Bukowski
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Ich habe einen aus meiner Sicht nicht uninteressanten Artikel des Neuen Stader Wochenblattes entdeckt, in dem auch der Pressesprecher des Nds. Innenministeriums zur näheren inhaltlichen Ausgestaltung der geplanten Gesetzesänderung befragt wird.
In Stade ereignete sich noch im März diesen Jahres ein tödlicher Angriff bei dem ein Messer zum Einsatz kam.
Den o. g. Artikel möchte ich nicht vorenthalten:
Realitätsfern? Niedersachsen will Messerverbot verschärfen
Interessant ist in diesem Kontext auch das enthaltene Umfrageergebnis.
In seinen Ausführungen stützt sich Herr Rickwärtz vermutlich auf den Inhalt der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 05.03.2012:
"42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird."
Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm)
In Stade ereignete sich noch im März diesen Jahres ein tödlicher Angriff bei dem ein Messer zum Einsatz kam.
Den o. g. Artikel möchte ich nicht vorenthalten:
Realitätsfern? Niedersachsen will Messerverbot verschärfen
Interessant ist in diesem Kontext auch das enthaltene Umfrageergebnis.
In seinen Ausführungen stützt sich Herr Rickwärtz vermutlich auf den Inhalt der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom 05.03.2012:
"42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird."
Quelle: Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) (https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm)