Waffen-/Werkzeugtrageverbot Hamburg

AW: Waffentrageverbot Hamburg

Vielleicht liegt es daran, dass ich mich beruflich zu lange mit Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Überwachung und Kontrolle herumgeplagt habe: Aber, sorry, ich verstehe eure Probleme nicht.:confused:

Das Waffengesetz ist Bundesangelegenheit und legt die Regeln und Definitionen für Waffen aller Art fest. Erst wenn du du gegen diese Regeln verstößt, landest der Vorgang im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung. Das sind DREI VERSCHIEDENE Gesetze.

.;)

@ sgian
Mir erscheinen Deine Ausführungen leider nicht nur konfus sondern auch widersprüchlich.

1. Besitz und Führen einer ILLEGALEN Waffe war bereits jeher den STRAFvorschriften WaffG § 52 unterworfen.

2. Gegen die benante Omi "nachts um halb zwei" MUSS überhaupt kein Bußgelverfahren eingeleitet. Auch MUSS ihr das "Schweizer Messer" NICHT gegen Quittung abgenommen werden.
Die aktuelle Verordnung beschreibt diese Maßnahmen in § 4 als "kann" Maßnahmen ... "kann mit einer Geldbuße ... geahndet werden, ... können ... eingezogen werden ..."

3. Verstöße gegen das WaffG landet der Vorgang NICHT ZWINGEND im Strafgesetzbuch. Siehe z.B. § 53 "Bußgeldvorschriften".

Möglcherweise bsit Du wirklich "confused" aufgrund zu eintöniger Herumplagerei.

Grüße
cut
 
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Wo liegt mein Denkfehler?

Dein Denkfehler liegt da, dass Du meinst dass mit dem Tatmittel erst was passieren muss.

Das SOG sagt, dass das Führen die Ordnungswidrigkeit ist, da eben das "Dabeihaben" eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung darstellt.

Schwuppdiwupp wird das Messerchen zum Tatmittel und ist damit "einkassierungsfähig".

Gruß

chamenos

P.S. "In schwierigen Situationen pfeift der Pfadfinder ein Liedchen":D
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

chamenos:
Wir werden uns damit abfinden müssen, dass in einem -zumindest vorgeblichen- demokratischen Rechtsstaat nicht alles so durchgesetzt werden kann wie im Dritten Reich oder in der DDR. Gestapo und Stasi sind -bis jetzt jedenfalls- abgeschafft.
Ich glaube auch nicht, dass diese Waffenverbotszonen funktionieren werden. Aber das war nicht Gegenstand meiner Ausführungen. Hier ging es um rein rechtliche Fragen und die dahinter stehende Motivation aus der Sicht einer Ordnungsbehörde.

cut:
Mir ist auch bekannt, dass es bei Verstößen im Waffengesetz neben Straftaten auch Ordnungswidrigkeiten gibt. Ich habe aber lediglich auf die Frage geantwortet, ob Strafrecht und Waffenrecht identisch sind. Und das "kann" in der neuen Rechtsverordnung ist die Ausformung des Opportunitätsgrundsatzes: Im Regelfall wird der Verstoß so wie beschrieben verfolgt; in minder schweren Fällen wird davon abgesehen (vgl. auch § 47 OWiG).

Alle:
Abgesehen davon ist es irrelevant, was ihr von meinen Ausführungen haltet. Wenn ihr in Hamburg diese Messerverbotszonen besuchen wollt, dann lasst eure "Babies" besser zu Hause. Und wenn ihr "erwischt" werdet, läuft das Bußgeldverfahren so ab, wie ich es geschildert habe. Glauben müsst ihr mir selbstverständlich nicht. Aber beklagt euch hinterher nicht, dass man euch nicht gewarnt hätte.
 
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Hallo Sgian!

Nur mal so als Einwurf: Der Erlaß einer absehbar unkontrollierbaren und nutzlosen Vorschrift ist in unserem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat allerdings verfassungswidrig...

Hamburg ist schon ein lustiger Ort:
Der Passant, dem sein teurer Gentleman-Folder aus der Tasche rutscht, weil ihn ein jugendlicher Intensivtäter umgehauen hat, kriegt vom aufnehmenden Polizeibeamten gleich noch ne OWi-Anzeige verpaßt, ist seinen Zighundert-Euro-Zachel los und kriegt ne Geldbuße - die er zahlt.

