Wie geht ihr konkret mit der neuen Gesetzeslage um (Springmesser, Waffenverbotszonen, öffentlicher Personenfernverkehr, ...)?

Eine waffenrechtliche Erlaubnis, bei der du Gefahr laufen würdest, deine "Zuverlässigkeit" zu verlieren, scheinst du offensichtlich nicht zu besitzen.
Also wie gesagt: Viel Erfolg Bad Boy :steirer:
 
Ich würde Verschlossene Taschen genau deswegen nicht widerspruchslos durchsuchen lassen.

Dein Widerspruch innerhalb einer WVZ ist wirkungslos, die Beamten sind dort im Recht, wenn sie in den Rucksack sehen wollen.

Es wird der eindruck erweckt, das man messer garnicht mehr transportieren darf.

In dem verlinkten Video wird klar vermittelt, dass sämtliche Messer, egal wo sie sich befinden, verboten sind, und zwar von den Medien bei 3:42 min "dort sind alle Arten von Messern verboten"

Für mich sind Weihnachtsmärkte eh total uninteressant, allerdings warte ich mal ab, ob es tatsächlich irgendwann Fakten zu den ganzen Messertaschen mit Schlösschen gibt. Bei dem, was man dort in den Videos zu Kontrollen sieht, bekomme ich den Eindruck, dass es den Kontrollierenden völlig wurscht ist wo und wie die transportiert werden. Da bin ich mal gespannt, wann die ersten Sicherstellungen hier auflaufen werden.
 
Ich würde auch nicht auf Konfrontation wie @Junker Jörg gehen wollen und mit Zettelchen wedeln, sondern, wenn sie eine Kontrolle machen wollen und fragen, ob man was gefährliches dabei hat (wie im Video) oder das Gepäck durchsuchen (wozu offensichtlich die Rechtgrundlage da ist), GLEICH sagen, daß da ein §42a-konformes, aber nicht zugriffsbereites Messer enthalten ist. Das ist noch kein Rumgezicke und keine Diskussion, dann bin ich ihnen höflich entgegengekommen. Ab dem Moment sind die am Zug, ebenso höflich und KORREKT (= unter Würdigung der Rechtslage incl. der Ausnahmen für u.a. auch formgerecht nicht zugriffsbereite Messer) ihre Kontrolle durchzuführen. Erst wenn denen das wurscht ist oder sie offensichtlich "nicht zugriffsbereit" nicht verstehen, könnte man je nach Grundstimmung den Zettel ziehen oder das ganze über sich eregehen lassen und nachher das Faß aufmachen. Ich schätze mal, nach dem frischen Anschlag sind da Nerven auf allen Seiten angespannt.

lG Matthias

PS.: Weihnachtsmärkte sind für mich im Grunde auch nur mäßig interessant (außer in MUC das Winter-Tollwood, um hippieske Klamotten zu kaufen), aber nachdem sich die alle oft auf den wichtigsten Plätzen und Straßen der Städte breitmachen, ist es oft unvermeidlich, da durchzumüssen, wenn man für irgendwelche ganz anderen Besorgungen in der Stadt unterwegs ist, oder bei den WVZ an Bahnhöfen und zur Zeit auch z.B. an den großen Münchner S-Bahnstationen , da kommst unvermeidlich als Berufspendler oder sonstig Reisender durch.

PPS.: ich habe i.d.R. gerade jetzt auf Weihnachtsmärkten etc. das "richtige" EDC, das seit dem neuen WaffenG mein Opinel vom Schlüsselbund abgelöst hat, gar nicht dabei. (anders das wäre momentan fast schon "provozierend", um zu testen, was bei einer Kontrolle passiert - tatsächlich "brauche" ich dieses EDC aus im normalen Alltag nur sehr selten). Was ich allermeistens ganzjährig dabeihabe, selbst wenn ich mit nur minimalstem Gepäck unterwegs bin, wirklich megazutiefst mehrfach verpackt (garantiert weit mehr als drei Handgriffe), das kleinste Victorinox mit Scherchen und Nagelfeile in meinem kleinen Verbandzeug. Normal, also mit Verbandzeug und dem EDC-Messer hätte ich dann sogar zwei Messerchen dabei.
 
