus Menschen und du bist an welche geraten, die ihre Sache nicht ordentlich gemacht haben.


Mir ist klar daß Polizisten nicht alles wissen können, es ist aber ihr verdammter Job zu wissen, WO UND WIE sie sich das Wissen herholen können. Also wäre es nicht zuviel verlangt zu wünschen, daß sie, so sie sich unsicher sind, das blöde Messer von mir aus einziehen, sich in ihrer Wache schlau machen, und dann einfach dementsprechend zu handeln? Es fiele niemand ein Zacken aus der Krone wenn er zugibt, etwas nicht zu wissen, sich aber bemüht.

Es ist unsere Aufgabe, auf dem aktuellen Stand zu sein. Nicht bei allem, denn das geht nicht, aber zumindest in all den Aspekten, in denen ich dann auch handle. Das kann der Bürger mit Recht verlangen.


Wenn das Messer sichergestellt wurde und du nicht mit der formlosen Einziehung einverstanden warst, darf das Ding nicht ohne weiteres vernichtet werden.
An sich muss jede Sicherstellung, die nicht freiwillig vom Betroffenen "erlaubt" wird, vom Richter überprüft werden.
Das Messer darf also nicht irgendwo verschwinden (und wird auch nicht ewig auf der Dienststelle gelagert). Der ordentliche Weg wäre, dass es dem Landratsamt zugeschickt wird.
Und dort muss dann die nicht zulässige Sicherstellung auffallen und revidiert werden.

Werd einfach mal bei der entsprechenden Dienststelle der Fahnder in Traunstein vorstellig. Möglicherweise läßt sich das ganze schnell und ohne Kosten/Ärger wieder korrigieren..
 
Zitat:
...Die "Hüter von Recht und Ordnung" hatten da grundsätzlich schon den richtigen Paragraphen auf dem Schirm...

Gruss, Ken


natürlich hatten sie das...mit dem kleinen Fixed meine ich das Messer, was zur Zeit in meinem Rucksack wohnt, um Essbarem zu Leibe zu rücken. Und durch die Äusserungen der Beiden neige ich zu der Befürchtung, daß sies ebenfalls gerne kassieren möchten, so ich damit in ihrer Umlaufbahn auftauche.

DAS ist es eigentlich was mich so ärgert, hätten Sie gesagt "passens auf, lt. neuem Waffengesetz dürfen Sie DIESES Messer net mit sich tragen" hätt ich gesagt, "ok, tschuldigung" und mich in mein Schicksal ergeben, geärgert hätts mich sicherlich, aber ich würde mir net so verunsichert und verarscht vorkommen. Es schmeckt mir nunmal absolut nicht mich neben Gesetzen noch an die Privatansichten 2er Personen zu halten, die von Staats wegen befugt sind, mir auf die Nerven zu gehen.

Kauf ich mir jetzt zB ein hübsches Böker Optima, gerne mit den Silberapplikationen oder dergl. und ner Keramik oder Damastklinge, muß ich jetzt jedes WE wenn ich mit dem Zug nach Hause fahre pokern, ob ichs dann daheim noch habe oder net? Weils ja ausschaut wie ein Bowie und sowas niemand normal braucht. Das kanns doch net sein, ich hab meine Kindheit und Jugend mit dem Kampf daheim verbracht, ein Taschenmesser haben zu dürfen, geht das jetzt wieder los?

Und ebensowenig kann es sein, daß man von div Herstellern erzählt bekommt "ja, freilich dürfen Sies führen, solang sie net nachts randalieren und niemanden abstechen wollen ist das ganz legal" und dann zack, hat man gegen das Gesetz verstossen und ist der Depp, auf eine Stufe gestellt mit Leuten, die Aggro für Musik, die BILD für ne Zeitung und 20Gangsta-gegen-einenPimp für cool halten....ne!


einstweilen danke für die Wünsche und das Interesse hier, und mir ist klar, daß Beamte, die sich HIER registriert haben wohl mit Hirn bei der Sache sind :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und ebensowenig kann es sein, daß man von div Herstellern erzählt bekommt "ja, freilich dürfen Sies führen, solang sie net nachts randalieren und niemanden abstechen wollen ist das ganz legal"...!

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sorry, aber darauf kannst du dich nicht
wirklich verlassen wollen. Auch wenn es traurig ist.

Selbst ist der Mann. Dann musst du dich eben selbst informieren, und
dann passiert sowas auch nicht. Mal abgesehen von den "unfähigen"
Beamten...:)
 
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sorry, aber darauf kannst du dich nicht
wirklich verlassen wollen. Auch wenn es traurig ist. [...]

Richtig, und auf die Aussage des StMI Bayern kann man sich augenscheinlich auch nicht verlassen.
Verlassen kann man sich darauf, dass jeder "Hüter von Recht und Ordnung" nach Lust und Laune einkassiert, und wenn's einem nicht gefällt, kann man ja Einspruch einlegen.

Und wenn man zum asozialen Pack gehört (Punks, Studenten, Hartz-4-Empfänger...) darf man eh kein (Einhand-)Messer führen, denn die nutzen die ja nie "sozialadequat"...ja nee, is' klar.

Keno
 
hab ich doch Siggi :) insofern daß es überall eigentlich so steht, so man artig und ungefährlich ist, und einen sozialverträglichen Bedarf an der Nutzung eines solchen Messers hat, dürfe man es weiterhin behalten, bzw sich guten Gewissens ein neues kaufen, von denen es ja etliche gibt (u.a. von den viel zitierten "braven" Schweizern) .

Die beiden sind sicherlich brave Polizisten, die ihren Job halt ernst nehmen, daß sie anders reagieren hätten können steht ausser Frage. Ich frage mich nur, wie ich mich in Zukunft verhalten soll.
 
Die beiden sind sicherlich brave Polizisten, die ihren Job halt ernst nehmen, daß sie anders reagieren hätten können steht ausser Frage. Ich frage mich nur, wie ich mich in Zukunft verhalten soll.

Deinen Unmut kann ich verstehen. Ich kann auch nur hoffen, dass dir
sowas nicht nochmal passiert. :(

Verlassen kann man sich darauf, dass jeder "Hüter von Recht und Ordnung" nach Lust und Laune einkassiert, und wenn's einem nicht gefällt, kann man ja Einspruch einlegen.

Keno

Das finde ich zum Beispiel mal so richtig unpassend. Diese Äußerung entbehrt jeglicher Grundlage!
Wie schonmal angeführt, die beiden Beamten scheinen nicht die hellsten zu sein, aber die Gesetzeslage
ist nun mal schwammig und solange wird es immer wieder solche blöden Situationen geben!

In denen hoffentlich ein anderes Auftreten der Beamten vorkommt.

Und wenn man zum asozialen Pack gehört (Punks, Studenten, Hartz-4-Empfänger...) darf man eh kein (Einhand-)Messer führen, denn die nutzen die ja nie "sozialadequat"...ja nee, is' klar.
Keno

Warum handelt es sich bei diesen Menschen um asoziales Pack? Emfindest du das so? Also ich nicht...
 
Zuletzt bearbeitet:
Verlassen kann man sich darauf, dass jeder "Hüter von Recht und Ordnung" nach Lust und Laune einkassiert, und wenn's einem nicht gefällt, kann man ja Einspruch einlegen.
Wie schonmal angeführt, die beiden Beamten scheinen nicht die hellsten zu sein, aber die Gesetzeslage
ist nun mal schwammig und solange wird es immer wieder solche blöden Situationen geben!

Wo ist jetzt der inhaltliche Unterschied? Die Ausgangssituation ist die selbe, das Ergebnis auch. Nur die Formulierung ist etwas Beamtenfreundlicher.

Wenn ich das richtig verstanden habe fährt der OP die Strecke öfter im Zug, da ist sein erhöhtes Bedürfnis nach Rechtssicherheit doch verständlich. Schließlich ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, wieder in diese Situation zu kommen.

Wie handelt es sich bei diesen Menschen um asoziales Pack? Emfindest du das so? Also ich nicht...

Den Humor sollte man bei allem ernst des Themas nicht ausschalten. Diese Ironie konnte man gar nicht mißverstehen.

Siggii und Grinsekatze, ihr steht hier stellvertretend etwas unter Druck, weil ihr hier nun mal die einzigen greifbaren Polizisten seid. Aber das ist garantiert nichts persönliches. Die meisten hier, mich eingeschlossen, kennen euch ja gar nicht persönlich.
Insofern zielt auch nicht jede gesellschaftskritische Spitze auf euch.

stay rude
Thomas
 
Meines Wissens handelt es sich bei dem WaffG um ein Bundesgesetz, dass
meint, dass das Widerspruchsverfahren einheitlich geregelt ist. Ich weiß
jetzt nicht genau, was im WaffG geregelt ist. Vielleicht kann ja
einer weiterhelfen. Es müsste ein Querverweis auf die maßgeblich
Verwaltungsvorschrift vorhanden sein (VWGO oder VwVfG oder AO etc.).
Es ist also relativ egal, was in Bayern passiert. Bayern ht sich an Bundesrecht
zu halten, wie in allen anderen Ländern das der gleiche Fall ist.

Keiner hat gesagt, dass man nicht vorher weiß worauf man sich einläßt.
Das Problem besteht darin, dass der Bürger nicht weiß, worauf sich der
Polizist einlässt! Und eine stärkere finanzielle Absicherung zum Preis eines
höheren körperlichen Risikos widerspricht sich. Das was du für die Gefahr
bekommst ist ein Witz (120,- mtl. Polizeizulage). Aber das ist ne andere Diskussion. :hehe:

Bring hier mal bitte nichts durcheinander. Meinst du den Tatbestandsirrtum, oder wie?

Das wäre schon ziehmlich dumm, wenn der Polizist den Tatbestand nicht
kennt, gegen den er vorgeht. Schau dir mal genau an was dazu im
§ 16 StGB drinsteht. Das hat mit der Ermittlungsarbeit nun so gar nichts
zu tun. Ein Irrtumsprivileg gibt es, heisst aber nicht, dass du machen
kannst, was du willst.

Wenn die Rechtslage nach einem Fehler nicht klar ist, nimt man dir
erstmal deine dienstwaffe weg, dann folgen Disziplinarmaßnahmen wie
zum Beispiel, dass die Hälfte deiner Besoldung wegfält.Du aber eine
Familie zu ernähren hast. Und dein Dienstherr steht nicht hinter dir. Da
kann 2 Jahre dauern. Na viel Spass...

Du siehst, man kann die Sache immer von zwei Seiten beleuchten. Und
man muss auch den Bürger verstehen. Den ersten den dieser nunmal
sieht ist der Polizist. Klar kommt es da zu Frust, erst Recht bei der
Gesetzeslage...:mad:

Siggi, danke, du scheinst schnell dabei zu sein, anderen zu zeigen, wo es z.B. in rechtlicher Hinsicht lang zu gehen hat.

Ich habe den Erlaubnistatbestandsirrtum gemeint, der sich auf der Rechtswidrigkeitsebene der Strafbarkeitsprüfung abspielt und auf der Schuldebene (Vorsatzschuld) auswirkt. Beim Erlaubnistatbestandsirrtum nimmt der Täter fälschlich Umstände an, die würden sie tats. vorliegen, sein Handeln rechtfertigten.

Dieser Irrtum ist nicht zu verwechseln mit dem von dir gemeinten Tatbestandsirrtum, den mein ehemaliger Prof. Udo Ebert Tatumstandsirrtum nennt. Beim Tatbestandsirrtum irrt sich der Täter über das Vorliegen eines Tatbestandsmerkmals. Dieser Irrtum betrifft den objektiven Tatbestand und wirkt sich auf den subjektiven Tatbestand (Vorsatz) aus.

Otto Normalverbraucher muss diese Irrtümer nicht kennen. Bei einem Polizeibeamten wäre es jedoch hilfreich. Aber wie schon gesagt, müssen sich Beamte offenbar doch kaum Gedanken über die möglichen Folgen eigener Irrtümer machen.

Wie man sieht, wird ZaphodBee aus den von mir schon genannten finanziellen Gründen sein Recht kaum durchzusetzen versuchen. So wird es in vielen dieser Fällen aussehen. Verunsicherte Bürger, die sich evtl. keiner Schuld bewusst waren, trauen sich kaum die gegen sie ergangenen Maßnahmen in Frage zu stellen.

An allen Ecken und Enden stellt sich heraus, dass viele Polizeibeamte nicht einmal das WaffG kennen und trotzdem selbst eine geladene Schusswaffe bei sich tragen. Das sind die Folgen handwerklich schlechter Gesetze, durch die selbst Fachleute kaum noch durchblicken. Der vorliegende Fall zeigt auch, dass den Beamten aus ihre Unkenntnis und daraufhin ergangenen Falschinformationen höchstwahrscheinlich kein Strick gedreht wird. Ebenso wird es sich oft mit Handlungen verhalten, die auf ihrem Unwissen beruhen.

Von einfachen Bürgern verlangt man hingegen, dass sie die unnatürlichen (neuen) Regelungen des WaffG, die zudem von den Medien meistens falsch oder zumindest unvollständig wiedergegeben worden waren, bis ins Kleinste zu kennen haben. Anderenfalls drohen ein Bußgeld von bis zu 10.000,00 Euro und im Falle einer Strafbarkeit nach dem WaffG auch Straffolgen.

Dabei hatte doch unser Bundesinnenminister auf abgeordnetenwatch.de behauptet, Bürger dürften auch nach dem neuem § 42a WaffG ein "Rettungsmesser in Form eines Einhandmessers" führen. Man fragt sich, ob er in einer Traumwelt lebt oder wir.

JB
 
Wo ist jetzt der inhaltliche Unterschied? Die Ausgangssituation ist die selbe, das Ergebnis auch. Nur die Formulierung ist etwas Beamtenfreundlicher.

Thomas

Beamtenfreunlich?Nein würde ich nicht sagen...:)

Etwas nach Lust und Laune tun oder aus Unwissen heraus zu handeln,
ist doch ein ganz kleiner Unterschied. Auch wenn beides gefährlich
werden kann.

Siggii und Grinsekatze, ihr steht hier stellvertretend etwas unter Druck, weil ihr hier nun mal die einzigen greifbaren Polizisten seid. Aber das ist garantiert nichts persönliches. Die meisten hier, mich eingeschlossen, kennen euch ja gar nicht persönlich.
Insofern zielt auch nicht jede gesellschaftskritische Spitze auf euch.
Thomas

Weißt du Thomas, wenn man dabei sachlich bleibt, habe ich damit kein
Problem. Das ist zulässig und auch gewollt. Eben weil man den anderen
auch nicht kennt. Der Threadstarter hatte anscheinend einfach nen
richtig blöden Tag erwischt...:(
 
Ich habe den Erlaubnistatbestandsirrtum gemeint, der sich auf der Rechtswidrigkeitsebene der Strafbarkeitsprüfung abspielt und auf der Schuldebene (Vorsatzschuld) auswirkt. Beim Erlaubnistatbestandsirrtum nimmt der Täter fälschlich Umstände an, die würden sie tats. vorliegen, sein Handeln rechtfertigten.

JB

Ich glaube, dass Rechtbegriffe wie der Erlaubnistatbestandsirrtum
hier nicht wirklich herpassen, weil zum einen nach herrschender Rechts-
meinung nicht ganz klar ist, wie dieser im Falle seines Eintretens gehandhabt wird (keine Vorsatz oder nur ein Verbotsirrtum :) ).
Zum anderen im vorliegenden Sachverhalt realitätsfern ist. Keinem Polizisten
wirst du einen Erlaubnistatbestandsirrtum, Tatberstandirrtum oder einen
Verbotsirrtum unterstellen. Dafür ist die rechtliche und auch allegmeine
Bildung vorhanden. Es gibt dazu auch keinen bekannten Fall.

Falls ich falsch liege, berichtige mich bitte. ;)

Fall du damit auf den Threadstarter anspielst, wird dies auch zu verneinen
sein, da dieser, wie man so schön sagt, "im Leben steht" und den
Unrechtsgehalt seiner Tat hätte kennen müssen.

An allen Ecken und Enden stellt sich heraus, dass viele Polizeibeamte nicht einmal das WaffG kennen und trotzdem selbst eine geladene Schusswaffe bei sich tragen. Das sind die Folgen handwerklich schlechter Gesetze, durch die selbst Fachleute kaum noch durchblicken. Der vorliegende Fall zeigt auch, dass den Beamten aus ihre Unkenntnis und daraufhin ergangenen Falschinformationen höchstwahrscheinlich kein Strick gedreht wird. Ebenso wird es sich oft mit Handlungen verhalten, die auf ihrem Unwissen beruhen.