Bei den von Dir angesprochenen "Randgruppen-Mitgliedern" hat man das ja wg. Uneinbringlichkeit gleich aufgegeben...

...und der jugendliche Intensivtäter, der den armen Reeperbahn-Bummler plattgehauen hat, kriegt die fünfundzwanzigste Bewährungsstrafe (klar, positive Sozialprognose....potentielle Täter für Folgetaten sind ja nur die bösen durchgeknallten Messerträger...) - oder er kriegt eine absolut abschreckende Auslandstherapie auf nem schicken Segelschiff...

Der Brechmitteleinsatz ist ja bei Euch auch bei Serien-Drogendealern nicht zulässig. Mir ist trotzdem bei dieser Sicht der Dinge ganz schlecht...

Micha M.
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

Sehen wir es doch einmal praktisch:

Die Zahl der Messerstraftaten ist gestiegen und ins Visier der Öffentlichkeit geraten. Also muss die Politik -auch in Hamburg- darauf reagieren. Vor etwa zwei Jahren hat sich ein Beamter der Davidswache in voller Dienstkleidung im Fernsehen (NDR) GEGEN diese Waffenverbotszone ausgesprochen. Die Presse zitierte Beamte der Innenbehörde, die genau dasselbe aussagten. Die Masse dieser Delikte findet NICHT auf dem Kiez statt, und Messertrageverbote werden speziell von jungen Männern mit Migrationshintergrund ignoriert. Soweit die Aussage der Innenbehörde (= Landesinnenministerium).

Herr Andreas Dressel, der an seiner Karriere als künftiger Innensenator unter einem SPD-geführten Senat arbeitet, hat Udo Nagel aber so unter Druck gesetzt, dass dieser etwas tun musste. Das Ergebnis sehen wir nun.

Der Überwachungsaufwand ist so hoch, dass diese neuen Kontrollen nur von Donnerstag bis Sonntag stattfinden sollen. Wenn ihr also mit eurer Gang Stanley Kubricks Film "Uhrwerk Orange" nachspielen wollt, dann stecht die Leute von Montag bis Mittwoch ab. Denn dann ist die Polizei anderweitig beschäftigt. Diverse Kontrollen sind sowieso bereits ausgefallen, weil die Bereitschaftspolizei Großveranstaltungen sichern musste. Wenn sich im Sommer Touristenscharen über den Kiez wälzen, wird die Bereitschaftspolizei wahrscheinlich einfach umgerannt werden. Oder die Gastronomie wird sich beschweren, dass die Kontrollen ihre Gäste vergraulen. Schaun' wir mal!

Wenn die neuen Zonen als Erfolg verkauft werden, braucht man keine weiteren Verschärfungen des Waffenrechts mehr.

Wenn das Modell hingegen für gescheitert erklärt wird, ist klar, dass bundesweite, flächendeckende Verbote erst recht nicht durchgesetzt werden können.

So oder so sollte das Ergebnis uns Messersammlern recht sein.
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

Sehen wir es doch einmal praktisch:

Die Zahl der Messerstraftaten ist gestiegen und ins Visier der Öffentlichkeit geraten. Also muss die Politik -auch in Hamburg- darauf reagieren.

Jepp. Ich mach mal einen Schwenk nach Berlin. Offenbar sieht man dort auch ein Problem mit der steigenden Gewalt in der Öffentlichkeit. Dazu hat man eine "Landeskommissison Berlin gegen Gewalt" gegründet. Und bevor man das Lachen anfängt, die tun offenbar was. Und was da geschrieben wird, ist durchaus lesenswert.

Da gibts zum Beispiel ein Faltblatt mit Empfehlungen, siehe hier:
http://www.senbjs.berlin.de/jugend/...ewaltpraevention/praevention/empfehlungen.pdf

Von Waffenrechtsänderungen keine Spur.