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Erst wenn denen das wurscht ist oder sie offensichtlich "nicht zugriffsbereit" nicht verstehen, könnte man je nach Grundstimmung den Zettel ziehen oder das ganze über sich eregehen lassen und nachher das Faß aufmachen. Ich schätze mal, nach dem frischen Anschlag sind da Nerven auf allen Seiten angespannt.

... oder einfach den Zettel zu dem Messer in dem verschlossenen Behältnis legen, denn wenn man dann, nach mehr als drei Handgriffen, auch noch den Zettel mitsamt der Rechtslage weglegen muss, dann würde es schon absurd schwierig, wenn sowas dann trotzdem sichergestellt würde, diese Maßnahme dann seitens der Polizei zu rechtfertigen.
 
... oder einfach den Zettel zu dem Messer in dem verschlossenen Behältnis legen,
Etwas schwer beim Victorinox Classic SD, das "nur" in einem knappen Etui steckt (und mit einem Schnürchen an der Schnur vom Etui festgeknotet - ein Zusatzhandgriff). Und die "mehr als drei Handgriffe" sind ja als Alternative zu echten verschlossenen Behältnissen. Also Reißverschlußinnentasche in einem Gepäckstück, da kommen beim Rauskruscheln auch ohne jedes Schloss genug Handgriffe zusammen. "Verschlossen" ist eine Alternative, aber nicht mehr zwingende Voraussetzung für "nicht zugriffsbereit".
... denn wenn man dann, nach mehr als drei Handgriffen, auch noch den Zettel mitsamt der Rechtslage weglegen muss, dann würde es schon absurd schwierig, wenn sowas dann trotzdem sichergestellt würde, diese Maßnahme dann seitens der Polizei zu rechtfertigen.
Wenn das Messer erst mal sichergestellt ist, dann hast den Zettel sowieso besser extra, um, wenn noch die Stimmung zum Diskutieren da ist, den Paragraphen nochmal zu erinnern. Aber ab dem Zeitpunkt eskaliert man das sowieso besser später auf'm Revier oder wenn man noch später wohlformuliert die Rückgabe des Messers und die Einstellung des OWi-Verfahrens einfordert (letzteres ist das, was ich oben mit "angemessen großes Faß aufmachen" gemeint habe - einen höflich-korrekten, in der Sache klaren Brief aufsetzen, auf den sie nur mit einer wirklich juristisch sauberen Antwort reagieren können, macht mir durchaus Vergnügen).
aber wer sich lieber bückt soll das ruhig machen.
.... also wenn Du das so siehst, bei einer blöden, aber klaren Rechtslage trotzdem die Revolution zu suchen... Du verweigerst dann auch bei einer Verkehrskontrolle, den Führerschein zu zeigen?
 
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Ich würde auch nicht auf Konfrontation wie @Junker Jörg gehen wollen und mit Zettelchen wedeln
Genau wie du weiter beschreibst, hätte ich das auch gedacht. Zettel als "Plan B" wenn nach höflichem Austausch von Positionen eine Klärung der Rechtsposition notwendig erscheint. Auch dies in einem für Erwachsene selbstverständlichen Umgangston....
 

Das hat nichtmal 4 cm Klinge, warum soll das ein Problem sein ????

Wenn das Messer erst mal sichergestellt ist, dann hast den Zettel sowieso besser extra, um, wenn noch die Stimmung zum Diskutieren da ist, den Paragraphen nochmal zu erinnern.

Mal ehrlich, glaubst Du ernsthaft daran, dass ein "Sicherstellender" mit Dir diskutiert, wenn er Dein, im Sinne von "mehr als drei Handgriffe" vorschriftsmäßig verschlossenes, Taschenmesser sicherstellt?
 