Haben denn die Beamten hier so falsch gehandelt??? Oder ist es im
Rahmen der schwammigen Gesetzeslage zulässig gewesen. Ich vermute
letzteres...:hehe:

Das wäre auch noch schöner, wenn die Folgen der schlechten Gesetzes-
lage an den Beamten kleben bleiben! Es sei denn, dass sich wirklich
gravierende Fehler offenbaren, bei dem in die Grundrechte des Bürgers
eingegriffen wird (Willkür etc.). Man man, die kleinen Rechtsverdreher
die mit Ihrem Schlips im Büro sitzen, haben ewig Zeit den Sachverhalt
im nachhinein zu prüfen. Das hat der Beamte vor Ort nciht!

Wichtig wäre doch einfach nur eine klare Gesetzeslage! Und keine
unbestimmten Rechtsbegriffen, sondern abschliessende Auszählungen
fertig! Dann werden auch keine,, oder weniger Fehlentscheidungen
getroffen, die den Bürger einschränken...:)
 
Haben denn die Beamten hier so falsch gehandelt??? Oder ist es im
Rahmen der schwammigen Gesetzeslage zulässig gewesen. Ich vermute
letzteres...:hehe:
Das ist ja der Trick dabei, natürlich ist das Gesetz auf Seiten der Polizisten - alles schön nach Vorschrift! :rolleyes:

Genauso zulässig wäre es aber auch gewesen, das Messer nicht einzuziehen, da ja
erstens nicht die Gefahr bestand, dass durch das Messer jemand hätte zu Schaden kommen können und
zweitens der "anerkannte Zweck" eben so schwammig gehalten wurde, dass man ihn praktisch immer sehen KÖNNTE - wenn man denn WOLLTE, was diese Polizisten eben NICHT wollten.

Das ist ja die Sache, die wir uns hier fragen: Gab es noch irgendeinen bestimmten Grund, warum sie das Messer eingezogen haben (nach den Schilderungen nicht, aber wer weiß das schon immer?), oder haben sie es gemacht, weil sie es jetzt dürfen?
 
Genauso zulässig wäre es aber auch gewesen, das Messer nicht einzuziehen, ...

Das ist ja die Sache, die wir uns hier fragen: Gab es noch irgendeinen bestimmten Grund, warum sie das Messer eingezogen haben (nach den Schilderungen nicht, aber wer weiß das schon immer?), oder haben sie es gemacht, weil sie es jetzt dürfen?

Ja du hast absolut Recht, aber warum kommt die Frage auf?

Weil es eben Auslegungssache ist und nicht klar definiert! Und so wird
es immer Leute geben, die sich, zurecht, benachteiligt fühlen, weil
man es hätte auch anders machen können.
 
Ja du hast absolut Recht, aber warum kommt die Frage auf?

Weil es eben Auslegungssache ist und nicht klar definiert! Und so wird
es immer Leute geben, die sich, zurecht, benachteiligt fühlen, weil
man es hätte auch anders machen können.

Die Frage kommt auf, weil das Gesetz dafür sorgen soll, dass es zu weniger Messerstechereien kommt (dass das nichts wird, wissen wir, aber offiziell ist es nun mal so).
Der Polizei soll also die Möglichkeit gegeben werden, "den betreffenden Personen" schon vorher das Messer abnehmen zu dürfen.

Nun sind die Polizisten natürlich keine Hellseher und können das nicht (so genau) wissen, wer das denn sein soll - aber einem x-beliebigen Zugfahrgast das Messer abzunehmen, um diese Messerstecherrate zu senken ... erscheint einem wie Willkür.

Deswegen kommt die Frage auf! ("Habe ich den Eindruck gemacht, gleich auszurasten? Pöbel ich rum? Habe ich irgendwen bedroht? - Ne, aber was dann? - Tja, weil es eben erlaubt ist, mir das Messer wegzunehmen")
 
Es wird bei mir kein WiderspruchsVERFAHREN geben können, da ichs mir net leisten kann, wegen eines fertigen mse nen Anwalt zu beschäftigen. Ich werde einen Widerspruch einlegen und drauf hoffen daß da jemand vernünftig genug ist.