Oder man lese sowas:
http://www.senbjs.berlin.de/jugend/...ention_sondernummer_1_2000/bfgsn1_14_zern.pdf

Anzahl der Verfahren bei nichtdeutschen (jugendlichen) Straftätern zwischen 60% und 80%. Und ja, das ist ein Minenfeld, in dem ich mich dank zweier Staatsbürgerschaften - die eine aus einem der südlichen Länder, dies ja eher mit Messern haben sollen - einigermassen ungezwungen bewege.
Vergleichbare Zahlen finden sich auch für Gewalttaten von Nicht-Jugendlichen. Da sollte man mal lange über die Ursachen nachdenken. Denn auch wenn man diejenigen erreicht, die gerne ihre Vorurteile auch in der Zeitung bestätigt haben wollen, nur mit der Ehre und - ich klau mal bei den Grünen - Machotum fasst man die Ursache nicht.

Man kann auch mal das hier lesen:
http://www.senbjs.berlin.de/jugend/...ention_sondernummer_1_2000/bfgsn1_27_jent.pdf

Und sich fragen, warum man Staatswanwälte und Richter mehr oder weniger hilflos lässt.

Überhaupt findet sich da recht viel lesenswertes. Bevor ich alles zitiere, darf sich der interessierte ja selbst ein Bild machen. Startseite:
http://www.senbjs.berlin.de/jugend/...hema_landeskommission_berlin_gegen_gewalt.asp

Und dann frage ich mich, wo denn in der aktuellen Diskussion in Hamburg, im Bundestag, im Bundesrat Lösungsvorschläge diskutiert und vor allem finanziert und durchgezogen werden, die über eine Waffenrechtsdiskussion hinausgehen. Das ist doch Nebelwerfen, weil man sich weder auf das Minenfeld einer Immigrationsdiskussion einlassen möchte, noch längerfristige Maßnahmen tragen, finanzieren und kommunizieren möchte.

Faktisch ist das ein Armutszeugnis für alle verantwortlichen Politiker. Die machen schlicht ihren Job nicht. Leider wird man in der Politik offenbar zu wenig für Leistung, sondern für Anwesenheit bezahlt.

Herr Andreas Dressel, der an seiner Karriere als künftiger Innensenator unter einem SPD-geführten Senat arbeitet, hat Udo Nagel aber so unter Druck gesetzt, dass dieser etwas tun musste. Das Ergebnis sehen wir nun.

So ist das


Wenn die neuen Zonen als Erfolg verkauft werden, braucht man keine weiteren Verschärfungen des Waffenrechts mehr.

Wenn das Modell hingegen für gescheitert erklärt wird, ist klar, dass bundesweite, flächendeckende Verbote erst recht nicht durchgesetzt werden können.

So oder so sollte das Ergebnis uns Messersammlern recht sein.

So ist das nicht.

Wenn das Modell nicht klappt, fragt man sich, ob man nicht eher eine Stadtweite "Waffen"freie Zone einrichten muss. Man könnte auch eine Schuhverordnung einführen, in denen Stiefel nur noch mit Eintrag und nur bei berechtigtem Interesse getragen werden dürfen. Kameras müssen natürlich auch überall installiert werden. Ach, wenn man lange genug nachdenkt, fällt einem sicher noch mehr Schwachsinn ein.
Derweil baut man Stellen bei der Polizei ab, bei den Lehrern, kürzt öffentliche Gelder für Kultur und Soziales, Strafmündigkeit bliebt bei 14, Jugendstrafen werden weiter vorwiegend auf Bewährung erlassen, man labert Multikultiglückseligkeit und sitzt endlich nicht mehr in Hamburg, sondern in Berlin.

Grüße
Pitter
 
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In der hiesigen Tageszeitung, unabhängig der FDP nahestehend, ist heute auf Seite 5 mit der reißerischen Überschrift:
"Hamburg greift durch: Waffenverbot auf der Reeperbahn"
auf einem Bild das Anbringen eines von rund 50 Verbotsschildern zu sehen.
Gelbes Schild mit rotdurchstrichender Pistole, Messer, Schlagstock und Reizgas. Zwischen den vier Bildern der Schriftzug "Waffen verboten"
batsuzan:teuflisch
 
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Pitter:
Ich habe die Plenardebatte zur Verschärfung des Waffenrechts gestern Abend komplett verfolgt. Dabei wurden zwei Punkte von CDU, FDP und sogar der SPD immer wieder betont:

1.)
Mit dem Waffenrecht bekommt man Messerstraftaten nicht in den Griff. Hier müssen die Ursachen bekämpft und täterorientiert gehandelt werden, wobei das Thema "Migrationshintergrund der Täter" mutigerweise von mehreren Abgeordneten ausdrücklich erwähnt wurde.