@DirkWitten, Es ist schwer, beim Classic SD im kleinen Etui den Ausdruck vom WaffG beizupacken, so war das gemeint...
Wenn die Stimmung NICHT zum Diskutieren ist, dann halt nicht.... Ändert nix am Fakt, daß eine Sicherstellung eines nicht zugriffsbereiten Messers nicht rechtskonform mit dem §42 WaffG begründbar ist und v.a. eine daraus gebaute OWi auch nicht. DIESES Faß würde ich nachher jederzeit aufmachen. Der Zettel wäre DANN eine Hilfe, wenn mir einer bei meinem Sprücherl vom "nach der Ausnahme im §42 Absatz 4a Satz 2 Punkt 3 nicht zugriffsbereiten, also erlaubten Messer" sagt, er kenne diesen Paragraphen nicht im Detail, dann kann ich ihn anbieten, den Wortlaut nachzulesen. Zumindest sollte bei einem nicht auf Krawall gebürsteten Cop die Ahnung entstehen, daß er möglicherweise was macht, was im Nachhinein angreifbar ist.

Und der Zettel ist auch dann vielleicht eine Hilfe, wenn ich anderntags zu der Dienststelle gehe, wo mein Messer gelandet ist, um es bitteschön wiederzubekommen.

Anekdote zum erfolgreichen, korrekt-freundlichen Diskutieren mit Cops: Bin zu Coronazeiten mit einer mehrfach verwendbaren, textilen FFP2-Maske (Typ "R") in der S-Bahn angesprochen worden, weil sie auf den ersten Blick aussieht wie eine der selbstgenähten Community-Masken aus Stoff. Hatte aber in weiser Voraussicht, daß das zu Fragen führen kann, passend zum Herstellerettikett an der Maske den Ausdruck der Zulassung dabei, und die Cops haben dann tatsächlich mit ihren Smartphones nach dem Maskenhersteller und nach der Zulassungsstelle gegoogelt, dann festgestellt, die Masken sind korrekt so und zulässig, "danke, diese Masken haben wir halt noch nie vorher gesehen... wieder was gelernt, alles klar, Ihnen noch gute Fahrt". So geht's auch, und soweit zum Thema "Diskutieren mit Cops".
 
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Der Zettel wäre DANN eine Hilfe, wenn mir einer bei meinem Sprücherl vom "nach der Ausnahme im §42 Absatz 4a Satz 2 Punkt 3 nicht zugriffsbereiten, also erlaubten Messer" sagt, er kenne diesen Paragraphen nicht im Detail, dann kann ich ihn anbieten, den Wortlaut nachzulesen.
Das war der Zweck - siehe:
dann würde es schon absurd schwierig, wenn sowas dann trotzdem sichergestellt würde, diese Maßnahme dann seitens der Polizei zu rechtfertigen.
 
Um Gesetze und Vorschriften anzuhalten zu zwingen muss man die maximal unverständlich und zweideutig zu machen.

So hats z.B. Zoll musterhaft gemacht: wenn irgendwas 150 Euros oder mehr kostet, dann kann man nicht mehr einfach Kassenbon oder Internetseite zeigen: man muss 3 Seiten mit unklaren Zahlen und Wörtern ausfüllen.

Mit Messer ists so: es gibt Punkte von einem Paragraf, dazu kommen noch irgendwelche Zonen und Transport -Empfehlungen, Menschenversammlungen und... Man kann nicht mehr sicher sein, dass man alles richtig macht.

Ich würde auch in dem Fall noch viele unklare Zahlen, Links auf mehre Paragrafen und... dazu schreiben.

Dann denkt jemand er hat schon irgendwas falsch gemacht und lässt lieber Messer Zuhause.

Desweiteren tragen kurze Schneidwerkzeuge mit bis 4mm Klingen hin und wieder Taschendiebe. Ich würde auch fragen, wozu braucht man solche Messer, damit kann man sowieso kaum was machen (für Taschen aufzuschlitzen passt sowas aber gut).
 
Sorry, wenn man sich in die aktuellen §42ff mal etwas einliest, sind die eigentlich im Gegensatz zu anderen Gesetzen erfrischend klar, meiner Meinung nach ist das altbekannte "nicht zugriffsbereit" sogar so klar und v.a. pragmatisch definiert wie nie zuvor. Zu Zonen gibt es Allgemeinverfügungen, die sich aktuell oft ebenfalls erfrischend klar auf den Wortlaut und Sinn der "Vorlage" in den neuen §§42ff beziehen, einschließlich der Ausnahmen, die oft wortwörtlich aus dem §42 übernommen wurden. Und bei Weihnachtsmärkten etc. gilt meistens der 42er direkt und ohne Zusatzverschärfungen durch übereifrige lokale Verfügungen. Für EDC finde ich die Rechtslage klarer und konsistenter als vorher.
 
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Alles schwierig und da sind zu viel Emotionen mit im Spiel.
Ich lasse einfach da das Messer im Auto fertig... (Veranstaltungen, Weihnachtsmärkte)

Auch wenn es leicht zynisch klingt, ich bin froh auf dem Land zu leben, wo ich einfach mal nen Klapper rausholen kann.
Hier haben sehr viele Frauen selbst auch Klapper in den Handtaschen dabei und Kinder bekommen ihr erstes VIC in der Regel mit 6-8 Jahren, natürlich unter Aufsicht.

Das Fixed ist aber nur im Wald dabei oder maximal ein AK1, was dann nicht so groß ist.

Osnabrück hat auch Waffenverbotszonen eingerichtet.
Da auch nicht direkt in der Fußgängerzone sondern leicht davon ab, wo (das mag ich selbst nicht beurteilen) Brennpunkte sind.
 
Was mich interessieren würde, der Besitz als auch der Verkauf von assist Opener und Automatik Messer ist doch seit dem 31.10.24 verboten. Bei *** Gelöscht. Hinweise auf Internet-Auktions-Plattformen sind im Messerforum nicht erwünscht. *** werden immer noch jede Menge angeboten und verkauft. Muss da der Plattform - Betreiber nicht aktiv werden, um sich nicht mitstrafbar zu machen? Oder ist er bei Privatverkäufern aus der Nummer raus?
 
Schade dass es keine ABUS, Burg-Wächter, .... Aktien gibt :p:

Die "gefährlichen Springmesser" scheinen kein großes Thema zu sein...
Sind für mich tatsächlich ein großes Problem, die ältesten aus den späten 1800ern, durch bis in die Neuzeit, einige Geschenke, andere mit Geschichte. Die Amis wissen von unserer Lage und versuchen den Preis bis zum Maximum zu drücken, auf der anderen Seite steigen dort drüben die Preise gerade enorm. Ich werd sie wohl gut verpackt an einem sicheren Ort vergraben in der Hoffnung daß sich die Zeiten irgendwann wieder ändern. Zum tragen generell, ich trage seit meinem 12. Lebensjahr ein klassisches Taschenmesser, meistens auch 2 und das werde ich auch weiterhin tun, so wie ich auch weiterhin großhubige alte verbrenner Fahre. Das bin ich und das macht mich aus.
Stefan
 
Auch ich lebe auf dem Land und bin gerne und oft in Wald und Flur unterwegs.
Meist mit Rucksack. Oft mit dabei sind Beil und Säge.

Was aber nie fehlen darf ist mindestens ein Klapper, und meistens auch ein Fixed am Gürtel.

Ich kann mir beim besten Willen keine Situation vorstellen, in der ich in der Natur von der Polizei dafür "bestraft" würde.
Auch im Dorf wird man in Ruhe gelassen, hier hat gefühlt jeder zumindest ein kleines Taschenmesser dabei.
 
Mich täte mal der Prozentsatz tatsächlich kontrollierter Messerträger interessieren und welche „Strafe“ diese tatsächlich bekommen haben. Ich kenne nämlich keinen der überhaupt mal kontrolliert wurde.
Ich geh auch auf keine Weihnachtsmärkte weil ich die einfach ätzend finde. ÖVP um Gottes Willen, nein danke. Bei einem Konzert o.ä. Brauche ich kein Messer. Wobei es hier ja eher um das geht oder geht nicht geht.

Wo bleibt die Industrie mit der Fingerabdruck gesicherten Messertasche?
 