Erstens brauchts da erstmal keinen Anwalt. Zweitens sind solche Verfahren nicht besonders teuer. Drittens gibts hier 10000 Mitglieder. Nicht dass hier gleich der Aktionismus ausbricht - aber im Einzelfall kann man durchaus auch über eine Finanzierung eines Anwalts nachdenken.

Aber erstmal abwarten, was konkret passiert.

Pitter
 
Das finde ich zum Beispiel mal so richtig unpassend. Diese Äußerung entbehrt jeglicher Grundlage!

Nein. Denn wie unter anderem auch Keno weiss - ich habe nach dem Inkrafttreten des WaffG mehrmals mit dem bayerischen StMI telefoniert - deren Ansicht steht in Kurzform auf der IMSW Webseite: In Bayern werden wir mit dem Verbot des Führens sehr unaufgeregt umgehen. Solange jemand sein Messer nicht zum Angriff oder zur Verteidigung verwendet, wird es keinen Polizisten interessieren.

Und diese Ansicht soll(te) als Behördenschreiben sowohl an die Polizei- wie die Ordungsbehörden raus.

Was bitte soll man noch tun, um sich als Bürger über die gesetzliche Lage und deren praktische Umsetzung zu informieren?

Pitter
 
Nein. Denn wie unter anderem auch Keno weiss - ich habe nach dem Inkrafttreten des WaffG mehrmals mit dem bayerischen StMI telefoniert - deren Ansicht steht in Kurzform auf der IMSW Webseite: In Bayern werden wir mit dem Verbot des Führens sehr unaufgeregt umgehen. Solange jemand sein Messer nicht zum Angriff oder zur Verteidigung verwendet, wird es keinen Polizisten interessieren.

Und diese Ansicht soll(te) als Behördenschreiben sowohl an die Polizei- wie die Ordungsbehörden raus.

Was bitte soll man noch tun, um sich als Bürger über die gesetzliche Lage und deren praktische Umsetzung zu informieren?

Pitter

Meine Aussage, war eine Reflektions der Aussage Keno's, dass die
Polizisten nach Lust und Laune einkassieren. Und nicht aus die Aussage,
des bayerischen StMI. Und schon gar nicht darauf, inwiefern ich mich
als Ottonormalverbraucher informieren muss und worauf ich mich
verlassen kann.

Wie gesagt diese Weisung habe ich noch nicht gelesen, und ich
sage es nochmal. Solche Weisungen haben keine Aussenwirkung,
darauf kann man sich nicht berufen. Und so wie es den Anschein hat,
ist es ja nicht zur Polizei in Bayern durchgedrungen.

So und jetzt kann st du dich ja mal fragen, warum.

Weil es alle Polizisten igrnorieren und nach Lust und Laune einkassieren,
weil es eine sch... Arbeit ist, für nicht und wieder nichts?!

Oder weil das StMI vielleicht noch keine weisungsgebundene Richtlinie
erlassen hat?!

Ich finde diese Äußerung von Keno nach wie vor unpassend. Wir haben
bis jetzt einen dokumentierten Fall. Das ist doch wohl ein Witz, daraus
Rückschlüsse ziehen zu wollen?!

Du fragst, wie man sich informieren soll? Mehr geht nicht! Hier im Forum
darüber diskutieren und Informationen austauschen ist eine Möglichkeit.
Eine gute Möglichkeit! Veröffentlichungen lesen oder was weiß ich noch
was möglich ist. Wenn die Gestzeslage eben nicht mehr hergibt, dann
ist das nunmal so. So traurig das auch ist.

Meinst du ich finde das gut so?Bestimmt nicht...:(

Es liegt aber nicht an den ausführenden Organgen, solange es an einer
klaren Umsetzungsrichtlinie hapert. Und deshalb entbehren solche
unsachlichen Äußerunge auch weiterhin jeglicher Grundlage...

Und wenn ich meine Messer liebe und nicht Gefahr laufen will, dass
sie eingezogen werden, dann gehe ich eben auf Nummer sicher,
bis endlich Klarheit geschaffen wurde. So mache ich das.
 
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