2.)
Ein flächendeckendes Verbot von Werkzeugmessern, Baseballschlägern, Fahrradketten etc. ist nicht durchsetzbar, lebensfremd und deshalb sinnlos. Gerade deshalb soll ja mit der räumlich eng begrenzten Verbotszone getestet werden, ob man hiermit angebliche Brennpunkte der Gewaltkriminalität in den Griff bekommen kann.
 
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Pitter:
Ich habe die Plenardebatte zur Verschärfung des Waffenrechts gestern Abend komplett verfolgt. Dabei wurden zwei Punkte von CDU, FDP und sogar der SPD immer wieder betont:

1.)
Mit dem Waffenrecht bekommt man Messerstraftaten nicht in den Griff. Hier müssen die Ursachen bekämpft und täterorientiert gehandelt werden, wobei das Thema "Migrationshintergrund der Täter" mutigerweise von mehreren Abgeordneten ausdrücklich erwähnt wurde.

2.)
Ein flächendeckendes Verbot von Werkzeugmessern, Baseballschlägern, Fahrradketten etc. ist nicht durchsetzbar, lebensfremd und deshalb sinnlos. Gerade deshalb soll ja mit der räumlich eng begrenzten Verbotszone getestet werden, ob man hiermit angebliche Brennpunkte der Gewaltkriminalität in den Griff bekommen kann.

Ja. Mag alles sein, die Zuschauer und Zuhörerquoten von Parlamentsdebatten sind bekannt. Nur - warum wird das nicht in die Medien oder generell in die Öffentlichkeit kommuniziert. Wenn wieder irgendein Knaller durchdreht, sind solche Stimmen immer ganz leise, die Schlagzeilen aber ganz gross. Weil man genau weiss, das sich in dem Moment keiner dagegereden traut.

Pitter
 
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Ja schon pitter, aber meiner Meinung nach entscheidend ist, daß die Debattanten von gestern entscheidende Figuren im Ausschuß sind oder deren Meinung vertreten haben. Kein Mensch - außer uns - hat diesen Abend im Bundestag verfolgt und damit wird auch gerechnet. Die Argumente sind also im Groben die Argumente in den Ausschüssen und die hatten wir mehrheitlich (CDU/CSU + SPD + FDP + teilweise sogar Linke) für uns.

Servus achlais
 
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eben gefunden. man beachte den letzten satz.

17-Jähriger nach Messerstichen festgenommen
Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Polizei hat einen 17-jährigen Jugendlichen festgenommen, der einen zwei Jahre älteren Mann mit Messerstichen schwer verletzt haben soll. Die Straftat sei geschehen, nachdem mehrere Jugendliche in der Nacht zu Samstag vor einem Supermarkt im Stadtteil Osdorf beim gemeinsamen Konsum von Alkohol in Streit geraten waren. Der Tatverdächtige habe seinem Opfer ein Messer zweimal in den Oberkörper gerammt, teilte die Polizei am Sonntag mit. Dabei erlitt der 19-Jährige eine lebensgefährliche Lungenverletzung. Nach einer Operation habe sich sein Zustand stabilisiert. Der 17- Jährige gab die Tat zu und wurde nach der Festnahme wieder entlassen.

in der "Welt"
erschienen am 16.12.2007 um 15:11 Uhr


http://newsticker.welt.de/index.php?channel=ham&module=dpa&id=16438540
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

Und nun wird man ihn wegen gefährlicher Körperverletzung anklagen und nicht wegen versuchtem Totschlag. In den Knast kommt er also auf gar keinen Fall für seine Straftat. Aber zum Trost haben wir ja jetzt "Waffenverbotszonen".:hmpf:
 
AW: Waffentrageverbot Hamburg

J.B:
Als Beamter einer Bundesbehörde mit Vollzugsaufgaben bin ich ein klein wenig in rechtlichen Vorschriften geschult.

Im Hinblick auf Waffen hat das Bundesland Hamburg nur das zu melden, was ihm der Bund im Waffengesetz gestattet, denn dieses ist Bundesangelegenheit. Hamburg hat von seiner durch den Bund erteilten Ermächtigung Gebrauch gemacht und zwei Waffenverbotszonen eingerichtet.

