Bundesratsinitiative vom 14.06.2024 zu den Themen „Messerkriminalität" und Waffenrechtsnovelle

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Umfrage des VDB zum geplanten vollständigen Umgangsverbot für Automatikmesser im Zusammenhang mit dem erwarteten Referentenentwurf zur Waffengesetzänderung:

Umgang mit Messern (https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSd25_vfzJ--NfS6P6l2DuWvHMtiXUHAiApqkSfnqLeRuELLSA/viewform)
Würde ich ja gerne unterstützen, aber die Fragen kann ich nicht beantworten, weil ich die Frage nicht verstehe.

Der Bundesrat möchte Armbanduhren und Besteck verbieten. Wie konkret betrifft Sie das?
Gar nicht, ich kann auch aufs Handy schauen und mit den Händen essen. Kann man alles machen.

Pitter
 
Würde ich ja gerne unterstützen, aber die Fragen kann ich nicht beantworten, weil ich die Frage nicht verstehe.

Der Bundesrat möchte Armbanduhren und Besteck verbieten. Wie konkret betrifft Sie das?
Gar nicht, ich kann auch aufs Handy schauen und mit den Händen essen. Kann man alles machen.

Pitter
Man kann die letzte Frage auch auslassen, ich habe zu dieser Frage auch keinen Zugang gefunden 🤷
 
Große schwere Autos sind enorm gefährlich.

Ich verstehe gar nicht, warum ein Mercedes A- Klasse nicht reichen sollte?

Oder braucht jemand ein Statussymbol um vor Jugendlichen und nicht nur... sich groß zu machen?
 
Mal der Gesetzesentwurf. Seh ich das richtig und Springmesser tauchen da garnicht mehr drin auf 😍 und mit kleinem Waffenschein scheint jetzt das führen um Personennahverkehr kein Problem mehr zu sein. Doch garnicht so schlimm wie gedacht, aber abwarten.

Edit: Danke @pebe für die Korrektur, ach scheiße…

https://dserver.bundestag.de/btd/20/128/2012805.pdf
 
Zuletzt bearbeitet:
Leider falsch..


1725969718100.jpeg
 
Dazu müßte die Definition für Springmesser in der Anlage wesentlich geändert werden, ob da technische Wissen bei den Schreibern dazu reicht scheint mir fraglich, ich kann mir nicht vorstellen, daß von denen jemand weiß daß es sowas wie Assisted gibt und was das is ...
 
Stimmt, offenbar wurden der enthaltenen Begründung im Artikelgesetz entsprechende Änderungen in der Anlage des WaffG bei dieser Version vergessen. Bei der üblichen handwerklichen Qualität bei Waffengesetzgebungsprozessen ja ein übliches Phänomen.
 
Die Springmessergeschichte hatte sie ja schon in den letzten Jahren regelmäßig als Schwerpunkt ihrer Initiativen zum WaffG proklamiert.
 
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Nur mal so aus Neugier, gibt's irgendwelche belastbare Zahlen, an wie vielen einschlägigen Ereignissen Springmesser überhaupt beteiligt waren?
 
Nur mal so aus Neugier, gibt's irgendwelche belastbare Zahlen, an wie vielen einschlägigen Ereignissen Springmesser überhaupt beteiligt waren?
Jedes dieser schwachsinnigen Verbote verdanken wir dem Geschwubbel machtgeiler Vertreter der Exekutive.

Es waren immer irgendwelche Vertretergruppen der Polizei die Verbote von : Schlagringen, Butterfly, OTF, Ninja Sterne usw usw forderten und durchsetzten.
Und in keinem Fall gab es dabei auch nur einen Hinweis darauf, dass ein solches Verbot auch nur irgend eine Form von Wirkung zeigen wird, die darüber hinaus geht das die Polizei wieder eine Zeit lang Leute damit drangsalieren kann, dass man bei ihnen verbotene Waffen findet. Teilweise Klientel die das verdient, aber halt auch viele Leute einfach so.
Nach einiger Zeit stellen sich dann alle drauf ein und der verbotene Gegenstand verschwindet und wird halt durch etwas anderes ersetzt.

Ansonsten herrscht unter Fachleuten eine geradezu evidente Auffassung dazu, das
die meisten Körperverletzungen mit Messern mit stinknormalen Küchenmessern verübt werden. Die sind schlicht und ergreifend um den Faktor hundertfach oder noch mehr verfügbarer.

Das ganze ist eine Posse durch und durch bei der es seitens aller Beteiligten nur darum geht Interessen durchzusetzen die NICHTS, aber auch gar nichts mit den Begründungen des Gesetzestextes zu tun haben.

Wenn uns das Waffengesetz eines lehrt, dann das das man Exekutive , legislative und judikative überhaupt nicht weit genug voneinander trennen kann. Je näher sich die drei bei einem Thema stehen, um so größerer Müll kommt dabei raus.