Ist natürlich auch Tatsache, das wir „Messerliebhaber“ die Minderheit sind und weitaus mehr Menschen Taschenmesser tragen, als man denkt.

Die, die da kontrolliert werden, frei von Werten, haben meist auch günstige Messer dabei, da einfach die Mehrheit der Menschheit das Messer als notwendiges „Übel“ ansieht und ein billiges(günstiges) dabei hat, wo man es gar nicht denkt…

Diese Personen vergessen sogar meist, dass sie es dabei haben und es taucht dann einfach bei einer Kontrolle auf.

Meiner besseren Hälfte habe ich schon paar mal gesagt, lass das Messer (VIC) besser im Auto und raus aus Handtasche, dann kommt nur, das musst du gerade sagen…

Die Mehrheit macht sich darüber einfach keine Gedanken und es schlummert einfach tief in irgendeiner Tasche.

Genau diese Personen sagen aber merkwürdigerweise oft „Messerverbot“ ja…
Weil sie eher grosse Outdoormesser im Kopf haben und sich über die Tragweite ihrer Aussage keine genauen Gedanken machen.

Ich habe jetzt erst Weihnachten mit Erstaunen festgestellt, wieviele Personen eins in der Tasche haben, natürlich total stumpf, so dass es immer wieder tönte „(Mein Name) …. Messer“

Aufklärung ist halt alles.
 
Das EDC im Wald oder sonstwo dabei (insbesondere diskussionslos §42a-kompatible Messer) ist ja nach wie vor nahezu überall legal führbar. Die WVZ per Dekret oder §42(c) neu gelten ja nur für im Grunde überschaubare (wenn auch oft unvermeidliche) Bereiche.
 
Moin Zusammen,

ich habe durch Zufall vor einigen Wochen jemanden aus meiner damaligen Schulzeit wieder getroffen, der jetzt bei der Polizei in Berlin arbeitet.

In dem netten Gespräch kam ich dann auch auf das Thema Messer zusprechen und wie absolut „schwachsinnig“ ich diese Verschärfung finde. Ich habe Ihm dann noch gezeigt wie Ichs jetzt für mich handhabe, Messertasche mit Schloss dran.

Genau die hier: Holme Messertasche Kurzvorstellung (42a konformer Transport) (https://messerforum.net/threads/holme-messertasche-kurzvorstellung-42a-konformer-transport.149894/)

Er meinte, dass ich damit auf jeden Fall was die Zonen, Öffis etc angeht sicher unterwegs bin und das in der Regel von allen anderen Polizisten auch so gesehen wird und die damit grundsätzlich kein Problem haben, laut Ihm seien Polizisten solchen Messerträgern sogar positiv gegenüber gestimmt sind.

Er meinte zudem, dass es auch stark darauf ankommt wie sich eine Person bei einer Kontrolle verhält. Bsp. Wenn ein besoffener mit einem 42a konformen Messer rumhantiert und sich dann bei einer Kontrolle nicht an die Anweisungen hält und aggressiv wird, wird dieses obwohl es dafür kein Führverbot gibt, trotzdem vorläufig Sichergestellt.

Er meinte Prinzipiell kann die Polizei erst mal jedes Messer sicherstellen „wenn Sie wollen“ unabhängig ob es transportiert oder geführt wird oder um welche Art es sich handelt. Sie machen das aber natürlich nicht, weil wohl kein normal denkender Polizist Bock hat, für sowas den Papierkram auszufüllen und den Bericht zuschreiben, wenns nicht notwendig ist.

Edit: Er meinte außerdem, dass in der Regel gefragt wird wofür Ihr ein Messer dabei habt. Hierauf muss man natürlich nicht antworten. Er meinte am häufigsten hören Sie, Selbstverteidigung und genau das sollte man nicht sagen, da ist die Wahrscheinlichkeit dann hoch das es eingezogen wird.

Dachte es könnte euch interessieren, wie ein Polizist aus seiner Betrachtungsweise die Sache so sieht.

Beste Grüße Jogi
 
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