In Bezug auf gefährliche Gegenstände hat die Polizei Hamburg gar nichts bestimmt. Das Hamburgische SOG wurde von der Hamburger Bürgerschaft als Landesparlament beschlossen und sieht die Möglichkeit einer entsprechenden Rechtsverordnung vor. Diese wird vom Hamburger Senat (= Landesregierung) erlassen. Die Eingriffe in die Bürgerrechte sind präzise bezeichnet, räumlich stark beschränkt und entsprechen nach Sinn und Zweck dem Waffengesetz des Bundes. Da ist insoweit juristisch gar nichts zu beanstanden.
Vielleicht solltest du dich einmal intensiver mit Staats- und Verfassungsrecht befassen. Das klappt am besten im Jurastudium oder ersatzweise (wie in meinem Fall) an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Bundes oder der Länder.

Der einzige Fehler wurde bei den Ausnahmetatbeständen gemacht, wie Micha M. richtig bemerkt hat. "Vollzugsbehörden des Bundes und der Länder" müssen ausgenommen werden. "Polizei" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, da er nicht präzise genug ist. Denn andernfalls könnte beispielsweise ein Zolleinsatz bei einer Drogenrazzia auf dem Kiez dazu führen, dass die eingesetzten Vollzugsbeamten/-innen ihre Dienstwaffen nicht mitführen dürfen bzw. eine Ordnungswidrigkeit begehen. In der Praxis wird das zwar nicht beanstandet werden, aber rechtlich gesehen ist die Verordnung hier nicht präzise genug gefasst worden.

Ach ja:
Ein Beamter der Davidswache teilte bei einem persönlichen Gespräch mit, dass bei den Kontrollen ein gewisser Ermessensspielraum angewendet werden wird. Eine Touristin aus Bayern, die mit ihrem Schweizer Messer ihren Apfel auf einer Sitzbank schält, wird anders behandelt werden als ein angetrunkener Jugendlicher mit einem Dolch in der Jacke. Im Ordnungswidrigkeitenrecht gilt der sogenannte Opportunitätsgrundsatz. Im Gegensatz zu Straftaten hat die Polizei hier ein gewisses Ermessen, ob und wieweit sie eingreifen will.

Die breite Masse der Hamburger Polizei besteht aus zivilisierten, intelligenten und gut ausgebildeten Beamten/-innen. Und diese sind in der Mehrheit gar nicht glücklich über ihre zusätzliche Aufgabe. Das ist viel Arbeit und nicht ungefährlich. Meines Erachtens ist es nur eine Frage der Zeit, bis der erste Polizist bzw. die erste Polizistin bei so einer Kontrolle abgestochen wird. :hmpf:

Es fällt mir im Moment noch schwer, genauer über die Sache nachzudenken, weil ich kürzlich meinen geliebten Kater einschläfern lassen musste. :(:(:(

Sgian, mir ist schon bewusst, dass es in Hamburg bezüglich der Organisation der Gefahrenabwehr Besonderheiten gibt. Ersetze halt bei mir "Polizei" durch "Senat" oder "für die Gefahrenabwehr zuständige Behörde". Das bringt uns nur inhaltlich keinen Millimeter weiter.

Es ändert auch nichts daran, dass es mir nicht um die Ermächtigung aus § 42 Abs. 5 WaffG ging, sondern vorrangig um die Hamburger Speziallösung, gefährliche Gegenstände auf Basis der Ermächtigung aus dem SOG mit zu verbieten.

In deiner oberflächlich und durcheinander gewürfelt wirkenden Argumentation vermisse ich schon die Aufteilung nach den beiden Ermächtigungsgrundlagen, sorry.

Das Verbot des Führens der in der Verordnung genannten gefährlichen Gegenstände kann nicht durch das WaffG ermächtigt sein. Es ist demnzufolge meines Erachtens nach auch nicht möglich, den betreffenden Teil der Verordnung mit dem Waffenrecht zu erklären.

Du erweckst zudem den Eindruck, jeder beliebige Eingriff sei legal, wenn er nur präzise bezeichnet und räumlich stark beschränkt wäre. Den Inhalt des Eingriffs lässt du dabei außen vor.

Überdies meinst du, dies entspreche nach Sinn und Zweck dem Waffengesetz.

Die Rechtmäßigkeitsprüfung erfordert jedoch mindestens noch die Überprüfung einer möglichen Verletzung der Grundrechte aus Art. 14 GG (Eigentumsfreiheit) und evtl. auch aus Art. 2 I GG (Allgemeine Handlungsfreiheit).

Mir will es zB nicht in den Sinn, wieso es plötzlich angemessen sein soll, gefährliche Gegenstände einzuziehen und nicht wieder herausrücken zu müssen. Aus § 42 Abs. 5 WaffG kann sich die Ermächtigung dazu definitiv nicht ergeben und das SOG hatte es bisher nicht hergegeben. Es wäre sonst der Hamburger Innenbehörde schon längst möglich gewesen.

Welchen Sinn und Zweck das Waffengesetz, das nichts anderes als den Umgang mit Waffen regelt, dem Eingriff in die Rechte bezüglich des Führens gefährlicher Gegenstände (keine Waffen) geben soll, bleibt vermutlich dein Geheimnis.

Abgesehen davon gehst du mit keinem Wort auf meine Argumente ein.

Was ist mit der Einstufung der Gefährlichkeit des Führens von Waffen im Vergleich zu gefährlichen Gegenständen?

War die von Waffen ausgehende größere Gefahr nicht über das SOG zu erfassen, bzw. warum setzte der Verordnungsteil, der das Führen von Waffen verbietet, die Ermächtigung aus § 42 Abs. 5 WaffG voraus, wenn doch das SOG schon weitreichendere Befugnis einräumte?

Nur mal so am Rande bemerkt, könnte mit deiner Argumentation der Hamburger Senat auch das Führen von Kraftfahrzeugen zB auf Straßen verbieten, auf denen wiederholt Delikte im Zusammenhang mit Kfz vorgekommen sind. Kfz sind immerhin so gefährlich, dass im Straßenverkehrsrecht im Streitfall aufgrund ihrer Betriebsgefahr von einer 50/50 Schuld ausgegangen wird.

Die Rechtmäßigkeit des nicht Waffen betreffenden Teils der Verordnung würde bedeuten, dass sich jedes Bundesland nach eigenen Kriterien andere Gegenstände ausdenken und deren Führen auf Basis seines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausreichend präzise und räumlich beschränkt verbieten könnte. Das würde sicher einen schönen Schilderwald ergeben.

Sollte sich der zuletzt genannte Teil der Verordnung als nicht rechtmäßig und daher unwirksam herausstellen, wird man wahrscheinlich wieder andere Ansätze verfolgen. Die Aussicht, die Gesamtsituation durch kostengünstige Verbotsverschärfungen verbessern zu können, ist noch zu verlockend.

Hoffentlich bleibt wenigstens auf Bundesebene die bisherige Vernunft bestehen, diese plan- und hilflos wirkenden Versuche ins Leere laufen zu lassen.

Sgian, ich meine das übrigens wirklich nicht böse und auch nicht persönlich. Es erscheint mir nur wichtig, nicht über den aus meiner Sicht offenbar unstimmigen Verordnungsteil hinwegzusehen und dem oder den Verursachern möglichst frühzeitig aufzuzeigen, dass sie den Hebel an der falschen Stelle angesetzt haben.

Ich halte ein möglichst baldiges Gegensteuern auch aus weiteren Gründen für nötig.

Die Presse ist fachlich einfach nicht auf der Höhe und hätte sonst länger Gelegenheit den falschen Mumpitz zu verbreiten sowie noch mehr zu verfälschen, wie hier zu lesen mit "Wer nach der Gesetzesänderung dann ein Messer dabei hat, ist die Waffe los und bekommt wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein saftiges Bußgeld." Ignorantenmotto: Jedes Messer ist eine Waffe.

Man sollte übrigens bei "In Amsterdam gibt es bereits seit Jahren örtliche Waffenverbote. In bestimmten Szene-Vierteln dürfen vor allem zwischen 22 und 7 Uhr keinerlei Waffen mitgeführt werden. Die holländische Polizei hat damit bisher gute Erfahrungen gemacht." vielleicht dazu sagen, dass bekiffte Leute vermutlich friedlicher reagieren als Besoffene.