Sieht man ja auch beim Thema Überwachung, wie da die Legislative immer wieder versucht ihre Finger rein zu bringen und unser aller Rechte auszuhebeln, weil wir ja schließlich alle Dreck am stecken haben wenn man das als Polizist betrachtet. (hämmer sehen nur Nägel)
 
Stimmt, offenbar wurden der enthaltenen Begründung im Artikelgesetz entsprechende Änderungen in der Anlage des WaffG bei dieser Version vergessen. Bei der üblichen handwerklichen Qualität bei Waffengesetzgebungsprozessen ja ein übliches Phänomen.
Ich habe mich beim Durchlesen auch gerade gewundert und verstehe jetzt, was Du mit dem Post meinst.

Es gibt nur Begründungen zum Springmesserverbot, aber in der Vorlage keinen neuen Gesetzestext dazu.


Es ist übrigens erstaunlich, welche Begrifflichkeiten im Entwurf entweder neu oder wie gehabt verwendet werden:

  • Der "allgemein anerkannte Zweck" ist IMHO an sehr vielen Stellen vertreten. Ich sehe das so, daß damit wieder (wie 2008) suggeriert werden soll, daß Otto Normalverbraucher nicht darunter leiden soll. Was aber diese Formulierung an Rechtssicherheit bietet, ist hinlänglich bekannt, das geht gegen Null und ist die Grauzone schlechthin, also nicht valide belegbar.
  • "Waffenrechtliche Erlaubnis zum Führen von Waffen": bisher war im Zusammenhang mit dem Führen von Messern in MVZ nur von einer "waffenrechtlichen Erlaubnis" die Rede, ohne den roten Zusatz. Jetzt würde das meiner Einschätzung nach für den Waffenschein und den kleinen Waffenschein gelten, nicht aber für eine WBK, was ziemlich absurd ist, weil WBK-Besitzer wohl sehr viel engmaschiger unter Beobachtung stehen als KWS-Besitzer. Keine Ahnung, was für eine Idee da dahinterstehen könnte.
  • "Verhältnismäßigkeit": Da kann ich ja gar nicht so viel fressen, wie ich kotzen will. Es wird als unverhältnismäßig angesehen, Springmesser komplett zu verbieten, deshalb soll es ein berechtigtes Interesse geben für zum Beispiel (keine abschließende Aufzählung!) "Jäger, Segler und Bergsteiger". Es ist also unverhältnismäßig, denen den Zugang zu Springmessern zu verwehren, aber es ist offensichtlich verhältnismäßig, hunderttausende Bundesbürger entschädigungslos zu enteignen. Merkwürdige Prioritäten, finde ich.

In der Begründung zum Gesetz steht übrigens auch, daß auch für Händler das berechtigte Interesse gelten soll und sie die Springmesser weiter an Berechtigte verkaufen dürfen. Da kommt mir sofort die Assoziation zum aktuellen WaffG in Bezug auf Faustmesser und Jäger/Kürschner: diesen wird im aktuellen WaffG der Umgang mit Faustmessern ausdrücklich gestattet. Aber es steht nirgendwo, daß man als Händler diese verbotenen Gegenstände ohne Sondergenehmigung handeln und überlassen darf (auch wenn das viele Jagdläden lange Jahre so gehandhabt haben). Und wenn das bei den Springmessern nicht explizit im Gesetz steht (siehe dazu Zitat von Polaris oben), dann kann man sich damit getrost den Allerwertesten wischen, denn was diese Begründungen in der Rechtssprechung im Nachhinein an Stellenwert haben, können wir beim §42a ja seit 2008 sehr genau beobachten, von wegen "Augenmaß bei der Anwendung" und ähnlicher Käse.

Und noch eine Anmerkung, weil ich das noch nirgendwo hier genannt gesehen habe: es soll eine Amnestiefrist zur straffreien Abgabe für Springmesser von 1 Jahr geben. D.h. wer seine Springmesser innerhalb von einem Jahr bei der Behörde abgibt, wird für den vorangegangenen rechtswidrigen Besitz und das Führen und/oder Verbringen zur Behörde nicht bestraft. Was aber nicht generell die Wirksamkeit des Gesetzes aufschiebt. Diese Amnestie bezieht sich nur auf die einschlägigen Tatbestände in direktem Zusammenhang mit der Abgabe der Messer. Wobei das übrigens auch inkonsistent ist: wenn Händler weiter umgangsberechtigt wären, dann könnte ich sie auch einem Händler verkaufen, oder?

Und wie weise ich als Kunde beim Händler beim Springmesserkauf mein Bergsteigerhobby nach? Wie soll er das prüfen?

Wenn es eine so niedrigschwellige Überlassungseinschränkung gibt, dann führt sich das ganze doch komplett ad absurdum.

Die Inkompetenz, die einerseits aus den zahlreichen Äußerungen von Politikern bis kurz nach dem Anschlag von Solingen spricht, ist wirklich erschreckend. Und ja, teilweise ist das gezielte Meinungsmache vorbei an jedweder Realität, aber in vielen Fällen ist das auch einfach nur freies Fabulieren, gänzlich unbeleckt von jeder Sachkenntnis.
 
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