Weil der Gesetzgeber es nicht will, das war noch nie anders! Jede Gerichtsentscheidung ist eine Einzelfallentscheidung und jeder Gesetzestext lässt absichtlich einige "Klauseln" oder Optionen offen. Das haben andere hier auch schon wiederholt erklärt.
Keine Ahnung, was du damit sagen willst.
Den "Umkehrschluß" hast Du aus meinem Vorbeitrag gemacht, warum? Es gibt keinen, es ist keine Logik oder mathematische Funktion dahinter, die in Gesetztestext oder Rechtsprechung einen Umkehrschluß anbietet. Nicht alles - eigentlich nichts - was
nicht als Tatbestand beschrieben ist, ist nur wegen Nichterwähnung oder Nichtberücksichtigung als Umkehrschluß erlaubt.
Ich weiß nicht, was du meinst, aber etwas mehrfach zu wiederholen, mach es ja nicht unbedingt richtiger.
Dann lies dir mal ältere Beiträge um 2008 bis 2009 zum §42a durch, dann wirst du feststellen, dass das, was Du denkst oder hoffst, schon dutzende Forumiten vor dir gedacht und gehofft haben. Besser geworden ist es trotzdem nicht. Reichen dir theoretische = bewusst konstruierte
und praktische = eigenes Erleben und eigenes, fachliches Hintergundwissen nicht? Liest du nur die letzten Beiträge oder auch mal über mehrere Seiten? Ich bin nicht der einzige hier, der versucht, soweit möglich beim Verstehen zu helfen.
"Auch wenn man beim Wandern ein Einhandmesser zum Schneiden von Ästen dabei hat, kann das bei einer Polizeikontrolle akzeptiert werden. Grundsätzlich sind Sie dabei aber immer der Einschätzung und dem Wohlwollen der Beamten ausgeliefert."
Kann - das muss man dann auch als Kann, aber nicht Muss akzeptieren - auch beim Wandern. Auch das ist situations- und personenabhängig. Ich reite die ganze Zeit darauf herum, dass so ein Fall nicht als MUSS zu verstehen ist. Offenbar ist es aber der bequeme Weg, es für sich fälschlich als MUSS im Hinterkopf zu behalten und es auch so weiterzutragen. Wie du selbst schreibst, hast Du auf diese Frage mehrere Auslegungen als Antwort bekommen, pickst Dir für die persönliche Befindlichkeit die wenigen positiven heraus, und würdest vermutlich auch darauf wetten.
Was sind denn die von dir zitierten bekannt gewordenen Fälle?
Du bist noch nicht lang im Forum, oder? Lies dir mal etwas Forumshistorie an, damit du besser verstehst, dass das, worum es jetzt geht, nichts Neues ist. Nur anders und noch bescheidener, als vor 16 Jahren. Dann wirst du auch auf die bekanntgewordenen Fälle finden. Die, über die im Forum berichtet und diskutiert wurde. Es registriert sich nicht jeder, dem ein Messer abgenommen wurde direkt im Anschluß hier im Forum, um sein Leid zu klagen und dann Hilfe zu erbitten, die man hier sowieso nicht geben kann. Daher sind die bekanntgewordenen Fälle ausschließlich die, über die hier im Forum geschrieben worden ist. Und der eine mit dem Rettungsassistenten, dem im Rettungseinsatz ein Messer abgenommen wurde...
Keine Ahnung, was du damit sagen willst.
Junge junge... schreibe ich in Kisuaheli oder stellst du dich jetzt absichtlich dumm? Dann mal Klartext:
Wenn du unbedingt weiter träumen willst, dann mal dir den neuen §42a - x weiterhin bunt und rede ihn dir schön. Der bisherige §42a hat schon kaum Luft gelassen, um irgendwelche oder abgefahrene Messer mit Tricky-Technik ohne "besondere" Gründe einfach nur unbekümmert zu tragen oder mitzunehmen. Es werden genug Forumiten trotzdem gemacht haben, genau wie ich auch, meine zwar nicht besonders tricky aber im aufrechten Gang.
Der kommende §42a, b oder c wird diese dünne Luft bezogen auf Technik und Situation weiter verdünnen. Du als anscheinend beratungsresistenter, relativer Neuling schwafelst immer noch von irgendwelchen Hintertüren und -türchen, die schon vor 16 Jahren mit einem einfachen Schlüssel verschlossen worden sind. Nur werden diese Hintertüren jetzt zugemauert und -türchen verschlossen. Mir kommen manche Beiträge hier mittlerweile vor, wie vom
schwarzen Ritter aus Monty Python...
Nimm das nicht persönlich mit der Beratungsresistenz, aber etwas freundlicheres fällt mir da leider nicht als Ersatzbegriff ein.