Diese Nachricht scheint mit "...weitere 1.800 Personen seien von der Bundespolizei an den nahen S-Bahnhöfen überprüft worden. ... Parallel gab es Kontrollen im nahe des Bahnhofs gelegenen Stadtteil St. Georg, wie die Polizei erklärte. ... " zu zeigen, dass der Hamburger Behörde nicht nur gerne zum Waffengesetz noch etwas dazu erfindet, sondern wohl auch die Verbotszonen lieber etwas weiträumiger handhabt.

Selbiges scheint mir dieser Beitrag mit "... Daleki kündigt auch strenge Kontrollen an: Niemand dürfe davon ausgehen, sich unbemerkt über die Nebenstraßen in die Verbotszonen schleichen zu können. Zwar werde man keine stationären Kontrollanlagen wie auf dem Flughafen auf der Reeperbahn einrichten, aber Polizeibeamte werden mit mobile Metalldetektoren unterwegs sein und gezielt Bürger überprüfen. „Meine Kollegen vor Ort kennen die Straßen genau und werden die Lücken schließen“, sagt Daleki. ... " zu dokumentieren.

Zu guter Letzt hier noch ein Beispiel dafür, mit welchem Rechtsverständnis und Feingefühl die Hamburger Innenbehörde sonst so vorgeht. Das bedeutet nicht, dass ich mit den dadurch Verletzten sympathisiere, nur sollten sich auch Ermittler in einem Rechtsstaat nicht wie im Wilden Westen verhalten.

Nix für ungut.

Gruß
JB
 
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J.B.:
Wenn der Bund so etwas wie Waffenverbotszonen gesetzlich zulässt, haben sich vorher ein paar Juristen im Bundesinnen- und Bundesjustizministerium darüber Gedanken gemacht. Und der Hamburger Senat hat dieselbe Regelung lediglich auf eine Liste "gefährlicher Gegenstände" via SOG ausgeweitet.

Jeder, dem irgendein Gesetz nicht passt, legt sich üblicherweise irgendwelche verfassungswidrigen Eingriffe in seine Grundrechte zurecht, wenn ihm sonst nichts mehr einfällt. Jeder zweite Schriftsatz irgendeines Rechtsanwalts enthält solche Ausführungen, wie dir die Justiz jederzeit bestätigen kann.
Jeder von den Kontrollen betroffene Bürger kann versuchen Verfassungsbeschwerde einzulegen. Ob das Verfahren überhaupt angenommen werden würde, wage ich zu bezweifeln.

IM KLARTEXT:
Der Staat hat das Recht, seinen Bürgern das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen in besonderen Amüsiervierteln zu verbieten, um die dort übliche Häufung von Gewaltstraftaten in den Griff zu bekommen. Findet euch doch einfach einmal damit ab.;)

P.S:
Nach dem SOG sind auch Personenkontrollen außerhalb der Waffenverbotszonen auf verbotene Waffen und Drogen etc. unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wobei das dann nichts mit der Neuregelung in Sachen "Waffenverbotszonen" zu tun hat.
Nach dem SOG alter Art gibt es auch illegale Kontrollen durch einzelne Polizeistreifen, wie ich feststellen konnte. Aber diese werden nur bei Ausländern und "sozial schwachen Kandidaten/-innen" durchgeführt. Denn diese werden sich keinen Rechtsanwalt nehmen und Strafanzeige oder Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.
 
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AW: Waffentrageverbot Hamburg

...Jeder, dem irgendein Gesetz nicht passt, legt sich üblicherweise irgendwelche verfassungswidrigen Eingriffe in seine Grundrechte zurecht, wenn ihm sonst nichts mehr einfällt....

Mag sein.

Wenn ich mir die politische Seite anschaue,sehe ich auch "die" denen das jetzige W-Gesetz nicht passt....Handlungszwang in eine Richtung , weil ihnen sonst nichts mehr einfällt oder doch rechnen können .

Die Kassen sind leer,die Bürger bekommen die neue Sicherheit schön verpackt und ganz umsonst geschenkt.
 
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AW: Waffentrageverbot Hamburg

Der Staat hat das Recht seinen Bürgern etwas zu verbieten und wir sollen uns damit abfinden.
Ach ja,,,Na genau das werd ich nicht tun.
Die Bürger sind der Staat, nicht das Beamtentum und die Politbonzokratie, auch wenn diese sich offensichtlich dafür halten und dementsprechend fröhlich die Bedürfnisse und Meinungen der Bürger ignorieren. Genau damit kann man sich und darf man sich aus meiner Sicht nicht abfinden.
Würde man sich damit abfinden : Man bekäme einen komplett entmündigten Bürger der jede noch so hirnrissige Anordnung befolgen muß.
Herzlichen Dank so eine Staatsstruktur brauch ich nicht, also werd ich weiterhin aufmucken und mich nicht mit jedem Schwachsinn den die Politk verzapft wortls abfinden.

Die Verschärfung der Waffengesetze sowohl in Hamburg als auch die geplanten Vorhaben in Berlin sind doch in der Realität nichts weiter als ein hilfloses rumgedockter an Symptomen.
Ein glattes Zeichen der Hilflosigkeit gegenüber den wirklichen Problemen die dieser Gewaltbereitschaft zugrunde liegen.
Aber es ist öffentlichkeits und medienwirksamer und auch billiger so was Schickes wie "Verotszonen" zu errichten anstelle mal die sozialen Probleme zu behandenln die ursächlich sind.

So eh ich richtig sauer werd, schluß
Gruß
Stefan
 
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Der Staat hat das Recht seinen Bürgern etwas zu verbieten und wir sollen uns damit abfinden.
Ach ja,,,Na genau das werd ich nicht tun.
...
Würde man sich damit abfinden : Man bekäme einen komplett entmündigten Bürger der jede noch so hirnrissige Anordnung befolgen muß.
Herzlichen Dank so eine Staatsstruktur brauch ich nicht, also werd ich weiterhin aufmucken und mich nicht mit jedem Schwachsinn den die Politk verzapft wortls abfinden.
...
Auf den komplett entmündigt Bürger läuft es aber hinaus, nicht nur hier, sondern überall, da steckt Plan und Methode hinter. Der Plan ist allgemeine Verunsicherung und Ungewissheit, und die Methode ist ständiges weiteres Einschüchtern durch Verbotsdiktat(ur).

Privatbesitz und "Allgemeinwohl" wird so oder so bald abgeschafft, dass es so ist, ist in Ansätzen bereits erkennbar, erstmal nur die Rechte beschränken und entfernen, weil man sie nicht greifen kann und deren Verlust nicht ständig körperlich spürbar ist (wenn man nicht gerade seine Elektronischen Fussfesseln zum Einkaufen anlegen müssen wird), wenn dann die Rechte erstmal weg sind, geht es an handfeste Dinge, weil die vorherige Amputation der Rechte nötig ist, um spätere Enteignung widerstandslos durchziehen zu können.

Man muss nur mal ansehen und abwägen, wieviele Verbotsvorhaben in letzter Zeit bekannt wurden, wieviele davon durchgelaufen sind, und wie wenig aufgegeben worden sind, und wie viel noch in den Schubladen zwischengelagert ist, weil man die "Zeit dafür als noch nicht reif" ansieht, bzw. weil die Voraussetzungen für eine praktische Umsetzung noch nicht ausgereift sind.

Wie willst Du denn erfolgreich aufmucken ? - das Missfallen auszudrücken allein reicht nicht. Es bleibt Dir und uns im Zweifel gar nichts anderes übrig, als den Klageweg zu gehen, nicht nur wegen Messer, sondern ganz allgemein, weil:

...
Jeder [...] Bürger kann versuchen Verfassungsbeschwerde einzulegen.
Noch ist es so, aber danach:
IM KLARTEXT:
Der Staat hat das Recht, seinen Bürgern das [...] zu verbieten, Ob das Verfahren überhaupt angenommen werden würde, wage ich zu bezweifeln.
Die Klage wird nicht angenommen, weil der konkrete Klagegegenstand als nicht wichtig oder bedeutend genug angesehen würde, da müsste man schon gegen das Verfahren der Verbotsentstehung und die angezweifelten, vom Urheber (FHH) genannten Ermächtigungsgrundlagen vorgehen.

Unser Grundgesetz verliert von Tag zu Tag mehr an Wert , erst letzte Woche wurden die "Verträge von Lissabon" unterzeichnet, wieder ein Schritt weiter...
 
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